1. April 2011

Den Sozialstaat neu gestalten!



Der Weg zum bedingungslosen Grundeinkommen

Der Sozialstaat als Bestandteil der demokratischen Gesellschaft

Der Sozialstaat ist ein wichtiger Bestandteil unserer demokratischen Gesellschaft. Wir halten ihn nicht nur wegen der wirtschaftlichen Vorteile gerechterer Gesellschaften für unabdingbar, sondern auch weil Solidarität die Basis für ein friedliches Zusammenleben ist. Wir sehen mit großer Sorge, dass der Sozialstaat über die letzten Jahrzehnte zum Nachteil vieler Menschen und unserer Volkswirtschaft immer weiter ausgehöhlt wurde. Deshalb kämpfen wir für eine politische Kehrtwende hin zu mehr Solidarität und gegenseitiger Verantwortung. Uns ist jedoch klar, dass damit nicht der Weg zurück in die Zeiten des Wirtschaftswunders gemeint sein kann.

Wir leben in einer individualisierten Gesellschaft, in der der Einzelne eine immer größere Rolle spielt. Der Wunsch nach Mitbestimmung, was das eigene Leben und die Gesellschaft betrifft, ist größer als jemals zuvor. Doch diese Gesellschaft hat aus der Vergangenheit viel Ballast mitgenommen, der nun diese neue, freie Gesellschaft bedroht. Das ist beispielsweise der Begriff der Arbeit und daraus resultierend unser Sozialsystem. Dieses ist nicht mehr zeitgemäß und auf eine längst verloren gegangene Gesellschaft mit Arbeitsplätzen für alle, zeitlich unbegrenzten Arbeitsverhältnissen und angemessenen Löhnen zugeschnitten.

 

Doch es fällt schwer sich von der Logik „Wer nicht arbeitet, der soll auch nicht essen“ zu lösen. Dabei ist die finanzielle Absicherung aller Menschen für eine funktionierende Demokratie von großer Wichtigkeit. Dieser Sozialstaat ist das Grundgerüst unserer Gesellschaft, doch er muss radikal verändert werden. Es braucht eine flexible, freie Grundsicherung, die dem Menschen alle Freiheiten lässt und diese möglichst noch fördert. Der Mensch muss nicht nur gedanklich, sondern auch in der Tat in den Mittelpunkt gestellt werden.

Schritte zum Grundeinkommen
Ein Instrument, um diese Ziele zu erreichen, ist das bedingungslose Grundeinkommen (BGE). Die Einführung des BGE wäre revolutionär und sicherlich mit vielen Hindernissen verbunden. So ist die größte Schwierigkeit die Überwindung des veralteten Arbeitsbegriffs und die Trennung von Arbeit und Einkommen. Die brauchen wir aber, damit wir tatsächlich ein Wirtschaften und Zusammenleben schaffen, das für den Menschen da ist und nicht umgekehrt. Deshalb wird hier der Begriff „Erwerbsarbeit“ eingeführt. Damit soll Arbeit gemeint sein, die Einkommen schafft.

Langfristig fordert die Grüne Jugend NRW deswegen die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens, das allen EinwohnerInnen von ihrer Geburt an monatlich ausgezahlt wird und so ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Das BGE liefert ein Fundament an finanzieller sowie materieller Sicherheit, sodass sich jedeR Einzelne darüber hinaus freier und ungehemmter von Leistungsdruck entfalten kann. Menschen sollen künftig nicht mehr gezwungen sein, eine Arbeit anzunehmen, um ihr Existenzminimum zu sichern, sondern um sich selbst zu verwirklichen oder den eigenen Lebensstandart weiter zu heben.
Um die genannten Ziele zu erreichen muss ein grünes Grundeinkommen die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Ein Grundeinkommen muss bedingungslos sein und darf keinen Zwang zur Arbeit bedeuten.
  • Ein Grundeinkommen muss einen individuellen Rechtsanspruch darstellen, dass heißt, es muss einklagbar sein.
  • Ein Grundeinkommen muss zur Teilhabe an der Gesellschaft genügen. Dazu gehört der umfassende Zugang zu Bildung und Kultur.

Erst wenn diese drei Kriterien erfüllt sind, handelt es sich auch wirklich um ein Grundeinkommen. Jede Abweichung davon bedeutet einen Ausstieg aus diesem Konzept.
Um ein BGE in die Gesellschaft einzuführen, benötigt es vieler kleiner Schritte, bei denen das große Ziel jedoch niemals aus dem Auge verloren werden darf. Der erste, große Zwischenschritt in Richtung BGE ist eine grundlegende Reform der sozialen Sicherungssysteme und die Schaffung einer gerechten solidarischen Versorgung in allen Lebenslagen.

Schritt 1: Grundrente statt Altersarmut!
Heute setzt sich das Sozialversicherungssystem aus Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zusammen. Doch das vielschichtige und komplizierte System der deutschen Versicherungen lässt noch immer große Lücken:
Sowohl das grundlegende Prinzip der Versicherungspflicht, das zur gerechten Risiko- und damit Kostenverteilung auf alle BürgerInnen führt, als auch das Prinzip der einkommensabhängigen Beiträge wird nicht flächendeckend gewährleistet. So können sich derzeit vor allem die VielverdienerInnen einer solidarischen Finanzierung entziehen! Auch auf der Leistungsseite fallen immer mehr Menschen durch das nur grob gestrickte Netz der sozialen Sicherung: Renten unter dem Existenzminimum oder unzureichende Krankenversorgung sind keine Einzelfälle mehr.

Für die GRÜNE JUGEND NRW steht also fest: Das deutsche Versicherungssystem muss grundlegend reformiert werden! Besonders die deutsche Rentenversicherung wird derzeit von der Realität eingeholt. Der demographische Wandel macht den Generationenvertrag, welcher der Rentenversicherung zugrunde liegt, langfristig unbezahlbar. Steigende Lebenshaltungskosten im Alter, uneinheitliche Erwerbsbiographien und die vergleichsweise hohe Arbeitslosigkeit tun ihr Übriges.
Zudem hat die Finanzkrise erneut bewiesen, dass auch kapitalgedeckte Rentensysteme, die nicht erst seit Einführung der Riester-Rente in Deutschland eine größere Rolle spielen, keine sichere Zukunft haben.
Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher die Ablösung des bisherigen Rentensystems durch eine steuerfinanzierte Grundrente, die in ihrer Höhe über die Existenzsicherung weit hinaus geht und das erste Modul eines bedingungslosen Grundeinkommens bildet. Mit dem Betrag der Grundrente kann bereits ein möglicher Betrag eines folgenden BGE vorgegeben werden.
Bis zur vollständigen Umsetzung des BGE setzen wir uns beim Renteneinstieg  für flexiblere Lösungen ein. Dabei muss insbesondere das Modell der Altersteilzeit ausgeweitet werden, um einen Übergang ins Rentenleben zu gewährleisten. Eine einseitige Erhöhung des Renteneintrittsalters lehnen wir ab! Stattdessen sollte nach Berufsgruppen ausdifferenziert werden, um insbesondere bei Beschäftigten mit hoher körperlicher Belastung eine faktische Rentenkürzung zu verhindern.
Grundsätzlich muss das gesamte Erwerbsleben flexibler gestaltet werden. Die Menschen müssen selber entscheiden können, wann und wie viel sie arbeiten wollen. Dies könnte durch Instrumente wie z.B. Lebensarbeitszeitkonten möglich werden. Auch andere Rentenformen, wie beispielsweise Hinterbliebenenrenten sollen dabei im Maßstab der Grundrente ermittelt werden.
Die bereits bestehenden Rentenansprüche der aktuellen gesetzlichen Rentenversicherung können in der Übergangszeit anteilig mit der Grundrente verrechnet werden, sodass ein fließender Übergang sichergestellt ist.
Neben dem Verhindern von Altersarmut besteht insbesondere in der Altenpflege erheblicher Handlungsbedarf. Zu oft werden Pflegebedürftige zuhause unzureichend versorgt oder die Angehörigen sind mit der Situation überfordert. Viele Altersheime sind mittlerweile zu reinen Aufbewahrungsanstalten verkommen. Die GRÜNE JUGEND NRW sieht im menschenwürdigen Altwerden ein zentrales Element der Generationengerechtigkeit. Dafür müssen wir die Pflegestrukturen neu überdenken. Neben einem gesetzlichen Anspruch auf staatlich unterstützte Pflegeteilzeit für Angehörige, müssen neue Konzepte verstärkt in die Praxis übertragen werden. Auch eine Ausweitung des Freiwilligendienstes auf die Altenpflege ist eine Option. Insgesamt muss der Pflegebereich mit deutlich mehr und besser qualifiziertem Personal ausgestattet werden. Dies muss einer der bevorzugten Investitionsziele bei der Ausweitung des öffentlichen Beschäftigungssektor werden.

Schritt 2: Steuerfinanzierte BürgerInnenversicherung jetzt!

Einen speziellen Platz in der Debatte über die sozialen Sicherungssysteme nimmt die gesetzliche Krankenversicherung ein. Nachdem lange über die zwei grundlegend unterschiedlichen Modelle der Kopfpauschale und der BürgerInnenversicherung diskutiert wurde, haben heute auch andere Konzepte, wie der Gesundheitsfonds, ihren Weg in die politische Landschaft gefunden.
Für die GRÜNE JUGEND NRW steht jedoch fest, dass wir die solidarische BürgerInnenversicherung brauchen! Für uns bedeutet BürgerInnenversicherung im Kern einen Wegfall der Versicherungsplichtsgrenze. Das heißt, dass auch die bisher nicht versicherungspflichtigen BeamtInnen, Selbständige und alle Personen mit einem Einkommen von derzeit über 4125 € mit in die Verantwortung genommen werden!
Die beitragsfinanzierte Krankenversicherung stößt zudem bereits heute an ihre Grenze, denn sie funktioniert trotz immer kleinerem Leistungskatalog nur noch mit staatlichen Zuschüssen.
Wir wollen die BürgerInnenversicherung komplett auf Steuerfinanzierung umstellen. Somit beteiligen sich nicht nur die ArbeitnehmerInnen an den „Kosten des Risikos“, sondern sämtliche Teile unserer Gesellschaft. Außerdem sinken so die Lohnnebenkosten, was sich positiv auf den Arbeitsmarkt auswirken kann.
Nur so können die Leistungen gesteigert werden, die Beiträge bezahlbar bleiben und die Ungleichbehandlung von  privaten und gesetzlich Versicherten durchbrochen werden. Denn für uns steht fest: Auch mit einem BGE brauchen wir weiterhin eine solidarische Krankenversicherung!

Schritt 3:  Hartz IV: Transparente Berechnung und flächendeckender Mindestlohn

Die derzeit wohl am intensivsten diskutierte Sozialleistung ist das auch „Hartz IV“ genannte Arbeitslosengeld II (ALG II). Unsere Position dabei ist klar: Kurzfristig muss der Betrag des Arbeitslosengeldes II endlich auf ein verfassungskonformes und existenzsicherndes Maß angehoben werden. Zurzeit wird das Existenzminimum, das die Höhe des Betrages festlegt, künstlich klein gerechnet, indem beispielsweise auch AufstockerInnen in die Berechnung zur Höhe des ALG II miteinbezogen werden. Dass aber die Menschen, die schon am Existenzminimum stehen, nicht für die Berechnung desselben herangezogen werden sollten, ist für die GRÜNE JUGEND NRW selbstverständlich. Zudem werden willkürlich Ausgaben von der Bundesregierung für den ALG II-Satz gestrichen oder gekürzt. Dazu gehört beispielsweise die umstrittene Tabak- und Alkoholstreichung, aber auch der Eisdielenbesuch!
Außerdem ist wichtig, dass die Sätze regelmäßig an die Preisentwicklung, steigende Gesundheitskosten und andere Mehrbelastungen für die BezieherInnen angepasst werden.
Das Ergebnis der aktuellen Verhandlungen um das Arbeitslosengeld II hält die GRÜNE JUGEND NRW daher für einen faulen Kompromiss. Deshalb unterstützen wir den Ausstieg von Bündnis90/Die Grünen aus den Verhandlungen.
Besonders Kinder und Jugendliche in ALG II beziehenden Familien müssen nun unter dem faulen Kompromiss leiden. Für sie wird es nämlich keine Erhöhung der Regelsätze geben und auch bei ihnen war der Vermittlungsausschuss nicht in der Lage, sich auf eine verfassungskonforme Berechnung der Regelsätze zu einigen. Es ist nicht hinnehmbar, dass denjenigen, die am wenigsten für ihre Lebenssituation verantwortlich sind, der Zugang zu sozialer Teilhabe und Bildung so schwierig gestaltet wird!
Auch das im Vermittlungsausschuss leicht verbesserte Bildungs- und Teilhabepaket, das jetzt verabschiedet wurde, bringt dabei keine wesentlichen Verbesserungen.  So fordern wir beispielsweise die komplette Finanzierung eines möglichst gesunden Mittagessens in den Schulen, anstatt eines Zuschusses in begrenztem Umfang.  Ein solches Mittagessen fördert die sozialen Kontakte und ist, wenn ein vegetarisches Gericht angeboten wird, auch offen für Kinder mit unterschiedlichem religiösem Hintergrund. Auch die geplante teilweise Finanzierung von Vereinsmitgliedschaften stellt für uns eine Facette einer insgesamt unwesentlichen Situationsverbesserung der betroffenen Familien da und rüttelt nicht an den grundsätzlichen Hürden. Und ob die politisch vereinbarten sozialpädagogischen Hilfen jemals bei den Bedürftigen ankommen werden, ist äußerst fragwürdig.
Aber Hartz IV hat noch ganz andere Auswirkungen auf die Gesellschaft. So schafft das Überangebot an  preiswerten Arbeitskräften einen enormen Druck auf die Erwerbstätigen. Die Folge sind sinkende Löhne und wachsende Armut trotz Erwerbsarbeit. Hier kommt neben einer Grundsicherung der flächendeckende Mindestlohn ins Spiel. Dieser muss eingesetzt werden, um Dumpinglöhne zu verhindern und ausreichen, um den erwerbstätigen Menschen ein Leben in Würde zu ermöglichen. Ein Mindestlohn sollte deshalb auch über die Minimalforderung von 8,50 Euro hinausgehen. Diese 8,50 Euro reichen zwar zum Überleben, aber zum Leben benötigt man mehr als nur das physische Existenzminimum. Zudem bestehen wir auf einen jährlichen Inflationsausgleich.
Zusätzlich fordern wir, dass die ArbeitnehmervertreterInnen einen branchenspezifischen Mindestlohn, der maximal 15% unter dem entsprechenden Lohntarif liegen darf, festsetzen können. Der Mindestlohn von 8,50 darf dabei jedoch niemals unterschritten werden. Darüber hinaus wollen wir die Gleichbezahlung von LeiharbeiterInnen und der Stammbelegschaft, um den Missbrauch und das Lohndumping durch das Instrument der Leiharbeit zu bekämpfen.
Daher fordert die GRÜNE JUGEND NRW nicht nur eine wirklich transparente Berechnung der Regelsätze, sondern auch den längst überfälligen flächendeckenden Mindestlohn von mindestens 8,50 €!

Schritt 4: Die Grüne Grundsicherung

Die Debatte um die Zukunft unseres Sozialstaates darf jedoch nicht durch den starren und unsozialen Kurs der Bundesregierung in Stocken geraten. Dass es im Vermittlungsausschuss nur zu unzureichenden Kompromissen kommen kann und wenig Raum für die Umsetzung grüner, progressiver Ideen bleibt, war allen Beteiligten klar. Das ändert jedoch nichts an den grundsätzlichen Forderungen: Wir wollen die Grüne Grundsicherung als einen Schritt zum bedingungslosen Grundeinkommen!
Im ersten Ansatz bedeutet das Hartz IV „light“: Mehr Geld, weniger Sanktionen. Doch das Ziel des Grünen Grundsicherung ist die Abschaffung aller Zwänge und Sanktionen und eine regelmäßige Anpassung der Sätze an die Lebenshaltungskosten, um das Klischee vom arbeitsunwilligen Arbeitslosen endlich zu beenden und Menschen nicht in Erwerbsarbeit zu zwingen, die weder ihren Interessen noch ihren Fähigkeiten entspricht. Das Widerspricht unserer Ansicht nach dem Grundrecht auf freie Berufswahl.
Die grüne Grundsicherung bedeutet eigenständige und transparente Regelsätze für Kinder und Jugendliche, die den tatsächlichen Bedarf widerspiegeln und ein erster Schritt zur Teilhabegerechtigkeit wären.

Grüne Grundsicherung bedeutet aber auch die Abschaffung der Bedarfsgemeinschaften, um die strukturelle Abhängigkeit besonders von ALG II beziehenden Frauen zu beenden!

Wir nähern uns dem  Ziel: Das bedingungslose Grundeinkommen!
Die GRÜNE JUGEND NRW versteht unter sozialer Teilhabe jedoch weitaus mehr, als ein prekäres Leben am Existenzminimum. Wir möchten den aktuellen Zustand, in dem Bedürftige als BittstellerInnen auftreten müssen, um von den vermeidlichen LeistungsträgerInnen ertragen zu werden, endlich durchbrechen. Wir möchten soziale Teilhabe zur Selbstverständlichkeit machen! Darüber hinaus beinhaltet unser Verständnis von Arbeit weitaus mehr als das Ausüben einer bloßen Tätigkeit, die genug Geld einbringt, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Auch Menschen, die eine für die Gesellschaft sinnvolle Tätigkeit verrichten, die sich zum Beispiel der Pflege von Angehörigen widmen, die sich vor Ort in Sportvereinen, für den Tierschutz oder politisch engagieren, verrichten nach unserem Verständnis eine Arbeit. Die Anerkennung jeglicher Arbeit schafft das BGE!
Dieses Ziel wollen wir über eine Ausweitung der mittelfristig realisierbaren Grundrente auf alle Altersgruppen realisieren. Durch eine schrittweise Absenkung des nominellen Renteneintrittsalters, sowie eine Öffnung der Grundrente für im Alter erwerbstätige Menschen, lässt sich so bereits in absehbarer Zeit ein quasi-Grundeinkommen für eine ganze Bevölkerungsschicht einführen.
Gleichzeitig kann die Grüne Grundsicherung Grundlage eines Grundeinkommens sein. Mit einer stetigen, zielgerichteten Anhebung der Sätze und einer Ausdehnung auf immer mehr Bevölkerungsschichten (Kinder, StudentInnen und Azubis, Hausmänner, Hausfrauen) kann ein flüssiger Übergang zum bedingungslosen Grundeinkommen gewährleistet werden.

Das BGE ist finanzierbar!

Durch das BGE können viele Soziale Leistungen, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld oder die Rente entfallen. Deswegen ist das BGE auch nicht so teuer, wie es auf den ersten Blick erscheint. Die Einführung eines BGE darf aber keine Aufforderung zum Kahlschlag darstellen. Weiterhin bedarf es eines starken Staates, der unter Anderem eine gute Gesundheitsvorsorge und ein gerechtes und kostenloses Bildungssystem anbieten kann und somit auch die individuellen Bedürfnisse der BürgerInnen berücksichtigt. Grundeinkommen bedeutet nicht Gleichmacherei. Freigewordene Kapazitäten in der Sozialverwaltung dürfen nicht komplett wegfallen, sondern müssen an anderer Stelle zu Verbesserungen sozialer Leistungen eingesetzt werden.
Unser Steuersystem wollen wir grundlegend reformieren. Die Einkommensteuer muss durch eine echte Progression gerechter werden. Das beinhaltet das Einziehen einer weiteren Progressionsstufe, sowie eine deutliche Anhebung des Spitzensteuersatzes. Ein Einkommen von 250.000 EUR darf nicht gleich mit einem Einkommen von 2.500.000 EUR besteuert werden. Die Abgeltungssteuer soll wieder abgeschafft werden. Es ist nicht einzusehen, dass sich die Einkünfte aus Kapitalvermögen der Progression entziehen können. Mit einer Wiedereinführung der Vermögenssteuer und einer Erhöhung der Erbschaftsteuer wollen wir zudem auch Vermögen in die Pflicht nehmen.

Wir wollen die Konsum- und Verbrauchssteuern vermehrt auf ökologische Lenkungswirkungen ausrichten, insbesondere durch Einführung einer CO2-Steuer. Die Mehrwertsteuer ist historisch gewachsen und lässt inzwischen jedes System vermissen. Hier wollen wir grundlegend aufräumen. Güter der Grundversorgung, wie zum Beispiel Lebensmittel, sollen einem verminderten Steuersatz unterliegen. Alle anderen werden mit dem normalen Mehrwertsteuersatz besteuert. Für Luxus-Güter gilt ein dritter zu bestimmender Höchst-Mehrwertsteuersatz. Zusätzlich fordern wir ein zentral strukturiertes und effektiveres Finanzverwaltungssystem, sowie das Streichen ökologisch schädlicher Subventionen.



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