27. Oktober 2015

Gemeinsame PM zu Auslauffristen für Staatsexamensstudiengänge im LABG



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Am 29.09. hat die Landesregierung ihren Gesetzentwurf für das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) beschlossen. Zu den darin enthaltenen Übergangsfristen für die auslaufenden Staatsexamensstudiengänge erklären campus:grün NRW, die Juso-Hochschulgruppen NRW und die Grüne Jugend NRW :

„Wir begrüßen, dass das Schulministerium endlich den Handlungsbedarf erkannt hat. Die Verlängerung der Auslauffristen um ein Jahr bleibt aber deutlich hinter den aktuellen Erfordernissen zurück. Jetzt ist es die Aufgabe der Landtagsfraktionen, an dieser Stelle nachzubessern! Auch muss den betroffenen Studierenden zeitnah ein Signal gegeben werden, dass sie zusätzliche Zeit bekommen, ihr Studium abzuschließen und nicht überhastet in den Bachelor oder in andere Bundesländer wechseln sollten.“
„Bisher galt die von schwarz-gelb geschaffene Regelung, dass alle Lehramtsstudierende in den Staatsexamensstudiengängen bis zum Ende des Sommersemesters 2016 (Grund-, Haupt- und Realschullehramt) bzw. 2017 (alle anderen Schulformen)  ihren Abschluss gemacht haben müssen – sonst drohte die Zurückstufung in den Bachelor. Die rot-grüne Landesregierung hätte diesen Passage aus dem Gesetz streichen und allen Studierenden das Erreichen des Staatsexamens ermöglichen müssen“, erklärt Anna Hullermann, Landeskoordinatorin der Juso-Hochschulgruppen in NRW.
Lisa-Marie Friede, Sprecherin der Grünen Jugend NRW führt dazu aus: „Weil Bildung ein zentrales Zukunftsthema ist, stellen wir hohe Erwartungen an zukünftige Lehrer*innen. Sie sollen Inklusion im Alltag leben, zu kritischem Denken animieren, die Potentiale unterschiedlicher Menschen fördern. Damit sich alle dafür umfassend bilden können, muss ein Studium ohne Fristendruck ermöglicht werden. Zudem sollte auch in der Lehramtsausbildung berücksichtigt werden, dass vielfältige Lebenswege dazu führen können, dass ein Studium nicht in der künstlich festgelegten Regelstudienzeit abgeschlossen wird.“
„Vor allem dürfen Studierende nicht dafür bestraft werden, dass sie sich sozial engagieren oder besonderen Härten ausgesetzt sind“, ergänzt Marius Kühne von campus:grün NRW. „Besser als komplizierte Härtefallregelungen wäre daher eine pauschale Verlängerung der alten Staatsexamensstudiengänge. Bei der Abschaffung der Lehramtsprüfungsordnung 1994 (LPO 1994) hat sich bewährt, mit einer Frist von 21 Semester dafür zu sorgen, dass niemand umsonst studiert hat.“

 



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