18. Juni 2016

Völkermord Deutschlands an den Herero und Nama: Für echte Aufarbeitung und konsequente Erinnerungskultur



Völkermord Deutschlands an den Herero und Nama:
Für echte Aufarbeitung und konsequente Erinnerungskultur 

Anfang Juni 2016 hat der Bundestag erstmals den Völkermord an den Armenier*innen als solchen und die Mitschuld des Deutschen Reiches in einer Resolution benannt. Als GRÜNE JUGEND NRW sind wir froh über diesen Schritt. Er schafft die Grundlage für echte Aufarbeitung und eine konsequente Erinnerungskultur in diesem Fall.
Dennoch darf mit der Anerkennung des Völkermordes an den Armenier*innen kein Schlussstrich bei der Aufarbeitung von Völkermorden durch Deutschland gezogen werden. Deswegen fordern wir eine Aufarbeitung des Völkermordes an den Herero und Nama zwischen 1904 und etwa 1908 in dem damals besetzen „Deutsch-Südwestafrika“, dem heutigen Namibia.

Geschichte feststellen

Nach einem Aufstand der Herero gegen die Unterdrückung durch die Kolonialmacht im Jahr 1904 begann das Deutsche Reich die Aufständigen brutal zu ermorden. Das Volk der Herero floh daraufhin in die trockene Omaheke-Wüste. Systematisch wurden die Zugänge zu Wasser versperrt, sodass die meisten geflüchteten Herero in der Omaheke-Wüste auf einen Vernichtungsbefehl des Deutschen Reiches hin verdursteten.
Durch die systematische Ermordung der Hereros, erhob sich auch das Volk der Nama.
Derweil strebte das Deutsche Reich eine systematische Vernichtung der Herero und Nama an.
Auch in Konzentrationslagern wurden bis 1908 etwa 65.000 bis 85.000 Herero und etwa 10.000 Nama ermordet.

Die systematische Mord an den Hereo und Nama war ein Völkermord

Der Krieg gegen die Herero und Nama war eine systematische Vernichtung dieser Völker und damit eindeutig einer der ersten Völkermorde des 20. Jahrhunderts. Der Begriff des Völkermordes wurde im Bezug zu den Herero und Nama erstmals 2015 von der Bundesregierung in einer Presserklärung verwendet. Bis heute ist die Feststellung der Vernichtung an den Herero und Nama aber weder von der Bundesrepublik Deutschland noch von den Vereinten Nationen oder der Europäischen Union als solcher durch einen Beschluss gedeckt.

Wir fordern deswegen den Deutschen Bundestag auf, in einer Resolution die Ermordung der Herero und Nama als Völkermord festzustellen. Um Druck auf den Bundestag zu machen, fordern wir deswegen das Land NRW auf, eine solche Resolution im Bundesrat einzubringen. Die Bundesregierung muss sich anschließend dafür stark machen, dass eine solche Resolution auch in der Generalvollversammlung der UN gefasst wird. Ebenfalls muss das Europäische Parlament in der Folge eine Resolution fassen. Hierfür sehen wir die Fraktion Grüne/EFA in der Pflicht. Wir fordern die Bundesregierung zudem auf, den Forderungen der Verbänden von Herero und Nama nach einer öffentlichen und förmlichen Bitte um Entschuldigung bei den Nachfahren nachzukommen. Nur hierdurch kann die Grundlage für Aufarbeitung und Erinnerung geschaffen werden.

Reparationszahlungen leisten

Die Feststellung als Völkermord kann aber erst ein Anfang der Aufarbeitung sein. Teil der ausgebliebenen Aufarbeitung bilden bis heute ausgebliebene Reparationszahlungen. Die Bundesrepublik Deutschland ist als juristische und politische Nachfolgerin des Deutschen Reiches in der Pflicht, diesen Reparationsforderungen nachzukommen. Wir fordern die Bundesrepublik deswegen auf, die von der HPRC (Herero People’s Reparation Corporation) geforderten 2 Milliarden Euro Reparationszahlungen an die Nachkommen der Opfer und Institutionen zu leisten.

Rückgabe und Identifizierung aller Gebeine

Im Zuge der Kolonialherrschaft wurden etwa 3000 Gebeine von Menschen aus Namibia und anderen Kolonialherrschaften nach Deutschland verschleppt. Hiervon wurden bisher nur etwa 30-40 identifiziert und an die Herero und Nama herausgegeben. In der Berliner Charité und an Universitäten lagern immer noch ein Großteil der verschleppten Gebeine zu Forschungszwecken. Dies ist ein verantwortungsloser Umgang mit der Geschichte. Wir fordern die Identifizierung der verschleppten Gebeine und die Herausgabe dieser an die Nachkommen der Opfer.

Erinnerungskultur leisten
Die geforderten Schritte müssen Teil einer konsequenten Erinnerungskultur sein. Die Einrichtung eines Denkmals zum Gedenken an den Völkermord an den Herero und Nama am Antikolonialdenkmal in Bremen im Jahr 2009 begrüßen wir deswegen sehr. Jedoch ist bis heute die Bereitschaft der Bundesregierung zu einem bedingungslosen und offenen Dialog über Versöhnungsmaßnahmen mit den Nachfahren der Genozidopfer und mit der namibischen Regierung ausgeblieben. Eine Anerkennung des Völkermords schließt einen solchen Dialog aber unbedingt mit ein, weshalb dieser umgehend und unabhängig von der Resolution begonnen werden muss.

Zudem fordern wir ein Konzept für eine bundesweite Erinnerungskultur, welches über die Kultusminister*innenkonferenz in allen Lehrplänen der Bundesländer verankert wird.
Um an die Erinnerungskultur der Herero-Nachfahren anzuknüpfen, fordern wir darüber hinaus einen Gedenktag am letzten Augustwochenende, der in der Resolution verankert wird.
Einsatz für Erinnerung und Aufarbeitung
Für diese Forderungen werden wir als GRÜNE JUGEND NRW uns ausdrücklich stark machen. Hierzu zählt für uns, diese Forderungen im Bundesverband der GRÜNEN JUGEND und bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW durchzusetzen, damit Aufarbeitung und Erinnerung schließlich konsequent auf Landes- und Bundesebene umgesetzt werden.

Beschluss der Landesmitgliederversammlung am 18.06.2016 in Hattingen.



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