18. Juni 2016

Mehr NRW-Nationalparks!



Mehr NRW-Nationalparks!

Die Grüne Jugend NRW setzt sich für einen Paradigmenwechsel in der Waldpolitik ein. Wir sind für „Mehr Wald statt Forste“ und für einen „ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik“, wie es das Landschaftsgesetz NRW für Nationalparks vorgibt.
Dazu machen wir uns für die Realisierung des längst überfälligen Nationalparks in Ostwestfalen stark und möchten regionale Initiativen andernorts für weitere Entwicklungsnationalparke aufgreifen.
Die Grüne Jugend NRW fordert mehr Wald in unserem Land!

Begründung:

Naturschutzfachliche Gesamtkonzepte müssen endlich wieder aufgenommen und umgesetzt werden. Dabei gilt für alle als vorrangig zu behandelnden Ausweisungsgebiete das Verschlechterungsverbot. Wenn ein Gebiet einmal als geschützt gilt, darf es unter keinen Umständen wieder für Baumaßnahmen, Jagd- und Forstwirtschaft, sowie die Nutzung für andere ökonomische oder individuelle Interessen freigegeben werden.
Die Unvereinbarkeit der Wildbestandsregulierung mit dem Nationalparkgedanken und der damit verbundenen jagdlichen Praxis ist für uns dabei ein unumstößliches Anliegen.
Eine nationalparkverträgliche Wegeplanung und sanfter Tourismus, die Vermeidung von Kahlschlagsflächen und die beim notwendigen Waldumbau unumgängliche Entfernung der standortfremdem Baumarten sind neben dem Ausschluss von fragwürdigen Baumaßnahmen unabdingbare Bestandteile für echte Wälder in unserem Land.
Bisher besitzt NRW nur einen einzigen Nationalpark in der Eifel in Größe von 11.000 ha, obwohl unser Wald mit 915.800 Hektar etwa 27 Prozent der Fläche Nordrhein-Westfalens einnimmt. Das bedeutet, dass nur ein einziges NRW-Großschutzgebiet existiert, welches einen stärkeren Beitrag zum langfristigen Prozess der Renaturierung und für den Artenschutz und den Erhalt von Biodiversität leistet. Dieser Beitrag zur Erholung hin zu einer echten Waldwildnis existiert allerdings auch erst seit dem 1. Januar 2004.
Die verpasste historische Chance für einen zweiten NRW-Nationalpark Siebengebirge ist eine aus unserer Sicht nicht hinnehmbare Fehlentwicklung, in welcher es nicht gelungen ist die zur Abstimmung gerufene Bevölkerung mitzunehmen.
Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Nationalparks ist § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und § 43 des Landschaftsgesetzes NW (LG NW). In der Bundesrepublik gibt es inzwischen 15 Nationalparks.
Die Grüne Jugend NRW sieht unser Land in der Pflicht einen größeren Willen für mehr Nationalparkflächen zu zeigen und diese gezielter zu fördern.

Beschluss der Landesmitgliederversammlung am 18.06.2016 in Hattingen.



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