Streichung entschuldigter Fehlstunden auf Zeugnissen

Wir fordern, dass entschuldigte Fehlstunden nicht auf Zeugnissen auftauchen. Zu diesem Zweck fordern wir eine dies verbietende Änderung des Schulgesetzes des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.

Begründung:

Die Zahl der Fehlstunden wird heutzutage als Kopfnote verstanden. Viele Arbeitgeber*innen machen die Einstellung im Bewerbungsverfahren von der Zahl der Fehlstunden abhängig. Diese ist jedoch nicht aussagekräftig, da Fehlstunden aus verschiedenen Gründen entstehen können, beispielsweise durch Krankheit. Somit führt es zu einer Diskriminierung der SchülerInnen aufgrund der jeweiligen Krankheit. Wer Fehlstunden vermeiden möchte, muss krank in die Schule gehen und setzt damit die Gesundheit anderer auf das Spiel.
Des Weiteren darf die Anzahl der Krankheitstage in einem Arbeitszeugnis im Allgemeinen nicht auftauchen. SchülerInnen sind hier also schlechter gestellt als Berufstätige. Fehlstunden entstehen mitunter auch durch Bewerbungen. Die Teilnahme an Assessment Centern, Vorstellungsgesprächen und Sonstigem wird an manchen Schulen nicht als entschuldigte Fehlzeit gezählt, an anderen allerdings schon. Die LehrerInnen und DirektorInnen handeln völlig autonom und willkürlich bei der Ausweisung von Fehlstunden. Einige weisen bestimmte Fehlstunden nicht aus, andere wiederum weisen gnadenlos alle aus. Die Benachteiligung gewisser Schüler*innen ist die Folge.

Ganztagsschulen sind von diesem Problem besonders betroffen. Da sie pro Tag mehr Stunden unterrichten als normale Schulen, entstehen auf diesem Weg automatisch mehr Fehlstunden.

Trotz der Streichung der entschuldigten Fehlstunden auf den Zeugnissen sollten die Eltern weiterhin über die Ziffer der Fehlstunden unterrichtet werden. Dies kann durch verschiedene Möglichkeiten geschehen. Die Mitteilung sollte für die Schule verpflichtend sein, die Art der Übermittlung kann allerdings von der Schule bestimmt werden. Ebenfalls wichtig ist, dass die Anzahl der Fehlstunden nur von den Eltern eingesehen werden darf.

 

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 11.12.2011.

Den letzten Schritt wagen – Jugendmedienschutzstaatsvertrag ablehnen!

Bezüglich der derzeitigen Beratung über die Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrages im Landtag NRW erklären Veith Lemmen, Landesvorsitzender der NRW Jusos und die Sprecher*innen der Grünen Jugend NRW, Marie Dazert und Alexander Ringbeck:

„Die Grüne Jugend NRW und die NRW Jusos fordern die Abgeordneten der Regierungskoalition dazu auf, die Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrages abzulehnen.

Wir danken der rot-grünen Landesregierung ausdrücklich dafür, dass sie eine breite und intensive Diskussion über die Folgen und Auswirkungen der Novelle ermöglicht hat. Die öffentliche Anhörung und die Stellungnahmen der Expertinnen und Experten haben uns noch einmal deutlich vor Augen geführt, dass dieser Jugendmedienschutzstaatsvertrag die entscheidenden Probleme nicht zufriedenstellend löst und mehr Schaden als Nutzen anrichtet.

Die Novelle versucht die Jugendschutzmaßnahmen im Bereich von klassischen Medien auf die Gegebenheiten des Internets anzuwenden. Die angekündigte Altersklassifizierung ist für die dynamischen Inhalte im Internet schlicht nicht umsetzbar. Große Konzerne werden im Falle der Ratifizierung ihre Marktmacht weiter ausbauen, Medien- und Meinungsvielfalt werden auf der Strecke bleiben. Die Frage der Förderung von Medienkompetenz bleibt weitestgehend unbeantwortet.

Ohne Landtagsmehrheit hat Rüttgers den Entwurf im Juni unterschrieben, als er nur noch geschäftsführend im Amt war. Eine starke Regierungskoalition muss diesen Vertrag nun selbstbewusst ablehnen und eine Neuverhandlung anstreben!“

Willst du mit mir gehen?

Jung, Grün, weiblich sucht… 3. Runde

 

Du hast Lust auf Grüne Politik, aber noch nicht so die rechte Ahnung, wie und wo du dich einbringen willst? Du möchtest ein wenig hinter die Kulissen schauen und wissen, wie die Grünen wirklich arbeiten und ob sie dabei noch immer stricken? Vielleicht möchtest du dich mit erfahrenen Politikerinnen austauschen oder einfach mal politische Luft schnuppern, eventuell auch schon erste eigene praktische Erfahrungen beim Politikmachen sammeln?

Dann bist du hier richtig, wir suchen dich und du suchst unser Programm: „Willst du mit mir gehen?“

Wir nehmen dich mit auf eine Reise um die Grüne Welt. Unser Programm führt dich in fünf Monaten zur Grünen Jugend, in den Landtag und zu einem Landesparteitag und ermöglicht dir den Austausch mit erfahrenen Politikerinnen. Es richtet sich an junge Frauen unter 30.

Außerdem bieten wir dir ganz praktische Einblicke in die Politik. Wie arbeiten die Leute da so? Was genau macht eine Politikerin an einem ganz normalen Tag und gibt es überhaupt ganz normale Tage? Du kannst aber auch selbst aktiv werden und an einem eigenen Projekt arbeiten oder dich einfach mal politisch ausprobieren.

Bewerbungen bitte bis zum 12.12.2010 an: Angela Hebeler.

Barrierefreie Gesellschaft – für echte Teilhabe und bedarfsgerechte Strukturen

Der folgende Beschluss bezieht sich in erster Linie auf Menschen mit Behinderung. Im Sinne der Teilhabe aller Menschen am Leben in der Gesellschaft beeinflussen viele Forderungen auch das Leben von Menschen ohne Behinderung positiv. Diese sind in diesem Beschluss nicht auszuschließen.

Die GRÜNE JUGEND NRW strebt eine Gesellschaft an, in der sich jeder Mensch ohne
Einschränkungen an dem Ort aufhalten kann, an dem er möchte und sich dort auf seine eigene Art und Weise entfalten kann. Derzeit leben wir jedoch in einer Welt, in der wir jeden Tag erfahren müssen, dass Menschen aufgrund ihres Aussehens, ihres Verhaltens, ihrer Bedürfnisse oder ihrer Herkunft diskriminiert werden. Viele Menschen werden aber nicht nur durch mangelnde Aufklärung und die daraus resultierenden Hürden in den Köpfen diskriminiert, sondern auch durch struktureller Barrieren daran gehindert, ihr Recht auf eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft wahrzunehmen.

In vielen Bereichen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens treffen wir auf solche
Schwierigkeiten. Die Schule ohne Fahrstühle, der Bahnhof ohne barrierefreien Zugang oder der Arbeitsplatz, an dem es an entsprechendem Equipment fehlt, sind nur wenige Beispiele, in denen durch Barrieren die Gleichberechtigung aller Menschen verhindert wird.

Deshalb kämpfen wir für eine Politik und eine Gesellschaft, die allen Bedürfnissen gerecht wird und allen Menschen die gleichen Rechte, Chancen und Teilhabemöglichkeiten gewährleistet. Erst wenn alle Menschen nicht nur auf dem Papier, sondern auch im alltäglichen Leben gleichberechtigt sind und keine Einschränkungen mehr erfahren, kann eine wirkliche Teilhabe in der Gesellschaft gewährleistet werden. Das kann jedoch nur geschehen, wenn jeder Mensch in seiner Individualität akzeptiert und nicht an einem vermeintlichen „Normalzustand“ gemessen wird. Deswegen fordern wir eine vollkommene
Inklusion, in der die Unterschiede und Abweichungen aller Menschen zwar wahrgenommen, aber als vollkommen gleichwertig betrachtet werden. Barrierefreiheit überall als Selbstverständlichkeit – das ist ein wesentlicher Bestandteil von Inklusion.

Die UN-Behindertenrechtskonvention
Zu den Menschen mit Behinderungen zählen laut der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen, die in geistiger, seelischer oder körperlicher Art beeinträchtigt sind, eine Lern-, Sprach- oder Sinnesbeeinträchtigung haben und welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Für uns gilt aber vor allem: Behindert ist, wer behindert wird!

Neben der Definition finden sich in dem „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit
Behinderung“ wichtige allgemeine Grundsätze wie Gewährleistung der Menschenrechte,
Selbstbestimmung, Nichtdiskriminierung, Teilhabe an der Gesellschaft, die Achtung der
menschlichen Vielfalt, Chancengerechtigkeit, Barrierefreiheit, Gleichberechtigung von Mann und Frau und die Wahrung der Identität. Zusätzlich stellt die UN-Behindertenrechtskonvention auch Forderungen auf zu Bereichen wie Bewusstseinsbildung, Mobilität, politischer und kultureller Teilhabe und dem Zugang zu Informationen. Die GRÜNE JUGEND NRW unterstützt diese Forderungen uneingeschränkt und nachdrücklich. Die Konvention trat 2008 in Kraft – theoretisch.

Doch die Bundesrepublik Deutschland hatte bereits vor der UN-Behindertenrechtskonvention ein Bekenntnis zu den Behindertenrechten in den Grundrechten festgeschrieben.
Von der Umsetzung der Konvention sind viele Staaten, nicht zuletzt auch Deutschland, weit
entfernt. In verschiedenen Bereichen, beispielsweise der Bildung, besteht großer Nachholbedarf.
Daher begrüßen wir den Beschluss des nordrhein-westfälischen Landtages, ein Konzept zur
Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung und Inklusion zu erarbeiten.
Gleiche Möglichkeiten für Alle – Das Recht auf Bildung Bildung ist der Schlüssel zu Chancengerechtigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe. Der erste Schritt, strukturelle Benachteiligungen zu durchbrechen, ist daher eine grundlegende Reform unseres Bildungssystems. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert ein gemeinsames Lernen und
Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinderung. Dies kann nur durch ein konsequent
inklusives Bildungssystem geschaffen werden.

Gemeinsame frühkindliche Erziehung
Bereits bei der frühkindliche Bildung stoßen viele Menschen auf verschiedene Barrieren, welche sie von vornherein ausschließen. Dabei profitieren alle Beteiligten von einer gemeinsamen frühen Bildung, da ein gemeinsames Aufwachsen vor späteren Vorbehalten schützt und zusätzlich einen offenen Umgang fördert.
Integrative Kindergärten in heutiger Form fördern Chancengerechtigkeit. Es sind allerdings noch wesentlich mehr finanzielle Mittel notwendig, um dieses Konzept in allen Kindergärten und Tageseinrichtungen umzusetzen. Dabei ist ein Gefühl und eine gelebte Atmosphäre von individueller und nicht selektiver Förderung in den Kindertagesstätten eine der Bedingungen dafür, dass sich jedes Kind bei gleichen Voraussetzungen individuell entwickeln kann.

Daher fordert die GRÜNE JUGEND NRW, dass nur noch Kindergärten und Kindertagesstätten mit inklusiven Konzepten eingerichtet werden, was Kindergärten mit reinem Förderschwerpunkt bei Bedarf nicht ausschließt.
Bis es soweit ist, muss vor allem der personellen, finanziellen, aber auch der strukturellen Förderung mehr Aufmerksamkeit gelten. Das Inklusionskonzept der Landesregierung muss diese drei Aspekte zwingend beinhalten!

Inklusive Schule
Die Anpassung des nordrhein – westfälischen Bildungssystems an die UN –
Behindertenrechtskonvention ist noch nicht erfolgt. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher die Umstrukturierung und den Umbau der Regelschulen in Nordrhein – Westfalen, um den freien Zugang für alle Kinder zu ermöglichen! Eine qualitativ hochwertige, individuelle Betreuung und Förderung auch für Kinder mit Behinderung muss an Regelschulen möglich gemacht werden. Hierzu bedarf es einer personellen und räumlichen Anpassung an die Bedürfnisse aller Kinder. Das schließt die Existenz von einzelnen Förderschulen auf Wunsch von Eltern und Kindern jedoch nicht aus.

Innerhalb dieser Schulen muss auf verschiedene Behinderungen eingegangen werden können. Wir fordern daher die zusätzliche Anstellung von LehrerInnen und Fachpersonal für die individuelle Betreuung aller Kinder. Zusätzlich müssen notwendige Therapien (z.B. Ergotherapie, Physiotherapie, Psychotherapie, Logopädie, …) in der Schule angeboten werden, wie zur Zeit an den „Förderschulen“ auch. Hierzu bedarf es an Therapieräumen und TherapeutInnen. Für manche Kinder (insbesondere für Kinder mit komplexer Behinderung) sind außerdem Pflegeräume und Pflegepersonal, also Kinderkrankenschwestern und -pfleger, nötig. Auch „Rückzugräume“ zur Beruhigung und Entspannung müssen geschaffen werden. Außerdem muss die Klassenstärke in inklusiven Klassen massiv gesenkt werden. Inklusives Lernen funktioniert nur mit einer guten Lernatmosphäre.

Auch beispielsweise Menschen mit Lautsprachenbeeinträchtigung und Sehbehinderung muss der Unterricht in der geeigneten Sprache möglich gemacht werden. Daher fordern wir für jede Unterrichtseinheit, in der mindestens ein Kind mit Lautsprachenbeeinträchtigung ist, eine DolmetscherIn, um dem betroffenen Kind eine gleichwertige Ausbildung zu ermöglichen. Ebenso müssen Arbeitsmaterialien auch in der Brailleschrift zugänglich gemacht werden können. Um die Kommunikation zwischen den SchülerInnen zu ermöglichen, muss die Bilingualität gefördert werden. Wir fordern die Stärkung der SchülerInnen in allen Teilen der Kommunikation, dazu gehört ggf. auch die Vermittlung von Gebärdensprache, damit sich die SchülerInnen untereinander auch ohne Fachpersonal angemessen verständigen können. Aber auch allgemeine Förderungen der Kompetenzen im Umgang miteinander zählen für uns dazu. Des Weiteren sind wir für die Förderung non-verbaler Freizeitgestaltung, wie Sport-, Kunst- oder Musikangebote.
Neben der Barrierefreiheit im Unterricht benötigen wir jedoch auch bauliche Maßnahmen, wie taktile stufenfreie Wegführungen, welche die Bewegungsfreiheit im Schulgebäude sicherstellen.

Diese Maßnahmen wirken zudem auch ohne Veränderungen im Bildungssystem und können
kurzfristig umgesetzt werden. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher ein landesweites
Förderpaket für die barrierefreie Umgestaltung von Regelschulen!
Nur durch ein inklusives Schulsystem, in dem alle Kinder gemeinsam bis zum Abschluss lernen, werden Chancengerechtigkeit und echte Teilhabe sichergestellt. Innerhalb eines Schulsystems, das eine Differenzierung in Gymnasien und weiteren Schulformen vorsieht, bleibt eine vollständige Inklusion unmöglich! Der Nordrhein – westfälische „Schulkonsens“ mit den erweiterten Möglichkeiten für ein gemeinsames längeres Lernen ist daher nur ein kleinerer Schritt in Richtung eines inklusiven Bildungssystems.
Für inklusive Schulen sind qualifizierte LehrerInnen und Fachkräfte unabdingbar. Hierfür muss die LehrerInnenausbildung sowie -weiterbildung den notwendigen Bedingungen angepasst werden.

Und nach der Schule?
Die GRÜNE JUGEND NRW fordert den Einsatz von Fachkräften für den Übergang von Schule zur Hochschule oder Beruf. Grundlegende Barrierefreiheit muss ebenfalls für Hochschulen,
Ausbildungszentren und Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst gelten. Hier müssen außerdem
behindertengerechte Prüfungsmodalitäten, koordinierte Gremien und Arbeitsformen eines
Behindertenbeauftragen flächendeckend eingeführt oder gefördert werden. Zentrale und dezentrale Beratungsstellen speziell für Menschen mit Behinderungen sind ebenfalls notwendig.

Um Chancengerechtigkeit auch nach der Schule zu ermöglichen, benötigt es jedoch noch weiter reichende Maßnahmen. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher einen Ausbildungsfond, der Betrieben, die Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung bereitstellt, zusätzliche Anreize bietet. So können ausbildende Betriebe zudem unterstützt werden, auf eventuelle Bedürfnisse einzugehen und die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Der öffentliche Raum
Besonders der öffentliche Personenverkehr ist eine unabdingbare Grundlage für eine
selbstbestimmte Mobilität, die den freien Zugang zu Einkauf, Bildung, Reisen und zu Kultur verschafft. Barrierefreie Zugänge zu Bussen und Bahnen durch Aufzüge, Rampen oder
hydraulische Absenkungen, sowie eine taktile Wegführung sind für viele Menschen eine
unerlässliche Voraussetzung, um überhaupt mobil sein und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Ebenso fordert die GRÜNE JUGEND NRW barrierefreie Kommunikationsstrukturen im öffentlichen Raum. Vekehrsinformationen an öffentlichen Haltestellen müssen sowohl durch Lautsprecher, als auch durch eine Schriftanzeige verfügbar sein. Wichtige Informationsschilder müssen ebenso in Brailleschrift erkennbar sein!

Deswegen fordert die GRÜNE JUGEND NRW, das bei jeder Neuanschaffung eines Verkehrsmittels, sowie bei jedem Um- oder Neubau eines Bahnhofs Mindeststandards zur
Barrierefreiheit vorgeschrieben werden. Darüber hinaus fordern wir, dass besonders relevante Punkte des öffentlichen Nahverkehrs zeitnahe Aus- und Umgebaut werden. Auch Öffentliche Gebäude müssen für alle zugänglich und in ihrer Struktur verständlich sein. Die GRÜNE JUGEND NRW setzt sich daher für mindestens einen barrierefreien Zugang zu jeder Ebene ein. Dazu gehören stufenfreie Zugänge, wie auch taktile Wegführung und graphisches, sowie auditive Hinweise in bspw. Fahrstühlen. Zusätzlich müssen Informationsschilder in solchen Gebäuden auch in der Braille-Schrift verfügbar sein.
Ebenso wichtig ist es, Kultureinrichtungen, wie das Theater, das Kino, das Museum oder die Bibliothek barrierefrei zu gestalten. Dazu gehört in der weiteren Definition von Kunst und Kultur auch die Förderung von Tätigkeiten der eigenen Kreativität. So fordern wir, dass mehr individualisierte bedürfnisorientierte Freizeit, Lern- und Bildungsangebote barrierefrei angeboten werden!
Zudem müssen Voraussetzungen für den gemeinsamen Sport von Menschen mit und
ohne Behinderung geschaffen werden: Alle Sportarten sollen so weit es möglich ist auch in einer barrierefreien Version zugänglich sein. Dabei sollten gemischte Sportgruppen besonders gefördert, Sportarten, die auf spezielle Bedürfnisse eingehen, aber ebenso nicht vernachlässigt werden.

Das Recht auf Sexualität
Nach der aktuellen Gesetzeslage ist es seit 1992 erlaubt, eine Frau mit Behinderung sterilisieren zu lassen, falls ihr medizinischer BetreuerIn diese Maßnahme angeregt hat und eine unabhängige dritte Beratungsinstanz nach einem Gespräch mit der Betroffenen in die Sterilisation einwilligt; Voraussetzung dafür ist, dass die Frau mit Behinderung dabei nicht aktiv widerspricht. Also können Frauen ohne jegliche Möglichkeit zur Meinungsäußerung sich nicht gegen die Entscheidung wehren. Die GRÜNE JUGEND NRW erachtet aber eine Sterilisation von Frauen mit Behinderung nicht nur im Falle des Widerspruchs als ‚Zwangssterilisation‘ und somit als einen Eingriff in die Selbstbestimmung, sondern auch dann, wenn keine ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen dazu geäußert worden ist. Mit der Argumentation, die Frau vor eventuellen zusätzlichen geistigen Belastungen und Kindern mit Behinderungen zu schützen, wurden seit 1992 in Deutschland 1767
Personen zwangssterilisiert, was einer Anzahl von fast 100 pro Jahr entspricht. Eine Sterilisation schützt jedoch weder vor physischen und psychischen Schäden – im Gegenteil: Durch die Sterilisation können diese auch hervorgerufen werden.
Die GRÜNE JUGEND NRW tritt für sexuelle Freiheit, das unbedingte Recht auf Würde und
persönlicher Unversehrtheit des Menschen ein und stellt sich daher explizit gegen
Zwangssterilisation!

Doch auch die Tabuisierung von Sexualität mit und unter Menschen mit Behinderungen ist ein Problem. Selbst in gesellschaftlichen Bereichen, welchen Aufklärung und Weltoffenheit
zugesprochen wird, wie beispielsweise dem Sexualkundeunterricht in der Schule, bleibt die sexuelle Vielfalt in den meisten Fällen unausgesprochen. Wir fordern daher die Umsetzung einer modernen Pädagogik, welche sexuellen Wünschen, Sehnsüchten und Krisen der Menschen hilfreich zur Seite steht.
Zudem müssen Sexualberatungen für Menschen mit Behinderung, Selbsterfahrungsgruppen sowie auch SexualbegleiterInnen von der Krankenkasse getragen werden!
Außerdem muss versucht werden die Vorurteile gegenüber Eltern mit einer Behinderung
abzubauen. Leider werden die Eltern mit diesen häufig konfrontiert, so wird zum Beispiel vermehrt zu Schwangerschaftsabbrüchen und Sterilisation geraten. Vor allem Menschen mit
Lernschwierigkeiten werden oft elterliche Kompetenzen abgesprochen. Wir fordern daher eine in der Ausbildung verankerte Sensibilisierung für das Thema bei ÄrztInnen, pflegepersonal aber auch SachberarbeiterInnen in den entsprechenden Ämtern. Außerdem fordern wir eine weitergehende Förderung von familienunterstützenden Maßnahmen, wie Wohnprojekten.
Doppelte Benachteiligung Frauen mit Behinderung leiden unter einer doppelten Diskriminierung, so werden sie neben der strukturellen Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechtes auch aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt. Frauen mit Behinderung – insbesondere Mütter mit Behinderung – gehören zu der Gruppe, die am meisten von Armut betroffen ist. So sind sie beispielsweise wesentlich häufiger erwerbslos als Männer mit Behinderung.

Neben einem sehr hohen Risiko von Altersarmut, führt diese doppelte Diskriminierung zu einer starken Abhängigkeit von dem/der PartnerIn oder von staatlichen Geldern. Mit einem schon lange von uns geforderten bedingungslosen Grundeinkommen möchten wir diese Armut bekämpfen. Kurzfristig jedoch muss diese Benachteiligung durch andere Förderungsmöglichkeiten behoben werden.

Barrierefreie Kommunikation
Ohne ein Recht auf Sprachassistenz sind gehörlose Menschen von großen Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen. Da Krankenkassen eine Sprachassistenz oftmals nur für Arztbesuche übernehmen, fallen neben alltäglichen Schwierigkeiten vor allem politische und kulturelle Partizipation völlig aus dem Rahmen des Bezahlbaren.
Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher das Recht auf eine flächendeckende Sprachassistenz bei Bedarf sowohl im Privatleben als auch im öffentlichen Leben, sowie Untertitel über Teletext oder Sprachassistenz im gesamten öffentlich-rechtlichen, sowie im privaten Fernsehprogramm. Dies gilt auch für die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender.
Darüber hinaus müssen besonders öffentliche Institutionen eine Vorbildfunktion in der
Bereitstellung barrierefreier Medien einnehmen. So müssen bspw. Textversionen etwaiger
Audioveröffentlichungen selbstverständlich sein.

Die GRÜNE JUGEND NRW setzt sich außerdem für die Verwendung einfacher Sprache ein, wenn das die Teilhabe ermöglichen kann z.B. bei Informationsmaterialien und Gesetzestexten. Einfache Sprache kann außerdem auch Menschen ohne Behinderung den Zugang zu komplexen Sachverhalten erleichtern. Gleiches gilt für die Verwendung von Brailleschrift oder das zur Verfügung stellen digitaler Alternativen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung.

Selbstbestimmt Leben
Um Menschen mit Behinderungen die soziale Inklusion und die persönliche Autonomie zu
ermöglichen, ist es notwendig, neben ausreichenden stationären Angeboten auch eine verlässliche Infrastruktur aus ambulanten Diensten und Hilfen sicherzustellen. Zudem fordern wir den Ausbau des „Persönlichen Budgets“, welches Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit einen Anspruch auf Teilhabeleistungen ermöglicht. Mit einer bestimmten finanziellen Grundausstattung entscheidet der Mensch selbst, welchen Dienst und welche Personen er als Unterstützung wahrnehmen möchte.

 

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 13.11.2011.

Zentralabitur – Reformen jetzt wagen!

Die Einführung des Zentralabiturs in NRW 2007 hat viele Gemüter erhitzt. Kritisiert wurde vor allem, dass LehrerInnen bzw. Schulkollegien in der Freiheit den Unterricht zu gestalten noch ein weiteres Stück eingeschränkt werden. Zudem machen es die zentralen Vorgaben schwerer, auf die individuellen Fähigkeiten einzelner Schüler*innen einzugehen. Genau deswegen besteht der dringende Reformbedarf im Zentralabitur!

Wir wollen mehr Themenvielfalt und mehr Mitbestimmung, sowohl für LehrerInnen als auch für SchülerInnen. Außerdem fordern wir ein Zentralabitur, dass dem Anspruch gerecht wird, die Schüler*innen auf ihrem weiteren Bildungsweg vorzubereiten und auch Hochschulzugang zu sein, aber sie dennoch nicht überfordert, sondern ihre persönlichen
Interessen und Begabungen fördert.

Freie Fahrt für die Fächerwahl!
Dass die persönliche Autonomie der Schüler*innen und Lehrer*innen durch das jetzige
Zentralabitur eingeschränkt ist, wird auch in der Fächerwahl deutlich. Dies hängt nicht
zuletzt mit den bestehenden Regelungen zusammen, die den Lehrplan in Qualifikationsphase 1 (Q1) und Qualifikationsphase 2 (Q2) vereinheitlichen und individuelle Entscheidungen der Schüler*innen blockieren.
So werden beispielsweise Pflichtfächer vorgeschrieben, die teilweise auch ins Abitur
gewählt werden müssen, was die Entscheidungsmöglichkeiten der Schüler*innen einschränkt. Durch die begrenzte Fächeranzahl bleiben eigene Interessen und Begabungen somit oft unbeachtet.

Daher lehnt die GRÜNE JUGEND NRW die bisherige Einteilung in Haupt- und Nebenfächer
ab! Die in der Schule behandelten Themen lassen sich nicht in relevant und weniger
relevant einteilen. Jedes Fach kann für verschiedene Schüler*innen eine unterschiedliche
Relevanz haben. Vielmehr setzen wir uns für eine Einteilung der verschiedene Fächer in
Bereiche ein. Die vorhandene Einteilung der Fächer in die drei Aufgabenfelder I sprachlichliterarisch-künstlerisch, II geistes-,gesellschaftswissenschaftlich und III mathematischnaturwissenschaftlich-technisch halten wir hier für sinnvoll, um Schüler*innen eine allgemein gefasste Bildung zu ermöglichen. Innerhalb dieser Felder sollen es nur geringfügige Wahlpflichten gelten, beispielsweise für die Fächer Deutsch und Mathematik.

In der Q1 und Q2 soll aus jedem Bereich mindestens ein Fach belegt werden, damit weiterhin ein breit gefächertes Wissen gewährleistet wird. Allerdings soll den Schüler*innen in der Oberstufe auch eine größere Auswahl an Fächern zur Verfügung stehen. Bereiche wie beispielsweise Architektur, Ernährungswissenschaften oder Medizin werden in der Schule nicht behandelt. Diese Fächer sollen gelehrt werden, wenn eine ausreichende Anzahl von Schüler*innen Interesse an einem solchen Kurs hat. Hier schlagen wir eine Mindestanzahl von 10 Schüler*innen vor. Zusätzlich begrüßen wir die Weiterführung von Projektkursen als vollwertiges Fach, gerade im strukturschwachen ländlichen Raum, wo es oft schwer ist, neue Fächer einzuführen.Damit wollen wir den Bildungsweg der Schüler*innen verbessern.
Ein zusätzliches Produkt der beschränkten Auswahl von Fächern ist der Zusatzkurs.
Da die Fächer Sozialwissenschaften und Geschichte als besonders relevante Fächer erachtet werden, wird versucht diese Fächer in ein nicht gänzlich passendes System zu integrieren. Deswegen werden diese Fächer in der Qualifikationsphase als einjährige und verpflichtende Zusatzkurse angeboten. Diese Zusatzkurse werden maximal zweistündig und ohne Schüler*innenobergrenzen angeboten, womit die Zusatzkurse deutlich schlechter als
andere Kurse behandelt werden. Dies ist nicht unsere Auffassung von Lernen! Wir wollen
die Zusatzkursregelung deswegen abschaffen.

Alternative Prüfungsformen etablieren!
Anders als für die Sekundarstufe I, halten wir numerische Noten in der Oberstufe für ein
wichtiges Instrument. Die Ermittlung dieser Noten erfolgt derzeit jedoch hauptsächlich
durch die Bewertung mündlicher Beteiligung, sowie durch klassische Klausuren. Diese
starre Einteilung wollen wir durchbrechen. Mit der Einführung alternativer Prüfungsformen in der Oberstufe, wollen wir Prüfungen für bestimmte Fächer an deren spezifische Eigenschaften anpassen. So halten wir beispielsweise mündliche Prüfungen in den sprachlichen Fächern, praktische Prüfungen in den naturwissenschaftlichen Fächern oder andere alternative Prüfungsformen wie E-Learning, Hausarbeiten oder Referate in
verschieden Fächern für sinnvoll.
In diesen Prüfungen muss besonderer Wert auf die Fähigkeit zur Reflexion gelegt werden.
Nur so lässt sich wirklich nachvollziehen, ob Inhalte tatsächlich verstanden oder nur
wiedergegeben werden. Für schriftliche Prüfungen fordern wir darüber hinaus die
Möglichkeit zu einer Außerschulischen Nachkorrektur, falls Zweifel an der Bewertung
vorliegen.

Abiturfächer selbstbestimmt wählen!
Die Beschränkung der Leistungskursauswahl auf zwei Fächer, die aus bestimmten
Bereichen kommen, ist eindeutig überholt. Die Schüler*innen sollten die Leistungsfächer
ihrer Wahl wählen und eben nicht die Kombination, die der Stufenleitung gerade am
bequemsten ist. Falls Leistungskurse nicht zustande kommen, sollten sich umliegende
Schulen wenn möglich kooperativ zeigen und diesen Leistungskurs anbieten. Zudem
müssen ausreichende personelle und räumliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden
für die Schulen.
Wer 2 Jahre lang in der Oberstufe gelernt und die Prüfungen gemeistert hat, hat seine
Hochschulreife in der Regel schon bewiesen. Darum lehnt die GRÜNE JUGEND NRW die
bisherige Regelung ab, dass Abiturfächer aus allen Fachbereichen gewählt werden müssen
und schlagen vor, dass zu den Leistungskursen eine schriftliche und eine mündliche
Prüfung in frei wählbaren Fächern gewählt werden sollen.

Reformen wagen!
Am Ende des steinigen Weges zum Zentralabitur stellt die Nachprüfung einen weiteren
zentralen Kritikpunkt dar: Die jetzige Regelung im Zentralabitur setzt voraus, dass
Abiturklausuren mündlich wiederholt werden müssen, wenn die Vornote um mehr als 3
Notenstufen nach oben oder nach unten abweicht. Wir kritisieren diese Bevormundung
und halten daran fest, dass den Schüler*innen freigestellt werden muss, ob sie ihre
Abiturklausuren im Falle einer Verschlechterung erneut, und nicht wie zuvor im Falle einer Verbesserung antreten möchten.
Inhaltliche und organisatorische Fehler scheinen im Bezug auf das Zentralabitur kaum noch
wegzudenken: Auch in diesem Jahr beklagten sich AbiturientInnen über die vermeidbaren
Fehler in den Abiturklausuren. Die Schüler*innen sollen in ihren Rechten gestärkt werden
und bei einem Fehler ein Individualrecht auf Wiederholung einer Abiturklausur haben! Daher begrüßen wir, dass es auch in diesem Jahr möglich war, die fehlerhafte Mathematik-Klausur nachzuschreiben.
Zusammenfassend wird deutlich: Es ist noch viel zu tun! Zu einer modernen Politik gehören
auch moderne Schulabschlüsse. Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, die
Oberstufe und das Zentralabitur schnellstmöglich zu reformieren. Jetzt ist die richtige Zeit zum Handeln!

 

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 13.11.2011.

Mach mit!

News



25. April 2024

Für immer Frühling – nie wieder Faschismus!

Landesmitgliederversammlung beschließt Antrag für soziale Gerechtigkeit: Nur mit mehr Investitionen und echter demokratischer Mitbestimmung lässt sich der Rechtsruck verhindern. Die Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND NRW tagte vom 5.-7. April mit knapp 200 Mitgliedern in Köln. Mit Beschlüssen gegen den gesellschaftlichen Rechtsruck und für eine sozial gerechte Politik stellt sich die Organisation für ihre weitere politische […]

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28. Februar 2024

Schluss mit Sparpolitik – NRW muss jetzt Geld in die Hand nehmen

DGB Jugend NRW und Grüne Jugend NRW fordern einen Kurswechsel der Landesregierung Nicht erst der aktuelle Arbeitskampf der Beschäftigten des Öffentlichen Nahverkehrs in NRW zeigt: Es muss sich etwas ändern in der Mobilitätspolitik der Landesregierung. Während die Beschäftigten unter schlechten Arbeitsbedingungen leiden, haben die kommunalen Verkehrsbetriebe kaum finanzielle Spielräume. Aber nicht nur in diesem Bereich […]

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GRÜNE JUGEND NRW vor Ort

Du möchtest dich vor Ort engagieren, weißt aber nicht, wie du damit starten sollst? Hier kannst du nach einer Ortsgruppe der GRÜNEN JUGEND NRW in deiner Nähe und ihren Kontaktdaten suchen.

Kreis-/Ortsverband finden:

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Stadt Wesel
Ortsgruppe
Poppelbaumstraße 26
46483 Wesel
gj@gruene-wesel.de
https://www.gruene-wesel.de/tag/gruene-jugend/
Wuppertal
Friedrich-Ebert-Straße 76
42103 Wuppertal
Jonasloeffler@hotmail.de
http://gj-wuppertal.de/
Wetter
Schöntaler Straße 19
58300 Wetter
gruenejugend@niels-wagener.de
Velbert
Schulstraße 33
42551 Velbert
gruene-jugend@gruene-velbert.de
Städteregion Aachen
Franzstraße 34
52062 Aachen
aachen@gruene-jugend.de
https://www.gjac.de
Remscheid
Konrad-Adenauer-Straße 21
42853 Remscheid
gruene.jugend@gruene-remscheid.de
Kreis Paderborn
Hillebrandstraße 5
33102 Paderborn
buero@gruenejugend-pb.de
https://gruenejugend-pb.de
Kreis Olpe
Winterbergstraße 18
57462 Olpe
mike.warnecke@yahoo.de
Oberhausen
Paul-Reusch-Straße 26
46045 Oberhausen
jugend@gruene-oberhausen.de
Münster
Windthorststraße 7
48143 Münster
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https://www.kaktus-muenster.de
Mülheim
Bahnstraße 50
45468 Mülheim an der Ruhr
jugend@gruene-mh.de
http://gruene-jugend-muelheim.de
Mönchengladbach
Brandenberger Straße 36
41065 Mönchengladbach
gj-mg@web.de
Minden-Lübbecke
Brüderstraße 6
32423 Minden
Märkischer Kreis
58636 Iserlohn
mk@gruene-jugend.de
Lohmar
53797 Lohmar
gj@gruene-lohmar.de
Leverkusen/Rheinisch-Bergischer Kreis
Mülheimer Straße 7a
51375 Leverkusen
vorstand@gj-lev-rbk.de
https://www.gj-lev-rbk.de/
Kreis Wesel
Poppelbaumstraße 26
46483 Wesel
gj@gruene-kv-wesel.de
Kreis Steinfurt
Marktstraße 5
48369 Saerbeck
jungegruenest@gmail.com
Kreis Soest
59555 Lippstadt
gruenejugend.kreissoest@gmail.com
Kreis Siegen-Wittgenstein
Löhrstraße 7
57072 Siegen
post@gruene-jugend-siwi.de
https://www.gruene-jugend-siwi.de/
Kreis Kleve
Hagsche Straße 90
47533 Kleve
buero@gjkreiskleve.de
https://www.gjkreiskleve.de
Kreis Gütersloh
Blessenstätte 23a
33330 Gütersloh
info@gjgt.de
http://gjgt.de
Kreis Euskirchen
Viktoriastraße 5
53879 Euskirchen
mail@gruene-jugend-euskirchen.de
https://www.gruene-jugend-euskirchen.de/
Rheinkreis-Neuss
Schulstraße 1
41460 Neuss
info@gj-rkn.de
http://www.gj-neuss.de/
Herford
Clarenstraße 22
32052 Herford
vorstand@gj-hf.de
Hennef
53773 Hennef (Sieg)
hennefgruenejugend@gmail.com
Hamm
Südstraße 44
59065 Hamm
info_gjhamm@web.de
Haltern am See
Kreienbrand 39
45721 Haltern am See
gruenejugend.haltern@gmail.com
Kreis Höxter
Westerbachstraße 34
37671 Höxter
jackygruenejugendhx@gmail.com
Gladbeck
Rentforter Straße 43A
45964 Gladbeck
nicksteinbrich@googlemail.com
Rheine
48431 Rheine
gj@gruene-rheine.de
Gelsenkirchen
Ebertstraße 28
45879 Gelsenkirchen
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Ennepe-Ruhr
Schöntaler Straße 19
58300 Wetter
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Düren
Friedrich-Ebert-Platz 13
52351 Düren
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http://gjdn.de
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44137 Dortmund
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https://gjdo.de
Dinslaken
Duisburger Straße 50
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