Landesschiedsgericht

Unsere Aufgaben:

Das Landesschiedsgericht hilft, Streitigkeiten innerhalb der GRÜNEN JUGEND NRW zu schlichten. Wir entscheiden auf Grundlage der Satzung und unserer Schiedsordnung. Diese findest du hier.

Wir befassen uns mit Streitigkeiten:

  • zwischen Mitgliedern oder Kreisverbänden
  • zwischen Mitgliedern/Kreisverbänden und dem Landesverband
  • zwischen Organen des Landesverbandes (Sprecher*innen, Schatzmeister*in, politische*r Geschäftsführer*in, Beisitzer*innen)

Außerdem entscheiden wir zum Beispiel über:

  • Ausschlussverfahren von Mitgliedern
  • Einsprüche gegen die Ablehnung oder Nichtbefassung eines Mitgliedsantrags
  • Fragen zur Auslegung von Satzung und Geschäftsordnungen
  • Wahlanfechtung

Wer einen Antrag stellen kann:

Einen Antrag können stellen:

  • die (Landes-) Mitgliederversammlung
  • der Landesvorstand
  • 10 % der stimmberechtigten Teilnehmer*innen einer Versammlung (sowohl Kreis- als auch Landesmitgliederversammlungen); (bei Anfechtungen von Wahlen oder Entscheidungen dieser Versammlung) 
  • jedes Mitglied der GRÜNEN 
  • JUGEND NRW, wenn es direkt betroffen ist
  • Alle, deren Mitgliedsantrag zurückgewiesen wird 

Formales

Die Mitglieder des Landesschiedsgerichts arbeiten unabhängig.
Wir sind an keine Weisungen gebunden und entscheiden nur auf Grundlage der Satzung und der Schiedsordnung.

Ablauf eines Verfahrens

  1. Dein Antrag muss schriftlich eingereicht werden. 
  2. Schicke ihn per E-Mail an: Schiedsgericht@gj-nrw.de und setzte die Landesgeschäftsstelle:  buero@gj-nrw.de in  CC. 
  3. Der Antrag muss von dir begründet werden: Beschreibe dafür einfach kurz, weshalb du denkst, dass wir tätig werden sollten und wo du einen Verstoß gegen die Satzung siehst. Bei Nachfragen oder wenn noch Infos fehlen, melden wir uns natürlich bei dir. 

Nach Eingang eines Antrags prüfen wir zuerst, ob der Antrag nach Satzung und Schiedsordnung zulässig ist.
Wenn das der Fall ist, melden wir uns zeitnah bei dir und informieren dich über das weitere Verfahren.

Anträge versuchen wir so zügig und unbürokratisch wie möglich zu bearbeiten. Bitte habe, solltest du einen Antrag stellen, Verständnis dafür, dass wir auf deine Mitarbeit angewiesen sind und für unsere Entscheidungen auch Beweise benötigen.

Bei unserer Arbeit unterliegen wir der Verschwiegenheitspflicht. Du kannst dich also darauf verlassen, dass wir mit Anträgen und persönlichen Informationen sensibel umgehen.

Bei weiteren Fragen erreichst du uns natürlich per Mail.

Wofür wir nicht zuständig sind

Das Landesschiedsgericht ist nicht zuständig für:

  • private Konflikte zwischen Mitgliedern, die nicht die Arbeit der GRÜNEN JUGEND NRW betreffen
  • politische Konflikte, die nicht unmittelbar gegen die Satzung verstoßen
  • politische Entscheidungen von Gremien

Die Mitglieder des Schiedsgerichtes wurden auf der Frühjahrs-Landesmitgliederversammlung im Mai 2025 für die Dauer von einem Jahr gewählt. Das Landesschiedsgericht erreicht ihr unter: schiedsgericht@gj-nrw.de.

Petra Balje

Gesa Schlömer

Lukas Schirmer