10. Juli 2014

Sicher ist sicher?!



„Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.“- Benjamin Franklin

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 verschärften zahlreiche Staaten ihre Überwachungs- und Sicherheitsgesetze, um weitere Terroranschläge zu verhindern. In Zeiten der NSA-Affäre und auftretender Fälle überzogener Polizeigewalt, wollen wir uns mit der Balance zwischen Sicherheit und Freiheit beschäftigen. Freiheit ohne ein Mindestmaß an Sicherheit ist aus unserer Sicht nicht möglich. Allerdings werden unter dem Deckmantel der Sicherheit oft auch Freiheitsrechte eingeschränkt. Für uns muss Sicherheit dazu dienen, Menschen und deren Freiheitsrechte zu schützen. Sie aufzugeben darf keine Option sein!

 

Strafe muss sein?
Strafen sind für uns kein Selbstzweck. Deshalb sollte bei Gesetzen darauf geachtet werden, dass Strafen nicht einfach nach der Schwere der Tat ausgelegt werden, sondern vielmehr sollte auf den eigentlichen Nutzen einer Strafe geachtet werden. Wenn eine zu bestrafende Person keinen Lerneffekt aus der Strafe zieht, lässt sich nur schwer verhindern, dass sie die gleiche Tat wieder begeht. Möglichst hohe Strafen, die allein der Abschreckung dienen, sehen wir deshalb nicht als geeignetes Mittel bei der Rechtsprechung an. Für uns spielt außerdem die Verhältnismäßigkeit einer Strafe eine große Rolle. Einerseits hat die Rechtsprechung den Anspruch, genau das zu beachten. Wenn andererseits schon das gesetzlich vorgesehene Strafmaß völlig überzogen ist, liegt die Verantwortung dafür nicht mehr bei denen, die die Gesetze auslegen, sondern bei denen, die sie verändern können. Leider wird gerade bei vermeintlichen Kleinigkeiten selten noch etwas am Gesetz geändert, da die Tagespolitik wichtiger scheint. Für viele Menschen gehört aber genau das zu ihrer persönlichen Tagespolitik und sich politisch nicht mehr damit zu beschäftigen halten wir für unverantwortlich. Deshalb fordern wir, dass die zuständigen Politiker*innen sich damit auseinandersetzen, vor allem veraltete Gesetze zu überarbeiten und das Strafmaß ggf. anzupassen.

 

Gefängnis ist nicht immer die beste Lösung
Darüber hinaus stehen wir als emanzipatorischer und freiheitlicher Jugendverband dem Konzept des Freiheitsentzugs in Gefängnisse kritisch gegenüber. Einem Menschen seine grundlegenden Rechte abzusprechen, darf nicht leichtfertig geschehen. In Fällen, in denen zum Beispiel für Hehlerei deutlich schwerere Haftstrafen verhängt werden als beispielsweise für sexuelle Verbrechen an Kindern, sollte die Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Auch Straftaten, wie das Bahnfahren ohne gültiges Ticket, sollten besser mit Sozialstunden, statt mit Freiheitsentzug bestraft werden. Daher gehören Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund von nicht beglichener Geldstrafen abgeschafft. Finanzielle Not darf nicht zu Gefängnisstrafen führen, diese Ersatzstrafen führen gerade in NRW zu überfüllten Haftanstalten und hohen Haftkosten.Stattdessen bietet sich als Alternative gemeinnützige Arbeit an. Menschen sollen für vergleichsweise harmlose Handlungen nicht ihre Freiheit verlieren, sei es auch nur vorübergehend.
Trotzdem gilt für uns: Opferschutz vor Täter*innenschutz! Nur stellt sich hier die Frage, ob es die Opfer wirklich schützt, wenn Täter*innen für Monate oder Jahre ins Gefängnis kommen. Welchen Sinn sollen Gefängnisse dann also tatsächlich erfüllen? Wir möchten die Menschen auch nach schrecklichen Taten nicht aufgeben, sondern sind davon überzeugt, dass Menschen, die nicht durch psychische Probleme von einer Einsicht abgehalten werden, noch immer eine Einsicht erlangen können. Dort liegt für uns eine nachhaltige Täter*innenarbeit und eine nachhaltige Sicherheitspolitik. Auch Erwachsene sind lernfähig. Statt Menschen in Gefängnissen sich selbst zu überlassen, fordern wir eine begleitende Betreuung (ähnlich der von Jugendhaftanstalten), die sich an den Grundsätzen Resozialisierung und Rückfallverhinderung orientiert.
Resozialisierung ist für uns ein weiterer wichtiger Punkt. Wir unterstützen daher die Arbeits- und Bildungsangebote für Inhaftierte und fordern eine längere und insgesamt bessere Begleitung von von Inhaftierten nach der Freilassung. Eine Art Arbeitszwang, bei der bei Verweigerung mit verschärften Haftauflagen zu rechnen ist, lehnen wir jedoch ab. Es muss sich um ein reines Angebot handeln, das freiwillig angenommen, aber auch abgelehnt werden kann.

 

Demonstrieren? Na sicher!
Als politisch aktive junge Menschen spielen Demonstrationen für uns eine große Rolle. Dabei treffen wir immer wieder auf Situationen, die weder für die innere Sicherheit noch für die Individuen besonders von Vorteil sind.
Für uns ist es wichtig, dass Demonstrationen nicht von Gewalt dominiert werden, sondern die politische Meinungsäußerung im Mittelpunkt steht. Verantwortlich sind hierbei sowohl die Teilnehmenden als auch die Menschen, die für Sicherheit sorgen sollen, also die Polizeibeamt*innen. Das Versammlungsrecht ist ein wichtiges, verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht und erfordert deshalb auch ein besonders sensibles Vorgehen der Polizei. Reizgas- und Schlagstockeinsätze gegen unliebsame, aber nicht aktiv Gewalt ausübende Demonstrant*innen einzusetzen sollte nicht nur verboten sein, sondern auch innerhalb der Polizeibehörden stärker sanktioniert werden. Die Strategie der Polizei bei Demonstrationen sollte dringend überdacht werden. So wirken etwa das willkürliche Rausziehen von Demonstrierenden durch Beamt*innen oder Polizeikessel wenig deeskalierend.
Dafür ist es aber nötig, dass die Menschen, die sich im Dienst falsch verhalten, später auch identifiziert werden können. Um das zu gewährleisten fordern wir die bereits im rot-grünen Koalitionsvertrag festgelegte und längst überfällige Einführung der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen. Diese muss auch in kritischen Situationen gut lesbar sein und darf keine direkten Rückschlüsse auf den Namen oder den Wohnort der*des Polizeibeamt*in zulassen.
Außerdem stellt sich für uns die Frage, ob chemische Waffen, deren Einsatz in militärischen Konflikten völkerrechtswidrig ist (wie zum Beispiel das sogenannte „Pfefferspray“), ein geeignetes Mittel sind, um für Sicherheit zu sorgen, oder ob es nicht vielmehr die Sicherheit gefährdet. Viel zu häufig wird leichtfertig danach gegriffen und die Überwindung, es zu benutzen, scheint bei einigen Polizeibeamt*innen sehr gering zu sein. Schließlich werden dadurch sehr schnell und oft flächendeckend Menschen außer Gefecht gesetzt, ohne dass Gegengewalt zu befürchten wäre. Chemische Waffen sind keine harmlosen Waffen! Die kurzzeitigen Schmerzen sind enorm und auch die Langzeitschäden, wie zum Beispiel Beeinträchtigungen beim Sehen, sind nicht zu unterschätzen. Bei Menschen mit chronischen Erkrankungen, wie zum Beispiel Asthma oder unter Medikamenten-, bzw. Drogeneinfluss, kann „Pfefferspray“ unter bestimmten Umständen sogar tödlich sein. Deshalb lehnen wir chemische Waffen als Waffe auf Demonstrationen generell ab. Was im Krieg verboten ist, sollte nicht bei anderen Gelegenheiten genutzt werden. Das Innenministerium fordern wir daher auf, die Sondergenehmigung für das derzeit verwendete Reizmittel aufzuheben.
Auch der Einsatz von Wasserwerfern ist nicht ungefährlich. Bei einer Waffe, die so großflächig eingesetzt werden kann, ist die Beeinträchtigung friedlich Demonstrierender selten zu verhindern. Allein die Abschreckungswirkung von Wasserwerfern kann Menschen davon abhalten, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu nutzen.Für uns ist keine Situation denkbar, in der sich solch ein Vorgehen gegen die Bevölkerung rechtfertigen lässt. Wir lehnen Wasserwerfer deshalb ab.
Des Weiteren trägt das Vermummungsverbot auf Demonstrationen für uns nicht zur inneren Sicherheit bei. Zum einen ist oft nicht eindeutig, was bereits ”darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern” (§ 17a Abs. 2, 1 VersG) und wird sehr unterschiedlich ausgelegt, zum anderen ist es kein sinnvolles Mittel, um Gewalt und Straftaten zu verhindern. Wer vor hat, Straftaten zu begehen, wird sich nicht an ein Vermummungsverbot halten. Stattdessen werden Teilnehmende von Versammlungen unter einen Generalverdacht gestellt. Es wird bei diesem Verbot völlig außer Acht gelassen, dass eine Vermummung in der Regel als Selbstschutz stattfindet, zum Beispiel gegen Nazis und ihre Fotograf*innen. Außerdem werden Demonstrationen oft unter absurden Begründungen mit Verweis auf dieses Gesetz von der Polizei verhindert, zum Beispiel indem Regenschirme plötzlich als Vermummung gelten. Es muss sich nicht mehr mit tatsächlichen Gewalttaten auseinandergesetzt werden, sondern künstlich geschaffene Verstöße stehen im Mittelpunkt. Wir setzen uns deshalb für die Abschaffung des ohnehin noch nicht sehr alten Paragraphen 17a ein.

 

Tiereinsätze bei Demos abschaffen!
Die Polizei setzt Pferde bei vielen Einsätzen ein. Dazu zählen Demonstrationen, Fußballspiele, Konzerte und die beliebten Martinsumzüge. Jedoch gibt es nicht in allen Bundesländern Reiter*innenstaffeln, da die Kosten der Haltung enorm hoch sind. NRW gehört zu den sieben Bundesländern, in denen Pferde eingesetzt werden.
Das Risiko ist dabei sowohl für die Tiere als auch für die Beamt*innen nicht gering, da auch extrem gut trainierte Pferde durchgehen können. Dies kann zur Verletzung von Tier und Mensch führen.
Zudem besteht eine sehr erhöhte Stressbelastung sowohl bei den Pferden, für die das versuchte Abtrainieren des natürlichen Fluchtinstinkts bereits eine Stresssituation ist, als auch bei Menschen.
Für Polizeihunde bedeutet ein Einsatz keine geringere Stressbelastung. Sie werden an sehr kurzer Leine gehalten und müssen ihren Jagdinstinkt unterdrücken. Zudem werden Diensthunde darauf trainiert,bei Befehl auch Menschen anzugreifen. Darüber hinaus sollten Tiere generell nicht als Waffen missbraucht werden. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher die Abschaffung von Tiereinsätzen bei Demonstrationen und ähnlichem!

 

Transparenz bei Strafverfahren
Oftmals wird bei polizeilichen Vorladungen eine vage Darstellung der Anschuldigung formuliert. Die Polizei versucht somit gezielt, die angeklagte Person im Vorfeld zu verunsichern. So soll eine Aussage der beschuldigten Person herbeigeführt werden, die oft mit unüberlegter Wortwahl zusammenhängt und sich vor Gericht schwer widerrufen lässt.
Genauso dauert es oft Wochen, wenn nicht Monate, bis in einem Verfahren Akteneinsicht gewährt wird, selbst wenn mensch eine*n Anwältin*Anwalt beauftragt. Beschuldigte schweben dadurch oft sehr lange im Ungewissen über ihre eigenen Fälle.
Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher ein transparenteres Vorgehen seitens Polizei und Staatsanwaltschaft, um den Beschuldigten das Leben nicht unnötig schwerer zu machen. Insbesondere solange deren Schuld noch gar nicht bewiesen ist.

 

Waffenbesitz
Einen weiteren Teil der inneren Sicherheit stellt der private Waffenbesitz dar. Wir leben nicht in Zeiten von Bürgerkrieg und das eigene Überleben muss selten mit Waffengewalt verteidigt werden. Waffen stellen jedoch eine potenzielle Bedrohung für alle dar. Deshalb sprechen wir uns für ein Verbot von privaten Waffen aus.

 

Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit abbauen
Das sogenannte „Racial Profiling“ kommt noch immer viel zu häufig unter dem Deckmantel der inneren Sicherheit vor. Menschen, die äußerlich nicht dem typisch deutschen Klischee entsprechen, unter einen Generalverdacht zu stellen, ist purer Rassismus und dient nicht der Sicherheit. Im Gegenteil: Sicherheit kann nur ohne Rassismus bestehen. Für uns und den Bundesgerichtshof verstößt so ein Vorgehen klar gegen das durch das Grundgesetz geregelte Gleichheitsgebot. Wir unterstützen deshalb die Forderung des Instituts für Menschenrechte nach der Abschaffung des § 22 Abs. 1a BPolG, nach dem die Bundespolizei das Recht hat, anlasslose Personenkontrollen auf Flughäfen, Bahnhöfen und in Zügen durchzuführen, um Menschen an illegaler Einwanderung zu hindern. Darüber hinaus fordern wir ein stärkeres Eingreifen der Polizeibehörden, sollten Beamt*innen durch rassistische Personenkontrollen auffallen.
Nicht nur immer wieder auftretende Fälle von Racial Profiling, sondern unter anderem auch der NSU-Skandal zeigen, dass es bei der Polizei, wie auch in unserer Gesellschaft insgesamt ein Problem mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gibt. Wir fordern daher verpflichtende antirassistische Fort- bzw. Ausbildungen für Polizeibeamt*innen. Auch die Vorurteile gegenüber („linken“) Demonstrant*innen wollen wir durch Dialog abbauen. Wir wollen eine Polizei, die sich um den Schutz von Grundrechten kümmert und vor der die Menschen keine Angst haben müssen.

 

Überwachung
In den letzten Jahren wurde die präventive Überwachung von Menschen zur Realität. Geheimdienste wie die NSA kennen unseren E-Mail- und SMS-Verkehr, wissen wann wir mit wem telefoniert haben und können aufgrund von statistischen Analysen bei sozialen Netzwerken errechnen, wann wir uns von Partner*innen trennen. Die Bahn kann analysieren, welche Bahnstrecken wir besonders häufig nutzen und im Supermarkt zeichnet die Kamera auf, ob wir länger vor der Kühltheke oder bei den Kondomen stehen. Alles, was wir technisch tun, und auch vieles, was im öffentlichen Raum passiert, ist mittlerweile nachvollziehbar.
Aber nicht nur Unternehmen, sondern auch die Politik möchte immer wieder den Einsatz von Überwachungstechnik ausdehnen. Wir sehen diesen politischen Aktionismus kritisch. Überwachung alleine kann keine Gewalttaten verhindern, aber die Unschuldsvermutung außer Kraft setzen und schon allein in ihrem Dasein verhindern, sich beispielsweise im Internet frei zu äußern. Wir wollen nicht in einem Staat leben, in dem es verdächtig ist, E-Mails und SMS verschlüsselt zu verschicken oder Überwachungskameras zu meiden!
Der Staat muss stattdessen die Bürger*innen vor der unberechtigten Überwachung durch Geheimdienste und Polizeibehörden und möglichem Datendiebstahl durch Kriminelle schützen. Dafür fordern wir eine gezielte, auch finanzielle Förderung von wirklich sicheren Open-Source-Verschlüsselungsmethoden, die in sämtlichen elektronischen Kommunikationsformen zum Standard werden müssen. Diese Förderung muss unabhängig von Polizei und Geheimdiensten sein. Zudem fordern wir eine bessere Beobachtung und Kontrolle der Aktivitäten von Geheimdiensten.
Zur Förderung von Verschlüsselungsmethoden gehört für uns auch die Verbreitung über das Wissen dieser Methoden. Wir fordern daher, auch in der Schule über die Möglichkeiten der Verschlüsselung von digitaler Kommunikation aufzuklären. Gleichzeitig müssen auch die Risiken, die mit nicht verschlüsselter Kommunikation einhergehen, thematisiert werden. Dazu gehört auch eine Sensibilisierung für die Social Networks.
Gegen die Überwachung durch private Unternehmen braucht es ein strengeres Datenschutzgesetz. In Verkehrsmitteln und der zugehörigen Infrastruktur (wie zum Beispiel Bussen, Bahnen, Bahnhöfen und Autobahnen) wollen wir Videoüberwachung grundsätzlich nicht zulassen!
Statt mehr Überwachungskameras wollen wir Notfallknöpfe einführen, über welche die Polizei direkt verständigt werden kann. So können alle Menschen mithelfen, Straftaten aufzuklären, indem sie die Polizei ohne Hürden und ohne Gefahr rufen können. Die Einführung von Bodycams bei der Polizei lehnen wir jedoch ab. Diese stellen keine zusätzliche Sicherheit dar, sondern verstärken das Gefühl der Unsicherheit in Gegenwart der Polizei und sorgen für ein unverhältnismäßiges Ausmaß an Überwachung und Kontrolle. Wer mit Polizeibeamt*innen sprechen möchte, sollte nicht von Kameras abgeschreckt werden. Zudem verschärft die Einführung von Bodycams die Ungleichheit bei der Sammlung von Beweismitteln in Auseinandersetzungen zwischen Polizist*innen und anderen.

 

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung vom 28./29. Juni 2014 in Mönchengladbach



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