21. Juli 2014

Gedanken zum Freiheitsentzug



– Gemeinsames Essay von Tascha und Tim –

„Hinter Gittern“ ist eine oft und gern genutzte Redewendung, um den Strafvollzug zu beschreiben. Obwohl die Bedeutung dieser Worte hinter der wiederholten Rhetorik verschwimmt und doch beschreibt sie die Gefängnisstrafe deutlich besser als das Jurist*innendeutsch.

Ein Leben hinter Gittern ist für uns nahezu unvorstellbar. An einen nicht frei gewählten Ort gebunden zu sein, selbst an diesem Ort nicht die Möglichkeit zu haben, dahin zu gehen wo man möchte wann man möchte, einen komplett von anderen gemachten Tagesplan zu haben, der sogar vorschreibt, was man zu essen habe und wann man Sport treiben darf, geht über unser Vorstellungsvermögen. Hinzu kommt der komplette Verlust der eigenen Privatsphäre, ständige Beobachtung und Kontrolle, man kann nicht einmal entscheiden, wann und ob man die eigene Tür abschließen und wann man einfach mal niemanden sehen möchte. Das und noch viel mehr ist der Alltag aller Menschen im Strafvollzug.

Es stellt sich daher die ernste Frage, ob der Staat überhaupt so stark in die natürliche, und im Grundgesetz festgehaltene Freiheit des Menschen eingreifen darf. Eine moralische Legitimation ist nprison-58320_640icht zu finden, die Freiheitsstrafe ist also von Grund auf sehr schwierig. Dennoch sehen wir ihre Notwendigkeit. Ob diese Notwendigkeit politisch zu stützen ist, hängt jedoch sehr davon ab, was der Sinn eines solch massiven Eingriffes in die persönliche Freiheit sein soll. Strafe für begangene Taten, Abschreckung und das Wegsperren, um weitere Straftaten zu verhindern, reichen nicht aus. Eine Haft muss auch in Bezug auf die Täter*innen einen Sinn erfüllen, sie muss einen neuen Weg aufzeigen und in einigen Fällen auch Therapie sein. Menschen hinter Gittern müssen mit dem Freiheitsentzug eine zweite Chance bekommen, die Option, ihr bisheriges Leben zu überdenken und zu ändern. Täter*innen sollen hinterher die Möglichkeit haben, einen neuen Weg einzuschlagen. Dies und nichts anderes muss der Sinn einer Freiheitsstrafe sein.

Aus diesem Grund ist eine Sicherungsverwahrung nicht hinnehmbar. Eine Verwahrung verweigert Menschen jegliche zweite Chance, sie widerspricht dem eigentlichen Sinn und damit ihrer Legitimation. Generell sollten nur die schwersten Taten mit Freiheitsentzug bestraft werden, denn die Freiheit des Einzelnen sollte etwas sein, was nicht leichtfertig entzogen werden kann. Nun gibt es einige, furchtbare Taten, bei denen eine Freiheitsstrafe, auch eine sehr lange, sicherlich gerechtfertigt ist. Diese Menschen müssen jedoch stark betreut werden, auch sie müssen auf ein neues Leben vorbereitet werden. Sollte sich zum Ende des Vollzugs und nach intensiver Betreuung und psychologischer Hilfe noch immer aufzeigen, dass ein Mensch nicht bereit ist, entlassen zu werden, bietet sich immer noch die Möglichkeit zur geschlossenen therapeutischen Betreuung.

 

Die Autoren:

Tascha und Tim sind Mitglieder des Landesvorstandes der Grünen Jugend NRW
Ihr erfahrt mehr zu ihnen im Portrait.

 



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