29. April 2007

Härtefallregelungen für Studiengebühren einführen



Die Grüne Jugend NRW bekräftigt ihre Forderung für einen gebührenfreien Zugang zu Bildungseinrichtungen und lehnt Studiengebühren ab. Studiengebühren haben zu einem erheblichen Rückgang der Studierendenzahl in NRW geführt und den Zugang zu Bildungseinrichtungen für viele Jugendliche verbaut.

Diese Barriere können wir nur überwinden, in dem wir die von schwarz-gelb beschlossenen „Studienentgelte“ wieder aufheben. Die Grüne Jugend NRW wird deshalb mit den Grünen in NRW an einer Ausstiegsstrategie für die Abschaffung von Studiengebühren arbeiten, die wir für den Fall einer Regierungsbeteiligung durchsetzen wollen.

Wir beauftragen den Landesvorstand gemeinsam mit den Landesarbeitsgemeinschaften und unseren Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern, im Vorfeld über die Programmdebatte zum Landtagswahlprogramm, ein alternatives Finanzierungskonzept für die Aufhebung der Studiengebühren zu erarbeiten.

Unser Ziel bleibt ganz klar, Studiengebühren aufzuheben und den barrierefreien Zugang zu den Hochschulen wiederherzustellen, dennoch dürfen wir neben dem längerfristigen Ziel nicht die aktuelle Situation vieler Studierenden, welche der Willkür unterschiedlichster örtlicher Härtefallregelungen ausgesetzt sind, aus den Augen verlieren.

Unsere Aufgabe als Oppositionspartei beeinhaltet auch, dass wir uns für kleine Verbesserungen für die Betroffenen einer völlig verfehlten Gesetzgebung einzusetzen. Wir setzen uns daher für eine landesweite und bindende Härtefallregelung ein, welche die folgenden Kriterien erfüllen muss:

  • Gleichbehandlung von Studierenden: Doppelbelastungen, wie sie zum Beispiel durch Zweithörerschaft entstehen können, müssen ausgeschlossen werden.
  • Die Ausstellung von Leistungsnachweisen aus vorangegangenen Semestern darf nicht an die Entrichtung von Studiengebühren geknüpft werden.
  • Behinderte Studierende müssen von Studiengebühren ausgenommen werden, nur so ist eine Gleichbehandlung gewährleistet.
  • Studiengebühren für Studierende mit Studierendenvisum müssen entfallen, wenn sie nicht durch entsprechende Stipendien oder Förderprogramme abgedeckt werden können.
  • Alleinerziehende Studierende sind ebenfalls von den Gebühren zu befreien.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 29.4.2007 in Dortmund



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