Kommunale Cannabispolitik

Kommunale Cannabispolitik – Möglichkeiten konsequent nutzen und Initiativen unterstützen
Die Debatte um die Legalisierung von Cannabis wird derzeit international wieder stark geführt. Insbesondere die Legalisierung in Washington, Colorado sowie Uruguay hat den Befürworter*innen einer emanziptorischen Drogenpolitik Aufwind gegeben. Auch in Deutschland ist die Debatte, unter Anderem durch eine Kampagne von 120 Strafrechler*innen und nicht zuletzt wegen des Vorstoßes der Bezirksvertretung von Friedrichshein-Kreuzberg zur Einrichtung eines Kommunalen Coffeeshops, derzeit neu entfacht.
Leider ist die neue Bundesregierung nicht auf den Zug aufgesprungen, sondern hält eisern an Prohibition fest.
Da von der Bundesebene derzeit leider keine Besserung in der Cannabispolitik zu erwarten ist, sind hier die Kommunen gefragt ihre – begrenzten – Möglichkeiten auszunutzen.
Cannabis Social Clubs ermöglichen
Ein Modell der Cannabisregulierung auf Kommunaler Ebene ist der Cannabis Social Club, bei dem sich eine Gruppe Menschen zum gemeinsamen Anbau, zur Verarbeitung und zum Verkauf von Marihuana und Haschisch zusammenschließen. Auch wenn ein solcher Cannabis Social Club keine vollständige Legalisierung von Cannabis darstellt, ist die Einrichtung ein wichtiger Schritt zu einer rationaleren Drogenpolitik. Die Vorteile sind eine Kontrolle der Qualität des Cannabis, die Ermöglichung kontrollierten, biologischen Anbaus sowie die Ermöglichung von Jugendschutz, indem nicht volljährige Menschen von einer Mitgliedschaft ausgeschlossen werden.
Für die Einrichtung solcher Cannabis Social Clubs, beziehungsweise die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung nach dem Betäubungsmittelgesetz, gibt es immer wieder Petitionen auf Gemeindeebene. Wir begrüßen und unterstützen solche Petitionen.
Kreuzberg ist überall
Als Grüne Jugend NRW begrüßen wir den Vorstoß der Kreuzberger Bezirksvertretung, den grassierenden Schwarzmarkt mit Cannabis durch eine kommunale Abgabestelle einzudämmen.
Wir fordern alle kommunalen Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen auf, ebenso überprüfen zu lassen, ob die Einrichtung eines Coffeeshops auch in der eigenen Kommune möglich ist. Sollte dies so sein, soll es umgehend umgesetzt werden
Uns ist bewusst, dass solche Vorstöße immer nur eine Übergangslösung darstellen können und keinesfalls eine vollständige Legalisierung von Cannabis und anderen Drogen ersetzen können.
Cannabis nicht verharmlosen – Prävention und Suchthilfe stärken
Die Regulierung des Cannabisverkaufs ist ein großer und wichtiger Schritt hin zu mehr Verbraucher*innen- und Jugendschutz sowie zur Erleichterung eines mündigen Rauschmittelkonsums. Dennoch werden nicht alle Probleme, die mit dem Cannabiskonsum, insbesondere sehr junger Menschen, einhergehen können, über Nacht verschwinden. Es ist zu erwarten, dass durch den regulierten Verkauf von Cannabis, den Städten und Gemeinden eine bedeutende Menge Einnahmen entstehen. Wir fordern, diese Einnahmen weitgehend für Präventionsprogramme und akzeptierende Suchthilfearbeit zu verwenden.
Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 08./09. März 2014 in Oer-Erkenschwick

Bahnfahren attraktiver gestalten – für einen starken Schienenpersonennahverkehr!

Die Landesmitgliederversammlung beauftragt den Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND NRW  folgenden Antrag baldmöglichst auf einer LDK zu stellen und im Vorfeld weitere Unterstützer*innen zu suchen:

„Bahnfahren attraktiver gestalten – für einen starken Schienenpersonennahverkehr!

Für zahlreiche Menschen ist die Bahn tagtäglich Fortbewegungsmittel Nummer eins. Sie ist die bessere Alternative zum eigenen Auto. So kommt es, dass immer mehr Menschen den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen.

Wir begrüßen, dass immer mehr Menschen auf den Regionalverkehr umsteigen. Diesem Anstieg der Nachfrage muss aber auch ein Anstieg des Angebotes gegenüber stehen. Von den für die Bestellung des Angebotes zuständigen Zweckverbänden erwarten wir, dass auch in den Randzeiten eine ausreichende Zahl an Fahrtkontingenten bestellt wird.

Mittelfristig müssen die stark befahrenen und ausgelasteten Schienenwege ausgebaut und die Taktung der Züge erhöht werden. Hierfür soll die neue Bundesregierung ausreichende Mittel zur Verfügung stellen.

Um die Attraktivität der Bahn auch kurzfristig zu steigern, müssen wir jedoch schnell umsetzbare Maßnahmen einleiten! Dazu gehört für uns die Abschaffung des Sitzverbotes in der 1. Klasse in Nahverkehrszügen. Mit einem gültigen Ticket soll jeder freie Sitzplatz in der Bahn genutzt werden dürfen. So können den Fahrgästen auch zu Stoßzeiten mehr Sitzplätze angeboten werden. Wenn jedoch eine Person ein 1. Klasse-Ticket kauft, soll sie auch eine Garantie auf einen Sitzplatz in der 1. Klasse haben. Somit ist es auf der einen Seite möglich, dass alle Sitzplätze eines Zuges genutzt werden und trotz hoher Auslastung nicht frei bleiben müssen. Auf der anderen Seite haben aber Menschen, die auf einen Sitzplatz angewiesen sind, die Möglichkeit, sich mit einem 1.-Klasse Ticket diesen Sitzplatz zu sichern.

Des Weiteren muss die Bahn in NRW noch attraktiver gestaltet werden, damit sich noch mehr Menschen für die umweltfreundlichere Bahn entscheiden. Langfristig wollen wir den Komfort in der 1. und 2. Klasse im Nahverkehr angleichen. Im Nahverkehr sollen zukünftig flächendeckend Ruhezonen, die es heute schon im Fernverkehr und einigen Nahverkehrszügen gibt, eingerichtet werden. Zudem wollen wir das 1.Klasse Ticket mittelfristig durch ein kostenloses Reservierungssystem in Regionalbahnen- und expressen ersetzen.

Um das Bahnfahren attraktiver zu machen, müssen in allen Zügen und Bahnen kostenlose Toiletten zur Verfügung gestellt werden. Bei neuen Fahrzeugen soll dies in der Planung berücksichtigt werden, bei schon im Gebrauch befindlichen soll die Möglichkeit einer Nachrüstung geprüft werden.

Ebenso muss die Barrierefreiheit des ÖPNV sicher gestellt werden. Heute existieren viele Barrieren, besonders für Menschen, die auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen sind. Dieser Zustand muss dringend geändert werden!“

 

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 08./09. März 2014 in Oer-Erkenschwick

 

Freiheit und Nachhaltigkeit in den Köpfen und auf den Straßen: „Guerilla-Gardening“ legalisieren und fördern!

Freiheit und Nachhaltigkeit in den Köpfen und auf den Straßen: „Guerilla-Gardening“ legalisieren und fördern!

Selbstverwaltung und Verwirklichung durch Freiräume

Freiheit bedeutet auch, dass die öffentlichen Grünflächen, Industriebrachen etc. von den Nutzer*innen des Raums gestaltet und genutzt werden können. Immer öfter wird der öffentliche Raum durch Verbote und Auflagen zu stark reguliert. Wir fordern die Legalisierung des „Guerilla-Gardening“ um Anwohner*innen die Möglichkeit zu geben ihre Umgebung nach ihren Wünschen zu gestalten und Brachflächen zu begrünen. In so entstehenden Freiräumen kommen Menschen zusammen und kümmern sich aktiv um die Gestaltung ihres Lebensraums. Insofern dienen solche Projekte einem demokratischen und solidarischen Miteinander. Menschen übernehmen gemeinsam Verantwortung für ihr Umfeld und lernen so auch wieder Rücksicht auf andere und die Natur zu nehmen. In unserer Gesellschaft, die von Konkurrenzdenken und Leistungsdruck geprägt ist, schaffen diese Räume damit die Möglichkeit Alternativen zu entwickeln.

Ökologie von der Straße, grüne Oasen vor Ort

Um Innenstädte lebenswerter zu gestalten und Platz für Pflanzen zu schaffen, die für ein gutes Klima in der Stadt wichtig sind, braucht es mehr Grünflächen.

Durch die von uns angestrebte Verlagerung des Verkehrs weg vom Auto hin zu Rad und ÖPNV werden in den Innenstädten Parkplätze überflüssig.Wir wollen es den Anwohner*innen ermöglichen diese Parkplätze in kleine Park-Flächen umzuwandeln. Dazu brauchen Anwohner*innen aber auch Unterstützung von Fachleuten, die sich mit den verschiedenen Pflanzen auskennen. Wir fordern die Kommunen auf, Anwohner*innen bei der Gestaltung von Grünflächen zu beraten damit eine ökologisch wertvolle grüne Stadt entstehen kann. Patenschaften für Bordsteinbeete und deren bürokratische Hürden erübrigten sich durch die Legalisierung der Nutzung bisher ungenutzter Flächen.

Das Essen vor der Tür: Urban Gardening fördern

Durch den bloßen Einkauf von Lebensmitteln im Supermarkt ist in vielen Köpfen das Bewusstsein über Produktionsketten verloren gegangen. Programme wie ”Essbare Stadt” aus Andernach, Zürich und anderen Städten konnten die Anwohner*innen wieder mit der Entstehung von Nahrungsmitteln, wie Kartoffeln oder Tomaten, konfrontieren und sie zur Übernahme von Verantwortung für diese Flächen ermutigen. Da die Städte den Menschen vor Ort diese Flächen frei zur Verfügungen stellen, kann das gezogene Gemüse von jeder und jedem frei genutzt werden. Dies trägt außerdem zur Verantwortungsübernahme für sich und das eigene Umfeld bei.
Die GRÜNE JUGEND NRW fordert die Ausweitung dieser Konzepte auf andere Kommunen in NRW. Die von uns geforderterten Grünflächenberater*innen können auch hier den Menschen vor Ort unter die Arme greifen. Den Einsatz von Pestiziden und Kunstdünger bei diesen Projekten lehnen wir grundsätzlich ab.

 

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 08. / 09. März 2014 in Oer-Erkenschwick

Freiwillige vor!

Freiwillige vor!

Jedes Jahr leisten tausende Menschen einen 1 Freiwilligendienst. Egal ob BFD, FSJ, FÖJ oder anderer Dienst im Ausland, Freiwillige leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft und sind in vielen Bereichen, Branchen und Betrieben nahezu unentbehrlich.

Wer sich, wie der Name schon sagt, freiwillig, dafür entscheidet, etwas für die Gesellschaft zu leisten, verdient zu allererst großen Respekt und den Dank aller, die in dieser Gesellschaft leben. Es sollte also nicht sein, dass ein solcher Dienst missbraucht wird um Billigjobs zu ersetzen und die Freiwilligen in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse gestürzt werden.

Nach der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht wurde der Bundesfreiwilligendienst (BFD) in einem „Hau-Ruck-Verfahren“ von der Bundesregierung eingeführt. So manifestierte sich ein Nebeneinander des vom Bund geförderten BFD und den freiwilligen sozialen und ökologischen Diensten der Länder. Was wir brauchen ist aber ein einziger, transparenter und flexibel gestaltbarer Freiwilligendienst und keine Konkurrenz von verschiedenen Diensten um Fördergelder und Anerkennung.

Des weiteren entstand mit der Kürzung der 1-Euro-Jobs eine zunehmende Praxis, Freiwillige in ebendiese gekürzten Arbeitsverhältnisse zu drängen. Es darf nicht sein, dass Menschen, die etwas Gutes für die Gesellschaft tun wollen, dazu eingesetzt werden, billige Arbeitskräfte zu ersetzen. So wird nicht nur die Arbeitsplatzneutralität verletzt sondern auch der Sinn der Freiwilligendienste vollkommen ausgehöhlt. Die Grüne Jugend NRW fordert deshalb, dass Menschen, die Freiwilligendienste leisten:

  1. angemessen bezahlt werden. Hierbei ist sich eher an einem ehemaligen Zivildienst-Gehalt zu orientieren, als jetzt in manchen Fällen etwa 2€ Stundenlohn. Außerdem dürfen Hartz IV Empfänger nicht dafür bestraft werden, dass sie sich engagieren und keinen vollen Anspruch auf die Vergütung bekommen.
  2. nicht für Tätigkeiten eingesetzt werden, für die eigentlich Fachkräfte benötigt werden und somit als Billigarbeitskraft zu gelten.
  3. ein sicheres Beschäftigungsverhältnis erfahren und nicht einfach gekündigt werden können, womit mindestens ein Jahr ihrer Lebensplanung verloren ginge.
  4. anerkannt werden. Was sich im Tätigkeitsfeld (nicht nur Kaffee holen, Putzarbeiten durchführen etc.) und in der Anrechenbarkeit (Freiwilligendienste sollten als (Weiter-)Bildungsmaßnahme anerkannt werden) auf zukünftige Berufe zeigen sollte.
  5. entsprechende ”Arbeitnehmer” Rechte zugestanden werden, die die obigen Punkte sichern.

 

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 08. / 09. März 2014 in Oer-Erkenschwick

Mit Ausbildung in die Zukunft!

Mit Ausbildung in die Zukunft!

Für eine vielfältige Gesellschaft, die den Herausforderungen der Zukunft gewachsen ist, brauchen wir eine gute Bildung. Da es Fähigkeiten gibt, die nicht theoretisch vermittelt werden können, sind praxisorientierte Berufsausbildungen sehr wichtig. Eine Berufsausbildung steht nicht unter oder über einem Studium, sondern sie ist für uns eine gleichwertige Option! Dennoch ist dabei immer zu beachten, dass sie für viele Jugendliche auch die einzige Möglichkeit ist, ins Berufsleben hineinzufinden.

Du hast ein Recht auf Ausbildung!

Von ungefähr 560.000 Bewerber*innen erhielten mehr als 15.000 Bewerber*innen keine Ausbildungsstelle (Statistik: Agentur für Arbeit 2011/2012). Im Vergleich zum Ausbildungsjahr 2010/2011 ist das ein Anstieg um 38,2%.

Es kann nicht sein, dass 15.000 Bewerber*innen ohne Perspektive bleiben. Darum fordern wir zum einen die Modularisierung der Ausbildung, sodass sich auch hochspezialisierte Betriebe, die möglicherweise nicht alle Aufgabenfelder einer Ausbildung abdecken können, an der Ausbildung junger Menschen beteiligen können. Können Betriebe einzelne Ausbildungsinhalte nicht vermitteln, sollen Auszubildende die Möglichkeit bekommen in Absprache mit dem eigenen Unternehmen und der Kammer die fehlenden Inhalte in anderen Betrieben zu erlernen. Dieses Verfahren darf nicht unserem Ziel widersprechen, dass Ausbildungsverträge mit der Absicht einer Übernahme abgeschlossen werden.

Zum anderen fordern wir eine Ausbildungsumlage, in die Unternehmen einzahlen, die ihrer Ausbildungsverantwortung nicht nachkommen. Einige (vor allem größere) Unternehmen entziehen sich der Verantwortung, Auszubildende in einer angemessenen Anzahl zu suchen und einzustellen. Die meisten Auszubildenden in Deutschland arbeiten in kleinen und mittelständigen Unternehmen, die tendenziell weniger Mittel zu Verfügung haben, als die größere Konkurrenz. Kleine Betriebe, denen die Mittel für eine umfangreiche Berufsausbildung fehlen, werden mit der Ausbildungsumlage gefördert.

Bildungsverantwortung erkennen, Wirtschaft verpflichten!

Die Berufsausbildung ist ein fester Bestandteil der Wirtschaft. Die einzelnen Ausbildungsgänge werden von den Kammern (wie die IHK oder der HWK) verwaltet. Die Mitglieder in diesen Kammern sind die Unternehmen selbst. Die Berufsausbildung wird also von der Wirtschaft selbst gesteuert und unterliegt nur geringer staatlicher Kontrolle. Obwohl die zuständigen Kammern auch einen Bildungsauftrag haben, wird dieser oft vernachlässigt. Stattdessen stehen wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert deswegen eine stärkere staatliche Kontrolle der Kammern im Bereich der Berufsausbildung. Dabei muss klar sein, dass Bildungsinteressen vor wirtschaftlichen Interessen stehen.

Für eine echte Prüfungskommission – Ohne meine*n Chef*in!

In der Regel wird die Ausbildung mit einer theoretischen (meist schriftlichen) und mit einer praktischen Prüfung abgeschlossen. Dabei erstellen bundesweite Kommissionen aus den Kammern die jeweiligen Abschlussprüfungen. Die Schulen werden hierbei, anders wie im regulären Schulsystem, nur durch die Kammern über den Inhalt der Prüfungen informiert und erhalten selten einen Lehrplan.

Die praktische Prüfung wird von einer Kommission der lokalen Kammer bewertet. Mitglied dieser Kommission können Ausbildung- oder Personalverantwortliche der jeweiligen Mitgliedsunternehmen, aber auch Berufsschullehrer*innen werden. Es bestehen keine Regelungen, nach der die jeweilige Verantwortliche nicht den*die eigene Auszubildende*n prüfen und bewerten darf. So kann es kommen, dass der*die eigene Vorgesetzte über den Erfolg der Berufsausbildung bestimmen kann. Hierbei kann die Bewertung verzerrt werden, da neben Fachwissen auch persönliche und wirtschaftliche Faktoren in die Bewertung mit einfließen können.

Die GRÜNE JUGEND NRW fordert deswegen Regelungen, die die Kammern zu einer sinnvollen Zusammenarbeit mit den Berufsschulen verpflichten. Hierbei soll das Bildungsangebot der Berufsschulen verbessert werden. Ebenso fordern wir unabhängige Prüfungskommissionen, deren Mitglieder in keinem Bezug mit dem*der Auszubildende*n stehen.

Jungen Menschen Perspektiven zeigen

Jugendliche unter 18 Jahre, die die Schule ohne eine weiterführende Ausbildung verlassen, sind laut Gesetzt verpflichtet, das Berufsgrundschuljahr (BGJ) oder das Berufsorientierungsjahr (BOJ) zu besuchen. In diesen schulischen Angeboten werden junge Menschen in ihrer Berufswahl und im Bewerbungsverfahren unterstützt.

Diese Bildungsgänge haben sich in der Vergangenheit bewährt. Allerdings verlassen die meisten Schüler*innen diese Bildungsgänge ohne weiterführende Qualifikationen, die auf dem Arbeitsmarkt anerkannt werden. Deshalb muss dieses Angebot verbessert und auf den*die jeweilige*n Bewerber*in ausgerichtet werden. Zum Abschluss sollen sie eine Qualifikation erhalten, welche sich positiv auf die Laufbahn der*des Bewerber*in auswirkt.

Diskriminierung? Nein danke!

Heute gibt es noch immer männlich und weiblich dominierte Berufe. Oft geht bei weiblich dominierten Berufen eine geringere Entlohnung einher, obwohl mehr Überstunden geleistet werden müssen und seltener ein Überstundenausgleich stattfindet. Dies ist in männlich dominierten Berufen seltener der Fall (Quelle: Ausbildungsreport 2013 der DGB Jugend).

Das muss endlich aufhören! Genau wie in der regulären Berufswelt, fordern wir bei der Ausbildung eine gerechte Entlohnung von Frauen. Darüber hinaus fordern wir, Veranstaltungen wie den Girls- und Boys Day stärker zu fördern, um jungen Schüler*innen Berufe vorstellen, die derzeitig vom (vermeintlich) anderen Geschlecht dominiert werden.

Auszubildende werden oft aufgrund ihrer niedrigen Stellung oder Wissensstandes schlechter behandelt, als ausgelernte Arbeitskräfte. Dazu gehören nicht nur sogenannte Azubiaufgaben, wie Spülmaschine ausräumen oder Papier holen, sondern auch eindeutige Mobbingmethoden. Ein besonders erschütterndes Beispiel dafür gab es vor Kurzem im Zentrallager von ALDI, in dem ein neu eingestellter Auszubildender von seinen Ausbildern mit Frischhaltefolie an einem Pfeiler gewickelt wurde.

Es kann nicht sein, das Auszubildende solch eine Diskriminierung erleben! Doch oft verschweigen sie solche Methoden aus Furcht vor dem Verlust des Ausbildungsplatzes. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert einen gesetzlich festgelegten Kündigungsschutz für alle Mitarbeiter*innen, die solche Vorfälle melden. Zusätzlich müssen die Auszubildenden durch Pflichtseminare zu Beginn der Ausbildung auf ihre Rechte hingewiesen werden.

Für mehr Gerechtigkeit im Bewerbungsverfahren

Diskriminierung kann allerdings schon im Bewerbungsverfahren ansetzen. Nicht selten werden Bewerbungen von Migrant*innen und Menschen mit Behinderung aussortiert. Geschlecht und Alter sind ebenfalls Ausschlussgründe.

Um gleiche Chancen für jede*n Bewerber*in zu ermöglichen, fordern wir die flächendeckende Einführung von anonymen Bewerbungsverfahren in Betrieben ab zehn Mitarbeiter*innen. Pilotprojekte dazu verliefen bereits sehr erfolgreich. Die Unternehmen können sich dabei bisher frei entscheiden, ob sie an diesem Programm teilnehmen. Die Agentur für Arbeit verwaltet hierbei die anonymen Bewerbungen und gewährleistet somit die Anonymität.

Darüber hinaus fordern wir eine gesetzliche Regelung, die Unternehmen dazu verpflichtet im Bewerbungsverfahren geschulte Gleichstellungsbeauftragte mit einzubeziehen. Diese Gleichstellungsbeauftragten setzen sich jeweils für Frauen, Migrant*innen, Menschen mit Behinderungen und besonders jungen Bewerber*innen ein und sorgen für eine Gleichbehandlung im Bewerbungsverfahren. Sie erhalten darüber hinaus ein Mitspracherecht bei Personalfragen und werden zum*zur Ansprechpartner*in des*der Auszubildende*n, auf die der Betrieb ausdrücklich hinzuweisen hat.

Auszubildende sind keine billigen Arbeitskräfte!

Oft werden Auszubildende als billige Arbeitskräfte angesehen, die zwar nur mit einem Bruchteil des tatsächlichen Lohns bezahlt werden, aber trotzdem vollzeit und vollwertig arbeiten. Dabei übernehmen sie unangenehme Arbeiten, wobei das Unternehmen seine Bildungsverantwortung völlig vernachlässigt. Manche Unternehmen planen Auszubildende sogar systematisch als billige Alternative zu ausgelernten Arbeitskräften ein.

Diese Behandlung von Auszubildenden kritisieren wir scharf! Die Ausbildung ist dazu da, Menschen sinnvolle Dinge für das Berufsleben zu vermitteln. Wir sehen den Staat und die Kammern in der Pflicht, den jeweiligen Betrieb auf seine Bildungsverantwortung zu kontrollieren.

Außerdem kann es auch nicht sein, das 129 Auszubildende für eine Vollzeitarbeit mit weniger als 300,- Euro entlohnt werden. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher eine menschenwürdige Mindestvergütung für Auszubildende. Außerdem muss der Höchstsatz der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) auf den Bafög-Höchstsatz erhöht werden. Zusätzlich fordern wir die Entkopplung vom Einkommen der Eltern. Nur so kann in allen Fällen das Existenzminimum gewährleistet werden.

Nach der Kündigung geht es weiter!

Auszubildende haben zur Zeit weder Anrecht auf Unterhalt, noch auf staatliche Unterstützung, wenn sie ihren Ausbildungsplatz wechseln oder sogar verlieren. Das muss sich dringend ändern!

Eine Anrechnung der bereits getätigten Ausbildungszeit ist bisher nicht vorgesehen. Sollte ein*e Auszubildende*r die Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen wollen, ist dies nur in Absprache und der Festlegung einer Ausnahmeregelung möglich. Ein Anrecht auf die Fortsetzung der Ausbildung in einem anderen Betrieb besitzen sie nicht – selbst wenn das Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen aufgelöst werden musste. Deswegen leben Auszubildende bis zum Abschluss mit dem ständigen Risiko, dass die eigene Berufsausbildung abgebrochen werden kann und bereits getätigte Ausbildungszeit unberücksichtigt bleibt.

Nicht selten machen Unternehmen nach einer Auflösung des Ausbildungsverhältnisses Schadensersatzansprüche gültig, die den Auszubildenden zur (Teil-)Rückzahlung der Vergütung zwingen sollen. Obwohl die meisten Gerichte solche Ansprüche für ungültig erklären, entsteht zunächst eine große Verzweiflung bei den Auszubildenden. Auch hier müssen Auszubildende in ihren Rechten gestärkt werden und sich ihrer Rechte bewusst sein.

Mitbestimmung ist auch ein Recht der Auszubildenden!

Wo immer es um die Ausbildung oder um ausbildungsrelevante Themen geht, verdienen die Auszubildenden ein Recht der Mitbestimmung. Zur Zeit wird ihnen dies meistens verweigert. Entsprechende Institutionen und Vertretungsgesellschaften werden nicht angehört und haben in der Regel noch nicht mal eine beratende Funktion.

In Betrieben mit Betriebsräten/MAVen haben Auszubildende die Möglichkeit, eine JAV zu gründen und zu wählen. Diese ist allerdings oft nur ein beratendes Gremium, welches dem Betriebsrat/der MAV zugeordnet ist. Sollte es keinen Betriebsrat/keine MAV geben, ist auch die Gründung einer JAV kaum möglich.

Wir fordern die Entkoppelung der JAV vom Betriebsrat oder der MAV. Eine JAV muss sich genauso gründen dürfen, wie ein Betriebsrat/eine MAV und hat dementsprechend die selben Rechte hinsichtlich ausbildungsrelevanter Entscheidungen zu genießen. Ebenso sollten JAV-Mitglieder die gleichen Kündigungsschutzbestimmungen genießen, wie Betriebsrats- und MAV-Mitglieder. Diese Art der Mitbestimmung sehen wir als wichtigen Bestandteil der Ausbildung an, weshalb wir eine Gesetzesreform hinsichtlich der Betriebsräte/MAVen fordern.

Schulische Ausbildungen finanzierbar machen

Menschen, die sich in einer schulischen Ausbildung befinden, erhalten keine Entlohnung für ihre Tätigkeit und haben meist auch keine Möglichkeit aufzustocken. Einen Anspruch auf Sozialleistungen haben sie ebenso wenig. Stattdessen müssen an die Bildungseinrichtung Gebühren gezahlt werden.

Das führt dazu, dass finanziell benachteiligte Menschen kaum eine Chance haben, eine schulische Ausbildung zu absolvieren. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert eine gebührenfreie Bildung und das auch bei Berufsschulen! Außerdem müssen schulische Auszubildende das gleiche Recht auf BAB bekommen, wie betriebliche Auszubildende. So wird allen Menschen, unabhängig von finanziellen Voraussetzungen, die Wahlfreiheit in der Berufswahl gegeben, die ihnen zusteht.

Mobilität und Kultur ermöglichen! Azubis verdienen Vergünstigungen

Junge Menschen besitzen oftmals keine finanzielle Möglichkeit, Abonnements für Nahverkehrstickets abzuschließen. Oft sind nur große oder mittelständische Unternehmen in der Lage, Jobtickets für ihre Mitarbeiter*innen zu finanzieren. Ebenso haben Auszubildende über die Schulen kein Anrecht auf Schüler*innentickets. Auszubildende ohne Nahverkehrstickets bleibt oft keine andere Möglichkeit, als von ihrem Ausbildungsgehalt ein Auto zu unterhalten.

Die GRÜNE JUGEND NRW fordert, dass Azubis zu ähnlichen Konditionen wie Studierende oder Schüler*innen ein Ticket für den Nahverkehr kaufen können. Somit schaffen wir bezahlbare Mobilität für Auszubildende und kommen unserem Ziel eines umlagefinanzierten ÖPNV einen Schritt näher. Außerdem verweisen wir an dieser Stelle auf unsere Beschlüsse zu einem ticketlosen ÖPNV, der einen kostenlosen Transport nicht nur für Auszubildende gewährleistet. Des Weiteren fordern wir, dass jegliche Rabatte und Vergünstigungen im Bereich der kulturellen und politischen Bildung (Museen, Seminare, Sprachkurse, Zeitungen. . . ), Auszubildende genauso wie Studierende und Schüler*innen erhalten.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 08./09. März 2014 in Oer-Erkenschwick

 

Glossar:

  • IHK Industrie- und Handelskammer
  • HWK Handwerkskammer
  • Kammern – Formal eine Berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts, landesrechtlich organisiert. Sie übernehmen Aufgaben der berufsständischen Selbstverwaltung. Auch Standesvertretungen genannt, fungieren als Interessensvertreter der jeweiligen Mitglieder, bei der es sich um Unternehmen eines bestimmten Geschäftsbereiches handelt. Es besteht eine Zwangsmitgliedschaft für die Unternehmer*innen. Aufsicht über die Kammern soll der Staat haben. Beispiele für Kammern: Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, Ärztekammer.
  • JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung – Vertretungsgremium für Auszubildende, Praktikant*innen, Werkstudent*innen unter 25 Jahren und Jugendlichen unter 18 Jahren. Eine JAV kann rechtlich nur dann gegründet werden, wenn ein Betriebsrat besteht. Gewählt werden dürfen Arbeitnehmer*innen unter 25 Jahre, die kein Mitglied des Betriebsrates sind. Wählen dürfen die jeweils vertreteten Personen, in der Regel in einem Abstand von 2 Jahren. Sie sollen die Belange der Auszubildenden vertreten, Beantragungen von Maßnahmen zur Übernahme oder Gleichstellung an den Betriebsrat durchführen, die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Tarifverträgen prüfen und Probleme der Auszubildenden lösen. Sie besitzen allerdings nur das Recht der Teilnahme an den Sitzungen des Betriebsrates oder die Dürchführung von Sitzungen oder Versammlungen.
  • Betriebsrat – offizielle Arbeitnehmer*innenvertretung in Unternehmen. Mitbestimmungsorgan und Vertretung der Arbeitnehmer*inneninteressen mit Recht an der Mitwirkung an betrieblichen Entscheidungen. Rechte ergeben sich auf dem Kündigungsschutz- und Arbeitsgerichtgesetz. Hauptaugenmerk ist die Kontrolle des Unternehmens zur Einhaltung der Vereinbarungen und Gesetzen.
  • MAV – Mitarbeitervertretung. ”Vorstufe” des Betriebsrates, in der Regel ohne jegliche Rechte.
  • Überstundenausgleich – Ausgleich von geleisteten Überstunden, möglich durch Freizeitausgleich oder der Bezahlung der Überstunden.
  • Prüfungskommission – Hierbei handelt es sich um eine Versammlung von Personen, die im Rahmen der Ausbildung wichtige Funktionen übernehmen. Hierbei kann es sich um Ausbildungsleiter*innen, Personalleiter*innen, Berufsschullehrer*innen oderMitarbeiter*innen der Kammern halten. Sie bewerten die praktische Prüfung des*der Auszubildenden und können auch mündliche Prüfungen durchführen.
  • Pilotprojekte – Projekte, die als erstes in ihrer Art durchgeführt worden sind. Bei Pilotprojekten soll der Projektverlauf beobachtet und die Erfahrung analysiert werden. Hierbei soll sich herausstellen, ob das Projekt die Erwartungen trifft.
  • Existenzminimum – Notbedarf, die Mittel, die zur Befriedigung der materiellen Bedürfnisse notwendig sind, um zu überleben. Dazu zählen Nahrung, Kleidung, Wohnung und medizinische Versorgung.

 

Mach mit!

News



28. Februar 2024

Schluss mit Sparpolitik – NRW muss jetzt Geld in die Hand nehmen

DGB Jugend NRW und Grüne Jugend NRW fordern einen Kurswechsel der Landesregierung Nicht erst der aktuelle Arbeitskampf der Beschäftigten des Öffentlichen Nahverkehrs in NRW zeigt: Es muss sich etwas ändern in der Mobilitätspolitik der Landesregierung. Während die Beschäftigten unter schlechten Arbeitsbedingungen leiden, haben die kommunalen Verkehrsbetriebe kaum finanzielle Spielräume. Aber nicht nur in diesem Bereich […]

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6. Mai 2023

GRÜNE JUGEND NRW: Klimakampf braucht Arbeitskampf

Landesmitgliederversammlung beschließt Antrag zu Klimaschutz und sozial gerechten Transformation in NRW Die Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND NRW tagte vom 5.-7. Mai mit rund 170 Mitgliedern in Xanten. Mit Beschlüssen für ein klimaneutrales Nordrhein-Westfalen bis 2035 und Forderungen nach einer sozial gerechten Transformation stellt sich die Organisation für ihre weitere politische Arbeit auf.  Rênas Sahin und […]

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GRÜNE JUGEND NRW vor Ort

Du möchtest dich vor Ort engagieren, weißt aber nicht, wie du damit starten sollst? Hier kannst du nach einer Ortsgruppe der GRÜNEN JUGEND NRW in deiner Nähe und ihren Kontaktdaten suchen.

Kreis-/Ortsverband finden:

Leider kein Ergebnis. Versuche eine allgemeinere Suche.
Stadt Wesel
Ortsgruppe
Poppelbaumstraße 26
46483 Wesel
gj@gruene-wesel.de
https://www.gruene-wesel.de/tag/gruene-jugend/
Wuppertal
Friedrich-Ebert-Straße 76
42103 Wuppertal
Jonasloeffler@hotmail.de
http://gj-wuppertal.de/
Wetter
Schöntaler Straße 19
58300 Wetter
gruenejugend@niels-wagener.de
Velbert
Schulstraße 33
42551 Velbert
gruene-jugend@gruene-velbert.de
Städteregion Aachen
Franzstraße 34
52062 Aachen
aachen@gruene-jugend.de
https://www.gjac.de
Remscheid
Konrad-Adenauer-Straße 21
42853 Remscheid
gruene.jugend@gruene-remscheid.de
Kreis Paderborn
Hillebrandstraße 5
33102 Paderborn
buero@gruenejugend-pb.de
https://gruenejugend-pb.de
Kreis Olpe
Winterbergstraße 18
57462 Olpe
mike.warnecke@yahoo.de
Oberhausen
Paul-Reusch-Straße 26
46045 Oberhausen
jugend@gruene-oberhausen.de
Münster
Windthorststraße 7
48143 Münster
kontakt@kaktus-muenster.de
https://www.kaktus-muenster.de
Mülheim
Bahnstraße 50
45468 Mülheim an der Ruhr
jugend@gruene-mh.de
http://gruene-jugend-muelheim.de
Mönchengladbach
Brandenberger Straße 36
41065 Mönchengladbach
gj-mg@web.de
Minden-Lübbecke
Brüderstraße 6
32423 Minden
Märkischer Kreis
58636 Iserlohn
mk@gruene-jugend.de
Lohmar
53797 Lohmar
gj@gruene-lohmar.de
Leverkusen/Rheinisch-Bergischer Kreis
Mülheimer Straße 7a
51375 Leverkusen
vorstand@gj-lev-rbk.de
https://www.gj-lev-rbk.de/
Kreis Wesel
Poppelbaumstraße 26
46483 Wesel
gj@gruene-kv-wesel.de
Kreis Steinfurt
Marktstraße 5
48369 Saerbeck
jungegruenest@gmail.com
Kreis Soest
59555 Lippstadt
gruenejugend.kreissoest@gmail.com
Kreis Siegen-Wittgenstein
Löhrstraße 7
57072 Siegen
post@gruene-jugend-siwi.de
https://www.gruene-jugend-siwi.de/
Kreis Kleve
Hagsche Straße 90
47533 Kleve
buero@gjkreiskleve.de
https://www.gjkreiskleve.de
Kreis Gütersloh
Blessenstätte 23a
33330 Gütersloh
info@gjgt.de
http://gjgt.de
Kreis Euskirchen
Viktoriastraße 5
53879 Euskirchen
mail@gruene-jugend-euskirchen.de
https://www.gruene-jugend-euskirchen.de/
Rheinkreis-Neuss
Schulstraße 1
41460 Neuss
info@gj-rkn.de
http://www.gj-neuss.de/
Herford
Clarenstraße 22
32052 Herford
vorstand@gj-hf.de
Hennef
53773 Hennef (Sieg)
hennefgruenejugend@gmail.com
Hamm
Südstraße 44
59065 Hamm
info_gjhamm@web.de
Haltern am See
Kreienbrand 39
45721 Haltern am See
gruenejugend.haltern@gmail.com
Kreis Höxter
Westerbachstraße 34
37671 Höxter
jackygruenejugendhx@gmail.com
Gladbeck
Rentforter Straße 43A
45964 Gladbeck
nicksteinbrich@googlemail.com
Rheine
48431 Rheine
gj@gruene-rheine.de
Gelsenkirchen
Ebertstraße 28
45879 Gelsenkirchen
info@gruene-jugend-ge.de
Ennepe-Ruhr
Schöntaler Straße 19
58300 Wetter
gj-en@niels-wagener.de
Düren
Friedrich-Ebert-Platz 13
52351 Düren
kontakt@gjdn.de
http://gjdn.de
Dortmund
Königswall 8
44137 Dortmund
info@gjdo.de
https://gjdo.de
Dinslaken
Duisburger Straße 50
46535 Dinslaken
gj@gruene-dinslaken.de
Bonn
Dorotheenstraße 79
53111 Bonn
vorstand@gj-bonn.de
https://bonn.gruene-jugend.de/
Bochum
Diekampstraße 37
44787 Bochum
kontakt@gj-bochum.de
https://gj-bochum.de
Bielefeld
Grüne Jugend Bielefeld
Kavalleriestraße 26
33602 Bielefeld
bielefeld@gruene-jugend.de
https://gruenejugendbielefeld.de
GRÜNE JUGEND Düsseldorf
Oststraße 41-43
40211 Düsseldorf
vorstand@gj-duesseldorf.de
https://gj-duesseldorf.de/