7. März 2010

Jung – grün – vernetzt



Wir stellen uns den Herausforderungen der digitalen Gesellschaft!

Keine technische Innovation der letzten Jahre hat unser Lebensumfeld so radikal verändert wie das Internet. Noch nie waren Kommunikation, der Austausch von Daten oder die Veröffentlichung von Meinungen und Informationen so einfach wie heute.
Das Internet stellt einen neuen, virtuellen Raum für viele Millionen Menschen dar, der enorme Chancen zur Vernetzung und schnellen Kommunikation bietet, jedoch auch Herausforderungen an unsere Gesellschaft stellt und Gefahren birgt.
Die Verbreitung und der Tausch von Texten, Musik, Bildern und Filmen stellen uns vor die Frage der zukünftigen Gestaltung des UrheberInnenrechts. Außerdem müssen wir, bei aller Transparenz der BenutzerInnen im Web 2.0, die Privatsphäre und die Daten aller InternetnutzerInnen schützen.
Die Netzpolitik der GRÜNEN JUGEND NRW stellt die Chancen in den Vordergrund und versucht Lösungen für Probleme zu finden anstatt nur einseitig die Gefahren zu betonen. Wir stehen für die freie Entfaltung des Individuums und für Datenschutz, wir kämpfen gegen Gängelung durch den Staat
und gegen Sperrung und Zensur. Daher wollen wir eine breite gesellschaftliche Diskussion über Wahrung und Stärkung der Grundrechte im digitalen Raum führen.
Netzpolitik wird zu einem der zentralen Politikfelder des 21. Jahrhunderts. Allerdings gibt es bei den politischen AkteurInnen aller Parteien, auch bei den Grünen, noch großen Nachholbedarf. Wir wollen in Politik und Gesellschaft die wichtigen netzpolitischen Fragen unserer Zeit thematisieren.
Internet für alle Derzeit haben 81 Prozent aller in Deutschland lebenden Menschen einen Zugang zum Internet. Da dieser Zugang zunehmend zur Teilhabevoraussetzung in unserer Gesellschaft wird, müssen wir dafür sorgen, dass alle die Möglichkeit bekommen, dieses Medium zu nutzen. Ein Breitband-Internetanschluss ist für uns deshalb ein wichtiger Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Wir fordern den Ausbau von Breitbandnetzen, insbesondere von mobilen Netzen. Dieser Ausbau sollte gerade in ländlichen Regionen stattfinden. Wir brauchen eine offene und zukunftsfähige Netzinfrastruktur, ohne Monopole und mit Entwicklungsmöglichkeiten bezüglich der Bandbreite.
Daher muss jetzt in Technik und Kapazitäten für die nächsten Jahrzehnte investiert werden. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers und der Regulierungsstellen, dafür zu sorgen, dass Netzbetreiber nicht nur rentable Gebiete mit Anschlüssen versorgen, sondern flächendeckende Angebote schaffen, indem z.B. durch geschickte öffentliche Ausschreibungen Anreize für Unternehmen geschaffen werden, in diese Gebiete zu investieren.
An öffentlichen Plätzen, in Ballungszentren und im öffentlichen Personennahverkehr setzen wir uns für frei zugängliche W-LAN-Netze ein, wie es einzelne Initiativen in verschiedenen Großstädten heute schon umzusetzen versuchen. Dies erscheint uns vertretbar, da zahlreiche Studien mittlerweile
belegen, dass Public W-LANs die einschlägigen Grenzwerte für die Strahlung weit unterschreiten.
Ebenso kann eine Drosselung der Sendeleistung von Hotspots zu einer Minderung der Strahlenbelastung beitragen. Es müssen regelmäßige Überprüfungen stattfinden. Zudem muss auch sozial Benachteiligten die Möglichkeit gegeben werden, am Internet teilzuhaben. Daher fordern wir
kostenlose stationäre Internetzugänge in öffentlichen Einrichtungen.
Damit niemand im Internet benachteiligt wird, muss Netzneutralität gesetzlich verankert werden. Alle Daten, die im Internet unterwegs sind, müssen gleichberechtigt transportiert werden. Wir lassen uns nicht von Unternehmen diktieren, was wir im Netz nutzen dürfen und was nicht. Das Internet ist ein Medium der Bürgerinnen und Bürger und nicht Spielball und Kontrollstelle für Wirtschaft und Staat.
Barrierefreiheit muss auch im Internet zur Selbstverständlichkeit werden! Die gleichberechtigte Teilhabe am Internet ist ein Grundrecht aller Menschen. Deshalb ist die barrierefreie Gestaltung aller Internetseiten von gesellschaftlicher Bedeutung. Barrierefreiheit ist selbstverständliches
Qualitätsmerkmal aller Internetseiten. Die Webcontent Accessibility Guidlines 2.0 (WCAG) sind die international anerkannten Regeln zur barrierefreien Gestaltung. Deshalb fordern wir die konsequente Anwendung der WCAG 2.0 sowohl im Bereich der kommerziellen als auch öffentlichen
Internetseiten. Auch im privaten Umfeld sollte mit geeigneten Werkzeugen darauf hingearbeitet werden, dass Internetseiten grundsätzlich barrierefrei sind. Barrierefreiheit bedeutet insbesondere, dass Menschen mit sogenannten Hilfsmitteln (wie zum Beispiel Schriftvergrößerung, Sprachausgabe und
speziellen Tastaturen) die Internetseiten bedienen können. Die Bedienbarkeit ohne Maus ist sicher zu stellen. Außerdem fordern wir die Ausgaben in die Forschung solcher barrierefreien Technologien und Methoden zu erhöhen, um deren Umsetzung zu fördern.
Zur Barrierefreiheit gehört für uns aber auch, dass niemand aufgrund seiner finanziellen Möglichkeiten ausgeschlossen werden darf. Wir fordern daher, dass alle Daten, die für die Öffentlichkeit zugänglich sein müssen, auch in offenen Formaten bereit gestellt werden und öffentliche Stellen Daten in solchen Formaten akzeptieren.
Wir wollen das Netz für alle Generationen öffnen. Noch sind nur etwa ein Drittel der älteren Menschen mit einem Internetanschluss versorgt. Wir fordern ein Landesprogramm zur Verankerung von Angeboten zur Steigerung der Netzkompetenz von Seniorinnen und Senioren.

Online-BürgerInnenbeteiligung vorantreiben

Das Internet bietet viele Möglichkeiten zur Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in politische Entscheidungen. So gibt es bereits heute in vielen Städten und Gemeinden Internetportale, auf denen alle Vorlagen und Protokolle runtergeladen werden können, Online-BürgerInnenbefragungen
durchgeführt oder Rats- und Kreistagssitzungen zu Hause mitverfolgt werden können. Wir setzen uns dafür ein, dass Bürgerinnen und Bürger auf allen politischen Ebenen Entscheidungen nachverfolgen können und durch Instrumente wie z.B. BürgerInnenhaushalte und Online-Petitionen direkt in
politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Deshalb wollen wir Online-Beteiligungsmöglichkeiten gesetzlich festschreiben und diese breiter publik machen. Wir fordern ein Landesprogramm, dass die Kommunen beim Massiven Ausbau des E-Governments unterstützt.
Alle Behördlichen Formulare sollten digital zur Verfügung stehen, so dass diese auch digital ausgefüllt und übermittelt werden können, um unnötige Papierverschwendung und Fahrwege zu vermeiden und die Arbeit für BürgerInnen zu erleichtern. Zusätzlich soll die öffentliche Verwaltung innerhalb der nächsten fünf Jahre weitestgehend auf Open-Source-Software umgestellt werden. Für die Sicherheit der übertragenden sensiblen Personendaten muss von Behördlicher Seite aus alles Mögliche getan werden. Dabei darf der Schutz vor Manipulation nicht vernachlässigt werden. Daher lehnen wir z.B.
die Durchführung von Onlinewahlen lehnen ab.
Die öffentliche Hand muss auch bei der Beschaffung von IT-Infrastruktur mit positivem Beispiel vorangehen. Landesbehörden und Kommunen müssen rechtlich verpflichtet werden, Green IT zu beschaffen. Die Nachhaltigkeit der verwendeten Rohstoffe ist nachzuhalten.

Datenschutz ist BürgerInnenrecht

Unsere Daten, seien es Bankdaten oder Freundeslisten in sozialen Netzwerken, sind untrennbarer Bestandteil unserer Privatsphäre. So, wie eine Überwachungskamera unser Verhalten aufzeichnen kann, vermag dies auch unser digitaler Fußabdruck.
Ohne Privatsphäre ist die freie Meinungsbildung unmöglich und der Gesellschaft fehlt jeglicher Freiraum zur individuellen Entfaltung. Um die Privatsphäre zu schützen, wurden unsere Grundrechte, wie zum Beispiel das Briefgeheimnis oder die Unversehrtheit des privaten Wohnraumes definiert. Um
die Einhaltung des Datenschutzes in der öffentlichen Verwaltung und in der Privatwirtschaft sicherzustellen, ist der Etat für die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder angemessen zu erhöhen.
Die GRUENE JUGEND NRW fordert, die essentiellen Gesetze zum Schutze der Privatsphäre an die heutige Realität anzupassen. Das bedeutet konkret die Schaffung eines Kommunikationsgeheimnisses als Weiterentwicklung des Briefgeheimnisses, ebenso wie die Achtung und der Schutz der Daten auf unseren Festplatten. Auch Vorratsdatenspeicherung1, ELENA2 und die Onlinedurchsuchung sind gravierende Einschnitte in unsere Privatsphäre. Diese Gesetze sind Rückschritte auf dem Weg zu einem verantwortungsvollen Umgang mit unseren Daten und missachten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die GRÜNE JUGEND NRW lehnt es entschieden ab, wenn sich staatliche Institutionen unbemerkt Zugriff auf unsere Daten verschaffen, es sei denn es besteht der
dringende Verdacht, dass die Daten dabei helfen können, Leib und Leben anderer Menschen zu retten.
Die Betroffenen müssen in jedem Fall über diesen Eingriff in ihrer Privatsphäre informiert werden und anschließend eine Dokumentation erhalten, welche ihrer Daten gesichtet wurden.

Deine Daten gehören dir!

Im Informationszeitalter sind unsere Daten zu einer handelbaren Ware geworden. Sie werden gesammelt, getauscht, verkauft und freigegeben. Mit unseren Bankdaten, persönlichen Vorlieben, unserem Konsumverhalten, FreundInnenlisten in sozialen Netzwerken oder unserer sexuellen Orientierung können nicht nur Behörden und Verbände viel anfangen, auch Unternehmen haben schon lange den Wert von Datensammlungen erkannt und unterschiedlichste Methoden entwickelt, an diese zu gelangen.
So werden beispielsweise KundInnenenkarten benutzt, um ausführliche Konsumprofile und damit gläserne KundInnen zu schaffen. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher, dass bei jedem Vorgang, bei dem KundInnendaten gespeichert werden, die ausdrückliche Genehmigung der Betroffenen eingeholt werden muss. Allgemeine oder einmalige Verweise auf Datenschutzerklärungen, die sich in langen Geschäftsbedingungen verstecken, reichen dazu nicht aus! Wir fordern eine klare, einfache und deutliche Deklaration von Datensammlungen, in der außerdem die Verwendung der Daten beschrieben wird! Schulen und Bildungseinrichtungen sind hier in besonderer Weise gefordert, Netzkompetenz zu stärken.

Des Weiteren fordern wir, dass jede Stelle, die Daten speichert, dazu verpflichtet wird, den DateneigentümerInnen regelmäßig Bericht zu erstatten, welche Daten gespeichert sind, zu welchem Zweck diese Daten verwendet werden und aus welchem Zusammenhang die Datenspeicherung vorgenommen wurde und auf Wunsch sofort zu löschen, soweit kein zwingendes Interesse des Speichernden besteht. Ein Vorbild hierfür könnte die monatliche Erinnerungsmail einer Mailingliste sein. Wie bei dieser sollte nur ein einfacher Klick auf einen Link genügen, um seine Daten zu löschen. Nur so kann jede und jeder einen Überblick darüber gewinnen, wie weit die eigenen Daten verstreut sind und folglich das eigene Datenverhalten kritisch hinterfragen.

Das Internet vergisst nicht!

Auch im sozialen Leben unserer Generation spielen unsere Daten eine entschiedene Rolle. Der Erfolg des sogenannten „Web 2.0“ basiert vor allem auf dem Reiz, unsere Informationen unkompliziert und schnell mit anderen teilen und somit auf eine bisher nie da gewesene Art kommunizieren zu können.
Viele BenutzerInnen sind sich nicht ausreichend bewusst darüber, dass einmal gespeicherte Daten oftmals weiter verbreitet und über längere Zeiträume gespeichert werden. Die AnbieterInnen von sozialen Netzwerken stehen daher in der besonderen Verantwortung, den Schutz der Daten ihrer NutzerInnen zu gewährleisten und weitgehende Privatsphäre-Einstellungen vorzunehmen. Der Informationsdschungel in Bezug auf die Datenschutzeinstellungen muss transparenter und nuterzInnenfreundlicher werden. Zugleich muss die Kompetenz der BenutzerInnen über den Verbleib ihrer Daten gesteigert werden – wir wollen die BenutzerInnen mächtig machen! Außerdem fordern wir die Einführung eines „Daten-Verfallsdatums“. Eingestellte Daten sollen nach einem bestimmten Zeitraum automatisch gelöscht werden, der zwischen den verschiedenen Bereichen variieren kann, jedoch nicht mehr als zwei Jahre betragen sollte. Es sind wirksame Mechanismen zu entwickeln, um die unkontrollierte Weiterverbreitung von Daten zu vermeiden.

Löschen statt Sperren

Das umstrittene “Zugangserschwerungsgesetz“ hat eine breite gesellschaftliche und politische Diskussion über die Verbreitung illegaler Inhalte und Praktiken mittels Internet ausgelöst. Die GRÜNE JUGEND NRW tritt für eine konsequente Kriminalitätsbekämpfung im Netz ein, aber nicht für unpraktikable Gesetze. Deshalb lehnen wir die Sperrung von Webseiten und Servern als
Maßnahme der Prävention ab. Internet-Sperren schaffen eine Infrastruktur, die auch weitergehende Zensur möglich macht. So gibt es bereits Stimmen, die sich für eine Sperrung von urheberrechtlich fragwürdigen oder anderen umstrittenen Angeboten aussprechen. Diese Entwicklung lehnen wir klar ab! Ein freies und unzensiertes Internet ist ein Grundpfeiler unserer modernen Demokratie. Aber auch die Effektivität der Sperren stellen wir in Frage: Die meisten Sperren lassen sich bereits von Laien leicht umgehen bzw. aufheben.
Die konkrete Ausgestaltung des Sperrgesetzes halten wir für verfassungswidrig, da dem BKA Kompetenzen zugewiesen werden, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Konkret bedeutet das, dass Seiten gesperrt werden können, ohne dass ein Richter diese Seiten begutachtet haben muss.
Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher Löschung statt Sperrung von Internetseiten. Des Weiteren setzen wir uns für eine konsequente Verfolgung der TäterInnen ein.
Das Abstimmungsverhalten der GRÜNEN Bundestagsfraktion, aus der sich 15 Abgeordnete bei dem Sperr-Gesetz enthalten haben, darunter auch Abgeordnete aus NRW, zeigt deutlich, dass die GRÜNE JUGEND nicht nur gesamtgesellschaftlich sondern auch in der GRÜNEN Partei noch viel Sensibilisierungsarbeit leisten muss. Diese Herausforderung nehmen wir gerne an.

Freiheit sichern! – „Antiterrorgesetze“ hinterfragen

Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung sind nur zwei der unzähligen im letzten Jahrzehnt beschlossenen Gesetze zur Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung, die zur Einschränkung von BürgerInnenrechten geführt haben. Die Erhaltung der inneren Freiheit und die Sicherheit der
Bürgerinnen und Bürger ist eine zentrale Aufgabe des Staates. Dabei dürfen jedoch die demokratischen Grundrechte und die Freiheit der Bevölkerung unter keinen Umständen missachtet oder unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung als nicht verfassungskonform eingestuft hat.
Die zentrale Speicherung unserer Daten und die behördliche, heimliche Erfassung von Daten Verdächtiger birgt vielfältige Missbrauchsgefahren. Außerdem stellen diese Gesetze alle BürgerInnen unter Generalverdacht, wodurch die Unschuldsvermutung, ein wichtiger Grundpfeiler unseres
Rechtssystems, umgekehrt wird. Die GRUENE JUGEND NRW lehnt die Vorratsdatenspeicherung daher ab und fordert stattdessen,
Kriminalität und Terrorismus an ihren Wurzeln zu bekämpfen.

Computerspiele sind Kulturgut

In der Öffentlichkeit wird häufig ein Bild von aggressiven Jugendlichen verbreitet, die sogenannte „Killerspiele“ auf dem Computer oder der Spielekonsole spielen und angeblich mehr und mehr den Unterschied zwischen virtueller und realer Welt aus den Augen verlieren. Allein die pauschale
Verwendung des Begriffs “Killerspiele” zeigt, welches Unwissen und Unverständnis für Videospiele in der Öffentlichkeit vorherrscht.
Natürlich lehnen wir gewaltverherrlichende oder sexistische Darstellungen in Videospielen ab und fordern deshalb eine partielle Zensur oder ein Verbot nach transparenten Kriterien. Wir sprechen uns gegen die Indizierung von Videospielen aus, da somit die kritischen Inhalte nicht beseitigt sondern nur verdeckt werden. Damit Kinder und Jugendliche effektiv vor Inhalten geschützt werden können, welche nicht für ihre Altersklasse freigegeben sind, müssen die Erziehungsberechtigten verstärkt auf die Möglichkeit hingewiesen werden, von den Jugendschutzmechanismen, die in den Computern und Spielekonsolen integriert sind, Gebrauch zu machen. Die Gründe für Jugendkriminalität sind vielfältig und dürfen nicht mit Scheindebatten über
Videospielverbote überdeckt werden.
Wir betrachten Computerspiele als einen wichtigen Bestandteil unserer vielfältigen Kulturlandschaft und begrüßen es sehr, dass der deutsche Kulturrat Videospiele bereits als Kulturgut anerkannt hat. Die Entwicklung von Videospielen ist ein Ausdruck von Kreativität und neben dem Spielspaß gibt es viele Spiele, die Fertigkeiten und Wissen vermitteln.
Videospiele sollen ihrem Inhalt nach altersgerecht eingestuft werden. Deshalb fordern wir ein einheitliches Alterseinstufungssystem auf europäischer Ebene, wobei uns wichtig ist, dass eine transparente und unabhängige Kommission die verbindlichen Alterseinschränkungen festlegt.

Medienkompetenz schaffen – Sucht vorbeugen

Das Suchtrisiko von Computerspielen und dem Aufenthalt im virtuellen Raum darf nicht unterschätzt werden. Der Übergang von Gewohnheit zu Sucht ist fließend.
Die GRÜNE JUGEND NRW spricht sich deshalb für den flächendeckenden Ausbau von Angeboten aus, die Computer- und Internetsüchtige betreuen und Therapiemöglichkeiten aufzeigen. Vor allem Angebote, die einen präventiven Charakter haben, müssen ausgebaut werden. Bei minderjährigen NutzerInnen sehen wir die Verantwortung zudem bei den Eltern und der Schule. Daher fordern wir, dass genügend Fortbildungen für LehrerInnen und Informationsveranstaltungen für Erziehungsberechtigte stattfinden, damit diese auch ihrer Verantwortung gemäß richtig handeln können.

Für effektiven Jugendschutz im Internet

Jugendliche verbringen durchschnittlich 120 Minuten pro Tag im Internet. Insbesondere Videoportale und soziale Netzwerke sind beliebte Adressen junger Menschen. Die GRÜNE JUGEND NRW streitet deshalb für effektiven Jugendschutz im Internet. Wir fordern die Einrichtung eines politisch
unabhängigen Gremiums, welches eine Liste mit Internetseiten mit einschlägigen jugendgefährdeten Inhalten erarbeitet; die Erstellung dieser Liste muss transparent und nachvollziehbar durchgeführt werden. Die erstellte Liste ist dazu bestimmt durch Kindersicherungsprogramme herstellerInnenunabhängig benutzt zu werden.
Die meisten Jugendlichen sind mit ihrer Internetnutzung und den damit verbundenen Problemen in ihrer Generation isoliert. Cybermobbing, ungewollte Webpräsenz oder unverantwortlicher Umgang mit eigenen Daten sind negative Nebeneffekte nicht reflektierter Internetnutzung. Die Aus- und
Weiterbildung von LehrerInnen und anderen PädagogInnen muss dringend an diese Herausforderungen angepasst werden. Außerdem muss bereits in der Grundschule mit der Aufklärung und Sensibilisierung im Umgang mit diesem Medium begonnen werden, um ein breites Bewusstsein für den Schutz persönlicher Daten zu verankern. Auch die Eltern sollen in diesen Prozess über Beratungs- und Kontaktangebote mit einbezogen werden.

Freies Wissen für alle! – KünstlerInnen gerecht entlohnen

Früher gingen wir in einen Laden und kauften eine CD, eine Platte, einen Roman, einen Bildband oder ein Hörspiel. Ein Teil des Verkaufserlöses kam dem Laden zu Gute, weitere Teile der Plattenfirma und den UrheberInnen. Das deutsche UrheberInnenrecht ist in diesem Ansatz bereits weit über 100
Jahre alt. Durch das Internet und durch die Entwicklung von Tauschbörsen oder Streamingportalen wie „Youtube“ hat sich das Mediennutzungsverhalten verändert. Musik, Texte und Fotos kursieren im Internet und werden von vielen Tausend oder gar Millionen Menschen kostenfrei genutzt.
Musik- und Filmindustrie gehen gegen all diejenigen NutzerInnen vor, die im Internet Musik und andere unlizensierte Inhalte tauschen. Diese durch das Internet geschaffene Realität stellt eine große Herausforderung für unsere Gesellschaft dar. Der Aufbau einer unverhältnismäßigen Kriminalisierung-, Verfolgungs- und Kontrollstruktur darf jedoch nicht die Antwort darauf sein. Die GRÜNE JUGEND NRW setzt sich stattdessen für eine Reform des UrheberInnenrechts ein, die einen gerechten Ausgleich der berechtigten Interessen der UrheberInnen an Anerkennung und Vergütung und der der Nutzer auf freie und kreative Medien- und Netznutzung schafft. Ein Ansatz, den wir dabei verfolgen, ist der der Kulturflatrate. Dieses Vergütungsmodell kann auf der einen Seite den KonsumentInnen den freien Tausch von Inhalten, den UrheberInnen auf der anderen Seite eine gerechte Vergütung ermöglichen.
Die Erhebung dieser Kulturflatrate könnte zum Beispiel durch die InternetanbieterInnen vorgenommen werden, die die Daten ihrer KundInnen ohnehin schon gespeichert haben und somit eine datenschutzfreundliche Lösung ermöglichen. Das Geld könnte durch eine neue Behörde, zum Beispiel eine grundlegend reformierte „GEMA“ ohne festgefahrene Strukturen und starre Verteilungsschlüssel, erhoben und auf die UrheberInnen verteilt werden. Durch die Messung von Downloads einzelner Dateien oder der Nutzung dieser kann errechnet werden, welcher/welchem UrheberIn wie viel Geld zusteht. Ziel der Kulturflatrate ist eine Kooperation auf Augenhöhe, bei der weder NutzerInnen noch UrheberInnen benachteiligt werden. Dafür müssen jedoch noch viele Fragen der Ausgestaltung beantwortet werden. Prinzipiell sind pauschale Abgaben nichts Neues. Es gibt sie bereits heute. So zahlen die KäuferInnen von Leerkassetten, CD-Rohlingen oder Kopiergeräten eine Abgabe an Verwertungsgesellschaften. Die Einführung einer Kulturflatrate schließt kommerzielle
Angebote im Internet nicht grundsätzlich aus. Es wird weiterhin möglich sein, Premium Angebote mit besonderen Produktbündeln oder anderen zusätzlichen Services anzubieten. Die kommerzielle Verwertung im Internet als auch die nicht-digitale Verwertung würden durch eine solche Pauschalabgabe nicht verändert.
Die Verteilung der Einnahmen muss durch eine von allen Betroffenen (KünstlerInnen, Verwehrter etc.) zusammen erstellte und überwachte Organisation übernommen werden. Hierbei müssen verschiedene dynamische Methoden angewendet werden, um den unterschiedlichen Konzepten der Nutzung gerecht zu werden. Dabei kann die Messung von Downloads einzelner Dateien oder der Nutzung eine Berechnungsmethode darstellen, welcher/welchem UrheberIn wie viel Geld zusteht.

VerbraucherInnenrechte auch im Internet

Das Internet bietet eine Vielzahl von Diensten, meistens mit redlicher Intention. Es gibt jedoch leider immer wieder SeitenbetreiberInnen, die ahnungslose UserInnen mit versteckten Kosten in die Falle treiben. So wird mit eigentlich kostenfreien Vorgängen (z.B. Download von Freeware) versucht Geld abzuzocken. Nach jetzigem Recht reicht ein kleiner Vermerk in den AGB, die oftmals jedoch nicht sorgfältig genug gelesen werden. Deswegen fordern wir, dass bei jedem kostenpflichtigem Vertrag, der im Internet geschlossen wird, die anfallenden Kosten in einem separaten Anmeldeabschnitt
deutlich benannt und von den BenutzerInnen explizit bestätigt werden müssen.
Außerdem setzen wir uns für die Schaffung einer Stiftung Datenschutz, nach dem Vorbild der Stiftung Warentest, ein, um VerkäuferInnen im Internet die Möglichkeit zu geben, ihre Bestrebungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Daten sichtbar zu machen.

OpenAccess und OpenSource fördern

Durch den beruflichen und privaten Einsatz von offener und freier Software lassen sich nicht nur Unmengen an Lizenzkosten einsparen. Das vergangene Jahrzehnt hat mit vielen Beispielen, von Linux über Wikipedia und OpenOffice bis Firefox, gezeigt, dass diese freie Software ihren proprietären
Konkurrenten meist in Nichts nachsteht, ihr in vielen Fällen sogar weit voraus ist. Dieser Tatsache ist sich die GRÜNE JUGEND NRW bewusst und will diese Entwicklung besonders an Schulen, Universitäten und in der Verwaltung gezielt fördern, sich aber auch dafür einsetzen, dass OpenSource als ernsthafte Alternative in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Die weiteren Vorteile von offener Software liegen auf der Hand: Jeder, das entsprechende technische Wissen vorausgesetzt, kann ein Programm jederzeit und ohne rechtlicher Einschränkungen um eben die Funktionen erweitern, die
ihr oder ihm fehlen. Jeder kann die Quelltexte des Programms jederzeit einsehen, womit unliebsame Datenschnüffler, wie man sie oft in proprietärer Software versteckt findet, ausgeschlossen werden. Durch die Offenlegung und Dokumentation von Schnittstellen wird nicht nur eine größere Vielfalt ermöglicht, sondern auch ganz banal der Wettbewerb beträchtlich gefördert.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 7.3.2010 in Köln.



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