Splitterparteien im Parlament – mehr Demokratie für Europa?

Am Mittwoch , den 26.02.14 erklärte das Bundesverfassungsgericht die in Deutschland bis dato rechtskräftige Drei-Prozent-Klausel bei Europa-Wahlen für verfassungswidrig. Diese war im Oktober 2013 vom Bundestag beschlossen worden, nachdem zwei Jahre zuvor die damals geltende Fünf-Prozent-Hürde mit derselben Begründung als nichtig erklärt wurde. Solch eine Hürde verstoße nämlich sowohl gegen die Chancengleichheit politischer Parteien als auch gegen die Wahlrechtsgleichheit.

Dass die Chancengleichheit politischer Parteien durch diese Entscheidung begünstigt wird, ist leicht ersichtlich. Und doch auch gut so. Das stärkt ja immerhin die Demokratie. Oder?

Nun ja, ganz so einfach ist es vielleicht nicht. Natürlich bekommen bei der kommenden Legislaturperiode nun auch kleinere Parteien ein bis zwei der deutschen Sitze im Europaparlament. Aber zu den begünstigten Parteien zählen nicht nur die Piraten, die Tierschutz- oder die Rentner-Partei, sondern ebenso die AfD oder die NPD, also Europa-Skeptiker bis hin zu Europa-Gegnern. Ob die Entscheidung auf dieser Grundlage zu befürworten ist, oder nicht – das mag jeder für sich selbst entscheiden. Fakt ist, sofern Parteien verfassungskonform sind, müssen, egal wie klein sie sind, die für sie abgegebenen Stimmen genauso stark gewichtet werden, wie es Stimmen für ‚große‘ Parteien werden. Fakt ist aber auch, dass das Europäische Parlament durch Aufhebung von Prozent-Hürden und den damit folgenden Splitterparteien instabiler werden könnte und sein momentan steigender Einfluss auf Entscheidungen der Europäischen Union ins Stocken geraten könnte. Aus diesem Grunde forderte das Parlament selbst im November 2012 die Mitgliedsstaaten dazu auf, für angemessene Mindestschwellen zu sorgen, um verlässliche Mehrheiten im Parlament zu haben.

Bedeutet die Entscheidung jetzt also mehr oder weniger Demokratie für Europa? Eine schwierige Frage. Einige Demokratie-Befürworter sprechen sich dafür, andere ‚Demokratie-Befürworter‘ dagegen aus.

Auch wenn länderübergreifende Fraktionen aus verschiedenen Parteien gebildet werden wie beispielsweise die „Progressive Alliance of Socialists and Democrats“ (SPD), stimmen die Mitglieder des Europäischen Parlaments zumeist länderspezifisch ab. Das heißt, die SPD-Abgeordneten, CDU-Abgeordneten, Grünen-Abgeordneten usw. stimmen meistens gemeinsam im „deutschen Interesse“ ab. Das mag nicht nur erst mal seltsam wirken, weil es das deutsche Interesse vermutlich gar nicht gibt, sondern außerdem weil es nicht sonderlich demokratisch ist. Wir wählen doch unterschiedliche Parteien, da wir davon ausgehen, dass sie unterschiedliche Meinungen vertreten. Soll das also heißen, dass es vollkommen egal ist, wen wir wählen, weil es sowieso immer nur um „das deutsche Interesse“ geht? Soll die EU also ein Machtkampf ihrer Mitgliedsstaaten sein? Ist es nicht langsam endlich an der Zeit, europäisch und nicht nationalistisch zu denken?

Schließlich stellt sich noch die Frage der Wahlrechtsgleichheit. Die Stimme jedes Wählers soll laut Grundgesetz gleich viel Einfluss auf die Zusammensetzung eines Parlaments haben. Die Aufhebung der Prozent-Hürde in Deutschland mag zwar alle von Deutschen abgegebenen Stimmen gleichwertig machen, das ändert aber nichts daran, dass das Gewicht der eigenen Stimme, je nachdem welcher Nationalität man offiziell angehört, variiert. Das liegt daran, dass jedes Land ein bestimmtes Kontingent an Sitzen im Europaparlament zugeschrieben bekommt, welches abhängig, aber nicht proportional, von / zu seiner Einwohnerzahl ist. In Deutschland kamen bei der letzten Europawahl beispielsweise 815.222 Wähler auf einen Abgeordneten, in Malta währenddessen 69.601 Einwohner auf einen Abgeordneten. Die Wahlrechtsgleichheit scheitert hier also vor allem an den Unterschieden zwischen den einzelnen Ländern und nicht an denen innerhalb eines Landes. Sicherlich ist es gut, dass durch dieses System Alleingänge der großen Länder verhindert werden, nur sollte es bei einem Projekt wie Europa – wie bereits erwähnt – doch eigentlich nicht um einen Kampf zwischen Nationalitäten gehen, sondern diese überwunden werden.

Könnte es dann nicht langsam mal an der Zeit sein, das (Wahl-)System auf europäischer Ebene dahingehend zu reformieren, dass wir in Europa mehr echte als Schein-Demokratie und -Gleichheit haben, anstatt sich auf Bundesebene darüber zu streiten, ob ein Land durch geringfügige Anpassung an die eigene Verfassung den nationalen Einfluss in einem Verband verliert, der sich für einen „sozialen und territorialen Zusammenhalt und Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten“ ausspricht?

 

von Katharina Weiler

Internationaler Tag gegen Rassismus

Heute ist der Internationale Tag gegen Rassismus. Anlass dafür war eine Demonstration gegen ein rassistisches Gesetz 1960 in Südafrika, auf der 69 Menschen von der Polizei getötet wurden. 6 Jahre später wurde von der UN der Tag ins Leben gerufen und hat bis heute nicht an Aktualität verloren. Noch immer gibt es überall auf der Welt Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe und Herkunft. Noch immer werden aus rassistischen Motiven Schwarze auf der Straße fast umgebracht wie vermutlich erst letzte Woche in Mainz. Noch immer bestimmen Stammtischparolen und platter Alltagsrassismus das Leben vieler. Und noch immer sterben an den Außengrenzen Europas Menschen, weil Nicht-Europäer*innen hier von der Politik ungern gesehen sind. Rassismus wird viel zu häufig als Normalität angesehen und es werden die Augen davor verschlossen. Deshalb möchten wir den heutigen Tag nutzen, um uns allen die Wichtigkeit des Themas ins Gedächtnis zu rufen. Rassismus darf nicht Normalität sein und sollte bei niemandem zum Alltag gehören müssen. Als GRÜNE JUGEND NRW werden wir weiterhin alles dafür tun, eine Gesellschaft ohne Rassismus zu gestalten und Diskriminierung überall anzuprangern und zu bekämpfen. Unsere Solidarität gilt den Betroffenen, denn für uns ist ganz klar: Jeder Mensch ist anders und alle sind gleich! Kein Mensch ist illegal!

 

GRÜNE JUGEND NRW begrüßt Klage gegen Landesregierung!

Anlässlich der geplanten Klage der Stadt Waltrop gegen das Zielabweichungsverfahren zum geplanten Kohlekraftwerk in Datteln, erklärt Lisa-Marie Friede, Sprecherin der GRÜNEN JUGEND NRW:

„Wir begrüßen die Klage gegen das Zielabweichungsverfahren. Die Landesregierung sagt zwar immer im Fall Datteln entscheiden die Gerichte, doch die Gerichte haben bereits ein rechtskräftiges Urteil gefällt. Dieses Urteil, das vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde, müssen endlich auch alle Parteien im Landtag anerkennen. Wir fordern die Umsetzung der Gerichtsentscheidung, und die Wiederherstellung des Naherholungsgebietes auf Kosten von e-on!“

Sebastian Klick, Sprecher der GRÜNEN JUGEND NRW ergänzt:

„Deutschland exportiert immer größere Mengen an Strom, es gibt in Deutschland große Überkapazitäten, die mit einem weiteren Kraftwerk nur noch größer und teurer werden! Die Stromversorgung der Bahn ist mit der Fertigstellung der Umrichteranlagen in Datteln ebenfalls gesichert, sodass das Kraftwerk Datteln 4 unnötig ist. Statt neue Kohlekraftwerke durchzusetzen muss insbesondere die NRW-SPD endlich im Jahrhundert der regenerativen Energien ankommen und die Energiewende vorantreiben!“

Kommunale Cannabispolitik

Kommunale Cannabispolitik – Möglichkeiten konsequent nutzen und Initiativen unterstützen
Die Debatte um die Legalisierung von Cannabis wird derzeit international wieder stark geführt. Insbesondere die Legalisierung in Washington, Colorado sowie Uruguay hat den Befürworter*innen einer emanziptorischen Drogenpolitik Aufwind gegeben. Auch in Deutschland ist die Debatte, unter Anderem durch eine Kampagne von 120 Strafrechler*innen und nicht zuletzt wegen des Vorstoßes der Bezirksvertretung von Friedrichshein-Kreuzberg zur Einrichtung eines Kommunalen Coffeeshops, derzeit neu entfacht.
Leider ist die neue Bundesregierung nicht auf den Zug aufgesprungen, sondern hält eisern an Prohibition fest.
Da von der Bundesebene derzeit leider keine Besserung in der Cannabispolitik zu erwarten ist, sind hier die Kommunen gefragt ihre – begrenzten – Möglichkeiten auszunutzen.
Cannabis Social Clubs ermöglichen
Ein Modell der Cannabisregulierung auf Kommunaler Ebene ist der Cannabis Social Club, bei dem sich eine Gruppe Menschen zum gemeinsamen Anbau, zur Verarbeitung und zum Verkauf von Marihuana und Haschisch zusammenschließen. Auch wenn ein solcher Cannabis Social Club keine vollständige Legalisierung von Cannabis darstellt, ist die Einrichtung ein wichtiger Schritt zu einer rationaleren Drogenpolitik. Die Vorteile sind eine Kontrolle der Qualität des Cannabis, die Ermöglichung kontrollierten, biologischen Anbaus sowie die Ermöglichung von Jugendschutz, indem nicht volljährige Menschen von einer Mitgliedschaft ausgeschlossen werden.
Für die Einrichtung solcher Cannabis Social Clubs, beziehungsweise die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung nach dem Betäubungsmittelgesetz, gibt es immer wieder Petitionen auf Gemeindeebene. Wir begrüßen und unterstützen solche Petitionen.
Kreuzberg ist überall
Als Grüne Jugend NRW begrüßen wir den Vorstoß der Kreuzberger Bezirksvertretung, den grassierenden Schwarzmarkt mit Cannabis durch eine kommunale Abgabestelle einzudämmen.
Wir fordern alle kommunalen Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen auf, ebenso überprüfen zu lassen, ob die Einrichtung eines Coffeeshops auch in der eigenen Kommune möglich ist. Sollte dies so sein, soll es umgehend umgesetzt werden
Uns ist bewusst, dass solche Vorstöße immer nur eine Übergangslösung darstellen können und keinesfalls eine vollständige Legalisierung von Cannabis und anderen Drogen ersetzen können.
Cannabis nicht verharmlosen – Prävention und Suchthilfe stärken
Die Regulierung des Cannabisverkaufs ist ein großer und wichtiger Schritt hin zu mehr Verbraucher*innen- und Jugendschutz sowie zur Erleichterung eines mündigen Rauschmittelkonsums. Dennoch werden nicht alle Probleme, die mit dem Cannabiskonsum, insbesondere sehr junger Menschen, einhergehen können, über Nacht verschwinden. Es ist zu erwarten, dass durch den regulierten Verkauf von Cannabis, den Städten und Gemeinden eine bedeutende Menge Einnahmen entstehen. Wir fordern, diese Einnahmen weitgehend für Präventionsprogramme und akzeptierende Suchthilfearbeit zu verwenden.
Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 08./09. März 2014 in Oer-Erkenschwick

Bahnfahren attraktiver gestalten – für einen starken Schienenpersonennahverkehr!

Die Landesmitgliederversammlung beauftragt den Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND NRW  folgenden Antrag baldmöglichst auf einer LDK zu stellen und im Vorfeld weitere Unterstützer*innen zu suchen:

„Bahnfahren attraktiver gestalten – für einen starken Schienenpersonennahverkehr!

Für zahlreiche Menschen ist die Bahn tagtäglich Fortbewegungsmittel Nummer eins. Sie ist die bessere Alternative zum eigenen Auto. So kommt es, dass immer mehr Menschen den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen.

Wir begrüßen, dass immer mehr Menschen auf den Regionalverkehr umsteigen. Diesem Anstieg der Nachfrage muss aber auch ein Anstieg des Angebotes gegenüber stehen. Von den für die Bestellung des Angebotes zuständigen Zweckverbänden erwarten wir, dass auch in den Randzeiten eine ausreichende Zahl an Fahrtkontingenten bestellt wird.

Mittelfristig müssen die stark befahrenen und ausgelasteten Schienenwege ausgebaut und die Taktung der Züge erhöht werden. Hierfür soll die neue Bundesregierung ausreichende Mittel zur Verfügung stellen.

Um die Attraktivität der Bahn auch kurzfristig zu steigern, müssen wir jedoch schnell umsetzbare Maßnahmen einleiten! Dazu gehört für uns die Abschaffung des Sitzverbotes in der 1. Klasse in Nahverkehrszügen. Mit einem gültigen Ticket soll jeder freie Sitzplatz in der Bahn genutzt werden dürfen. So können den Fahrgästen auch zu Stoßzeiten mehr Sitzplätze angeboten werden. Wenn jedoch eine Person ein 1. Klasse-Ticket kauft, soll sie auch eine Garantie auf einen Sitzplatz in der 1. Klasse haben. Somit ist es auf der einen Seite möglich, dass alle Sitzplätze eines Zuges genutzt werden und trotz hoher Auslastung nicht frei bleiben müssen. Auf der anderen Seite haben aber Menschen, die auf einen Sitzplatz angewiesen sind, die Möglichkeit, sich mit einem 1.-Klasse Ticket diesen Sitzplatz zu sichern.

Des Weiteren muss die Bahn in NRW noch attraktiver gestaltet werden, damit sich noch mehr Menschen für die umweltfreundlichere Bahn entscheiden. Langfristig wollen wir den Komfort in der 1. und 2. Klasse im Nahverkehr angleichen. Im Nahverkehr sollen zukünftig flächendeckend Ruhezonen, die es heute schon im Fernverkehr und einigen Nahverkehrszügen gibt, eingerichtet werden. Zudem wollen wir das 1.Klasse Ticket mittelfristig durch ein kostenloses Reservierungssystem in Regionalbahnen- und expressen ersetzen.

Um das Bahnfahren attraktiver zu machen, müssen in allen Zügen und Bahnen kostenlose Toiletten zur Verfügung gestellt werden. Bei neuen Fahrzeugen soll dies in der Planung berücksichtigt werden, bei schon im Gebrauch befindlichen soll die Möglichkeit einer Nachrüstung geprüft werden.

Ebenso muss die Barrierefreiheit des ÖPNV sicher gestellt werden. Heute existieren viele Barrieren, besonders für Menschen, die auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen sind. Dieser Zustand muss dringend geändert werden!“

 

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 08./09. März 2014 in Oer-Erkenschwick