8. November 2015

Ausweitung von kommunaler Bürger*innenbeteiligung auf Kinder und Jugendliche



 
Wir wollen, dass die Ideen von Jugendräten/ Jugendparlamenten Gehör  finden. Wir machen uns für eine Reform der Gemeindeordnung NRW  dahingehenden stark, dass Jugendräte/Jugendparlamente Antrags- und  Rederecht in Rat und Ausschüssen haben.
Dies ist bereits eine große Möglichkeit, bei eventuellen Diskussionen  die Kinder und Jugendlichen der Stadt/Gemeinde einzubeziehen.  Allerdings ist es ebenfalls so, dass die Jugendräte/Jugendparlamente  oftmals von der Stadt beeinflusst werden. Dann ist es keine Beratung  mehr, sondern lediglich ein Zustimmen.
Um zu garantieren, dass Ideen und Anregungen der Kinder und  Jugendlichen nicht verloren gehen, fordern wir eine reform des §25 GO  NRW.  Wir fordern die Grüne  Landtagsfraktion auf ihre Regierungsverantwortung zu nutzen und Antragsrecht bei Bürger*innenentscheiden auf 14 Jahre zu  senken.
Wir sind der Meinung, dass gerade Kinder und Jugendliche vor Ort für  ihre Interessen eintreten können, da diese durch Entscheidungen des  Rates oftmals direkt betroffen sind. Deshalb wollen wir ihnen sämtliche  Mitspracherechte, die auch Erwachsene besitzen, einräumen.
Beschlossen von der Landesmitgliederversammlung am 7./8. November 2015 in Dortmund.


← zurück