Mehr Flüchtlinge aus Syrien aufnehmen!

Mehr als sechs Millionen Menschen aus Syrien sind auf der Flucht, zwei Millionen davon bereits außerhalb der syrischen Landesgrenzen. Das deutsche Bundesinnenministerium hat im März 2013 bekanntgegeben, dass 5000 Flüchtlinge aus Syrien in Deutschland Asyl finden sollen. Ende September ergänzte der nordrheinwestfälische Innenminister Jäger, dass NRW 1000 weitere Flüchtlinge aufnehmen wird.

Die auf zwei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung ist jedoch an enge Kriterien gebunden. So ist die Aufnahme nur dann möglich, wenn bereits Verwandte ersten oder zweiten Grades in Deutschland mit gültigem und unbefristetem Aufenthaltstitel leben, die für die Aufzunehmenden bürgen und – Krankheitsfälle ausgenommen – für die Kosten aufkommen können. Dies ist mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und einer Bonitätsprüfung verbunden, die die finanziellen Hürden so hoch setzt, dass viele Familienzusammenführungen aus finanziellen Gründen verhindert werden. Weitere Möglichkeiten sind die Angehörigkeit an eine religiöse Minderheit oder etwaige Voraufenthalte in Deutschland bzw. die Kenntnis der deutschen Sprache.
Als GRÜNE JUGEND NRW kritisieren wir diese hohen Hürden für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge. Allein in NRW leben 12.000 syrische Mitbürger*innen mit unbefristetem Aufenthaltstitel und Verwandten in Syrien. Die Begrenzung auf 1000 weitere Flüchtlinge zu dem Kontingent von 1064 Flüchtlingen, die dem Bundesinnenministerium zufolge in NRW aufgenommen werden sollen, ist allein schon vor diesem Hintergrund eine Farce. Auch darf Religion in keinem Fall ein Hindernis für die Aufnahme von Flüchtlingen aus Krisengebieten wie zur Zeit Syrien bieten.
Schweden hat nun erklärt, alle Flüchtlinge aus Syrien ohne derlei Hürden und zeitlich unbefristet aufzunehmen. In NRW setzt die Aufnahmeanordnung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) eine Frist zur Antragsstellung für den Familiennachzug bis zum 31. März fest, diese Anträge sollten jedoch fristlos möglich sein. Auch im rot-grün regierten Rheinland-Pfalz findet sich keine Begrenzung der Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge aus Syrien. Grundsätzlich fordern wir als GRÜNE JUGEND NRW die Aufenthaltsmöglichkeit für alle Menschen in Deutschland, insbesondere für Menschen, die aus schwierigen Situationen und gefährlichen Gebieten kommen.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW ist derzeit zwar an die restrikitiven Vorgaben des Bundesministeriums für Inneres gebunden. Dennoch ist es möglich, dass die Begrenzung in NRW auf 1000 zusätzliche Flüchtlinge aufgehoben wird und und NRW wie Rheinland-Pfalz verfährt. Weiter fordern wir den nordrhein-westfälischen Innenminister Jäger auf, sich über die rassistische Politik des Bundesinnenminsters hinwegzusetzen und syrische Flüchtlinge unabhängig von Familiennachzügen, Weltanschauungen oder Landeskenntnissen aufzunehmen. Die Kosten dafür sind von den zuständigen Ministerien auf Bundes- und Landesebene zu übernehmen.
Wir lehnen außerdem jegliche Befristungen des Aufenthaltstitels ab, da ein Ende des Konfliktes in Syrien bisher nicht abzusehen ist.
Damit allen Flüchtlingen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht werden kann, müssen endlich sämtliche Aufenthaltstitel zur Erwerbsarbeit berechtigen. Denn jeder Mensch hat das Recht sein eigenes Geld zu verdienen und ein Recht auf Arbeit. Wir fordern die Nordrheinwestfälische Landesregierung und speziell das MIK NRW dazu auf, Möglichkeiten zu suchen die bisherige Vorgehensweise zu umgehen, z.B durch Erlasse an die Ausländerbehörden.
Im Zuge höherer Aufnahmen von Flüchtlingen sehen wir die Kommunen in der Pflicht, leerstehende und ungenutzte Wohnungen zu sanieren und für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Die kürzlich eingerichteten Landeszuschüsse sind dafür voll auszuschöpfen. Weiter muss das Land NRW Zuschüsse auch dann gewähren, wenn es nicht um die kommunale Übernahme oder Führung von Asylbewerber*innenunterkünfte des Landes geht. Stattdessen muss eine flächendeckende Förderung aller Unterkünfte gestartet werden. In diesem Zuge fordern wir auch die Bundesregierung auf, das Angebot für Deutschkurse wieder entsprechend stark zu fördern und auszuweiten. Sprache als Verständigungsmöglichkeit ist ein zentrales Moment für Verständnis auf allen Seiten.
Wenn Flüchtlinge nach Deutschland kommen, brauchen sie dringend Hilfe von Beratungsstellen. Daher fordert die Grüne Jugend NRW flächendeckende Beratungsstellen, die den Flüchtlingen bei ihren ersten Schritten helfen -dazu gehören der Asylantrag, Wohnungen, Jobs, Arztbesuche uvm. – und sie auch weiterhin betreuuen.
Desweiteren sehen wir auch die GRÜNEN im Landtag und in der Landesregierung verpflichtet, stärkeren Druck auf den Innenminister Jäger auszuüben. Eine humanitäre Flüchtlingspolitik, gerade im Bezug auf Syrien, genießt Priorität vor dem Koalitionsfrieden.

Unsere Forderungen auf einen Blick:
– Ausweitung des Flüchtlingskontingents im Bund und insbesondere in NRW
– Familiennachzug nicht als primäre Voraussetzung für die Aufnahmeprüfung von syrischen Flüchtlingen
– Religion darf kein Aufenthaltskriterium sein
– zeitlich unbefristete Aufenthaltstitel für Flüchtlinge
– gleiche Berechtigung zur Erwerbsarbeit für alle Menschen, unabhängig von Aufenthaltstiteln und Staatsangehörigkeit
– leerstehende Wohnungen sanieren und für Flüchtlinge zur Verfügung stellen
das Angebot von Deutschkursen nach oben anpassen

Glossar:
Asylbewerber*in – Flüchtlinge können einen Antrag auf Asyl gemäß Art. 16a des Grundgesetzes stellen. Nach der Antragsstellung dürfen sie sich bis zur Bewilligung oder Ablehnung des Antrages rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und gelten in dieser Übergangszeit, die mehrere Monate dauern kann, als Asylbewerber*in.

Aufenthaltstitel – rechtlicher Oberbegriff im Aufenthaltsgesetz. Beschreibt die Erlaubnis sich in einem Land rechtmäßig aufzuhalten. Aufenthaltstitel sind: Visum, Aufenthaltsgenehmigung, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Aufenthaltsgenehmigung – befristeter Aufenthaltstitel

Aufnahmeanordnung – Anordnung einem bestimmtem Personenkreis die Aufnahme in ein Land oder Bundesland zu ermöglichen

Bonitätsprüfung – Fähigkeit Schulden, bzw. Zahlungsverpflichtungen (siehe Verpflichtungserklärung) zahlen zu können und die Bereitschaft dies auch zu tun werden hier ermittelt

Familiennachzug – Familienmitgliedern ohne die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Europäische Unionsbürgerschaft kann ein Aufenthaltstitel gewährt werden, wenn ein Familienmitglied bereits einen Aufenthaltstitel bestitzt

Farce – eine Metapher für einen durch unangemessene Herangehensweise abgewerteten Vorgang

Flüchtling – das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann solchen Flüchtlingen, die nicht unter den Schutz des Art. 16a des Grundgesetztes fallen (Recht auf Asyl bei politischer Verfolgung), die Flüchtlingseigenschaft zusprechen, wenn die konkrete Gefahre besteht, dass eben diesen Flüchtlingen beispielsweise Folter oder die Todesstrafe droht. Sie erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung.

Nachrangigkeitsregelung – eine Regelung des Gesetzgebers, dass Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Europäische Unionsbürgerschaft besitzen, einen Arbeitsplatz erst dann erhalten dürfen, wenn durch den oder die Arbeitgeber*in nachgewiesen wurde, dass es keine geeignete Person mit deutscher Staatsangehörigkeit oder Europäischer Unionsbürgerschaft für diesen Arbeitsplatz gibt.

Verpflichtungserklärung – Hiermit verpflichtet sich die erklärende Person dazu für den*die in der Verpflichtungserklärung genannten Person die Unterhaltskosten zu übernehmen, diese müssen mindestens das Existenzminimum (Mittel, die zur körperlichen Überlebensfähigkeit nötig sind) abdecken.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 9./10.11.2013 in Gelsenkirchen.

Sprayen ist Kunst! – Kunst braucht Raum!

Die Spray-Kunst steht sicherlich der klassischen Malerei, oder der Bildhauerei, in nichts nach. Trotzdem leidet die Spray-Kunst massiv unter Vorurteilen, Kriminalisierung und insgesamt einem schlechten Ruf.

So wird das Besprayen von Betonwänden an Bahnhöfen, oder öden Betonstraßen unreflektiert als Vandalismus bezeichnet und durch den mangelnden Raum werden die Künstler*Innen in die Kriminalität gedrängt. Sprayer*innen haben einen großen Bedarf nach Flächen, die sie in Kunst verwandeln können. Wir, als GRÜNE JUGEND NRW, wollen den Künstler*innen in die Gestaltung eines modernen Stadtbildes einbinden. Das verspricht gerade bei den jungen Menschen ein gesteigertes Interesse an Kultur und fördert eine alternative Kunstszene!
Sprayen ist Politik! – Politik braucht Ausdrucksweisen!
Jugendliche werden durch Sprayen nicht nur an Kunst herangeführt: Das Sprayen ist auch immer Ausdruck der persönlichen Meinung und damit hoch politisch. Durch öffentlichen – und damit legalen – Sprayraum ermöglichen wir eine legale Community, die auch eine große soziale Aufgabe übernehmen kann. Sprayen ist Ausdruck von Widerstand: Unzufriedenheit mit den Umständen, aber auch manchmal der aktuellen Situation der Künstler*innen. Legalisiert man Spraykunst, fördert man auch das Selbstbewusstsein der Akteur*innen vor Ort! Die Gestaltung des öffentlichen Raums geht alle Menschen was an. Daher fordern wir Gestaltungsausschüsse, in der alle Menschen vor Ort  mit entscheiden und mit planen können. Dies kann so zudem ein erstes und niedrigschwelliges Angebot für politische Partizipation gerade für Jugendliche sein.
Die Grüne Jugend NRW setzt sich daher für mehr öffentlichen Raum für Spraykunst ein. Wir fordern die Kommunen auf, öffentliche Mauern, Strom-und Postverteilerkästen, die sich in öffentlicher Hand befinden, oder Eigentum von Konzernen in öffentlicher Hand sind, für Sprayer*innen zur Verfügung zu stellen.

Glossar:
unreflektiert: ungeprüft, unkritisch
Vandalismus: Nicht erlaubte Zerstörung von fremden Gegenständen
Community: englisch; ”Gemeinschaft”
Niedrigschwellig: leicht erreichbar

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 9./10.11.2013 in Gelsenkirchen.

„Grenzenlos glücklich“ – Mitgliedschaft im Landesverband und im Bundesverband der GRÜNEN JUGEND

Wir beauftragen den Landesvorstand schnellstmöglich zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht bzw. geschaffen werden kann, als Einzelmitglied aus dem Bundesverband der Grünen Jugend auszutreten und trotzdem die Mitgliedschaft im Landesverband NRW zu behalten.

Dieser Austritt schließt das Ende aller personenbezogenen finanziellen Zuwendungen an den Bundesverband, wie (z.B. Mitgliedsbeiträge) mit ein. Diese Gelder sollen nach Möglichkeit dem Landesverband zu Gute kommen.
Wir bitten weiterhin die Überprüfung so schnell wie möglich abzuhalten und die Ergebnisse unverzüglich den Mitgliedern mitzuteilen, um bei der nächsten Landesmitgliederversammlung eine Entscheidung über die Änderungen (z.B. Satzungsänderungen) zu treffen.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 9./10.11.2013 in Gelsenkirchen.

Die NRW SPD muss ihren Pro-Kohle Kurs stoppen

Im Rahmen der derzeitigen schwarz-roten Koalitionsverhandlungen sind hochrangige Politiker*innen der NRW SPD mit Äußerungen aufgefallen, die die Stromerzeugung aus Kohleverbrennung glorifizieren. Teilweise wird sogar eine Subventionierung der Kohlekraftwerksbetreiber*innen gefordert.

Die Hauptargumente, die von sozialdemokratischer Seite genannt werden, sind der angebliche Erhalt von Arbeitsplätzen und die schwierige Finanzlage der Kommunen, die an den großen Energieversorgungsunternehmen finanziell beteiligt sind.
Für die Grüne Jugend NRW ist klar, dass dies lediglich vorgeschobene Argumente sind, die der SPD-Klientel dienen sollen. Kohlekraft ist sowohl regional als auch global verheerend. So bedeutet Kohleverstromung Umweltzerstörung vor Ort, Zwangs-Umsiedlung und einen immer unglaublich hohen Ausstoß an Co2. Hier sind die Kraftwerke und Tagebaue im rheinischen Braunkohlerevier nicht besser, als die Kraftwerke und Steinkohleabbaugebieten überall auf der Welt.
Von den Folgen des Klimawandels, sowie des Kohlebergbaus, sind besonders die wirtschaftlich benachteiligsten Menschen der Welt betroffen. Für diese Menschen gibt die SPD immer wieder vor, sich einzusetzen.
Eine Argumentation auf Basis von ”Arbeitsplätzen” ist unserer Meinung nach zwar grundsätzlich nicht zielführend. Aber selbst hier zeigt eine genauere Betrachtung, dass eine Weiterführung der Kohleverstromung Arbeitsplätze eher gefährdet, als eine zügige Energiewende.
Im Bereich der erneuerbaren Energien arbeiten bereits heute deutlich mehr Menschen als in der Kohlekraft. Besonders die Unternehmen aus dem Bereich der EEs brauchen Planungssicherheit, die durch ein ständiges hin und her in der Energiepolitik gefährdet ist.
Die finanziellen Probleme der Kommunen mit Aktien von Energiekonzernen sind zwar existent, aber die Probleme, die auf diesem Besitz basieren sind selbst verschuldet.
Schon seit Jahren ist die Energiewende in Umsetzung und die finanziellen Probleme von RWE, E.ON und Co. kommen nicht überraschend. Viele Kommunen hätten sich schon lange von den großen Energiekonzernen trennen können, doch besonders die verschiedensten Interessen der SPD, wie besonders Aufsichtsratsplätze, haben dies verhindert. Ein Beispiel hierfür ist die kürzlich in Dortmund beschlossene weitere Zusammenarbeit mit RWE. Die teilweise hausgemachten Probleme der Kommunen sind nun durch ein Zurückdrehen der Energiewende und ein Festhalten an der klimaschädlichen Kohle nicht zu lösen, sondern dies ist rückwärtsgewandt und nicht nachhaltig.
Wir fordern von der SPD, gerade in NRW, eine Korrektur ihres Kurses in der Kohlepolitik und ein Bekenntnis zur dezentralen Energiewende, auch in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU.
Eine Partei, die die Grünen zu ihrem Wunschpartner erklärt hat, sollte keine absolut anti-grüne Politik machen.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 9./10.11.2013 in Gelsenkirchen.

Wem gehört die Kommune? – Junggrüne Politik in die Räte tragen!

In enger Zusammenarbeit mit den junggrünen Aktiven vor Ort möchte die GRÜNE JUGEND NRW bei dem anstehenden Kommunalwahlkampf die Frage „Wem gehört die Kommune?“ in den Mittelpunkt stellen. Wir möchten es den Basisgruppen, durch ein möglichst breit gefasstes Themenspektrum, ermöglichen vor Ort individuelle Akzente zu setzen.

Auch wollen wir den Orts- und Kreisverbänden der GRÜNEN unterstützend zur Seite stehen. Hierzu erstellen wir einen Muster-Erstwähler*innenbrief und wollen die Aktiven vor Ort auf verschiedene Aktionsformen hinweisen. Hierzu wollen wir den Grünen NRW anbieten, unseren Erstwähler*innenbrief und unsere Materialien auch über ihre Verteiler zu verschicken.

Die GRÜNE JUGEND NRW wird vor dem Kommunalwahlkampf einen breiten Dialogprozess mit den aktiven Junggrünen vor Ort führen, um die Probleme junger Menschen in den Kommunen zu erfahren. Diese Probleme wollen wir in den Fokus unseres Wahlkampfes setzen und versuchen, hierfür gemeinsam mit den zuständigen Grünen vor Ort Lösungen zu entwickeln. Die entwickelten junggrünen Lösungen können dann als Teil des Wahlprogramms über Anträge in die kommunalen Parlamente getragen werden.

Der inhaltliche Fahrplan für die Vorbereitung der Kommunalwahl:

Der Landesvorstand wird beauftragt, gemeinsam mit den Basisgruppen der Grünen Jugend auf einem Basisforum Anfang 2014 die verschiedenen kommunalen Themen zu sammeln und zu sortieren. Auf der Grundlage dieser Themen soll ein kommunalpolitischer Antrag erarbeitet werden, der das kommunalpolitische Verständnis der GRÜNEN JUGEND NRW darlegt. Besonderes Augenmerk soll auf die Forderungen für eine junggrüne Politik in den Räten gelegt werden. Der auf dem Basisforum erarbeitete Antrag soll daher in einem Pad und dem Wurzelwerk zur Diskussion gestellt werden und dann auf der LMV im März 2014 beschlossen werden. Mögliche Forderungen an BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN NRW sollen herausgearbeitet werden und auf allen möglichen Wegen in die Landesregierung hineingetragen werden.

Der organisatorische Fahrplan:

Der Landesvorstand wird beauftragt, bis zur LMV im März Give-Aways und ein Plakat zu erarbeiten, mit dem wir jung-grüne Grundsätze vermitteln. Nach der März-LMV sollen dann auf Basis des kommunalpolitischen Beschlusses Flyer erstellt werden. Dabei werden wir darauf achten, dass die Flyer sich auch nach der Kommunalwahl noch verwenden lassen, um weniger Papier zu verschwenden.

Der Landesverband wird das Internet nutzen, um, wie auch schon im Bundestagswahlkampf, flexibel auf aufkommende Debatten reagieren zu können. Basisgruppen können sich an den Landesvorstand wenden, um die Kanäle des Landesverbandes in den sozialen Medien für entsprechende Ankündigungen oder Informationen zu nutzen. Diese Informationen werden dann in gebündelter Art und Weise online gestellt. Außerdem streben wir die Erstellung von mindestens einem Video an, um unsere kommunalpolitischen Forderungen auch im Netz möglichst vielen jungen Menschen näher zu bringen.

Es soll außerdem eine Übersichtskarte geben auf der alle Kandidat*innen der Grünen Jugend kurz präsentiert werden.

Ein Wahlkampfteam oder eine Hochtour ist nicht vorgesehen, da die Kommunen in NRW sehr unterschiedlich sind und auch verschiedenste Probleme haben.

Der neue Landesvorstand, insbesondere die*der neue Schatzmeister*in, wird beauftragt, über die Finanzierung des Kommunalwahlkampfes der GRÜNEN JUGEND NRW mit dem geschäftsführenden Landesvorstand und der Wahlkampfkoordination von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW in Verhandlungen zu treten.

Europa fängt vor deiner Haustür an!

Am Tag der Kommunalwahl findet auch die Europawahl statt. Daher wird der Landesvorstand beauftragt, zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen Ideen zu entwickeln, um Europawahl und Kommunalwahl auch inhaltlich und bei Aktionen zu verknüpfen. Es besteht die Möglichkeit, die Europawahl-Kampagne des Bundesverbands der GRÜNEN JUGEND zu unterstützen.

Die in diesem Antrag genannten Pläne sind als Leitlinie zu verstehen, an denen sich der Landesvorstand bei den weiteren Planungen orientieren soll. Er kann aber über die genannten Aktionen hinaus weitere Aktionen organisieren.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 9./10.11. in Gelsenkirchen.