17. März 2013

Keine Soldat*innen an Schulen



Die aktuelle Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Wehrbereichskommando ll der Bundeswehr erlaubt es der Bundeswehr weiterhin an Schulen über ihre Aufgaben und ihren Anteil an der Friedenssicherung zu referieren.

Dies steht unseres Erachtens nach im starken Gegensatz zu der aus dem Grundgesetz entstehenden Verpflichtung zum Frieden. Wir halten es für illusorisch zu glauben, dass speziell geschulte Offizier*innen, die meist keine Auslandseinsätze und Fronterfahrungen vorweisen können , neutral und ohne für die Bundeswehr zu werben, ”Schüler*innen den Zugang zu zusätzlichen Informationen zu friedens- und sicherheitspolitischen Fragestellungen” geben können.
Es ist für uns unbegreiflich, dass ein Schulministerium einerseits alles tut, um die politische Neutralität der Schulen zu verteidigen, der Bundeswehr aber einen exklusiven Zugang zum Politikunterricht einräumt.
Dann aber noch zu glauben, dass ein vereidigter Offizier die Bundeswehr bzw. ihre Einsätze nicht geschönt darstellt, sondern neutral und damit auch kritische und negative Aspekte aufzeigt, zeugt in unseren Augen beinahe schon von einer Gutgläubigkeit, die an Naivität grenzt.
In dieser Aufgabenstellung an den die ”Jugendoffizier*innen” sehen wir einen Konflikt zwischen der erwarteten politischen Neutralität des Vortrages und der per Eid geschworenen Treue zu ihrem Dienstherren.
Neben diesen grundsätzlichen moralischen Bedenken, dass speziell in ”Marketing” geschulte Offizier*innen, teils hochdekoriert mit Front- und Auslandseinsatzerfahrung, Schüler*innen die Befähigung zu ”einer reflektierten und kritischen Auseinandersetzung mit Fragen internationaler Politik” geben sollen, wirft dieser Kooperationsvertrag auch weitere Fragen auf:
1. Durch welche Maßnahmen ist die Neutralität der Vorträge der ”Jugendoffizier*innen” gesichert und wie wird diese kontrolliert?
2. Ist bei durch Jugendoffizier*innen durchgeführten Unterrichtseinheiten die Wahrung des Willens der Schüler*innen sowie ihr Recht auf unabhängige und freie Bildung sichergestellt und wenn ja wodurch?
3. Wie sieht das Landesschulministerium die Vereinbarkeit des §2 des Landesschulgesetzes mit der Zugänglichkeit von Schulen für die Bundeswehr?
Sicherlich stellt die neue Kooperationsvereinbarung in wesentlichen Punkten eine Verbesserung zu ihrem Vorgänger dar, wobei wohl keiner von uns es abwegig findet, dass es der Bundeswehr nicht mehr möglich ist an der Aus- und Fortbildung von Lehrern mitzuwirken oder dass Studienfahrten in Kasernen und zu Schießständen nicht mehr möglich sind.
Dennoch gehen uns diese Veränderungen nicht weit genug und wir fordern die Landsschulministerin auf, diesen Kooperationsvertrag einseitig und unverzüglich zu beenden.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 16./17.3.2013 in Oer-Erkenschwick



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