Freiheit sichern! Gegen den Überwachungsstaat

„Jene, die grundlegende Freiheit aufgeben würden, um eine geringe vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.“(Benjamin Franklin)

Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 ist weltweit der Kampf gegen den Terrorismus in den Vordergrund staatlicher Bemühungen gerückt. Schon unter der rot-grünen Bundesregierung verfasste der damalige Bundesinnenminister Schily die berüchtigten „Otto-Kataloge“. Sein Nachfolger Schäuble will mit Online-Durchsuchungen und der Vorratsdatenspeicherung die Sicherheit in Deutschland verteidigen. Doch die Logik, durch diese „vorbeugenden“ Maßnahmen den globalen Anti-Terrorkampf zu fördern, hat einen bedenklichen Haken: Die Unschuldsvermutung wird immer stärker durch den staatlichen Eingriff in Privatsphäre und Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger verdrängt. Im Zuge des Sicherheitsstrebens werden unschuldige BürgerInnen zunehmend überwacht und so pauschal unter einen Terrorismusverdacht gestellt. Mit Hilfe der Rhetorik von der „akuten Bedrohungssituation in Deutschland“ werden zusehends elementare Freiheitsrechte zurückgedrängt. Die GRÜNE JUGEND NRW stellt sich gegen eine solche Orwell’sche Logik. Wir lehnen diese gefährliche Entwicklung zum totalen Überwachungsstaat ab – wir dürfen nicht für ein scheinbares Mehr an Sicherheit die Freiheit aufgeben! Prävention muss anders besetzt werden. Verbrechen werden nicht durch Überwachung verhindert. Finanzielle Mittel sollten besser in grundlegende soziale Präventionsmaßnahmen investiert werden, damit weniger Menschen zu StraftäterInnen werden.Das Argument „Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten“ zählt nicht – wir verteidigen das Recht jeder und jedes Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung! Zudem bergen die Überwachungsregelungen erhebliche Möglichkeiten des Missbrauchs, so dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die Daten auch zu anderen Zwecken genutzt werden.Ebenso kritisch beurteilen wir, dass die Privatwirtschaft versucht – vornehmlich zu Werbezwecken – möglichst lückenlose Profile über ihre Kundinnen und Kunden zu erstellen. Dabei ist der Datenschutz für sie nebensächlich. Ein weiteres Problem stellt die Entwicklung dar, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger von sich aus bereitwillig Auskunft über ihre Daten geben oder sie gar ihre Daten selbst völlig bedenkenlos im Internet verbreiten. Dem möchten wir entgegenwirken.

Die GRÜNE JUGEND NRW will auf die klammheimliche Zunahme der staatlichen und privatwirtschaftlichen Überwachung aufmerksam machen. Es ist höchste Zeit, die Bevölkerung zu informieren und zu sensibilisieren, wir müssen die Bürgerinnen und Bürger wachrütteln! Einmal verlorene Freiheit erstreitet sich nur mühselig zurück. Deshalb gilt es, jetzt zu handeln und jetzt die Debatte in die Gesellschaft zu tragen!

Das Thema BürgerInnenrechte hat in den letzten Monaten erstmals wieder Raum gewonnen. Wir müssen diesen Raum ausfüllen, wir müssen gegen die staatliche Überwachung eintreten und für unsere Freiheitsrechte streiten!

Kompetenzerweiterungen der bundesbehördlichen Überwachung stoppen!

Das Bundeskriminalamt (BKA) war bisher lediglich eine Behörde, von der aus die polizeiliche Arbeit der Länder unterstützt und koordiniert werden sollte. Ermittlungsverfahren und Strafverfolgung waren bis zum Jahr 2007 reine Ländersache, erst durch die Föderalismusreform im vergangenen Jahr hat der Bund im Zuge der Terrorbekämpfung seine polizeilichen Kompetenzen drastisch erweitert. Die Verabschiedung des geplanten neuen BKA-Gesetzes wäre ein weiterer Schritt in Richtung zentralistische Super-Behörde. Der Gesetzentwurf sieht etliche Kompetenzerweiterungen vor, so etwa Online-Durchsuchungen, Vorratsdatenspeicherung, Flug- und Schiffsgastdatenspeicherung – also Maßnahmen, die umfassend in die Privatsphäre der BürgerInnen eingreifen und sie unter einen Generalverdacht stellen. Die meisten dieser Kompetenzen lagen bisher ausschließlich zur Strafverfolgung bei den Landeskriminalämtern. Durch die neue Gesetzgebung soll die vorsorgliche Gefahrenabwehr nun zur Aufgabe des Bundeskriminalamts werden.

Besonders kritisch wendet sich die GRÜNE JUGEND NRW gegen die starke Fokussierung der innen- und außenpolitischen Diskussion auf den islamistischen Terrorismus. Daraus hat sich traurigerweise bereits heute ein Generalverdacht gegen muslimische MitbürgerInnen in hohem Ausmaß entwickelt. Dieser systematischen Diskriminierung durch den Staat muss dringend Einhalt geboten werden.

Das BKA-Gesetz sieht in seiner geplanten Form nicht hinnehmbare Eingriffe in die bürgerlichen Freiheit der/s Einzelnen vor. Wir fordern daher alle Parteien, besonders Bündnis 90/Die Grünen in Bund und Land auf, das Zustandekommen dieses BKA-Gesetzes mit allen Mitteln zu verhindern!

Menschen sind keine Nummern!

Seit Februar 2008 liegt ein ReferentInnenentwurf für das geplante zentrale Melderegister auf Bundesebene vor. Bisher gibt es kein zentrales Register – das Meldewesen ist in Deutschland Aufgabe der Kommunen. Und das aus gutem Grund, denn mit der Organisation vor Ort wird einer Zentralisierung des Staates entgegen gewirkt, das kommunale Meldewesen ist ein wichtiger Bestandteil unseres föderalen Staatsaufbaus.

Mit der gebündelten Erhebung selbst sensibler personenbezogener Daten wie Geburtsort, Religionszugehörigkeit, Familienstand, oder Steueridentifikationsnummer ist Datenmissbrauch Tür und Tor geöffnet. Mit dem Melderegister wird eine Struktur geschaffen, in die allmählich noch kritischere Daten eingespeist werden könnten. Daten können durch die Zentralisierung leicht miteinander verknüpft werden, wie es beispielsweise in der Rasterfahndung schon heute passiert. Zugriff auf die gesammelten Daten sollen Meldeämter, Polizeibehörden, Nachrichtendienste und Finanzämter erhalten.

Besonders die Aufnahme der eindeutigen Steueridentifikationsnummer lehnen wir ab, da diese so schleichend zu einer allgemeinen und menschenverachtenden Personenkennzahl würde. Der Entwurf gehört nicht in den Bundestag sondern in den Papierkorb, Zivilgesellschaft und Politik müssen aufgeklärt und mobilisiert werden!

Wir wollen unbehelligt reisen!

Seit August 2007 ist ein Abkommen zwischen der EU und den USA in Kraft, das die Weitergabe von Fluggastdaten in einem extremen Ausmaß festlegt. Bei jedem Transatlantikflug erhält das US-Heimatschutzministerium Daten darüber, wer, wann, woher, wohin geflogen ist, wer neben der jeweiligen Person saß, ob dabei Bonusmeilen gesammelt wurden, bei welcher/m SachbearbeiterIn der Flug gebucht wurde und wie viel Gepäck die Person mit sich führte. Auch ein Gesetzentwurf zu Änderungen im Seerecht wird mit großer Wahrscheinlichkeit im Bundesrat nur abgenickt werden. Dort versteckt sind unter anderem umfangreiche Regelungen zur langfristigen Speicherung von Passagierdaten, die bisher nach sicherem Anlegen des Schiffes umgehend gelöscht werden mussten.Wir fordern den Stopp dieses Gesetzesvorhabens sowie eine öffentliche Debatte über die Speicherung von Reisedaten. Die umfangreiche, vorsorgliche Speicherung von Daten schafft nicht mehr Sicherheit, dafür aber mehr Kontrolle!

Schluss mit der Videoüberwachung in NRW

Bereits seit dem Jahr 2000 erlaubt das nordrhein-westfälische Polizeigesetz die Überwachung von öffentlichen Plätzen. Auf dieser Grundlage fand von 2001 bis 2002 in Bielefeld ein Pilotprojekt zur Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten statt. Mit der Verabschiedung des neuen Landespolizeigesetzes im Sommer 2003 wurde der entsprechende Paragraph mit den Stimmen von SPD und Grünen ausgeweitet. Seitdem dürfen öffentliche Plätze, an denen wiederholt Straftaten begangen wurden und in Zukunft wahrscheinlich sind, überwacht werden.Die Speicherungsdauer der Aufnahmen beträgt „im Regelfall“ zwei Wochen. Inzwischen werden in NRW in Bielefeld, Düsseldorf, Mönchengladbach und Coesfeld öffentliche Plätze per Kamera überwacht. Die Grüne Landtagsfraktion widersetzte sich damals der Mehrheit der Landesdelegiertenkonferenz der Grünen. Diese stellte nur zwei Wochen zuvor fest, dass Videoüberwachung unverhältnismäßig sei und der grundrechtschützenden Tradition der Grünen widerspräche.

Die GRÜNE JUGEND NRW lehnt Videoüberwachung öffentlicher Plätze grundsätzlich ab! Durch diese Überwachung verschiebt sich die Kriminalität lediglich in Seitenstraßen oder auf andere Plätze, die Zahl der Straftaten bleibt größtenteils unverändert. Das zeigt sich in etlichen Teststädten, so auch in NRW. Selbst eine flächendeckende Überwachung wie beispielsweise in London verhindert die Kriminalität nicht. Dort wird jedeR BürgerIn im Durchschnitt täglich von bis zu dreihundert Videokameras aufgenommen, gleichzeitig weist London aber die höchste Kriminalitätsrate unter den europäischen Großstädten auf.

Nicht zu vernachlässigen sind auch die Kosten der Überwachung: Schon die Anschaffung einer einzigen hochwertigen Kamera kostet fünfstellige Beträge, ganz zu schweigen vom nötigen Personalaufwand zur Beobachtung der Aufnahmen. Statt hunderttausende Euro in die ineffiziente Videoüberwachung zu stecken, sollte dringend das Personal sowie die finanzielle und technische Ausstattung der Polizei aufgestockt werden. Persönliche Präsenz ist deutlich wirksamer und effizienter als die Überwachung durch Kameras. Außerdem müssen mehr finanzielle Mittel in soziale Projekte und Jugendarbeit gesteckt werden. Den Menschen zu helfen und sie nicht zu kriminalisieren ist grundsätzlich der Ansatz der GRÜNEN JUGEND NRW.

Der Beobachtungsdruck durch Videokameras führt zu angepasstem Verhalten und Verunsicherung. Für eine demokratische Gesellschaft, die sich auch durch ihre Vielfalt auszeichnet, ist diese Entwicklung fatal! Auch Missbrauch ist nicht auszuschließen.

Wie die „Kofferbomber von Köln“ zeigen, können Anschläge entgegen der herrschenden Argumentation auch durch Videoüberwachung nicht verhindert werden. Stattdessen werden fast ausschließlich unschuldige Personen ins Visier genommen und unter den Terrorismusverdacht gestellt. In der Abwägung glauben wir nicht, dass die mögliche Hilfe bei der Verbrechensaufklärung die negativen Folgen wie die Einschränkung der BürgerInnenrechte, das angepasste Verhalten und die Missbrauchsgefahr der Überwachung, kompensieren kann!

Fünf Jahre nach In-Kraft-Treten des Polizeigesetzes steht eine ehrliche Auswertung der Videoüberwachung in den vier Teststädten noch immer aus. Im Sommer 2008 läuft die Geltung des entsprechenden Paragraphen ab – die schwarz-gelbe Landesregierung aber hat bereits einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung vorgelegt. Wir fordern die Grüne Landtagsfraktion deshalb auf, einer Verlängerung im Landtag nicht zuzustimmen und sich die an den Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz zu halten.

Datenflut ist selten gut – Vorratsdatenspeicherung abschaffen

Seit dem 1. Januar 2008 sind TelekommunikationsanbieterInnen, Internet- und E-Mail-Provider dazu verpflichtet, alle Daten von Telefonverbindungen, Verbindungen mit dem Internet, E-Mail-Verkehr sowie Fax- und SMS-Nachrichten über sechs Monate zu speichern, bei Handy-Telefonaten und SMS-Versand muss sogar der Standort ermittelt werden. Grundlage dafür ist ein am 9. November 2007 im Bundestag beschlossenes Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung, das auch die heftig umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umsetzt. Durch das Telekommunikationsrecht in Deutschland waren TelekommunikationsanbieterInnen und Internetprovider bereits vorher verpflichtet, staatliche Behörden bei der Ermittlung von Straftaten zu unterstützen, eine Studie des Bundeskriminalamtes prognostiziert die Steigung der Aufklärungsquote um weniger als ein Hundertstel Prozent. Die Vorratsdatenspeicherung ist deshalb ungerechtfertigt und überflüssig. Zudem wird die Unschuldsvermutung völlig ad absurdum geführt, denn durch sie werden auch Daten von Personen gespeichert, die keine Verdachtsmomente oder Hinweise auf Gefahren liefern. Stattdessen kann die Überwachung von Internetverbindungen aber ein sehr genaue Analyse von Interessen, Geschäftskontakten und anderen Gewohnheiten ermöglichen. Zum Zwecke der Strafverfolgung in Zusammenhang mit diversen File-Sharing-Prozessen wurden die Internetverbindungsdaten bereits jetzt sinnentfremdet.

Zu Recht wird die Vorratsdatenspeicherung auch von der Wirtschaft heftig kritisiert: Durch die Verbindungsdatenspeicherung türmen sich unendliche Datenmengen auf, die besonders kleineren AnbieterInnen enorme Kosten verursachen. Demgegenüber steht noch nicht einmal ein gesicherter Nutzen: Wer will, kann beispielsweise die eigenen Internetverbindungsdaten ohne großen Aufwand verschleiern, so dass die gespeicherten Daten zur Strafverfolgung völlig wertlos sind.

Die GRÜNE JUGEND NRW lehnt die Speicherung von Telekommunikationsdaten ab, denn sie verletzt das Fernmeldegeheimnis sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Zudem darf die Arbeit von JournalistInnen durch die Einschränkung des InformantInnenschutzes sowie die Schweigepflicht von RechtsanwältInnen und ÄrztInnen und das Beichtgeheimnis von Geistlichen unter keinen Umständen beschnitten werden! Wir unterstützen deshalb auch die Sammel-Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und begrüßen die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 19. März 2008, das den Zugriff auf die gespeicherten Daten vorerst nur im Fall der Strafverfolgung zur Aufklärung schwerer Straftaten erlaubt hat.

Online-Durchsuchungen endlich ausgebremst!

Mit Erleichterung nehmen wir die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in den letzten Wochen zur Kenntnis. Die Absage des obersten Gerichtshofes zur flächendeckenden Erfassung von Autokennzeichen ebenso wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. Februar 2008 bezüglich der verfassungswidrigen Online-Durchsuchung in NRW. Die Anerkennung des Grundrechts auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ weist sowohl Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble als auch Landesinnenminister Ingo Wolf endlich in ihre Schranken, was die Einschränkung von grundgesetzlich verankerten Freiheitsrechten angeht. Damit wurden auch Schäubles Pläne zur Online-Durchsuchung mit Hilfe von so genannten Bundestrojanern in richterliche Schranken gewiesen.

Im digitalen Zeitalter spielt sich auch das private Leben online oder zumindest auf dem PC ab. Damit erhält das Ausspionieren des Computers durch staatliche Spionagesoftware den Charakter einer Hausdurchsuchung. Die Online-Durchsuchung ist ein inakzeptabler Angriff auf die Rechte der Bürgerinnen und Bürger! Die Missbrauchsgefahr ist enorm hoch, die technisch verlässliche Umsetzbarkeit unglaublich kostenintensiv und trotzdem kaum möglich. Kriminelle können schon mit geringem technischem Wissen den staatlichen Störenfried umgehen, oder schlicht in Zukunft keine kritischen Informationen mehr auf ihren Computer speichern.

Adressverwendung durch Unternehmen stärker kontrollieren

Doch nicht nur der Staat versucht sich immer mehr Informationen über seine BürgerInnen zu verschaffen: Werbetreibende Unternehmen sind zunehmend bemüht, mithilfe von „qualifizierten“ Adressdaten möglichst punktgenau und ohne große Streuverluste zu werben. Dieses so genannte Direktmarketing verzeichnet innerhalb der Werbebranche das größte Wachstum. Großunternehmen wie VISA, Payback oder die Deutschen Bahn versuchen mit ihren Bonus-Systemen möglichst lückenlos das Konsumverhalten ihrer KundInnen zu protokollieren. Internetversandhäuser wie Amazon ziehen beispielsweise aus dem Cross-Selling-System ihres Onlineshops („Kunden, die XX gekauft haben, haben auch YY gekauft…“) Rückschlüsse auf Interessen und Neigungen der KäuferInnen.Diese Auswertung von KundInnendaten ist zurzeit ebenso wie der freie Handel mit Adressen vom Gesetzgeber erlaubt. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert deshalb eine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, KundInnen deutlicher als bisher auf die Verwendung und die Weitergabe ihrer Adressen aufmerksam zu machen sowie sie auf ihr Widerspruchsrecht hinzuweisen. Schon heute müssen dazu Einverständniserklärungen eingeholt werden, oft aber geschieht dies unbemerkt und im „Kleingedruckten“. Floskeln wie „Ich erkläre mich damit einverstanden, wenn meine Daten an Geschäftspartner weitergegeben werden.“ sind zwar juristisch wasserdicht, sie entbehren aber jeglicher Transparenz.

Ebenso verurteilen wir die Herausgabe von Daten zu Werbezwecken durch öffentliche Stellen wie Melde- oder Kraftfahrzeugämter. Es ist nicht hinzunehmen, dass Daten, zu deren Angabe BürgerInnen verpflichtet sind, verantwortungslos weitergegeben oder weiterverkauft werden. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert deshalb hier ein klares Verbot. Zur Durchsetzung solcher strengen und notwendigen Richtlinien bedarf es eines größeren Einflusses der Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten und der VerbraucherInnenschutzzentralen als Kontrollinstanz.

Scoring transparent gestalten!

Banken und Versicherungen sind beim Abschluss von Kredit- und Versicherungsverträgen natürlich bemüht, ein möglichst geringes Risiko einzugehen. Beim so genannten Kredit-Scoring werden deshalb alle möglichen Informationen über KundInnen gesammelt, zusammengeführt und daraus ein statistischer Scoring-Wert errechnet. Die Datensammlung beginnt bei soziodemografischen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Bildungs- und Familienstand sowie Beruf, reicht aber bis hin zum Wohnviertel und dem „Niveau“ der Zeitungsabos in der Nachbarschaft, also auch Daten, die objektiv nichts mehr mit der Kreditsicherung zu tun haben.

Die Herkunft, Auswahl und Gewichtung der Daten zur Berechnung des Scoring-Wertes muss transparent und nachvollziehbar gestaltet werden, so dass auch der Widerspruch von VerbraucherInnen ermöglicht wird. Bei der Kreditvergabe dürfen lediglich der finanzielle Hintergrund einer Person sowie unmittelbar mit der Kreditvergabe in Zusammenhang stehende Informationen (wie die Geschäftsidee) berücksichtigt werden. Auch die Auskünfte über die eigenen Schufa-Daten müssen kostenlos und unbürokratisch möglich sein. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sowohl bei Einträgen als auch bei der Auskunftserteilung umgehend informiert werden. Wenn einE BetroffeneR ihre/seine Daten abfragt, darf dies nicht protokolliert werden.

Eigenverantwortlichen Umgang mit persönlichen Daten fördern

Im Zuge des so genannten Web 2.0 lädt das Internet immer stärker zur Beteiligung der NutzerInnen ein: Tausende Jugendliche tun völlig unbekümmert ihre persönlichen Meinungen und Gefühle im eigenen Weblog kund und veröffentlichen im Schüler- bzw. StudiVZ private Informationen und Fotos. Die Hemmschwelle, die Persönlichkeit im Internet und auch die privatesten Dinge zu veröffentlichen ist im Zuge dieser Neuerungen erheblich gesunken. Über damit verbundene Gefahren machen sich die wenigsten Gedanken, dabei muss sich jedeR Einzelne genau überlegen, welche Daten sie/er wirklich preisgeben will. Es gibt bereits Fälle, in denen ArbeitgeberInnen sich vor Bewerbungsgesprächen in Suchmaschinen oder auch im StudiVZ über ihre BewerberInnen informiert haben – oft zu Ungunsten der KandidatInnen. Wir rufen deshalb auch die ArbeitgeberInnen dazu auf, bei der Auswahl von BewerberInnen keine zweifelhaften Informationen aus dem Internet zu Rate zu ziehen!

Zudem erneuern wir unsere Forderung nach einer Stärkung der Medienkompetenz in der Schule. Bereits dort muss über Nutzen und die Möglichkeiten des Internets, aber auch die Gefahren sowie die informationelle Selbstbestimmung aufgeklärt werden! SchülerInnen müssen damit vertraut gemacht werden, wie beispielsweise Unternehmen wie Google arbeiten, welche Risiken die Selbstpräsentation im Internet birgt, und welche Rechte jedeR Einzelne hat, um der öffentlichen Bloßstellung entgegen zu wirken.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung vom 6.4.2008 in Münster

Die GRÜNE JUGEND NRW ist auch weiterhin für eine Ablehnung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags

Um Missverständnisse, die aus der Nichtbeteiligung an der gemeinsamen Pressemitteilung von Junger Union, Julis und Jusos entstehen könnten, zu vermeiden, erklärt der Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND NRW:

„Auch die GRÜNE JUGEND NRW lehnt den Jugendmedienschutzstaatsvertrag entschlossen ab! Dies haben wir bereits durch unseren LMV-Beschluss und die gemeinsame Pressemitteilung mit den NRW Jusos deutlich gemacht.
Eine Beteiligung an der gemeinsamen Pressemitteilung mit JU, Julis und Jusos kam für uns jedoch nicht in Frage, da JU und Julis bereits im Vorfeld eine Zusammenarbeit mit der Linksjugend [solid‘] NRW ausgeschlossen hatten. Ein solcher Ausschluss widerspricht dem Demokratieverständnis der GRÜNEN JUGEND NRW. Das ändert jedoch nichts an dem inhaltlichen Konsens gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag.“

Füreinander einstehen – Armut umfassend bekämpfen

Seit einigen Jahren wird in der Öffentlichkeit wieder vermehrt über das Thema Armut und die Möglichkeiten zur Bekämpfung diskutiert und gestritten. Armut bedeutet abseits der Gesellschaft zu stehen, an ihr nicht teilhaben zu können, oft aufgrund ungenügend finanzieller Mittel. Dabei ist Armut nicht nur ein Mangel an finanziellen Ressourcen, sondern vielmehr ein umfassender Mangel an Verwirklichungs- und Teilhabechancen, der zum Teil über Generationen hinweg weitergegeben wird. Die Aufgabe guter Sozialpolitik ist es, die Spirale der Armut zu durchbrechen und sozial benachteiligten Menschen wieder Chancen, Möglichkeiten und Perspektiven zu geben.

Wir wollen aufzuzeigen, an welchen Stellen die gesellschaftliche Teilhabe in Deutschland für eine große Zahl von Menschen nicht möglich ist. Wir weisen auf politische Ansätze hin, wie die Gesellschaft gerechter gestaltet werden kann. Als Jugendverband richten wir dabei unsere besondere Aufmerksamkeit auf die Kinder und Jugendlichen in Deutschland.

Wir setzen zwar auf staatliche Instrumente, der Kampf gegen soziale Ungerechtigkeiten ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir treten für eine solidarische Gesellschaft ein, in der Menschen für ihre MitbürgerInnen Verantwortung übernehmen und in der Schwächere von Stärkeren unterstützt werden. Einen Beitrag zur Gesellschaft kann und soll jedeR Einzelne nach den jeweiligen Möglichkeiten leisten. Wir wehren uns gegen die zunehmende Individualisierung der Lebensrisiken: Der Staat und die Gesellschaft müssen Lebenssituationen wie Bildung, Kindererziehung, Familiengründung und -pflege ebenso unterstützen wie bei Krankheit, Armut und sonstige Benachteiligungen.

Soziale Problemlagen erkennen

Auch wenn es in Deutschland ein im internationalen Vergleich sehr ausgeprägtes Sozialsystem gibt, nimmt die Diskussion über soziale Gerechtigkeit, über abgehängtes „Prekariat“ und eine wachsende Unterschicht an Fahrt auf. Gleichzeitig wird das Fundament unseres Sozialsystems immer brüchiger. Nach dem Sozialbericht NRW von 2007 sind etwa 14,3 Prozent der Bevölkerung inzwischen von Armut betroffen und müssen ihren Lebensunterhalt mit weniger als 615 Euro monatlich bestreiten. Am Stärksten trifft diese Entwicklung Erwerbslose, MigrantInnen, Geringqualifizierte, so wie Kinder und Jugendliche, besonders jene von Alleinerziehenden. Absurderweise ist jedeR Dritte von Armut Betroffene erwerbstätig, davon hat jedeR Sechste sogar eine Vollzeitstelle. Gerade im Niedriglohnbereich werden seit Jahren massiv Vollzeitstellen in geringfügige oder befristete Beschäftigungen umgewandelt. Besonders Frauen sind oft zum Nebenerwerb in qualitativ schlechten Aushilfsjobs gezwungen. So drücken Unternehmen nicht nur ihre Kosten, sondern zerstören auch das gesellschaftlich wichtige Klima der sozialen Sicherheit.

Der gesellschaftliche Reichtum konzentriert sich immer stärker in wenigen Händen. Die reichsten zwanzig Prozent der Bevölkerung in NRW haben ein zehntausendmal höheres Vermögen als die ärmsten zwanzig Prozent. So geht schon seit einigen Jahren die Schere zwischen Arm und Reich stärker auseinander. Unser Steuersystem ebenso wie die Sozialversicherungen (Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) leisten der Umverteilung von unten nach oben noch weiteren Vorschub. Dem treten wir entgegen und stehen für eine gerechte Gesellschaft ein. Die Lasten müssen zwischen Reichen und Armen, zwischen Stärkeren und Schwächeren fair verteilt werden, um Armut nachhaltig zu bekämpfen und zu verhindern!

Arbeit muss sich lohnen

Befristete Arbeitsverträge, Zeitarbeit und schlecht bezahlte Beschäftigung zum Beispiel in Minijobs verschärfen das Armutsrisiko weiter. Wer Vollzeit arbeitet, muss davon auch leben können! Die GRÜNE JUGEND NRW steht hinter dem Lohnabstandsgebot, welches besagt, dass das Einkommen einer Vollzeitarbeit oberhalb des Sozialhilfesatzes liegen muss. Mit diesem Vergleich darf aber nicht bei den Bedürftigen gekürzt werden, im Gegenteil: das Problem sind zu niedrige Löhne, denn gerade im Niedriglohnbereich versuchen ArbeitgeberInnen oft, die Löhne immer weiter zu drücken. Wir treten deshalb für einen armutsfesten gesetzlichen Mindestlohn außerhalb der Tarifvereinbarungen ein. Damit wird nicht die Tarifautonomie untergraben, sondern lediglich eine konkrete Lohnuntergrenze festgesetzt, um sittenwidrige Löhne zu bekämpfen. Bei der Höhe orientieren wir uns an der EU-Armutsdefinition und fordern einen Mindestlohn von wenigstens 7,50 Euro brutto pro Stunde, der jährlich an die Preissteigerungen angepasst werden muss. Darüber hinaus können je nach Branche natürlich weiterhin höhere Mindestlöhne festgelegt werden.

Auch wenn Arbeitslosigkeit das Armutsrisiko stark erhöht, darf erfolgreiche Sozialpolitik nicht schlicht auf der Schaffung und Vermittlung von Arbeitsplätzen beruhen. Angebote sind wichtig, dabei dürfen Menschen aber nicht über finanzielle Sanktionen zur Arbeit gezwungen werden. Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“) müssen so ausgestaltet sein, dass sie einen tatsächlichen Qualifizierungseffekt für die / den Arbeitslosen bedeuten. Solche Maßnahmen müssen grundsätzlich auf der Basis von Freiwilligkeit erfolgen. Die Kontrolle dieser Grundsätze muss vor Ort durch öffentliche Stellen geregelt werden.Wir setzen uns stattdessen für positive finanzielle Anreize in Form von verbesserten Zuverdienstregelungen ein. Egal ob mit Arbeitslosengeld II (ALG II / „Hartz IV“), Bafög, Kindergeld oder Minijob: Eigenes Einkommen lohnt sich immer nur begrenzt, da im Gegenzug oft die Zuschüsse gekürzt werden oder ganz entfallen. Anstatt über vermeintlich faule Sozialschmarotzer zu schimpfen, muss die Politik hier ansetzen und Zuverdienste fördern.

Als Ausweg fordert die GRÜNE JUGEND NRW die Einführung einer negativen Einkommensteuer, die eigenen Zuverdienst honoriert, mit hohem, existenzsichernden Freibetrag. Liegt die theoretische Steuerbelastung (die zu zahlenden Steuern je nach eigenem Einkommen) unterhalb des Freibetrages, dann ist keine Steuerzahlung notwendig, sondern das Finanzamt zahlt die Differenz zwischen Freibetrag und Steuerschuld zusätzlich zum eigenen Einkommen als „negative Einkommensteuer“ aus. Das eigene Einkommen muss nur zu einem geringen Teil versteuert werden. Insgesamt bleibt so mit eigenem Einkommen deutlich mehr als nur der Freibetrag, den auch arbeitslose Menschen erhalten. Im Gegenzug werden hohe Einkommen über dem Freibetrag und endlich auch Einkommen aus Vermögen stärker belastet.

Existenzsicherung ist ein Grundrecht

Von Armut bedroht sind besonders EmpfängerInnen von Sozialleistungen, insbesondere ALG II-BezieherInnen – schuld daran sind die viel zu niedrigen Regelsätze. Wir bekräftigen unsere Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen, dessen Ziel ein selbstbestimmtes Leben aller Menschen in Würde ist. Wir sind uns aber bewusst, dass es ein Projekt für die Zukunft ist. Deshalb unterstützen wir die Forderungen der Sozialverbände, die Regelsätze sofort für Erwachsene auf 420 Euro und für Kinder auf 300 Euro anzuheben. Diese erste Erhöhung ist jedoch nicht ausreichend. Die Regelsätze müssen dringend neubestimmt und ehrlich an die Bedarfe der EmpfängerInnen angepasst werden – es darf nicht sein, dass erst geschaut wird, welche Mittel den öffentlichen Haushalten zur Verfügung stehen und sich daraus die Höhe der Regelsätze ergibt.

Wir fordern, die ehemaligen alltagsbezogenen Einmalbeihilfen in einer Erhöhung der Regelsätze aufgehen zu lassen. Dieser Betrag muss es ermöglichen, Geld für Anschaffungen selbst anzusparen. Für Großanschaffungen muss es wieder einmalige Beihilfen geben. Die dazu notwendige Bedarfsprüfung muss einfach nur für die Betroffenen menschenwürdig ausgestaltet werden. Wir fordern darüber hinaus die Einführung von Lebenslagenspezifischen Einmalbeihilfen.

Der einheitliche Kinderregelsatz muss so ausgestaltet sein, dass er sich am maximalen Bedarf orientiert.

Eine weitere Ungerechtigkeit liegt darin, dass Arbeitslose aktuell nahezu ihre gesamten Ersparnisse aufbrauchen müssen, bevor sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Die Grenzen für das Schonvermögen müssen deshalb dringend angehoben werden, denn die heutige Regelung verhindert einerseits anständige Vorsorge fürs Alter und fördert andererseits massiv den gesellschaftlichen Abstieg.

Zwei spezielle Probleme sind zudem die Altersarmut und die chronische Unterfinanzierung der Rentenkasse. Auch durch die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre werden statt Abhilfe zusätzlich neue Probleme geschaffen. Die starre Festlegung auf ein übergreifendes Alter verkennt schon allein die Tatsache, wie weit die körperliche Belastung bei unterschiedlichen Berufen auseinander liegt. Die GRÜNE JUGEND NRW tritt daher für ein flexibles Renteneintrittsalter ein, das je nach Branche differenziert werden muss und so unterschiedliche Belastungen und Interessen von Berufsgruppen berücksichtigt. Daneben muss (als ein Schritt zum Grundeinkommen) umgehend eine Grundrente eingeführt werden, die allen RentnerInnen unabhängig von vorherigen Einzahlungen eine Rente in existenzsichernder Höhe sichert.

Eigentum verpflichtet

Die beiden Volksparteien diskutieren aktuell wieder über eine Reform der Erbschaftsteuer, nachdem das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Gesetzeslage für nicht tragbar erklärte. Heute werden Geld- und Wertpapiererbschaften stärker belastet als das Erbe von sonstigem Eigentum, also zum Beispiel Grundstücken, Häusern oder Firmen. Anstatt über eine gerechte Reform nachzudenken, fordern PolitikerInnen der CDU/CSU jetzt plump die Abschaffung der gesamten Steuer. Dabei werden ausgerechnet Erbschaften im internationalen Vergleich in Deutschland sehr gering belastet, was nicht nur die Schere zwischen Arm und Reich auseinander treibt, sondern auch soziale Klassen über Generationen hinweg verankert, denn Erbschaften sind gesellschaftlich sehr ungleich verteilt.

Nach Schätzungen werden jedes Jahr 180 Milliarden Euro vererbt, Tendenz steigend. Der Anteil der Erbschaftssteuer an den gesamten Steuereinnahmen in Deutschland liegt allerdings nur bei einem halben Prozent oder gut vier Milliarden Euro. Die GRÜNE JUGEND NRW sieht es als soziale Ungerechtigkeit an, dass vererbtes Vermögen so gering besteuert wird. Deshalb setzen wir uns für eine Reform der Erbschaftssteuer ein, die das Aufkommen und so die Vermögensbelastung steigert.

Eine angemessen hohe Besteuerung von Erbschaften stellt keineswegs eine Neidsteuer dar, sondern wirkt vielmehr der Verfestigung sozialer Ungleichheiten entgegen. Gleichzeitig fordern wir ausdrücklich, dass die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Verwendung der Gelder für gemeinnützige Zwecke erweitert werden, Deshalb setzen wir uns für Modelle ein, Erbschaften steuerbegünstigt in die Gründung gemeinnütziger Stiftungen fließen zu lassen. In Ländern wie Großbritannien oder den USA ist besonders dieses private Engagement für die Gesellschaft recht verbreitet, wohingegen das Stiftungswesen in Deutschland gerade noch in den Kinderschuhen steckt. Es besteht jedoch ein großes Bedürfnis nach solcher Förderung, mit der natürlich kein Rückzug staatlicher Subventionen einhergehen darf. Wir brauchen eine Reform des Stiftungswesens, welche die Einbindung von wohlhabenden Bevölkerungsschichten in die soziale Verantwortung gewährleistet und fördert!

Öffentliche Infrastruktur bewahren und ausbauen

Wir setzen insbesondere einen Schwerpunkt auf die öffentliche Infrastruktur, anstatt lediglich auf individuelle Transfers zu vertrauen. Seit geraumer Zeit findet ein Ausverkauf öffentlichen Eigentums auf allen Ebenen statt. Gleichzeitig zieht sich die öffentliche Hand durch Privatisierung wichtiger infrastruktureller Kernbereiche immer mehr aus ihren Aufgaben zurück. Das betrifft örtliche Schwimmbäder und Kultur- und Jugendzentren ebenso wie die kommunalen Stadtwerke oder auch Wohnungsbaugesellschaften wie die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG). Der Rückzug des Staates dient allein der kurzfristigen Haushaltsbeschönigung – das Nachsehen haben dabei besonders ärmere und jüngere Menschen, die oftmals auf öffentliche Angebote angewiesen sind. Deshalb wendet sich die GRÜNE JUGEND NRW ganz klar gegen den Ausverkauf der öffentlichen Infrastruktur.

Ein weiteres Problem ist der Sparwahn der Landes- und Bundesregierung. Haushaltskürzungen betreffen in erster Linie soziale Projekte und gehen zu Lasten öffentlicher Investitionen in Bildung und Kultur. Die GRÜNE JUGEND NRW kritisiert diese kurzsichtige Politik und fordert die Verantwortlichen dazu auf, besonders im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit, nicht weiter auf notwendige Ausgaben zu verzichten.

Armut ernsthaft bekämpfen

Die Debatte über Hartz IV erweckt oft den Eindruck, Armut sei per Gesetz verordnet oder könne per Gesetz abgeschafft werden. Dabei gab es Armut schon immer und wo es Reichtum gibt, da wird sich auch relative Armut nicht verhindern lassen. Wir streiten trotzdem für eine Gesellschaft, in der die Unterschiede zwischen Arm und Reich möglichst klein gehalten werden und nicht die Herkunft oder der Geldbeutel der Eltern über die eigene Zukunft entscheiden. Alle Menschen in unserer Gesellschaft haben das gleiche Recht auf Teilhabe, auf Entwicklung und Entfaltung. Armut ist zurzeit regelrecht ein Brandmal, das unsere Gesellschaft künstlich spaltet. Dabei geht es oft nicht nur um mangelndes Geld, sondern vielmehr um Mangel an sozialer und kultureller Integration.

Wir wollen Armut ernsthaft und nachhaltig bekämpfen und so dem Auseinanderdriften der Gesellschaft entgegenwirken. Das erreichen wir nicht allein, indem wir die Rücknahme der Agenda 2010 fordern oder ein bedingungsloses Grundeinkommen einführen. Staatliche Leistungen sind wichtig im Kampf gegen Armut und vor allem die staatliche Sozialarbeit muss weiter gestärkt werden, beides kann und soll aber zivilgesellschaftliche Hilfe nicht ersetzen. Unzählige soziale Einrichtungen wie Krippen, Kindergärten, Schulen, Jugendzentren, Heime für Obdachlose oder Altersheime werden schon heute von nicht-staatlichen Organisationen wie Kirchen, nachbarschaftlichen Initiativen oder Sozialverbänden getragen. Auch das enorme ehrenamtliche Engagement vieler BürgerInnen ist aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Ehrenamt bindet viele Menschen in die soziale Arbeit ein, schafft Vertrauen untereinander und hilft soziale Kluft zu überwinden.

Zivilgesellschaft stärken

Die GRÜNE JUGEND NRW befürwortet deshalb die Gründung von nicht-staatlichen Kindergärten und Schulen in gemeinnütziger Trägerschaft, z.B. von Elterninitiativen. Diese dürfen aber weder zu Rendite-orientierten Unternehmen werden, noch durch Elternbeiträge oder Schulgeld nur einer reichen Elite offen stehen. Deshalb muss auch der Zugang zu diesen privaten Institutionen kostenlos gestaltet und in gleichem Maße wie staatliche Einrichtungen vom Land gefördert werden. Schon heute finanziert das Land NRW 94 Prozent der Kosten von Privatschulen, die sich gleichzeitig an den Lehrplänen und Bestimmungen des Landes orientieren müssen. Wir wollen die Vielfalt an Unterrichtsmethoden und somit die Möglichkeit, individueller auf die einzelnen SchülerInnen einzugehen, fördern, wenn sich diese am Wohle des Kindes orientieren. Deshalb müssen auch öffentliche Schulen möglichst große Autonomie in der Verwendung ihrer Mittel und der Gestaltung des Unterrichtes erhalten.

Den Trend zu mehr Privatschulen in NRW hat sich in den letzten Jahren verstärkt und muss durchaus kritisch betrachtet werden, denn die Gefahr Ungerechtigkeiten im Bildungssystem durch „Eliteschulen“ weiter zu verschärfen ist groß. Der Staat darf sich nicht aus der Pflicht ziehen, sondern muss endlich kostenlose Bildung für alle Kinder und Jugendliche anbieten. Wir lehnen den Trend hin zu einer Elitebildung als gesellschaftliche Ungerechtigkeit ab. Statt einige Privilegierte zu bevorteilen, müssen soziale Nachteile ausgeglichen werden.

Jedes vierte Kind in NRW ist arm

In Nordrhein-Westfalen leben laut dem Sozialbericht NRW 2007 über 815.000 Kinder in einkommensarmen Haushalten, jedes vierte Kind gilt als arm. Besonders hoch ist das Armutsrisiko für Kinder und Jugendliche, deren Eltern arbeitslos oder alleinerziehend sind, sowie für solche mit Migrationshintergrund. Laut der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit beziehen in NRW 700.000 Menschen unter 25 Jahren ALG II, 460.000 Kinder unter 15 Jahren beziehen Sozialgeld.

Besonders Kinder und Jugendliche sind VerliererInnen der Hartz-Reformen. Sah das alte Bundessozialhilfegesetz (BSHG) neben einer nach Altersgruppe gestaffelten Regel- und Bekleidungspauschale auch Einzelleistungen etwa für den Schulbedarf oder bei Krankheitskosten vor, orientieren sich die neuen Regelsätze am (viel zu niedrigen!) Satz für einen männlichen Alleinstehenden – Kinder bis 13 Jahre erhalten mit 207 Euro etwa 60%, Jugendliche mit 276 Euro etwa 80% seines Regelsatzes. Für Ernährung sind 2,55 Euro täglich, für Kleidung 20,56 Euro monatlich und für sämtliche andere Ausgaben wie Schulbedarf und -ausflüge gerade einmal 2,62 Euro pro Tag vorgesehen.

Die Hartz IV-Leistungen für Kinder und Jugendliche reichen bei weitem nicht aus, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Gesunde Ernährung ist faktisch nicht finanzierbar, geschweige denn eine Mitgliedschaft im Sportverein oder Kinobesuche. Folgen der Armut sind häufig gesundheitliche Probleme, schlechte Bildungszugänge und gesellschaftliche Isolation. Die Entwicklungschancen eines Kindes werden damit massiv eingeschränkt. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert die Einführung eines eigenen Regelsatzes für Kinder und für Jugendliche, der an die realen Bedürfnisse je nach Entwicklungsstand angepasst sein muss. Auf Basis dieses Regelsatzes setzen wir uns für die Einführung eines Kindergrundeinkommens ein, das anstelle des bisherigen Kindergeldes tritt und unabhängig von Sozialleistungen, elterlichem oder eigenem Einkommen gezahlt wird.

Kinder sind Zukunft!

Kinder sind nicht nur von Armut betroffen, sie stellen in unserer Gesellschaft auch eines der Armutsrisiken schlechthin dar. Nicht immer reicht die Erwerbstätigkeit der Eltern für die Ausgaben bei Erziehung, Betreuung und Bildung der Kinder. Gerade auch die Umstellung von Erziehungs- auf Elterngeld benachteiligt Geringverdienende, ALG-II-Beziehende, Auszubildende und Studierende. Gleichzeitig werden die Kommunen durch die verfehlte Kinderpolitik der Landesregierung – insbesondere das Kinderbildungsgesetz – gezwungen, die Elternbeiträge drastisch zu erhöhen. Ebenso steigen die Kosten für Schulmaterialien aufgrund der Einschränkung der Lernmittelfreiheit. Besonders für EmpfängerInnen von Sozialleistungen ist die Anrechnung des Kindergeldes auf ALG II ein massives Problem, dem mit einem Kindergrundeinkommen entgegengewirkt werden kann. Kinder dürfen kein Risiko sein, deshalb müssen Eltern durch den kostenlosen Zugang ihrer Kinder zu Bildung und Kultureinrichtungen weitestgehend entlastet werden.

Bildung ist der Schlüssel im Kampf gegen Armut

Bildung hat eine Schlüsselstellung im nachhaltigen Kampf gegen Armut. Jedoch benachteiligt das deutsche Bildungssystem Kinder aus einkommensschwachen und bildungsfernen Familien, wie bereits die UN-Menschenrechtskommission attestierte. Chancengleichheit in der Bildung muss bereits im frühkindlichen Alter beginnen, alle Kinder haben das Recht auf eine qualifizierte Förderung von Anfang an! Deshalb fordert die GRÜNE JUGEND NRW den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr, den verpflichtenden Kitabesuch ab drei Jahren und die Elternbeitragsfreiheit. Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) der schwarz-gelben Landesregierung steuert stattdessen in eine ganz falsche Richtung: die Gruppen werden durch die Umstellung von einer Gruppenpauschale auf die Kopfpauschale vergrößert, für Kinder unter 3 Jahren gibt es zukünftig weniger Betreuungspersonal, die Elternbeiträge werden vielerorts steigen. Ob vorhanden Stellen erhalten bleiben ist fraglich, im Gegenteil: fünf-zweier-Stellen sind abgeschafft, das Berufspraktikum wird nicht mehr finanziert und die Arbeitszeit der ErzieherInnen richtet sich nach den für die Kinder gebuchten Stunden, so werden Stundenkürzungen von bis zu 30 % erfolgen.

Das selektive Schulsystem trägt weiter zur Ungerechtigkeit bei, denn die Kinder werden heute bereits nach der vierten Klasse aufgeteilt. Auch die Einführung von Studiengebühren setzt diese Benachteiligung fort. Wir fordern gleiche Bildungschancen für alle Kinder und Jugendliche unabhängig von Einkommen und sozialer Herkunft der Eltern. Dafür benötigen wir eine gemeinsame Schule für alle, die Lernmittelfreiheit sowie kostenlose Bildung an den Hochschulen. Wir fordern den kostenlosen Zugang zum Internet für alle Menschen. Dies kann durch kostenlose Internet-Terminals in öffentlichen Einrichtungen geschehen.

Die GRÜNE JUGEND NRW fordert die Vermittlung von Kenntnissen im Umgang mit Geld für alle SchülerInnen als Pflichtbestandteil des Lehrplans um Überschuldung und damit verbundene Armut vorzubeugen.

Bildung ist und bleibt staatliche Pflichtaufgabe. Wir beobachten mit Sorge den Trend zur Gründung und zur steigenden Beliebtheit von Privatschulen. Insbesondere „Eliteschulen“ begünstigen die Abkoppelung der Kinder aus privilegierten Bevölkerungsgruppen und reproduzieren so soziale Schieflage. Zwar lehnt die GRÜNE JUGEND NRW nicht grundsätzlich die Gründung nicht-staatlicher Kindergärten und Schulen in gemeinnütziger Trägerschaft ab, diese muss aber an strenge Auflagen, insbesondere der herkunftsabhängigen Zugangschancen unterliegen. Da die anteilige Finanzierung von Ersatzschulen an die Einhaltung von Landesbestimmungen und der zentralen Lehrpläne gekoppelt ist, müssen hier die Kontrollen optimiert werden. Wir wünschen uns, dass die öffentliche Anerkennungskultur bürgerschaftlichen Engagements, wie es in privaten Bildungseinrichtungen im großen Maße herrscht, ausgebaut wird. Notwendig ist die Ausweitung des Angebots an alternativen Schulformen in staatlichen Schulen. Die Gründung von Versuchsschulen muss entschieden vorangetrieben werden. Eine vollständige Finanzierung durch das Land ist ebenso selbstverständlich wie der Ausgleich der durch die Versuchssituation entstehenden, möglichen Nachteile.

Armut macht krank – Krankheit macht arm

Menschen aus einkommensschwachen Familien und SozialleistungsempfängerInnen erkranken häufiger. Wir setzen uns deshalb für eine kostenlose öffentliche Gesundheitsversorgung ein. Unser derzeitiges Gesundheitssystem ist in höchstem Grade ungerecht und bevorzugt die Gutverdienenden auf Kosten der breiten Masse. Besonders die Trennung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung teilt die medizinische Versorgung in zwei ungleiche Klassen. Die GRÜNE JUGEND NRW setzt sich daher für die Vereinigung sämtlicher gesetzlicher wie privater Krankenkassen innerhalb einer gemeinsamen BürgerInnenversicherung ein, in die alle Bürgerinnen und Bürger gemäß ihres gesamten Einkommens einzahlen. Aus der Versicherung erhalten alle BürgerInnen die gleichen Ansprüche auf medizinische Behandlungen und gesundheitliche Versorgung.

Erste Schritte auf dem Weg dahin sind mit der letzten „Gesundheitsreform“ und der Einführung des Gesundheitsfonds zwar getan, die Trennung zwischen privat und gesetzlich Versicherten wurde aber aufrecht erhalten und noch weiter verschärft. Sowohl die Beitragsbemessungsgrenze, welche die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf einen Höchstbetrag festlegt, als auch die Versicherungspflichtgrenze, die festlegt ab welchem Einkommen man aus der gesetzlichen Krankenkasse austreten darf, sorgen dafür, dass besonders gut verdienende und damit meist auch gesundheitlich gut versorgte Angestellte ebenso wie Selbstständige und Beamte sich aus dem Solidarsystem zurückziehen können. Wir dürfen keine Zwei-Klassen-Medizin dulden, die Armut und Benachteiligung auch auf dem medizinischen Sektor festigen.

Kinder müssen besser geschützt werden. Nicht selten resultiert aus einer prekären Lebenssituation der Eltern eine Gefährdung des Kindeswohls. Notwendig ist eine bessere Verzahnung der Angebote und Maßnahmen der freien Träger, der Kommunen, Schulen und Kindertageseinrichtungen. Einsparungen in öffentlichen Haushalten dürfen nicht zu einer Verschlechterung des Kinderschutzes führen. Das Land ist aufgefordert, die Vorgabe von Standards und eine ausreichende Finanzierung sicherzustellen.

Kultur ist Lebenselixier

Bei der häufig populistischen Debatte über die wachsende „Unterschicht“ und auch über „Unterschichtenfernsehen“ wurde ein wichtiger Aspekt von Armut, die kulturelle Armut, auf die politische Agenda gesetzt. Es ist ein Problem, wenn Kinder nicht lernen, selbst zu basteln, zu spielen, zu lesen und einfach kreativ zu sein. Besonders in ärmeren Familien mangelt es oft an Anregungen für Kinder, was auf Dauer zu einem Mangel an Phantasie und einer eingeschränkten persönlichen Entfaltung führen kann, wodurch zum Teil das ganze Leben bestimmt wird.

Um das zu verhindern, muss die Möglichkeit ein Theater oder Kabarett zu besuchen, ins Kino zu gehen oder alternative Ausdrucksformen zu erlernen, allen Menschen offen stehen. In vielen Städten können sich vor allem ALG II-BezieherInnen das Kulturangebot, aber auch die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nicht leisten. Wir fordern deshalb flächendeckend die Einführung eines Kulturpasses für Arbeitslose und GeringverdienerInnen, der zum kostenlosen Eintritt in Theater, Kinos, Museen und Schwimmbäder sowie zur kostenlosen Fahrt mit dem ÖPNV und der kostenlosen Mitgliedschaft in Sportvereinen berechtigt. Der Pass soll die gesellschaftliche Teilhabe unabhängig vom finanziellen Hintergrund erleichtern. Dabei muss eine Stigmatisierung der Betroffenen vermieden werden, weshalb allen Menschen der Erwerb des Kulturpasses offen stehen muss. Aus dem Pass selbst darf hierbei nicht ersichtlich sein, ob die/der InhaberIn diesen zu verbilligten Konditionen erstanden hat oder nicht In einigen Städten gibt es zwar ähnliche Projekte für die Kommune, oft ist aber nur ein kleiner Personenkreis anspruchsberechtigt und es werden nur relativ geringe Vergünstigungen allein für lokale Angebote gewährt.

Kunst und Kultur müssen viel stärker als bisher theoretisch und praktisch in Kindergärten und Schulen verankert werden. Die finanzielle Unterstützung wie durch das Programm „Jedem Kind ein Instrument“ ist ein Anfang, der den tatsächlichen Bedarf aber nicht abdecken kann. Jedes Kind muss unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern gefördert und unterstützt werden. Dazu bedarf es auch staatlicher Zuschüsse und Subventionen für eine unabhängige und kritische Kulturszene.

Die Landesregierung hat mit der Anhebung des Kulturförderetats und der Einführung von neuen Ausgabeposten wie „Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche“ im Landeshaushalt erste Schritte in die richtige Richtung getan. Dennoch bewegen wir uns im bundesweiten oder europäischen Vergleich auf einem erschreckend geringen Niveau.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung im November 2007 in Hagen

Ausbildung nachhaltig fördern

Unter 25 Prozent der deutschen Unternehmen bilden heute nur noch aus, zugleich ist die Ausbildungsquote, also der Anteil der Auszubildenden an den Gesamtbeschäftigten, auf traurige 5,6 Prozent gesunken. Nur noch jedeR zweite BewerberIn erhält einen Ausbildungsplatz, zwar finden sich für einige sinnvolle Alternativen, so z.B. das Nachholen eines besseren Abschlusses, Besuch einer Hochschule etc.. Doch ein Fünftel, also gut 160.000 Jugendliche, dümpelt vor sich hin und wartet auf das nächste Bewerbungsjahr oder versucht ihr/sein Glück anderswo, als ungelernte Kraft auf dem Arbeitsmarkt oder zu Hause – in der Statistik stehen diese elf Prozent schlicht unter „Sonstige“.

Besonders hart betroffen von dieser Entwicklung sind HauptschülerInnen und MigrantInnen. Hier finden nur noch 43 bzw. 34 Prozent einen Ausbildungsplatz, denn sie sind die großen VerliererInnen bei der sich immer weiter verstärkenden Konkurrenz auf dem Ausbildungsmarkt. FörderschülerInnen und Ostdeutsche kommen hier noch vergleichsweise gut weg, weil gut 18 Prozent von ihnen zumindest in einer staatlich subventionierten Ausbildung unter kommen. Der Staat trägt inzwischen ca. 40 Prozent der Netto-Ausbildungskosten in Höhe von etwa 9,5 Mrd. Euro, da sich die Unternehmen immer weiter aus der Verantwortung stehlen.

Dies ist auch gar nicht weiter verwunderlich, schließlich ist es für jedes Unternehmen günstiger, fertig ausgebildete Arbeitskräfte einzukaufen, als sich selbst die Ausbildungskosten aufzubürden. Bloß die Jugendlichen werden hierbei vollkommen vergessen, die nun mal von irgendeinem Unternehmen auch ausgebildet werden müssen. In den 80er-Jahren bildeten die westdeutschen Unternehmen noch 700.000 Jugendliche jährlich aus, heute sind es nur noch 560.000 in ganz Deutschland. Diese Entwicklung muss sich wieder umkehren!

Der Ausbildungspakt ist gescheitert!

Wie bereits 1976 vom Bundestag verabschiedet bedarf es einer Ausbildungsplatzumlage, die dafür sorgt, dass das Ausbildungsplatzangebot die Nachfrage um mindestens 12,5% übersteigt. Denn nur so wird allen Jugendlichen eine freie Ausbildungswahl ermöglicht. 1980 wurde dieses Gesetz zwar vom Verfassungsgericht gekippt, aber nicht – wie oft behauptet wird – wegen seines Inhalts, sondern weil der Bundesrat damals nicht in die Abstimmung einbezogen wurde.

Wie das dänische Modell, sieht unser Modell einen Zentralfond vor, in den sämtliche Unternehmen einen festen Anteil ihrer Bruttolohnsumme einzahlen. Wir wenden uns gegen einen branchen- und regionalspezifischen Partialfond, weil dieser Branchen mit hohen Ausbildungskosten, so wie strukturschwache Gebiete extrem benachteiligt. Wir sehen bei der Finanzierung der Ausbildung sämtliche UnternehmerInnen in der Verantwortung.

Aus diesem Zentralfonds soll ein Großteil der Ausbildungskosten bestritten werden. Entsprechend der steigenden Wertschöpfung der Auszubildenden während der Ausbildung, sollte der Zuschuss zum Ausbildungsgehalt regressiv verlaufen, also mit der Zeit sinken – wie dies im Baugewerbe bereits der Fall ist. So wird aus der Frage der Ausbildung keine Kostenfrage mehr, denn diese sind für alle Unternehmen gleich, ob sie nun ausbilden oder nicht, sondern nur noch eine Nutzenfrage.Hierin sehen wir bei dem Zentralfond auch den entschiedenen Vorteil gegenüber einer einfachen Umlagefinanzierung, bei welcher jedes Unternehmen eine feste Ausbildungsquote zu erfüllen hat und bei Nichterfüllung eine Strafabgabe zahlt, welche dann an Unternehmen, die über der Ausbildungsquote liegen weitergegeben wird. Dadurch wird Ausbildung wieder zum Großteil eine Kostenfrage und es könnte zu vehementen Fehlentwicklungen bei der Ausbildung kommen, indem z.B. in kurz vor der Insolvenz stehenden Unternehmen oder in zukunftslosen Branchen, wie z.B. der Atomindustrie, noch ausgebildet wird, um der Strafabgabe zu entgehen.

Allerdings garantiert uns auch ein Ausbildungssystem, welches nur am Nutzen der Ausbildung orientiert ist noch nicht zwingend genügend Ausbildungsplätze. Zwar zeigen die Erfahrungen aus der Baubranche, welche bereits seit den 70ern einen branchenspezifischen Partialfond zur Ausbildungsfinanzierung betreibt und damit ihre Ausbildungsquote von 1,8 auf 7,9 Prozent erhöhen konnte, dass die Ausbildungsquote auch in Zeiten schwacher Konjunktur stabil bleibt, doch verringern Insolvenzen natürlich die absolute Anzahl an Ausbildungsplätzen. Zudem bleiben die Probleme von MigrantInnen, Ostdeutschen und HauptschülerInnen zum Teil weiter bestehen, da es für sie immer noch schwieriger sein wird in eine betriebliche Ausbildung zu kommen. Deshalb sehen wir die Aufgabe des Zentralfonds neben der Finanzierung der betrieblichen Ausbildung, sekundär auch in der Finanzierung außerbetrieblicher Ausbildung. Schließlich dient die Ausbildung nicht bloß der Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt, sondern in erster Linie auch der Selbstverwirklichung der Jugendlichen, weshalb auf ein von der Arbeitsmarktlage unabhängiges, staatliches Ausbildungsangebot nicht gänzlich verzichtet werden kann.

Ausbildung braucht Qualität

Ausbildende Betriebe tragen eine hohe Verantwortung für die berufliche Bildung ihrer Auszubildenden. Trotz des Drucks, genügend Ausbildungsplätze anbieten zu können, halten wir es für wichtig, dass auch in der Ausbildung Qualitätsstandards gewahrt bleiben. Garant für die Qualität der Ausbildung müssten die Industrie- und Handels- sowie Handwerkskammern sein. Diese kommen ihrer Aufgabe aber bei weitem nicht nach! Bei der Einhaltung der Ausbildungspläne gibt es große Mankos. Oftmals sind Azubis günstige Arbeitskräfte oder werden für ausbildungsfremde Tätigkeiten eingesetzt. Häufig sind auch AusbilderInnen nicht ausreichend qualifiziert. Kleine, ausbildungswillige Betriebe werden von den Kammern wenig unterstützt und trauen sich oftmals nicht, Azubis einzustellen, da sie viele Bedenken haben und sich alleingelassen fühlen. Betriebe müssen mehr über die Möglichkeiten alternativer Ausbildungsformen informiert werden, zum Beispiel die Verbundausbildung, bei welcher sich mehrere Betriebe einen Auszubildenden „teilen“.

Die Rechte der Auszubildenden müssen gestärkt werden. So müssen die zu führenden Ausbildungsnachweise und die Eignung von AusbilderInnen auch während der Ausbildung regelmäßig überprüft werden. In diesem Zusammenhang kritisiert die GRÜNE JUGEND NRW, dass AusbilderInnen keine Prüfung mehr ablegen müssen, sondern allein wegen ihrer „Berufserfahrung“ von der Kammer ernannt werden können. Wie sehen darin einen großen Verlust in Bezug auf die Qualität der Ausbildung!

Die Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Unternehmen dürfen nicht mehr an die Existenz eines Betriebsrates gekoppelt sein. Vielmehr müssen diese unabhängig agieren können und – wenn es einen Betriebsrat gibt – in diesem auch voll stimmberechtigt sein. Wir kritisieren den Missstand, dass arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Betrieben nicht direkt vor einem Arbeitsgericht diskutiert werden können, sondern erst vor einem Schlichtungsgremium der Kammer verhandelt werden müssen. Die Tatsache, dass Auszubildende sich den Entscheidungen einer einseitig auf die Unternehmer ausgerichteten Kammer beugen müssen, ist einfach nicht hinzunehmen.

Agentur für Ausbildung schaffen

Die GRÜNE JUGEND NRW bezweifelt die Eignung der Industrie- und Handelskammern als Organisatorinnen einer guten Ausbildung. Diese Verbände betreiben eine einseitige Politik für ArbeitgeberInnen, für rein wirtschaftliche Belange, die nicht selten gegen die Umwelt gerichtet ist. Wir lehnen auch die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern als unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit von UnternehmerInnen ab.

Die GRÜNE JUGEND NRW vertritt die Idee, unter dem Dach der Bundesagentur für Arbeit eine Agentur für Ausbildung zu schaffen, welche unabhängig von unternehmerischen Interessen die Ausbildung, die Prüfungen und die Lehrpläne gestaltet. Diese soll mit Mitteln des Ausbildungsfonds finanziert werden.

Europäisierung der Ausbildung vorantreiben

In einem stetig zusammenwachsenden Europa ist es von großer Wichtigkeit, Ausbildungen über Staatsgrenzen hinweg zu organisieren. Es kann nicht sein, dass jemand mit einer in Aachen abgeschlossenen Ausbildung, mit dieser nicht in Maastricht arbeiten kann. So sehen wir es als einen wichtigen Schritt an, Ausbildungen europaweit anerkennen zu lassen. Wir begrüßen die Schritte in Richtung eines Europäischer Qualifikationsrahmens (EQR), in welchem alle europäischen Bildungsgänge eingeordnet werden. Wir sehen aber eine Gefahr darin, dass die duale Ausbildung zu niedrig eingestuft wird. Nur weil sie starke praktische Anteile hat, heißt das nicht, dass z.B. eine kaufmännische Ausbildung unterhalb einer schulischen Wirtschaftsausbildung, wie sie zum Beispiel in Frankreich üblich ist, angesiedelt werden muss.

Auch betrachten wir die geplante Modularisierung von Ausbildung eher skeptisch. Nach diesen Plänen sollen Auszubildende verschiedene Module erwerben können, wonach bereits einzelne Teile der Ausbildung auf dem Arbeitsmarkt „von Wert“ sind. Prinzipiell halten wir es zwar für sinnvoll, bereits Teile einer Berufsausbildung als Module mit einem Zertifikat zu belegen, da hiervon diejenigen Auszubildenen profitieren können, die ihre Ausbildung nicht beenden. Wir haben jedoch die Befürchtung, dass so auch zwischen den Auszubildenden eine Abstufung vorgenommen wird und es so je nachdem, wie viele Module bestanden wurden, AbsolventInnen erster, zweiter und dritter Klasse gibt.Wir fordern die FachpolitikerInnen daher auf, die Chancen und Gefahren der Modularisierung intensiv abzuwägen. Ein Rechtsanspruch auf die vollständige Beendigung der begonnen Ausbildung muss hierbei auf jeden Fall gewährleistet werden. Es darf nicht passieren, dass Betriebe die/den AuszubildeneN beispielsweise nach einem Lehrjahr und Erreichung eines Moduls mit der fadenscheinigen Begründung entlassen, sie/er habe nun bereits einen Teilabschluss.

Ausbildung muss sich rechnen

Die finanzielle Vergütung von Auszubildenden ist häufig zu niedrig, um ein selbstständiges Leben womöglich sogar einen eigenständigen Haushalt zu bestreiten. Natürlich sind die Kosten einer Ausbildung höher als das reine Gehalt, trotzdem muss auch die Bezahlung von Auszubildenden ein angemessenes Niveau wahren. Um dieses finanzielle Minimum sicherzustellen setzen wir uns auch während der Ausbildung auf eine gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze in Form eines gesetzlichen Mindestlohnes außerhalb der Tarifvereinbarungen für Auszubildende.Ein spezielles Problem von Auszubildenden ist die Möglichkeit für ArbeitgeberInnen, die geltenden Tarife um bis zu dreißig Prozent zu unterschreiten. Die GRÜNE JUGEND NRW setzt sich für die Verbindlichkeit von Tarifabschlüssen ein, egal ob einE AngestellteR noch in der Ausbildung ist, oder nicht.

Ausbildungsplätze schaffen – Zusammenhänge erkennen

Solange sich die Diskussion über die Problematik der mangelnden Ausbildungsplätze weiterhin in dem bekannten Rahmen bewegt, ist es fraglich, ob eine wirkliche Lösung der Frage überhaupt gefunden werden kann. Es ist notwendig nicht nur die Zusammenhänge von Schulsystem und Ausbildung zu erkennen, sondern auch die Verbindung mit Entscheidungen aus dem Bereich der Hochschulpolitik zu erfassen, und vor allem daraus die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Hier zeigt sich, dass zentrale Elemente der Bildungspolitik der schwarz-gelben Landesregierung dem Ziel genug Ausbildungsplätze für alle bereit zu stellten diametral entgegen laufen. Ein wesentliches Problem der Auszubildenden der Zukunft beginnt schon in der vierten Klasse. Mit der Entscheidung über die weiterführende Schule mittels Gutachten werden in jungen Jahren bereits die Weichen für den weiteren Lebenslauf gestellt. In diesem Mechanismus der Selektion versuchen möglichst alle die höchste Stufe des Gliederungssystems zu erreichen. Auf der Strecke bleiben jene, die diesem frühen Konkurrenzdruck nicht standhalten können, ungeachtet dessen, ob ihre spätere Entwicklungen ihnen nicht viel mehr ermöglichen würde. Es ist aber nicht nur die Tatsache, dass das eine auf Selektion angelegte Gliederung von Schule zwangsläufig auch immer Menschen am unteren Ende hinterlässt, sondern viel entscheidender ist es, dass durch die Gliederung eine sozial-integrative Funktion von Schule verhindert wird, die es ermöglichen würde, dass alle von allen lernen würden.

Qualifizierende Abschlüsse, statt permanentem Leistungsdruck

Auch innerhalb des vorhandenen Systems bestehen eindeutige Lücken. Schon heute verlässt eine große Zahl von SchülerInnen die Schulen gänzlich ohne bzw. mit einem Abschluss nach Klasse 9, obwohl sie die Zahl der Pflichtschuljahre zum Teil sogar überschritten haben. Sie trifft die allgemeine historische Entwicklung der Industriegesellschaften Europas, welche in der Produktion immer mehr FacharbeiterInnen und immer weniger ungelernte ArbeiterInnen braucht, besonders hart.Aber auch diejenigen, welche einen Haupt- oder Realschulabschluss erreicht haben, stehen vor einem Problem. Die AbiturientInnen der Gymnasien und Gesamtschulen, welche den permanenten Leistungsdruck der Selektion überstanden haben, bewerben sich immer häufiger auf die wenigen Ausbildungsplätze, obwohl ihr Abschluss sie zu einem Hochschulstudium berechtigen würde. Hier trifft die Einführung der allgemeinen Studiengebühren indirekt auch diejenigen, welche einen Ausbildungsplatz suchen. Es gilt also nicht nur die Studiengebühren wieder abzuschaffen, sondern auch dafür zu sorgen, dass alle im Land vergebenen Abschlüsse auch zur Aufnahme einer Arbeit befähigen und dass besonders die Quote der AbiturientInnen erhöht wird. Finanzieller wie organisatorischer Leistungsdruck wird hierzu sicherlich keinen positiven Beitrag leisten. Mit der Einführung zentraler Abschlussprüfungen hat die Landesregierung noch einmal die selektive Wirkung des gegliederten Schulsystems verschärft. Anstatt sich ein Vorbild an den erfolgreichen Schulsystemen in Skandinavien zu nehmen, kopiert die nordrhein-westfälische Regierung aus ideologischen Gründen die mittelmäßige Bildungspolitik Bayerns und Baden-Württembergs. Schon jetzt prophezeien HauptschullehrerInnen, dass sich die Zahl der Realabschlüsse auf ihrer Schulform dramatisch verringern wird, obwohl die Möglichkeit der doppelten Vergabe von Anschlüssen gerade im Konzept Hauptschule angelegt ist. Durch die zentralen Prüfungen und die restriktiven Vorgaben in den Lehrplänen ist es den LehrerInnen nicht mehr möglich, die SchülerInnen individuell nach Interessen und Fähigkeiten zu fördern. Wer aber möchte, dass jeder Schülerin und jedem Schüler die Möglichkeit zusteht einen Ausbildungsplatz zu erreichen, muss auf Pluralität der Angebote setzen, die ihrer Verschiedenheit Rechnung trägt.

Unterrichtsinhalte verbessern, neue Methoden fördern

Mit dem restriktiven Konzept von Schule einher geht eine pädagogischer Rückfall in die Zeit des Nürnberger Trichters, welcher ausschließlich die Fähigkeit fördert Inhalte unreflektiert aufzunehmen, um sie zum Zeitpunkt der Prüfung wieder von sich zu geben. Dieser Mangel führt nicht zu einem nachhaltigen Lernerfolg.

Ferner ist diese aber auch gerade nicht die Fähigkeit, welche im wirtschaftlichen Prozess benötigt wird, nämlich gemeinschaftliches Planen und Handeln, individuelles und adäquates Problemlösen und ein hohes sprachliches Ausdrucksvermögen. Hierfür bedarf es vielmehr neuer Methoden, welche nur in marginaler Form bisher Eingang in den Unterrichtsalltag gefunden haben und vor allem bedarf es hierzu zum einen einer verbesserten praxisnahen Ausbildung des Lehrpersonals und zum anderen einer Entlastung ihrer sonstigen Tätigkeiten durch Schulverwaltung und weiteres sozialpädagogisches Personal.

Die Qualität der Berufsschulen erhöhen – neue Wege der Qualifikation fördern

Die hohe Anzahl der Qualifikationen nach dem Abschluss der eigentlichen Schullaufbahn offenbaren die Mängel des Schulsystems. Solange hier keine eindeutigen Verbesserungen eingetreten sind, müssen die Möglichkeiten der Nachqualifikation insbesondere auch in den Betrieben erhalten bleiben und ausgebaut werden. So fordert die GRÜNE JUGEND NRW eine erleichterte Zulassung zu den Fachschulen nach absolvierter Ausbildung mittels einer Eingangsprüfung. Die diversen Angebote der Einstiegsqualifikation Jugendlicher in das Berufsleben, wie z.B. dem Einstiegsqualifizierungsjahr (EQJ) als staatlich gefördertem, betrieblichem Langzeitpraktikum, müssen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Aber auch der Unterricht an den Berufsschulen muss verbessert werden. Das Berufspflichtschuljahr und die Klassen ohne parallele Ausbildung dürfen nicht weiterhin als Warteschleifen missverstanden werden, sondern müssen vielmehr als breit gefächertes Angebot zur ganzheitlichen Bildung des Menschen verstanden und weiter ausgebaut werden.

Investitionen in Schule sind unabdingbar

Letztendlich ist es unerlässlich darauf zu verweisen, dass alle Vorstellungen von einer Schule der Zukunft nur durch eine bessere finanzielle Ausstattung des Bildungssektors zu erreichen sind. Hier hat die Landesregierung die falschen finanzpolitischen Entscheidungen getroffen, indem sie Gebühren für das Studium einführte und vor allem weniger LehrerInnen zusätzlich einstellte, als für die Bewältigung der hohen Pensionszahlen notwendig waren. Aber auch der status quo ist für die Schulen nicht ausreichend, des Weiteren muss auch die Anzahl der Studienplätze erhöht werden. Die Prioritäten des Haushalts müssen im Ganzen richtig gesetzt werden, weg von der Bekämpfung sozialer Symptome per Justiz und Polizei, hin zu einer zivilen Gesellschaft mit einer starken Schule der Zukunft für alle.

Gerechte Ausbildungschancen garantieren!

Nach wie vor gibt es Berufe, die nahezu ausschließlich für Frauen und Mädchen vorgesehen zu sein scheinen, so z.B. die Arzthelferin mit einem Frauenanteil von 99,3 Prozent oder die zahnmedizinische Fachangestellte mit einem Anteil von 99,6 Prozent. Dazu kommt, dass Frauen nach wie vor eher eine Ausbildungsstelle aufgreifen würden, obwohl diese nicht ihrem Wunschberuf entspricht. Wir setzen uns hier für einen Wandel ein, weg von der Vorstellung, dass Frauen in erzieherische und „helfende“ Berufe gehören.

Dabei müssen wir insbesondere bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ansetzen. Frauen werden verstärkt Berufe empfohlen, die mit dem klassischen Bild von Frauenberufen übereinstimmen, häufig aber weit weniger Lohn und Aufstiegschancen bieten, als Berufe, die eher dem männlichen Profil entsprechen. Eben hier kann und muss die Politik einsetzen: Die GRÜNE JUGEND NRW fordert eine Überprüfung der Beratungspraxis der BA. Durch gezielte Gespräche und Informationsveranstaltung für junge Frauen generell und solche, die sich für einen technischen Beruf interessieren im Besonderen, muss die BA versuchen, dem geschlechtsspezifischen Ungleichgewicht auf dem Ausbildungsmarkt entgegenzuwirken!

Die Ausbildung der BA-MitarbeiterInnen muss neben allen verwaltungstechnischen und juristischen auch eine pädagogische Komponente enthalten. In den Arbeitsagenturen sollten zudem auch PädagogInnen beschäftigt werden, um Umgang und das Verständnis zwischen Beratenden und BeraterInnen zu fördern und dem Gefühl des „Abgefertigtwerdens“ entgegenwirken.

Ein Umdenken in den Rollenklischees bedarf Vorbildern – wir brauchen junge, engagierte Handwerkerinnen, Maschinenbauerinnen und Informatikerinnen, an denen sich junge, noch unentschlossene Frauen ein Beispiel nehmen können. Das geht auch ganz unkonventionell: So gab es einen Bewerberinnenanstieg im Polizeidienst, nachdem vermehrt Kommisarinnen in Filmen mitspielten. Auch eine Frauenquote in Unternehmen hätte eine solche Vorbildfunktion!

Ausbildung in der Schule beginnen lassen!

Schon in der Schule muss Mädchen und Jungen gezielt deutlich gemacht werden, dass sie ihren Beruf nicht nach gängigen Klischees sondern nach Interessen und Fähigkeiten suchen sollten. Hierzu ist eine permanente Reflexion der eigenen Stärken notwendig, die spätestens mit dem 7. Schuljahr beginnen sollte. So könnte einmal pro Schuljahr ein Beratungsgespräch stattfinden, in dem die/der LehrerIn und SchülerIn mit einer unabhängigen Person über mögliche Berufsperspektiven aufgrund ihrer Interessen und Vorstellungen spricht und weitere Beispiele und Anregungen liefert.Der sichere Umgang mit Computern ist heute in fast allen Berufen unabdingbar. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher ein Computerkursangebot an jeder Schule. Hierfür müssen ausreichend Geräte und Lehrpersonal zu Verfügung gestellt werden. Da Erlerntes ohne Praxis schnell verloren gehen kann, befürworten wir es, schon in der Unterstufe Computer und EDV-Kenntnisse mit in den Unterricht einzubinden. Zudem muss der technische Aspekt und praktische Bezug vieler Fächer, insbesondere im naturwissenschaftlichen Bereich, stärker in den Lehrplan einbezogen werden. Es gilt hierdurch besonders bei Schülerinnen Interesse für technische Berufe zu wecken.

Auswertungen von Projekten wie dem „Girl´s Day“, bei dem sich junge Frauen einen Tag lang die Arbeit in verschiedensten Betriebe anschauen, zeigen, dass ein Großteil von ihnen sich auch bei diesen Betrieben bewirbt, weil ein guter Eindruck entstanden ist und sich die Mädchen eine Ausbildung dort gut vorstellen können und wünschen würden. Ein persönlicher Bezug zur/m etwaigen späteren ArbeitgeberIn ist ein erster Schritt in die Ausbildung. Wir fordern daher, dass alle SchülerInnen bis zum Abschluss der 10. Klasse zwei Praktika absolvieren. Hiervon sollte mindesten eines in einem jeweils für das andere Geschlecht typischen Beruf stattfindenLehrerinnen und Lehrer sind gleichermaßen häufig mit den Problemen von SchülerInnen überfordert und nicht in der Lage, richtig auf sie und ihre Probleme einzugehen. Daher fordert die GRÜNE JUGEND NRW ein Gendertraining für LehrerInnen einzuführen, um auch bei Konflikten zwischen Schülerinnen und Schülern pädagogisch sinnvoll einzugreifen. Außerdem sollte dieses Gendertraining die LehrerInnen befähigen, Interessen und Talente der SchülerInnen zu erkennen und diese geschlechtsunabhängig zu fördern.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 26.8.2007 in Mönchengladbach

Empfehlung bei Mandatszusammenlegung Afghanistan

Nicht zustimmen!

Die Grüne Jugend NRW kritisiert Pläne innerhalb der Bundesregierung, die Abstimmung über die Verlängerung des ISAF-Mandates mit der Abstimmung über den Einsatz deutscher Tornados zusammenzulegen. So verlieren die Abgeordneten die Möglichkeit, die verschiedenen Komponenten des deutschen Afghanistaneinsatzes unterschiedlich zu bewerten.

Gerade angesichts der eskalierenden Lage in Afghanistan und des ausbleibenden Strategiewechsels der internationalen Gemeinschaft ist aber eine nüchterne Bilanz und differenzierte Afghanistan-Debatte in der Öffentlichkeit und im Parlament unerlässlich – sowohl über die ISAF; als auch über die Operation Enduring Freedom, als auch über die Vor- und Nachteile des Tornadoeinsatzes sowie über Wege, den zivilen Wiederaufbau zu stärken und die Kriegshandlungen endlich zu beenden.

Diese dringend notwendigen Debatten werden nun mit einer Mandatszusammenlegung im Parlament aus parteitaktischen Gründen abgewürgt. Dieses Vorgehen ist der traurige Höhepunkt der einseitigen Afghanistanpolitik der Bundesregierung, die sich dem dringend notwendigen Strategiewechsel verschließt und immer mehr Schritte in die falsche Richtung tut, anstatt endlich beim zivilen Wiederaufbau das Ruder herum zu reißen.

Daher empfehlen wir der Bundestagsfraktion, dem Antrag der Bundesregierung nicht zuzustimmen. Dieses Abstimmungsverhalten wäre kein Nein zum deutschen Engagement in Afghanistan und keine Absage an unsere Verantwortung für die Menschen vor Ort. Wir sehen aber keine andere Möglichkeit mehr, unsere dringende Sorge zum Ausdruck zu bringen, dass die Bundesregierung das nur noch knappe Zeitfenster für einen erfolgreichen Strategiewechsel offenbar ungenutzt verstreichen lassen will.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 26.8.2007 in Mönchengladbach