11. Dezember 2011

Streichung entschuldigter Fehlstunden auf Zeugnissen



Wir fordern, dass entschuldigte Fehlstunden nicht auf Zeugnissen auftauchen. Zu diesem Zweck fordern wir eine dies verbietende Änderung des Schulgesetzes des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.

Begründung:

Die Zahl der Fehlstunden wird heutzutage als Kopfnote verstanden. Viele Arbeitgeber*innen machen die Einstellung im Bewerbungsverfahren von der Zahl der Fehlstunden abhängig. Diese ist jedoch nicht aussagekräftig, da Fehlstunden aus verschiedenen Gründen entstehen können, beispielsweise durch Krankheit. Somit führt es zu einer Diskriminierung der SchülerInnen aufgrund der jeweiligen Krankheit. Wer Fehlstunden vermeiden möchte, muss krank in die Schule gehen und setzt damit die Gesundheit anderer auf das Spiel.
Des Weiteren darf die Anzahl der Krankheitstage in einem Arbeitszeugnis im Allgemeinen nicht auftauchen. SchülerInnen sind hier also schlechter gestellt als Berufstätige. Fehlstunden entstehen mitunter auch durch Bewerbungen. Die Teilnahme an Assessment Centern, Vorstellungsgesprächen und Sonstigem wird an manchen Schulen nicht als entschuldigte Fehlzeit gezählt, an anderen allerdings schon. Die LehrerInnen und DirektorInnen handeln völlig autonom und willkürlich bei der Ausweisung von Fehlstunden. Einige weisen bestimmte Fehlstunden nicht aus, andere wiederum weisen gnadenlos alle aus. Die Benachteiligung gewisser Schüler*innen ist die Folge.

Ganztagsschulen sind von diesem Problem besonders betroffen. Da sie pro Tag mehr Stunden unterrichten als normale Schulen, entstehen auf diesem Weg automatisch mehr Fehlstunden.

Trotz der Streichung der entschuldigten Fehlstunden auf den Zeugnissen sollten die Eltern weiterhin über die Ziffer der Fehlstunden unterrichtet werden. Dies kann durch verschiedene Möglichkeiten geschehen. Die Mitteilung sollte für die Schule verpflichtend sein, die Art der Übermittlung kann allerdings von der Schule bestimmt werden. Ebenfalls wichtig ist, dass die Anzahl der Fehlstunden nur von den Eltern eingesehen werden darf.

 

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 11.12.2011.



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