14. November 2010

Offene Formate (Beschlussfassung)



Offene Formate (Beschlussfassung)
Antragsteller: Benedikt 2 Wildenhain

Die GRÜNE JUGEND NRW wird ab spätestens der übernächsten LMV sämtliche selbsterstellten Dateien in offenen möglichst patentfreien Formaten (bevorzugt solche, die standardisiert sind) zur Verfügung stellen, sofern für den Datentyp ein entsprechendes Format zur Verfügung steht. Daten, die weiterverbreitet werden, sollten, wenn dies zeitlich möglich ist, ebenfalls in offenen patentfreien Formaten weiterverbreitet werden. Es ist sicherzustellen, dass Daten in einem offenen Datenformat entgegengenommen und weiterverarbeitet werden können, wobei für die jeweiligen Anwendungszwecke auf das zu verwendende Format hingewiesen werden kann.

Begründung: Protokoll/Notizen:

Momentan werden noch häufig Dokumente bei der Grünen Jugend in unfreien Dateiformaten verschickt. Es ist momentan zwar möglich, diese auch mit kostenloser Software zu öffnen und zu erstellen, allerdings begibt man sich damit in Abhängigkeit des Patentinhabers, der die Möglichkeit hat, die Kostenfreiheit der Lizenz zu widerrufen und für die Nutzung Lizenzgebühren zu verlangen. So könnte Microsoft z.B. in Zukunft verlangen, dass die Erstellung einer Word-Datei mit Hilfe von OpenOffice/LibreOffice mit einem bestimmten Betrag je Seite bezahlt werden muss. Umgekehrt ist es aber ohne Lizenzgebühren möglich, auch mit proprietärer und teilweise kostenpflichtiger Software offene Formate wie das Open Document Format (ODF) zu lesen und zu erstellen.
Auch ist die zukünftige Lesbarkeit nicht sichergestellt. Wenn der/die EntwicklerIn eines proprietären Datenformates der Meinung ist, dass die Unterstützung des Formates ihr/m keine wirtschaftlichen Vorteile mehr verschafft, kann dies dazu führen, dass in der nächsten Softwareversion das veraltete Datenformat nicht mehr lesbar ist. Bei offengelegten Datenformaten ist es hingegen weiterhin problemlos möglich, dieses zu verwenden, sodass diese auch zur Archivierung geeignet sind.

Die ausschließliche Verwendung von unfreien (proprietären oder patentierten) Dokumentformaten kann den Eindruck erwecken, dass zur Bearbeitung der Daten ein Produkt des/r entsprechenden PatentinhaberIns benötigt wird, wodurch ein Werbeeffekt für das betreffende Unternehmen entsteht, während wir die Patentierung von Software ablehnen. Bei der Nutzung von offenen Datenformaten hingegen kann die/der NutzerIn davon ausgehen, dass eine Nutzung auch mit freier Software problemlos möglich ist und dies auch in Zukunft bleiben wird.

Falls jemand dennoch Gründe besitzt, Dokumente in unfreien Formaten zu nutzen und diese mit der Grünen Jugend NRW auszutauschen, wird dies durch den Antrag nicht verhindert. Es soll lediglich der Zwang zur Nutzung von unfreien Formaten aufgehoben werden.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 14.11.2010 in Velbert.



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