19. März 2018

Änderung des Konzepts zur Einbindung der Arbeitskreise



Um die Arbeitskreise stärker in die Koordinierung der Bildungsarbeit einzubinden, werden diese in die Auswahl der Workshops auf LMVen eingebunden. Die Auswahl der Workshops erfolgt per Abstimmung. An dieser Abstimmung nehmen jeder Arbeitskreis mit ihren zwei stimmberechtigten Koordinator*innen, sowie die Mitglieder des Landesvorstands teil. Jede stimmberechtige Person hat maximal so viele Stimmen, wie Workshops zu vergeben sind. Die Workshops mit den meisten Stimmen werden auf der LMV durchgeführt.

Bei der Auswahl der Workshops soll darauf geachtet werden, dass jeder Arbeitskreis mindestens einmal im Jahr die Möglichkeit hat, einen Workshop anzubieten. Folgende Fristen sind zu beachten:

Bis spätestens neun Wochen vor einer LMV muss der Workshop-Vorschlag eingegangen und dem Landesvorstand, sowie den AK-Koordinierenden bekannt gemacht werden.

Acht Wochen vor der LMV muss die Auswahl der Workshops erfolgt sein.

Sechs Wochen vor der LMV muss der Workshop fertig geplant sein (Referent*in, Finanzielles). Sollte dies nicht der Fall sein, geht der Workshopslot an den Vorschlag mit den nächst-meisten Stimmen.

Ist ein „nachgerückter“ Workshop bis zu vier Wochen vor der LMV nicht fertig geplant, geht die Planung dieses Workshops an den Landesvorstand über, mit dem Auftrag sich am geplanten Inhalt des Workshops zu orientieren.

Die Arbeitskreise haben die Möglichkeit, Angebote im Freizeitprogramm anzubieten. Zusätzlich ist es wünschenswert, wenn die groben Forderungen des Leitantrags frühzeitig an alle Mitglieder kommuniziert werden.



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