Grüne Jugend kritisiert Landesregierung wegen Entscheidung zu Datteln 4

Zu der Entscheidung der Landesregierung, den Weg für ein neues Genehmigungsverfahren für das Kraftwerk Datteln 4 frei zu machen, erklärt Lisa-Marie Friede, Sprecherin der GRÜNEN JUGEND NRW:

„Die Entscheidung der Landesregierung erschüttert das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat! Der Plan, das Kraftwerk zu bauen, wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster für ungültig erklärt. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich dem angeschlossen. Diese Gerichtsentscheidungen nun per Kabinettsbeschluss aufzuheben, halten wir für einen großen Fehler!“

 

Sebastian Klick, ebenfalls Sprecher, ergänzt:

„Auch energiepolitisch ist die Entscheidung für Datteln 4 grundfalsch. in weiteres Kraftwerk trägt nur dazu bei, die bestehenden Überkapazitäten weiter auszubauen. Die Problematik der Bereitstellung von Bahnstrom wird bereits durch den Bau eines Umrichters gelöst, sodass Datteln 4 nicht nur überflüssig, sondern sogar schädlich für die Energiewende ist! Hier zeigt sich das wahre Gesicht der Kohle-Fraktion innerhalb der SPD, der das Wohl der Energiekonzerne wichtiger ist, als die Gesundheit der Menschen heute und die Lebensbedingungen zukünftiger Generationen!“

Grüne Jugend kritisiert Rüstungsforschung und fordert Transparenz

Anlässlich der Presseberichte über Forschungskooperationen von mehreren Universitäten in NRW und dem Pentagon erklärt Sebastian Klick, Sprecher der GRÜNEN JUGEND NRW:

„Hochschulen sollten ein Ort freier und unabhängiger Forschung sein. Dabei darf aber die ethische Verantwortung der Hochschulen für eine friedliche Gesellschaft nicht vernachlässigt werden. Daher fordern wir die Einführung einer Zivilklausel und eine bessere Finanzierung von Grundlagenforschung, damit Universitäten nicht auf Sponsoren angewiesen sind, die lediglich aus wirtschaftlichen Interessen handeln und zum Teil sogar sehr problematische Absichten haben!“

 

Lisa-Marie Friede, ebenfalls Sprecherin, ergänzt:

„Besonders kritisch sehen wir die Weigerung der RWTH in Aachen, jegliche Information herauszugeben. Universitäten sind öffentliche Einrichtungen und sollten transparent machen, was sie für wen leisten und welche Gegenleistung sie dafür erhalten! Die RWTH sollte ihre Weigerung, jegliche Informationen über die Kooperation zu veröffentlichen, dringend aufgeben!“

 

Mehr Flüchtlinge aus Syrien aufnehmen!

Mehr als sechs Millionen Menschen aus Syrien sind auf der Flucht, zwei Millionen davon bereits außerhalb der syrischen Landesgrenzen. Das deutsche Bundesinnenministerium hat im März 2013 bekanntgegeben, dass 5000 Flüchtlinge aus Syrien in Deutschland Asyl finden sollen. Ende September ergänzte der nordrheinwestfälische Innenminister Jäger, dass NRW 1000 weitere Flüchtlinge aufnehmen wird.

Die auf zwei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung ist jedoch an enge Kriterien gebunden. So ist die Aufnahme nur dann möglich, wenn bereits Verwandte ersten oder zweiten Grades in Deutschland mit gültigem und unbefristetem Aufenthaltstitel leben, die für die Aufzunehmenden bürgen und – Krankheitsfälle ausgenommen – für die Kosten aufkommen können. Dies ist mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und einer Bonitätsprüfung verbunden, die die finanziellen Hürden so hoch setzt, dass viele Familienzusammenführungen aus finanziellen Gründen verhindert werden. Weitere Möglichkeiten sind die Angehörigkeit an eine religiöse Minderheit oder etwaige Voraufenthalte in Deutschland bzw. die Kenntnis der deutschen Sprache.
Als GRÜNE JUGEND NRW kritisieren wir diese hohen Hürden für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge. Allein in NRW leben 12.000 syrische Mitbürger*innen mit unbefristetem Aufenthaltstitel und Verwandten in Syrien. Die Begrenzung auf 1000 weitere Flüchtlinge zu dem Kontingent von 1064 Flüchtlingen, die dem Bundesinnenministerium zufolge in NRW aufgenommen werden sollen, ist allein schon vor diesem Hintergrund eine Farce. Auch darf Religion in keinem Fall ein Hindernis für die Aufnahme von Flüchtlingen aus Krisengebieten wie zur Zeit Syrien bieten.
Schweden hat nun erklärt, alle Flüchtlinge aus Syrien ohne derlei Hürden und zeitlich unbefristet aufzunehmen. In NRW setzt die Aufnahmeanordnung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) eine Frist zur Antragsstellung für den Familiennachzug bis zum 31. März fest, diese Anträge sollten jedoch fristlos möglich sein. Auch im rot-grün regierten Rheinland-Pfalz findet sich keine Begrenzung der Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge aus Syrien. Grundsätzlich fordern wir als GRÜNE JUGEND NRW die Aufenthaltsmöglichkeit für alle Menschen in Deutschland, insbesondere für Menschen, die aus schwierigen Situationen und gefährlichen Gebieten kommen.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW ist derzeit zwar an die restrikitiven Vorgaben des Bundesministeriums für Inneres gebunden. Dennoch ist es möglich, dass die Begrenzung in NRW auf 1000 zusätzliche Flüchtlinge aufgehoben wird und und NRW wie Rheinland-Pfalz verfährt. Weiter fordern wir den nordrhein-westfälischen Innenminister Jäger auf, sich über die rassistische Politik des Bundesinnenminsters hinwegzusetzen und syrische Flüchtlinge unabhängig von Familiennachzügen, Weltanschauungen oder Landeskenntnissen aufzunehmen. Die Kosten dafür sind von den zuständigen Ministerien auf Bundes- und Landesebene zu übernehmen.
Wir lehnen außerdem jegliche Befristungen des Aufenthaltstitels ab, da ein Ende des Konfliktes in Syrien bisher nicht abzusehen ist.
Damit allen Flüchtlingen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht werden kann, müssen endlich sämtliche Aufenthaltstitel zur Erwerbsarbeit berechtigen. Denn jeder Mensch hat das Recht sein eigenes Geld zu verdienen und ein Recht auf Arbeit. Wir fordern die Nordrheinwestfälische Landesregierung und speziell das MIK NRW dazu auf, Möglichkeiten zu suchen die bisherige Vorgehensweise zu umgehen, z.B durch Erlasse an die Ausländerbehörden.
Im Zuge höherer Aufnahmen von Flüchtlingen sehen wir die Kommunen in der Pflicht, leerstehende und ungenutzte Wohnungen zu sanieren und für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Die kürzlich eingerichteten Landeszuschüsse sind dafür voll auszuschöpfen. Weiter muss das Land NRW Zuschüsse auch dann gewähren, wenn es nicht um die kommunale Übernahme oder Führung von Asylbewerber*innenunterkünfte des Landes geht. Stattdessen muss eine flächendeckende Förderung aller Unterkünfte gestartet werden. In diesem Zuge fordern wir auch die Bundesregierung auf, das Angebot für Deutschkurse wieder entsprechend stark zu fördern und auszuweiten. Sprache als Verständigungsmöglichkeit ist ein zentrales Moment für Verständnis auf allen Seiten.
Wenn Flüchtlinge nach Deutschland kommen, brauchen sie dringend Hilfe von Beratungsstellen. Daher fordert die Grüne Jugend NRW flächendeckende Beratungsstellen, die den Flüchtlingen bei ihren ersten Schritten helfen -dazu gehören der Asylantrag, Wohnungen, Jobs, Arztbesuche uvm. – und sie auch weiterhin betreuuen.
Desweiteren sehen wir auch die GRÜNEN im Landtag und in der Landesregierung verpflichtet, stärkeren Druck auf den Innenminister Jäger auszuüben. Eine humanitäre Flüchtlingspolitik, gerade im Bezug auf Syrien, genießt Priorität vor dem Koalitionsfrieden.

Unsere Forderungen auf einen Blick:
– Ausweitung des Flüchtlingskontingents im Bund und insbesondere in NRW
– Familiennachzug nicht als primäre Voraussetzung für die Aufnahmeprüfung von syrischen Flüchtlingen
– Religion darf kein Aufenthaltskriterium sein
– zeitlich unbefristete Aufenthaltstitel für Flüchtlinge
– gleiche Berechtigung zur Erwerbsarbeit für alle Menschen, unabhängig von Aufenthaltstiteln und Staatsangehörigkeit
– leerstehende Wohnungen sanieren und für Flüchtlinge zur Verfügung stellen
das Angebot von Deutschkursen nach oben anpassen

Glossar:
Asylbewerber*in – Flüchtlinge können einen Antrag auf Asyl gemäß Art. 16a des Grundgesetzes stellen. Nach der Antragsstellung dürfen sie sich bis zur Bewilligung oder Ablehnung des Antrages rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und gelten in dieser Übergangszeit, die mehrere Monate dauern kann, als Asylbewerber*in.

Aufenthaltstitel – rechtlicher Oberbegriff im Aufenthaltsgesetz. Beschreibt die Erlaubnis sich in einem Land rechtmäßig aufzuhalten. Aufenthaltstitel sind: Visum, Aufenthaltsgenehmigung, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Aufenthaltsgenehmigung – befristeter Aufenthaltstitel

Aufnahmeanordnung – Anordnung einem bestimmtem Personenkreis die Aufnahme in ein Land oder Bundesland zu ermöglichen

Bonitätsprüfung – Fähigkeit Schulden, bzw. Zahlungsverpflichtungen (siehe Verpflichtungserklärung) zahlen zu können und die Bereitschaft dies auch zu tun werden hier ermittelt

Familiennachzug – Familienmitgliedern ohne die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Europäische Unionsbürgerschaft kann ein Aufenthaltstitel gewährt werden, wenn ein Familienmitglied bereits einen Aufenthaltstitel bestitzt

Farce – eine Metapher für einen durch unangemessene Herangehensweise abgewerteten Vorgang

Flüchtling – das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann solchen Flüchtlingen, die nicht unter den Schutz des Art. 16a des Grundgesetztes fallen (Recht auf Asyl bei politischer Verfolgung), die Flüchtlingseigenschaft zusprechen, wenn die konkrete Gefahre besteht, dass eben diesen Flüchtlingen beispielsweise Folter oder die Todesstrafe droht. Sie erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung.

Nachrangigkeitsregelung – eine Regelung des Gesetzgebers, dass Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Europäische Unionsbürgerschaft besitzen, einen Arbeitsplatz erst dann erhalten dürfen, wenn durch den oder die Arbeitgeber*in nachgewiesen wurde, dass es keine geeignete Person mit deutscher Staatsangehörigkeit oder Europäischer Unionsbürgerschaft für diesen Arbeitsplatz gibt.

Verpflichtungserklärung – Hiermit verpflichtet sich die erklärende Person dazu für den*die in der Verpflichtungserklärung genannten Person die Unterhaltskosten zu übernehmen, diese müssen mindestens das Existenzminimum (Mittel, die zur körperlichen Überlebensfähigkeit nötig sind) abdecken.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 9./10.11.2013 in Gelsenkirchen.

Sprayen ist Kunst! – Kunst braucht Raum!

Die Spray-Kunst steht sicherlich der klassischen Malerei, oder der Bildhauerei, in nichts nach. Trotzdem leidet die Spray-Kunst massiv unter Vorurteilen, Kriminalisierung und insgesamt einem schlechten Ruf.

So wird das Besprayen von Betonwänden an Bahnhöfen, oder öden Betonstraßen unreflektiert als Vandalismus bezeichnet und durch den mangelnden Raum werden die Künstler*Innen in die Kriminalität gedrängt. Sprayer*innen haben einen großen Bedarf nach Flächen, die sie in Kunst verwandeln können. Wir, als GRÜNE JUGEND NRW, wollen den Künstler*innen in die Gestaltung eines modernen Stadtbildes einbinden. Das verspricht gerade bei den jungen Menschen ein gesteigertes Interesse an Kultur und fördert eine alternative Kunstszene!
Sprayen ist Politik! – Politik braucht Ausdrucksweisen!
Jugendliche werden durch Sprayen nicht nur an Kunst herangeführt: Das Sprayen ist auch immer Ausdruck der persönlichen Meinung und damit hoch politisch. Durch öffentlichen – und damit legalen – Sprayraum ermöglichen wir eine legale Community, die auch eine große soziale Aufgabe übernehmen kann. Sprayen ist Ausdruck von Widerstand: Unzufriedenheit mit den Umständen, aber auch manchmal der aktuellen Situation der Künstler*innen. Legalisiert man Spraykunst, fördert man auch das Selbstbewusstsein der Akteur*innen vor Ort! Die Gestaltung des öffentlichen Raums geht alle Menschen was an. Daher fordern wir Gestaltungsausschüsse, in der alle Menschen vor Ort  mit entscheiden und mit planen können. Dies kann so zudem ein erstes und niedrigschwelliges Angebot für politische Partizipation gerade für Jugendliche sein.
Die Grüne Jugend NRW setzt sich daher für mehr öffentlichen Raum für Spraykunst ein. Wir fordern die Kommunen auf, öffentliche Mauern, Strom-und Postverteilerkästen, die sich in öffentlicher Hand befinden, oder Eigentum von Konzernen in öffentlicher Hand sind, für Sprayer*innen zur Verfügung zu stellen.

Glossar:
unreflektiert: ungeprüft, unkritisch
Vandalismus: Nicht erlaubte Zerstörung von fremden Gegenständen
Community: englisch; ”Gemeinschaft”
Niedrigschwellig: leicht erreichbar

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 9./10.11.2013 in Gelsenkirchen.

„Grenzenlos glücklich“ – Mitgliedschaft im Landesverband und im Bundesverband der GRÜNEN JUGEND

Wir beauftragen den Landesvorstand schnellstmöglich zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht bzw. geschaffen werden kann, als Einzelmitglied aus dem Bundesverband der Grünen Jugend auszutreten und trotzdem die Mitgliedschaft im Landesverband NRW zu behalten.

Dieser Austritt schließt das Ende aller personenbezogenen finanziellen Zuwendungen an den Bundesverband, wie (z.B. Mitgliedsbeiträge) mit ein. Diese Gelder sollen nach Möglichkeit dem Landesverband zu Gute kommen.
Wir bitten weiterhin die Überprüfung so schnell wie möglich abzuhalten und die Ergebnisse unverzüglich den Mitgliedern mitzuteilen, um bei der nächsten Landesmitgliederversammlung eine Entscheidung über die Änderungen (z.B. Satzungsänderungen) zu treffen.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 9./10.11.2013 in Gelsenkirchen.