18. Juni 2016

Konzept zur Einbindung der Arbeitskreise



Um die Arbeitskreise stärker in die Koordinierung der Bildungsarbeit einzubinden, werden diese zukünftig in die Auswahl der Workshops auf LMVen eingebunden. Die Auswahl der Workshops erfolgt per Abstimmung. An dieser Abstimmung nehmen jeder Arbeitskreis mit ihren zwei stimmberechtigten Koordinator*innen, sowie die Mitglieder des Landesvorstands teil. Jede stimmberechtige Person hat maximal so viele Stimmen, wie Workshops zu vergeben sind. Die Workshops mit den meisten Stimmen werden auf der LMV durchgeführt. Bei der Auswahl der Workshops soll darauf geachtet werden, dass jeder Arbeitskreis mindestens einmal im Jahr die Möglichkeit hat, einen Workshop anzubieten. Folgende Fristen sind zu beachten:

  • Bis spätestens fünf Wochen vor einer LMV muss der Workshop-Vorschlag eingegangen und dem Landesvorstand, sowie den AK-Koordinierenden bekannt gemacht werden
  • Vier Wochen vor der LMV muss die Auswahl der Workshops erfolgt sein
  • Zwei Wochen vor der LMV muss der Workshop fertig geplant sein (Referent*in, Finanzielles). Sollte dies nicht der Fall sein, geht der Workshopslot an den Vorschlag mit den nächst-meisten Stimmen.
  • Ist ein „nachgerückter“ Workshop bis zu 4 Tagen vor der LMV nicht
    fertig geplant, geht die Planung dieses Workshops an den Landesvorstand über, mit dem Auftrag sich am geplanten Inhalt des Workshops zu orientieren.

Dieses Konzept wird auf den folgenden beiden Landesmitgliederversammlungen erprobt und anschließend von den Arbeitskreisen und dem Landesvorstand evaluiert. Sofern diese Evaluation positiv verläuft, soll das Konzept in der Satzung verankert werden.

Zur nächsten LMV soll das AK-Statut insofern geändert werden, dass die Ladungsfrist für Arbeitskreise im Vorfeld einer LMV auf eine Woche verkürzt wird. Hierdurch sollen die Arbeitskreise eine bessere Möglichkeit erhalten, als Arbeitskreis Änderungsanträge zu stellen. Zusätzlich ist es wünschenswert, wenn die groben Forderungen des Leitantrags frühzeitig an alle Mitglieder kommuniziert werden.
Beschlussantrag an die Landesmitgliederversammlung am 18.06.2016 in Hattingen.



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