13. März 2014

Freiwillige vor!



Freiwillige vor!

Jedes Jahr leisten tausende Menschen einen 1 Freiwilligendienst. Egal ob BFD, FSJ, FÖJ oder anderer Dienst im Ausland, Freiwillige leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft und sind in vielen Bereichen, Branchen und Betrieben nahezu unentbehrlich.

Wer sich, wie der Name schon sagt, freiwillig, dafür entscheidet, etwas für die Gesellschaft zu leisten, verdient zu allererst großen Respekt und den Dank aller, die in dieser Gesellschaft leben. Es sollte also nicht sein, dass ein solcher Dienst missbraucht wird um Billigjobs zu ersetzen und die Freiwilligen in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse gestürzt werden.

Nach der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht wurde der Bundesfreiwilligendienst (BFD) in einem „Hau-Ruck-Verfahren“ von der Bundesregierung eingeführt. So manifestierte sich ein Nebeneinander des vom Bund geförderten BFD und den freiwilligen sozialen und ökologischen Diensten der Länder. Was wir brauchen ist aber ein einziger, transparenter und flexibel gestaltbarer Freiwilligendienst und keine Konkurrenz von verschiedenen Diensten um Fördergelder und Anerkennung.

Des weiteren entstand mit der Kürzung der 1-Euro-Jobs eine zunehmende Praxis, Freiwillige in ebendiese gekürzten Arbeitsverhältnisse zu drängen. Es darf nicht sein, dass Menschen, die etwas Gutes für die Gesellschaft tun wollen, dazu eingesetzt werden, billige Arbeitskräfte zu ersetzen. So wird nicht nur die Arbeitsplatzneutralität verletzt sondern auch der Sinn der Freiwilligendienste vollkommen ausgehöhlt. Die Grüne Jugend NRW fordert deshalb, dass Menschen, die Freiwilligendienste leisten:

  1. angemessen bezahlt werden. Hierbei ist sich eher an einem ehemaligen Zivildienst-Gehalt zu orientieren, als jetzt in manchen Fällen etwa 2€ Stundenlohn. Außerdem dürfen Hartz IV Empfänger nicht dafür bestraft werden, dass sie sich engagieren und keinen vollen Anspruch auf die Vergütung bekommen.
  2. nicht für Tätigkeiten eingesetzt werden, für die eigentlich Fachkräfte benötigt werden und somit als Billigarbeitskraft zu gelten.
  3. ein sicheres Beschäftigungsverhältnis erfahren und nicht einfach gekündigt werden können, womit mindestens ein Jahr ihrer Lebensplanung verloren ginge.
  4. anerkannt werden. Was sich im Tätigkeitsfeld (nicht nur Kaffee holen, Putzarbeiten durchführen etc.) und in der Anrechenbarkeit (Freiwilligendienste sollten als (Weiter-)Bildungsmaßnahme anerkannt werden) auf zukünftige Berufe zeigen sollte.
  5. entsprechende ”Arbeitnehmer” Rechte zugestanden werden, die die obigen Punkte sichern.

 

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 08. / 09. März 2014 in Oer-Erkenschwick



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