28. Juni 2009

Konsequenter Datenschutz



Die GRÜNE JUGEND NRW fordert, …

…dass weder Parteien oder WählerInnengruppen noch anderen TrägerInnen von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen oder unmittelbaren Wahlen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Landrätinnen und Landräten sowie nach § 35 Abs. 2 MG NRW AntragstellerInnen und Parteien in Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden Auskünfte aus dem Melderegister erteilt werden. Stattdessen fordern wir die Kommunen auf, im Vorfeld der oben angesprochenen Abstimmungen einen parteienunabhängigen Brief an die ErstwählerInnen zu verschicken, in dem auf die Wichtigkeit der Abstimmungen und auf eine neutrale Informationsquelle der Wahlmöglichkeiten hingewiesen wird.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 28.6.2009 in Mönchengladbach



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