Weltfrauentag 2014

Auf der Frühjahrs-Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND NRW wird natürlich auch der Weltfrauentag gefeiert. Mit einer Fotoaktion wiesen zahlreiche Mitglieder auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern hin.

Hat Wirtschaftswachstum als Wohlstandsindikator ausgedient?

Spätestens seit der 2007 angefangenen Weltwirtschaftskrise, gilt es als das Heilmittel für  angeschlagene Volkswirtschaften: Wirtschaftswachstum. Es soll dazu beitragen, Rezessionen abzuwenden und schließlich zu einem konjunkturellen Aufschwung zu führen. Aus diesem resultiere dann auch ein größeres Maß an Wohlstand, so behaupten es zumindest viele Politiker. Doch inwieweit  eignet sich Wirtschaftswachstum als Wohlstandsindikator?

Um dieser Frage nachgehen zu können, müssen zunächst verschiedene Begriffe genauer erläutert werden. Wirtschaftswachstum repräsentiert den wirtschaftlichen Erfolg einer Volkswirtschaft. Gemessen wird dies am Bruttoinlandsprodukt (BIP). Lebensqualität lässt sich im Zusammenhang als Synonym für Wohlstand verwenden.

Wirtschaftswachstum ist ein grundlegendes Ziel des wirtschaftlichen Handelns. Deshalb ist es zum Beispiel in Deutschland im „Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft“  als eines von vier Zielen festgehalten. Offensichtlich ist auch, dass ein steigendes Wachstum mehr Einnahmen für den Staat bedeuten. Dadurch kann beispielsweise gewährleistet werden, dass die sozialen Sicherheitssysteme gestärkt werden. Außerdem sind die wirtschaftlichen Ziele des Wirtschaftswachstums und eines hohen Beschäftigungsstandes bzw. Vollbeschäftigung komplementär. Somit ist Wachstum auch eine wichtige Bedingung um den Beschäftigungsstand hoch zu halten.

Doch Wachstum vernachlässigt auch viele Aspekte der Lebensqualität. Das BIP, als Repräsentant des Wirtschaftswachstums, gibt zum Beispiel keine Aussagen über Umwelt, Gesundheit oder Glück. Man stelle sich nur mal vor, Unternehmen produzierten mehr und immer mehr und Arbeiter  dieser Unternehmen müssten länger arbeiten. Das BIP würde natürlich steigen, da sich die Produktion erhöht hat und mehr Gewinne zu verzeichnen sind. Doch was ist mit der sinkenden Lebensqualität der Arbeitnehmer oder möglichen Folgen für die Umwelt? Diese finden überhaupt keinen Anklang im BIP. Die Wirtschaft wächst also, die Lebensqualität jedoch sinkt. Das Wirtschaftswachstum als Wohlstandsindikator stößt an seine Grenzen.

Ein weiteres Beispiel für das Versagen des Wachstums als Indikator für Wohlstand sind viele Entwicklungsländer. Dort lassen sich teilweise enorme Anstiege des Wachstums vernehmen, die Lebensumstände sind trotzdem häufig nicht menschenwürdig. Woran liegt das? Häufig ist eine pervers ungleiche Verteilung von Vermögen in diesen Ländern Ursache dafür. Arbeiter müssen Tag und Nacht für einen Hungerlohn arbeiten. Die Unternehmen profitieren jedoch von diesen Produktionsbedingungen und können höhere Gewinne verbuchen. Hier jedoch von steigender Lebensqualität zu sprechen ist lächerlich.

Besonders in Entwicklungsländern ist es sinnvoller, den Wohlstand am Pro-Kopf-Einkommen zu messen. Auch wenn des Bruttoinlandsprodukt dort ansteigt, bedeutet das nicht gleichzeitig einen Anstieg an Wohlstand. Denn wenn das Bevölkerungswachstum noch schneller ansteigt, ist pro Kopf sogar ein Rückgang an Wohlstand zu erkennen.

Des Weiteren könnte man auch mit Hilfe des sogenannte „Gini-Koeffizienten“ untersuchen, wie „ungleich“ Vermögen in einem Land verteilt ist. So ließe sich ebenfalls ermitteln, ob aus Wirtschaftswachstum gleichzeitig ein Anstieg an Lebensqualität resultiert oder nicht.

Allgemein ist es sinnvoll, keine unilaterale Betrachtungsweise anzunehmen. Ferner ist eine gemischte Betrachtungsweise essentiell, wie sie beispielsweise mit dem „Human Development Index“ möglich ist. Dieser schließt drei Dimensionen des Wohlstandes ein. Dazu gehört das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf, das Bildungsniveau und die Lebenserwartung.

Insgesamt lässt sich also zusammenfassen, dass Wirtschaftswachstum als Wohlstandsindikator deutliche Schwachstellen besitzt. Wichtig ist es daher, eine gemischte Betrachtungsweise zu verwenden. Denn so wird nicht nur der wirtschaftliche Erfolg fokussiert, sondern auch Aspekte, die unmittelbar den Lebensstandard implizieren, wie zum Beispiel Lebenserwartung und Bildungsniveau. Trotzdem ist Wachstum  für eine funktionierende Volkswirtschaft unerlässlich, da es  unabdingbare Voraussetzung für einen ausgeglichenen Staatshaushalt ist. Wachstum um jeden Preis ist jedoch auch der falsche Weg!

 

von Florian Meer

Brauchen wir mehr Demokratie in Europa?

Am 25.05.2014 finden die Europawahlen statt und alle EU-Bürger haben die Chance, demokratisch über ihr neues Parlament abzustimmen. Dieses direkt gewählte Parlament entscheidet dann über wichtige Probleme und neue Gesetze in Europa – das klingt sehr demokratisch, oder etwa nicht?
Doch ganz so einfach und demokratisch ist es dann doch nicht in der Europäischen Union. Die Europawahlen in diesem Jahr sollten für uns ein Anlass sein, die Demokratie und Strukturen der EU zu betrachten und kritisch zu hinterfragen.

Die Wahlen finden seit 1979 alle fünf Jahre statt und wahlberechtigt sind in den meisten Ländern alle Bürger über 18 Jahren (Ausnahme: Österreich mit 16 Jahren). Gewählt wird das Europäische Parlament, das aus 751 Abgeordneten aus den nun 28 EU-Mitgliedsstaaten besteht, die sich in Europarteien zusammenschließen, so zum Beispiel die Europäische Grüne Partei. Bei der Zusammensetzung gilt das „Prinzip der degressiven Proportionalität“, d.h. dass größere Staaten mehr Sitze haben als kleinere, wobei die kleinsten trotzdem überproportional vertreten sind, damit sie sich angemessen repräsentieren können.
Damit ist das  Parlament das einzige direkt gewählte Organ der EU und hat eine große politische Legitimation.

Allerdings ist es weder das einzige noch das einflussreichste Organ der EU. Die gesetzgebende Funktion teilt es sich mit dem Rat der Europäischen Union (auch „Ministerrat“), der aus Ministern der 28 EU Staaten besteht. Ohne die Zustimmung des Rates kann das Parlament keine Gesetze verabschieden. Auffällig ist hier, dass seine Mitglieder, also die Minister und Mitglieder der einzelnen Regierungen, zwar auf nationalstaatlicher Ebene, aber nicht auf EU-Ebene vom Volk gewählt werden. Außerdem sind sie in ihren Nationalstaaten Teil der Exekutive, üben in Europa durch den Rat aber eine Legislativfunktion aus. Diesen Widerspruch gegen die Gewaltenteilung nennt man Exekutivförderalismus und er kann leicht missbraucht werden, wenn Regierungen Gesetze, die sie im eigenen Land nicht durchbringen konnten, versuchen über den Rat auf EU-Ebene zu verabschieden. Ein weiterer Kritikpunkt am Ministerrat ist die mangelnde Transparenz: Sitzungen, bei denen keine Gesetze verabschiedet werden, sind nicht-öffentlich.

Doch um ein Gesetz überhaupt auf den Weg zu bringen, braucht es zunächst einen Vorschlag der Europäischen Kommission, die das alleinige Initiativrecht hat. Sie setzt sich aus 28 Kommissaren aus den einzelnen Mitgliedsstaaten zusammen, die von den Regierungen nominiert werden und damit überhaupt keine (direkte) Legitimation besitzen. Außerdem finden ihre Sitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Kommission ist damit das beste Beispiel für fehlende Demokratie in Europa.

Das vierte und vielleicht einflussreichste Organ der EU ist der Europäische Rat (dessen Treffen als „EU-Gipfel“ bekannt sind), der aus den Staats-und Regierungschefs besteht. Wie auch der Ministerrat haben seine Mitglieder damit keine direkte Legitimation auf EU-Ebene, sondern werden  nur in den einzelnen Staaten gewählt. Offiziell ist der Europäische Rat nicht gesetzgeberisch tätig, sondern soll nur Impulse für die Entwicklung der EU geben und Kompromisse zwischen den einzelnen EU-Staaten finden, wenn es Probleme gibt.
In der Realität tut er allerdings viel mehr als das. Er trifft wichtige Entscheidungen mit einer sehr großen Tragweite, zum Beispiel hat er die Hilfe für Griechenland in der Euro-Krise lange aufgeschoben und bei der Einführung des Euro eine gemeinsame Finanzpolitik verhindert, was mit Sicherheit einer der Gründe für die Euro-Krise war. Auch hier sieht man außerdem fehlende Transparenz, denn diese Entscheidungen werden immer hinter verschlossenen Türen unter Ausschluss der Öffentlichkeit getroffen. Wo ist da die Demokratie?

Man erkennt  also unschwer, dass von allen vier Organen das Parlament am wenigsten Einfluss hat, obwohl es als einziges direkt gewählt wird. Bei wichtigen Entscheidungen wird es vor allem von den Gipfeltreffen der Staatschefs einfach übergangen und selbst bei der Gesetzgebung muss es sich den Meinungen von Ministerrat und Kommission anpassen. Seine Hauptaufgabe besteht also nur darin, von der Kommission ausgearbeiteten Gesetzen zuzustimmen oder sie gegebenenfalls abzulehnen. Auf tragende Entscheidungen, wie das Handeln der EU in der Euro-Krise, hat es fast keinen Einfluss. Diese werden alle hinter verschlossenen Türen von nicht auf EU-Ebene gewählten Vertretern geschlossen. Wie die EU trotz dieser Defizite als völlig demokratisch bezeichnet werden kann, ist fragwürdig.

Doch es gibt auch positive Ansätze hin zu mehr direkter Demokratie. Einer ist die Europäische Bürgerinitiative, bei der die Bürger der EU die Kommission auffordern können, eine Gesetzesinitiative zu starten. Doch bei näherem Hinsehen gibt es auch hier noch große Lücken: Die administrativen Hürden sind hoch (min. 1 Million Unterschriften aus 7 Staaten in 12 Monaten) und außerdem kann die Kommission nur aufgefordert werden, einen Rechtsakt vorzuschlagen und ist keineswegs dazu verpflichtet. Ein positives Beispiel für eine (die bisher einzige) erfolgreiche Bürgerinitiative ist “Wasser ist ein Menschenrecht!”, die von 2012 bis 2013 lief und die die Privatisierung des Wassernetzes verhindern wollte.

Trotz allem ist die EU wichtig für Europa, vor allem bei Fragen, die nationalstaatlich nicht gelöst werden können, wie einheitlichen Lebensmittelstandards, Umweltproblemen und der Euro-Krise. Eine gute Zusammenarbeit der einzelnen Staaten ist wichtig und sollte in Zukunft weiter ausgebaut und verbessert werden. Dazu braucht es aber deutlich mehr Demokratie! Gute Ansätze sind bereits vorhanden, denn z.B. Wahlen und Zusammensetzung des Parlaments sind sehr vorbildlich. Auch gab es in den letzten Jahren durch Verträge wie zuletzt den Vertrag von Lissabon 2007 viele gute Reformen. Während das Parlament nach den ersten demokratischen Wahlen 1979 noch kaum Macht und Einfluss in Europa hatte, wurden seine Kompetenzen seitdem schrittweise immer weiter ausgebaut, zum Beispiel entscheidet das Parlament nach der Nominierung der Kommissare über ihre Eignung und stimmt außerdem über den Kommissionspräsidenten ab. Auch übt es zusammen mit dem Rat Haushaltsbefugnisse aus.
Weitere Vorschläge für Reformen wäre die schrittweise Entmachtung oder Anschaffung der EU-Gipfeltreffen oder eine direkte Wahl der Europäischen Kommission. Wir Bürger brauchen mehr Einfluss auf unser Europa, damit die Staatschefs, Minister und Kommissare, beeinflusst durch Lobbyisten, nicht willkürlich über unsere Zukunft entscheiden können!

Denn eins ist sicher: Ein starkes und demokratisches Europa ist unsere Zukunft!

 

 

von Julia Brinner

Gemeinsam für neues Hochschulgesetz

Die GRÜNE JUGEND NRW (GJ NRW) und Landeskoordination campus:grün NRW (LaKo NRW), der Zusammenschluss grün-alternativer Hochschulgruppen, befürworten die Initiative der rot-grünen Landesregierung ein neues Hochschul“zukunfts“gesetz zu schaffen. Die mit dem Entwurf vorgelegten Veränderungen korrigieren offensichtliche  Fehlentwicklungen des aktuell geltenden, so genannten Hochschul“freiheits“gesetzes der CDU/FDP-Regierung von 2007.

Dazu erklärt Lisa-Marie Friede, Sprecherin der GRÜNEN JUGEND NRW: „Unter schwarz-gelb sollten die Universitäten zu Betrieben umgestaltet werden, die Human- und Wissenskapital produzieren. Für uns sind Universitäten aber mehr als Dienstleister*innen der Industrie, daher begrüßen wir, dass die rot-grüne Landesregierung endlich eine Reform des Hochschulgesetzes anpackt!“

„Der Entwurf enthält zahlreiche begrüßenswerte Neuerungen, wie die Abschaffung von Anwesenheitspflichten, das Teilzeitstudium und die Interessenvertretung für studentische Hilfskräfte“, sagt Neele Lautner von der LaKo NRW aus Düsseldorf.

„Die Verpflichtung der Hochschulen, Räumlichkeiten für die studentische Selbstverwaltung bereit zu stellen, ist angesichts der Raumnot an vielen Hochschulen eine gute Idee. Ehrenamtliches studentisches Engagement jedoch im gleichen Zug wieder mit Zwangsexmatrikulationen abzuwürgen, ist ein Schlag ins Gesicht aller Studierenden!“

„Die stärkere Gleichberechtigung im Hochschulbetrieb, Maßnahmen zur Stärkung des Tierschutzes und die Verpflichtung der Hochschulen, sich in ihren Grundordnungen Gedanken über eine Friedensklausel zu machen, sind gesellschaftlich überfällige Anpassungen des Hochschulrechts an die Lebenswirklichkeit“, ergänzt Sebastian Klick, Sprecher der GRÜNEN JUGEND NRW.

Trotz der guten und wichtigen Veränderungen im Referent*innenentwurf, bleibt dieser jedoch deutlich hinter den selbst gesetzten Zielen des Koalitionsvertrags von 2012 zurück. Dort wurde ‚mehr demokratische Beteiligung aller Gruppen innerhalb der Hochschulen‘ und eine Stärkung der Senate festgeschrieben.

„Im Punkt der universitären Gremien ist der Entwurf noch nicht eindeutig genug formuliert. Obwohl ermöglicht wird, Gremien viertelparitätisch zu besetzen, können sich die Professor*innen jederzeit über diese Form der qualifizierten Mitwirkung hinweg setzen. Hier wünschen wir uns ein klares Bekenntnis zur Gruppenhochschule anstatt der Dominanz eines undemokratischen und fachfremden Hochschulrats“, so einstimmig die Vertreter*innen beider Verbände in NRW.

Darüber hinaus muss transparent sein, in wessen Name und Auftrag an den Hochschulen gearbeitet wird.

„Wissenschaft und Forschung müssen in gesellschaftlicher Verantwortung erfolgen. Intransparente Drittmittel vom Pentagon, Rüstungsakteuren & Co zeigen eines ganz deutlich – das bisherige Konzept der unternehmerischen Hochschule wird dieser Verantwortung nicht gerecht!“ erklärt Marius Kühne von der LaKo NRW aus Münster.

„Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum finanzielle Geheimniskrämerei weiterhin im öffentlichen Interesse sein sollte? Nur mit eindeutigen Veröffentlichungspflichten für Drittmittelkooperationen kann die Unabhängigkeit der Wissenschaft sichergestellt werden. Wahrhaft exzellente Forschung braucht dieses Mindestmaß an Transparenz nicht zu fürchten.“

GRÜNE JUGEND NRW für ein Verbot weiblicher Beschneidung

Hinter dem euphemistischen Begriff der weiblichen Beschneidung verbirgt sich die grausame und gefährliche Verstümmelung der weiblichen Geschlechtsorgane unter oft katastrophalen hygienischen Zuständen aus kulturellen Gründen. Durch die Verstümmelung werden die Frauen systematisch ihrer Sexualität beraubt und männlich dominierten gesellschaftlichen Normen unterworfen. Weltweit sind laut Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation bis zu 150 Millionen Frauen betroffen, besonders in einigen Ländern Afrikas, sowie Teilen Asiens, wo female genitalia cutting zur gesellschaftlichen Norm gehört. Ihre Nichtdurchführung hat häufig die gesellschaftliche Ächtung der betroffenen Frauen zur Folge. Neben den massiven gesundheitlichen Risiken während der Wundheilung leiden die Frauen meist ihr Leben lang unter den physischen und psychischen Folgen. Beschwerden beim Wasserlassen, Menstruieren, Sexualverkehr und der Geburt von Kindern sind nicht selten.

Obwohl allein in Deutschland laut Schätzungen etwa 24.000 Betroffene leben, wird das Thema in unserer Gesellschaft noch immer tabuisiert, die Frauen leiden still. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher ein eindeutiges weltweites Verbot von female genitalia cutting! Außerdem bedarf es in Deutschland öffentlichkeitswirksamer Informationskampagnen zur Aufklärung sowie Hilfsangebote für betroffene Frauen mit der Möglichkeit zur medizinischen sowie therapeutischen Hilfe.