21. Januar 2009

Axel Reitz darf nicht als Landrat kandidieren!



Pressemitteilung zu Kandidatur des bekennenden Antisemiten

In den letzten Tagen vermeldeten mehrere Zeitungen, dass der einschlägig vorbestrafte Axel Reitz plane als Landrat im Rhein-Erft-Kreis zu kandidieren. Reitz ist wegen Volksverhetzung bei einer Demonstration gegen den Bau der Bochumer Synagoge zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Nach Verbüßung der Strafe trat er vor kurzem in Passau als Redner auf und bezeichnete DemokratInnen als „Minusmenschen“. Den verletzen Polizeichef Mannichl werde weiterhin der Zorn der rechtsextremen Szene treffen.

Hierzu erklärt Verena Schäffer, Sprecherin der GRÜNEN JUGEND NRW: „Der Landeswahlleiter muss Reitz von der Liste streichen. Reitz darf als bekennender Antisemit und wegen seiner Vorstrafen nicht als Wahlbeamter kandidieren. Entsprechende Urteile der Verwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern müssen umgesetzt werden.“

Reitz war Mitglied des aufgelösten neonazistischen „Kampfbundes Deutscher Sozialisten“ und bezeichnete sich selbst als „Gauleiter Rheinland“. 2003 sagte er auf einer Demonstration, Adolf Hitler sei der letzte legitime Kanzler Deutschlands gewesen. Eine solche Auffassung und gerade seine einschlägigen Vorstrafen sind unvereinbar mit dem bedeutenden Amt des Landrates.



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