24. März 2019

My Body, My Choice!



Der neue Gesetzesentwurf zu §219a ist nicht mehr als ein halbherziger Kompromiss seitens der Bundesregierung. Er greift immer noch massiv in die Entscheidungsfreiheit von Frauen* ein und entmündigt diese. Anstatt Schwangere als eigenständige und selbstbestimmte Menschen wahrzunehmen, hält der neue Gesetzentwurf den Mythos aufrecht, dass Frauen*, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen jung, verantwortungslos und kinderfeindlich seien.

Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch ist für Frauen* oft mit einer psychischen Belastung und Gewissenskonflikten verbunden. Umso wichtiger ist es daher, dass diese Frauen* sich uneingeschränkt über die verschiedenen Methoden der Schwangerschaftabbrüche informieren können. Dazu gehört auch, dass Ärzt*innen öffentlich angeben können, dass Schwangerschaftsabbrüche zu ihrem Leistungsspektrum gehören, ohne die ständige Angst zu haben, für diese Information angezeigt zu werden.

Schwangerschaftsabbrüche werden im Strafgesetzbuch unter dem Abschnitt „Straftaten gegen das Leben“ aufgeführt. Diese Einordnung halten wir für falsch. Wir fordern daher eine Auseinandersetzung an anderer Stelle.

Frauen*, die in Erwägung ziehen eine Schwangerschaft abzubrechen, sollten nicht durch die aktuelle Gesetzeslage dazu gedrängt werden, gegen ihren Willen zu entscheiden. Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen durch §218 StGB steht dieser Entscheidungsfreiheit entgegen.

Die GRÜNE JUGEND NRW bekräftigt, dass Frauen* das alleinige Recht darauf haben, zu bestimmen, was mit ihrem Körper geschieht. Und wenn eine Frau* beschließt einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu wollen, sollte sie das auch dürfen. Deshalb fordern wir, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht nur straflos sind, sondern vollständig legalisiert werden und der §218 ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch verschwindet.

Der §219 setzt sich mit der Beratung von Schwangeren in Not- und Konfliktlagen auseinander. Im Kern finden wir dieses Anliegen äußerst wichtig, da es jeder Frau* zustehen sollte, sich bei der Erwägung zu einem Schwangerschaftsabbruch beraten zu lassen.

Jedoch ist dort auch festgeschrieben, dass sich die Beratung „von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau* zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen“. Eine ergebnisoffene Beratung wird Frauen* gesetzlich nicht gewährleistet. Frauen* sollten jedoch nicht dazu gedrängt werden, Kinder zu bekommen, das widerspricht der Entscheidungshoheit der Frau* massiv. Stattdessen fordern wir einen Rechtsanspruch auf ergebnisoffene und unideologische Beratungsgespräche für jede Frau*, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen möchte.

Jede Frau* sollte selbstbestimmt über ihren Körper bestimmen dürfen. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher die vollständige Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und die ersatzlose Streichung von §§218-219b aus dem Strafgesetzbuch.



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