13. November 2011

Barrierefreie Gesellschaft – für echte Teilhabe und bedarfsgerechte Strukturen



Der folgende Beschluss bezieht sich in erster Linie auf Menschen mit Behinderung. Im Sinne der Teilhabe aller Menschen am Leben in der Gesellschaft beeinflussen viele Forderungen auch das Leben von Menschen ohne Behinderung positiv. Diese sind in diesem Beschluss nicht auszuschließen.

Die GRÜNE JUGEND NRW strebt eine Gesellschaft an, in der sich jeder Mensch ohne
Einschränkungen an dem Ort aufhalten kann, an dem er möchte und sich dort auf seine eigene Art und Weise entfalten kann. Derzeit leben wir jedoch in einer Welt, in der wir jeden Tag erfahren müssen, dass Menschen aufgrund ihres Aussehens, ihres Verhaltens, ihrer Bedürfnisse oder ihrer Herkunft diskriminiert werden. Viele Menschen werden aber nicht nur durch mangelnde Aufklärung und die daraus resultierenden Hürden in den Köpfen diskriminiert, sondern auch durch struktureller Barrieren daran gehindert, ihr Recht auf eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft wahrzunehmen.

In vielen Bereichen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens treffen wir auf solche
Schwierigkeiten. Die Schule ohne Fahrstühle, der Bahnhof ohne barrierefreien Zugang oder der Arbeitsplatz, an dem es an entsprechendem Equipment fehlt, sind nur wenige Beispiele, in denen durch Barrieren die Gleichberechtigung aller Menschen verhindert wird.

Deshalb kämpfen wir für eine Politik und eine Gesellschaft, die allen Bedürfnissen gerecht wird und allen Menschen die gleichen Rechte, Chancen und Teilhabemöglichkeiten gewährleistet. Erst wenn alle Menschen nicht nur auf dem Papier, sondern auch im alltäglichen Leben gleichberechtigt sind und keine Einschränkungen mehr erfahren, kann eine wirkliche Teilhabe in der Gesellschaft gewährleistet werden. Das kann jedoch nur geschehen, wenn jeder Mensch in seiner Individualität akzeptiert und nicht an einem vermeintlichen „Normalzustand“ gemessen wird. Deswegen fordern wir eine vollkommene
Inklusion, in der die Unterschiede und Abweichungen aller Menschen zwar wahrgenommen, aber als vollkommen gleichwertig betrachtet werden. Barrierefreiheit überall als Selbstverständlichkeit – das ist ein wesentlicher Bestandteil von Inklusion.

Die UN-Behindertenrechtskonvention
Zu den Menschen mit Behinderungen zählen laut der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen, die in geistiger, seelischer oder körperlicher Art beeinträchtigt sind, eine Lern-, Sprach- oder Sinnesbeeinträchtigung haben und welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Für uns gilt aber vor allem: Behindert ist, wer behindert wird!

Neben der Definition finden sich in dem „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit
Behinderung“ wichtige allgemeine Grundsätze wie Gewährleistung der Menschenrechte,
Selbstbestimmung, Nichtdiskriminierung, Teilhabe an der Gesellschaft, die Achtung der
menschlichen Vielfalt, Chancengerechtigkeit, Barrierefreiheit, Gleichberechtigung von Mann und Frau und die Wahrung der Identität. Zusätzlich stellt die UN-Behindertenrechtskonvention auch Forderungen auf zu Bereichen wie Bewusstseinsbildung, Mobilität, politischer und kultureller Teilhabe und dem Zugang zu Informationen. Die GRÜNE JUGEND NRW unterstützt diese Forderungen uneingeschränkt und nachdrücklich. Die Konvention trat 2008 in Kraft – theoretisch.

Doch die Bundesrepublik Deutschland hatte bereits vor der UN-Behindertenrechtskonvention ein Bekenntnis zu den Behindertenrechten in den Grundrechten festgeschrieben.
Von der Umsetzung der Konvention sind viele Staaten, nicht zuletzt auch Deutschland, weit
entfernt. In verschiedenen Bereichen, beispielsweise der Bildung, besteht großer Nachholbedarf.
Daher begrüßen wir den Beschluss des nordrhein-westfälischen Landtages, ein Konzept zur
Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung und Inklusion zu erarbeiten.
Gleiche Möglichkeiten für Alle – Das Recht auf Bildung Bildung ist der Schlüssel zu Chancengerechtigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe. Der erste Schritt, strukturelle Benachteiligungen zu durchbrechen, ist daher eine grundlegende Reform unseres Bildungssystems. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert ein gemeinsames Lernen und
Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinderung. Dies kann nur durch ein konsequent
inklusives Bildungssystem geschaffen werden.

Gemeinsame frühkindliche Erziehung
Bereits bei der frühkindliche Bildung stoßen viele Menschen auf verschiedene Barrieren, welche sie von vornherein ausschließen. Dabei profitieren alle Beteiligten von einer gemeinsamen frühen Bildung, da ein gemeinsames Aufwachsen vor späteren Vorbehalten schützt und zusätzlich einen offenen Umgang fördert.
Integrative Kindergärten in heutiger Form fördern Chancengerechtigkeit. Es sind allerdings noch wesentlich mehr finanzielle Mittel notwendig, um dieses Konzept in allen Kindergärten und Tageseinrichtungen umzusetzen. Dabei ist ein Gefühl und eine gelebte Atmosphäre von individueller und nicht selektiver Förderung in den Kindertagesstätten eine der Bedingungen dafür, dass sich jedes Kind bei gleichen Voraussetzungen individuell entwickeln kann.

Daher fordert die GRÜNE JUGEND NRW, dass nur noch Kindergärten und Kindertagesstätten mit inklusiven Konzepten eingerichtet werden, was Kindergärten mit reinem Förderschwerpunkt bei Bedarf nicht ausschließt.
Bis es soweit ist, muss vor allem der personellen, finanziellen, aber auch der strukturellen Förderung mehr Aufmerksamkeit gelten. Das Inklusionskonzept der Landesregierung muss diese drei Aspekte zwingend beinhalten!

Inklusive Schule
Die Anpassung des nordrhein – westfälischen Bildungssystems an die UN –
Behindertenrechtskonvention ist noch nicht erfolgt. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher die Umstrukturierung und den Umbau der Regelschulen in Nordrhein – Westfalen, um den freien Zugang für alle Kinder zu ermöglichen! Eine qualitativ hochwertige, individuelle Betreuung und Förderung auch für Kinder mit Behinderung muss an Regelschulen möglich gemacht werden. Hierzu bedarf es einer personellen und räumlichen Anpassung an die Bedürfnisse aller Kinder. Das schließt die Existenz von einzelnen Förderschulen auf Wunsch von Eltern und Kindern jedoch nicht aus.

Innerhalb dieser Schulen muss auf verschiedene Behinderungen eingegangen werden können. Wir fordern daher die zusätzliche Anstellung von LehrerInnen und Fachpersonal für die individuelle Betreuung aller Kinder. Zusätzlich müssen notwendige Therapien (z.B. Ergotherapie, Physiotherapie, Psychotherapie, Logopädie, …) in der Schule angeboten werden, wie zur Zeit an den „Förderschulen“ auch. Hierzu bedarf es an Therapieräumen und TherapeutInnen. Für manche Kinder (insbesondere für Kinder mit komplexer Behinderung) sind außerdem Pflegeräume und Pflegepersonal, also Kinderkrankenschwestern und -pfleger, nötig. Auch „Rückzugräume“ zur Beruhigung und Entspannung müssen geschaffen werden. Außerdem muss die Klassenstärke in inklusiven Klassen massiv gesenkt werden. Inklusives Lernen funktioniert nur mit einer guten Lernatmosphäre.

Auch beispielsweise Menschen mit Lautsprachenbeeinträchtigung und Sehbehinderung muss der Unterricht in der geeigneten Sprache möglich gemacht werden. Daher fordern wir für jede Unterrichtseinheit, in der mindestens ein Kind mit Lautsprachenbeeinträchtigung ist, eine DolmetscherIn, um dem betroffenen Kind eine gleichwertige Ausbildung zu ermöglichen. Ebenso müssen Arbeitsmaterialien auch in der Brailleschrift zugänglich gemacht werden können. Um die Kommunikation zwischen den SchülerInnen zu ermöglichen, muss die Bilingualität gefördert werden. Wir fordern die Stärkung der SchülerInnen in allen Teilen der Kommunikation, dazu gehört ggf. auch die Vermittlung von Gebärdensprache, damit sich die SchülerInnen untereinander auch ohne Fachpersonal angemessen verständigen können. Aber auch allgemeine Förderungen der Kompetenzen im Umgang miteinander zählen für uns dazu. Des Weiteren sind wir für die Förderung non-verbaler Freizeitgestaltung, wie Sport-, Kunst- oder Musikangebote.
Neben der Barrierefreiheit im Unterricht benötigen wir jedoch auch bauliche Maßnahmen, wie taktile stufenfreie Wegführungen, welche die Bewegungsfreiheit im Schulgebäude sicherstellen.

Diese Maßnahmen wirken zudem auch ohne Veränderungen im Bildungssystem und können
kurzfristig umgesetzt werden. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher ein landesweites
Förderpaket für die barrierefreie Umgestaltung von Regelschulen!
Nur durch ein inklusives Schulsystem, in dem alle Kinder gemeinsam bis zum Abschluss lernen, werden Chancengerechtigkeit und echte Teilhabe sichergestellt. Innerhalb eines Schulsystems, das eine Differenzierung in Gymnasien und weiteren Schulformen vorsieht, bleibt eine vollständige Inklusion unmöglich! Der Nordrhein – westfälische „Schulkonsens“ mit den erweiterten Möglichkeiten für ein gemeinsames längeres Lernen ist daher nur ein kleinerer Schritt in Richtung eines inklusiven Bildungssystems.
Für inklusive Schulen sind qualifizierte LehrerInnen und Fachkräfte unabdingbar. Hierfür muss die LehrerInnenausbildung sowie -weiterbildung den notwendigen Bedingungen angepasst werden.

Und nach der Schule?
Die GRÜNE JUGEND NRW fordert den Einsatz von Fachkräften für den Übergang von Schule zur Hochschule oder Beruf. Grundlegende Barrierefreiheit muss ebenfalls für Hochschulen,
Ausbildungszentren und Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst gelten. Hier müssen außerdem
behindertengerechte Prüfungsmodalitäten, koordinierte Gremien und Arbeitsformen eines
Behindertenbeauftragen flächendeckend eingeführt oder gefördert werden. Zentrale und dezentrale Beratungsstellen speziell für Menschen mit Behinderungen sind ebenfalls notwendig.

Um Chancengerechtigkeit auch nach der Schule zu ermöglichen, benötigt es jedoch noch weiter reichende Maßnahmen. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher einen Ausbildungsfond, der Betrieben, die Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung bereitstellt, zusätzliche Anreize bietet. So können ausbildende Betriebe zudem unterstützt werden, auf eventuelle Bedürfnisse einzugehen und die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Der öffentliche Raum
Besonders der öffentliche Personenverkehr ist eine unabdingbare Grundlage für eine
selbstbestimmte Mobilität, die den freien Zugang zu Einkauf, Bildung, Reisen und zu Kultur verschafft. Barrierefreie Zugänge zu Bussen und Bahnen durch Aufzüge, Rampen oder
hydraulische Absenkungen, sowie eine taktile Wegführung sind für viele Menschen eine
unerlässliche Voraussetzung, um überhaupt mobil sein und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Ebenso fordert die GRÜNE JUGEND NRW barrierefreie Kommunikationsstrukturen im öffentlichen Raum. Vekehrsinformationen an öffentlichen Haltestellen müssen sowohl durch Lautsprecher, als auch durch eine Schriftanzeige verfügbar sein. Wichtige Informationsschilder müssen ebenso in Brailleschrift erkennbar sein!

Deswegen fordert die GRÜNE JUGEND NRW, das bei jeder Neuanschaffung eines Verkehrsmittels, sowie bei jedem Um- oder Neubau eines Bahnhofs Mindeststandards zur
Barrierefreiheit vorgeschrieben werden. Darüber hinaus fordern wir, dass besonders relevante Punkte des öffentlichen Nahverkehrs zeitnahe Aus- und Umgebaut werden. Auch Öffentliche Gebäude müssen für alle zugänglich und in ihrer Struktur verständlich sein. Die GRÜNE JUGEND NRW setzt sich daher für mindestens einen barrierefreien Zugang zu jeder Ebene ein. Dazu gehören stufenfreie Zugänge, wie auch taktile Wegführung und graphisches, sowie auditive Hinweise in bspw. Fahrstühlen. Zusätzlich müssen Informationsschilder in solchen Gebäuden auch in der Braille-Schrift verfügbar sein.
Ebenso wichtig ist es, Kultureinrichtungen, wie das Theater, das Kino, das Museum oder die Bibliothek barrierefrei zu gestalten. Dazu gehört in der weiteren Definition von Kunst und Kultur auch die Förderung von Tätigkeiten der eigenen Kreativität. So fordern wir, dass mehr individualisierte bedürfnisorientierte Freizeit, Lern- und Bildungsangebote barrierefrei angeboten werden!
Zudem müssen Voraussetzungen für den gemeinsamen Sport von Menschen mit und
ohne Behinderung geschaffen werden: Alle Sportarten sollen so weit es möglich ist auch in einer barrierefreien Version zugänglich sein. Dabei sollten gemischte Sportgruppen besonders gefördert, Sportarten, die auf spezielle Bedürfnisse eingehen, aber ebenso nicht vernachlässigt werden.

Das Recht auf Sexualität
Nach der aktuellen Gesetzeslage ist es seit 1992 erlaubt, eine Frau mit Behinderung sterilisieren zu lassen, falls ihr medizinischer BetreuerIn diese Maßnahme angeregt hat und eine unabhängige dritte Beratungsinstanz nach einem Gespräch mit der Betroffenen in die Sterilisation einwilligt; Voraussetzung dafür ist, dass die Frau mit Behinderung dabei nicht aktiv widerspricht. Also können Frauen ohne jegliche Möglichkeit zur Meinungsäußerung sich nicht gegen die Entscheidung wehren. Die GRÜNE JUGEND NRW erachtet aber eine Sterilisation von Frauen mit Behinderung nicht nur im Falle des Widerspruchs als ‚Zwangssterilisation‘ und somit als einen Eingriff in die Selbstbestimmung, sondern auch dann, wenn keine ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen dazu geäußert worden ist. Mit der Argumentation, die Frau vor eventuellen zusätzlichen geistigen Belastungen und Kindern mit Behinderungen zu schützen, wurden seit 1992 in Deutschland 1767
Personen zwangssterilisiert, was einer Anzahl von fast 100 pro Jahr entspricht. Eine Sterilisation schützt jedoch weder vor physischen und psychischen Schäden – im Gegenteil: Durch die Sterilisation können diese auch hervorgerufen werden.
Die GRÜNE JUGEND NRW tritt für sexuelle Freiheit, das unbedingte Recht auf Würde und
persönlicher Unversehrtheit des Menschen ein und stellt sich daher explizit gegen
Zwangssterilisation!

Doch auch die Tabuisierung von Sexualität mit und unter Menschen mit Behinderungen ist ein Problem. Selbst in gesellschaftlichen Bereichen, welchen Aufklärung und Weltoffenheit
zugesprochen wird, wie beispielsweise dem Sexualkundeunterricht in der Schule, bleibt die sexuelle Vielfalt in den meisten Fällen unausgesprochen. Wir fordern daher die Umsetzung einer modernen Pädagogik, welche sexuellen Wünschen, Sehnsüchten und Krisen der Menschen hilfreich zur Seite steht.
Zudem müssen Sexualberatungen für Menschen mit Behinderung, Selbsterfahrungsgruppen sowie auch SexualbegleiterInnen von der Krankenkasse getragen werden!
Außerdem muss versucht werden die Vorurteile gegenüber Eltern mit einer Behinderung
abzubauen. Leider werden die Eltern mit diesen häufig konfrontiert, so wird zum Beispiel vermehrt zu Schwangerschaftsabbrüchen und Sterilisation geraten. Vor allem Menschen mit
Lernschwierigkeiten werden oft elterliche Kompetenzen abgesprochen. Wir fordern daher eine in der Ausbildung verankerte Sensibilisierung für das Thema bei ÄrztInnen, pflegepersonal aber auch SachberarbeiterInnen in den entsprechenden Ämtern. Außerdem fordern wir eine weitergehende Förderung von familienunterstützenden Maßnahmen, wie Wohnprojekten.
Doppelte Benachteiligung Frauen mit Behinderung leiden unter einer doppelten Diskriminierung, so werden sie neben der strukturellen Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechtes auch aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt. Frauen mit Behinderung – insbesondere Mütter mit Behinderung – gehören zu der Gruppe, die am meisten von Armut betroffen ist. So sind sie beispielsweise wesentlich häufiger erwerbslos als Männer mit Behinderung.

Neben einem sehr hohen Risiko von Altersarmut, führt diese doppelte Diskriminierung zu einer starken Abhängigkeit von dem/der PartnerIn oder von staatlichen Geldern. Mit einem schon lange von uns geforderten bedingungslosen Grundeinkommen möchten wir diese Armut bekämpfen. Kurzfristig jedoch muss diese Benachteiligung durch andere Förderungsmöglichkeiten behoben werden.

Barrierefreie Kommunikation
Ohne ein Recht auf Sprachassistenz sind gehörlose Menschen von großen Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen. Da Krankenkassen eine Sprachassistenz oftmals nur für Arztbesuche übernehmen, fallen neben alltäglichen Schwierigkeiten vor allem politische und kulturelle Partizipation völlig aus dem Rahmen des Bezahlbaren.
Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher das Recht auf eine flächendeckende Sprachassistenz bei Bedarf sowohl im Privatleben als auch im öffentlichen Leben, sowie Untertitel über Teletext oder Sprachassistenz im gesamten öffentlich-rechtlichen, sowie im privaten Fernsehprogramm. Dies gilt auch für die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender.
Darüber hinaus müssen besonders öffentliche Institutionen eine Vorbildfunktion in der
Bereitstellung barrierefreier Medien einnehmen. So müssen bspw. Textversionen etwaiger
Audioveröffentlichungen selbstverständlich sein.

Die GRÜNE JUGEND NRW setzt sich außerdem für die Verwendung einfacher Sprache ein, wenn das die Teilhabe ermöglichen kann z.B. bei Informationsmaterialien und Gesetzestexten. Einfache Sprache kann außerdem auch Menschen ohne Behinderung den Zugang zu komplexen Sachverhalten erleichtern. Gleiches gilt für die Verwendung von Brailleschrift oder das zur Verfügung stellen digitaler Alternativen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung.

Selbstbestimmt Leben
Um Menschen mit Behinderungen die soziale Inklusion und die persönliche Autonomie zu
ermöglichen, ist es notwendig, neben ausreichenden stationären Angeboten auch eine verlässliche Infrastruktur aus ambulanten Diensten und Hilfen sicherzustellen. Zudem fordern wir den Ausbau des „Persönlichen Budgets“, welches Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit einen Anspruch auf Teilhabeleistungen ermöglicht. Mit einer bestimmten finanziellen Grundausstattung entscheidet der Mensch selbst, welchen Dienst und welche Personen er als Unterstützung wahrnehmen möchte.

 

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 13.11.2011.



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