Forderung einer Selbstverpflichtung „Faires Praktikum“ für grüne Fraktionen und grüne Gruppierungen – Mindeststandards für Praktika!

Der Landesvorstand wird beauftragt, sich auf der Grundlage der Selbstverpflichtung „Faires Praktikum“ (siehe unten) der grünen Bundestagsfraktion für eine Selbstverpflichtung der grünen Landtagsfraktion und allen weiteren grünen Fraktionen in NRW einzusetzen.

Die Grüne Jugend NRW fordert die Abgeordneten der grünen Landtagsfraktion auf, sich für eine Selbstverpflichtung „Faires Praktikum“ und für eine damit verbundenen PraktikantInnenvergütung auf der Grundlage der erarbeiteten Mindeststandards der grünen Bundestagsfraktion auszusprechen und diese zeitnah umzusetzen.

Weiter fordert die Grüne Jugend NRW alle Grünen Fraktionen, Orts-, Kreis- und Bezirksverbände und Grüne Gruppierungen in NRW, die PraktikantInnen beschäftigen, auf, eine auf ihre Gruppierung angepasste Selbstverpflichtung „Faires Praktikum“ auszuarbeiten und umzusetzen.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 29.4.2007 in Dortmund

Mehr Einfluss für die Wählerinnen und Wähler!

Die GRÜNE JUGEND NRW setzt sich für die Reform des Kommunalwahlrechts ein. Wir unterstützen dazu die Volksinitiative „Mehr Demokratie beim Wählen“, welche die Einführung eines neuen Wahlsystems fordert. Die Bürgerinnen und Bürger sollen deutlich an Einfluss gewinnen und in Zukunft die Zusammensetzung ihres Stadtrates viel stärker mitbestimmen können!

Den Wählerinnen und Wählern soll es ermöglicht werden nicht wie bisher nur eine Partei bzw. eine Liste, sondern verschiedene KandidatInnen verschiedener Listen zu wählen. Das so genannte „Panaschieren“ schafft die Möglichkeit, die Stimme aufzuteilen. Die WählerInnen sind damit nicht länger gezwungen alle KandidatInnen einer Liste zu unterstützen, sondern können auch gezielt KandidatInnen anderer Listen wählen oder einzelnen KandidatInnen sogar ihre Stimme verwehren.

Dabei wird die Stimmverteilung anteilsmäßig berechnet. Es ergibt also keinen Nachteil, wenn man nur die Liste einer Partei ankreuzt und nicht seine Stimme auf mehrere KandidatInnen verteilt.

Bei dem so genannten „Kumulieren“ können die WählerInnen mehrere ihrer verfügbaren Stimmen auf einE KandidatIn vereinigen. Damit kann direkter Einfluss auf die Wahllisten der Parteien genommen werden. Erhält einE KandidatIn auf einem hinteren Listenplatz mehr Direktstimmen als einE KandidatIn auf einem höheren Listenplatz, dann rutscht die/der jeweilige KandidatIn in der Liste nach oben und erhöht so die Chance auf den Einzug in den Rat. Das Maximum der auf eine Kandidatin/einen Kandidaten zu kumulierenden Stimmen sollte auf zwei bis drei Stimmen begrenzt werden.

Natürlich sollten auch weiterhin die WählerInnen die Möglichkeit haben, nur die Liste anzukreuzen und nicht von dem Panaschieren bzw. Kumulieren Gebrauch zu machen. Dieses neue kommunale Wahlrecht macht unseres Erachtens nur unter einem Wegfall der Wahlbezirke Sinn.

Gerade kleinere Parteien leiden unter den Wahlbezirken, da sie häufig unter Personalmangel leiden und in vielen Stadtteilen keine geeigneten KandidatInnen aufstellen können. Zudem versteht sich die Kommune als ein gemeinsamer Lebensort, den man schlecht unterteilen kann.

Dennoch sprechen wir uns für eine Kann- Bestimmung bei den Wahlbezirken aus, so wie es das hessische Wahlrecht vorsieht. Die einzelnen Kommunen sollen selbst darüber entscheiden, ob sie Wahlbezirke für sinnvoll erachten oder nicht.

Die GRÜNE JUGEND NRW verspricht sich von dem reformierten Wahlsystem mehr Unabhängigkeit der KandidatInnen und vor allem eine stärkere Rückkopplung an die WählerInnen.

In den letzten Jahren war die Wahlbeteiligung häufig sehr niedrig. Ein Grund dafür kann sein, dass die Wählerinnen und Wähler das Gefühl haben keinen Einfluss auf die Entscheidungen ihrer PolitikerInnen nehmen zu können. Mit dieser direkten Form der Mitbestimmung soll dem Gefühl der Ohnmacht entgegengewirkt werden!

Denn ein Mehr an demokratischer Teilhabe und die Möglichkeit sich direkt in den Prozess der Ratsbildung Einfluss zu nehmen, kann der immer wieder erwähnten Politikverdrossenheit bei den BürgerInnen vorbeugen. Gerade im eigenen Umfeld, spricht in der Kommunalpolitik, kann ein solches System dazu führen, dass sich die WählerInnen intensiver mit den EntscheidungsträgerInnen auseinander setzen.

Das geforderte System ist in der Mehrzahl der Bundesländer bereits Praxis und wird von der Bevölkerung gut angenommen. Dies ist für uns ein Zeichen dafür, dass hier der richtige Weg eingeschlagen wird.

Als GRÜNE JUGEND ist es uns wichtig, dass alle BürgerInnen die Möglichkeit haben zu wählen. Auf gar keinen Fall sollte dieses neue Wahlsystem BürgerInnen davor abschrecken ihre Stimme abzugeben.

Deshalb müssen die WählerInnen umfassend darüber informiert werden, welche Vorteile ihnen das Panaschieren und Kumulieren bringt und wie es funktioniert. Außerdem muss der Wahlbogen deutlich und verständlich gestaltet sein.

Wir fordern auch die Grünen auf, sich für die Reform des Wahlrechts einzusetzen und die Volksinitiative „Mehr Demokratie beim Wählen“ zu unterstützen.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 29.4.2007 in Dortmund

Kostenfreies Trinkwasser für Menschen in Gewerbebetrieben mit Publikumsverkehr!

„Die Grüne Jugend NRW möge beschließen eine Gesetzesinitiative zu fordern, die beinhaltet, dass Gewerbetreibende Einrichtungen mit Publikumsverkehr dazu verpflichtet werden, Leitungswasser zum direkten Genuss allen Menschen zur Verfügung zu stellen.“

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 29.4.2007 in Dortmund

Härtefallregelungen für Studiengebühren einführen

Die Grüne Jugend NRW bekräftigt ihre Forderung für einen gebührenfreien Zugang zu Bildungseinrichtungen und lehnt Studiengebühren ab. Studiengebühren haben zu einem erheblichen Rückgang der Studierendenzahl in NRW geführt und den Zugang zu Bildungseinrichtungen für viele Jugendliche verbaut.

Diese Barriere können wir nur überwinden, in dem wir die von schwarz-gelb beschlossenen „Studienentgelte“ wieder aufheben. Die Grüne Jugend NRW wird deshalb mit den Grünen in NRW an einer Ausstiegsstrategie für die Abschaffung von Studiengebühren arbeiten, die wir für den Fall einer Regierungsbeteiligung durchsetzen wollen.

Wir beauftragen den Landesvorstand gemeinsam mit den Landesarbeitsgemeinschaften und unseren Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern, im Vorfeld über die Programmdebatte zum Landtagswahlprogramm, ein alternatives Finanzierungskonzept für die Aufhebung der Studiengebühren zu erarbeiten.

Unser Ziel bleibt ganz klar, Studiengebühren aufzuheben und den barrierefreien Zugang zu den Hochschulen wiederherzustellen, dennoch dürfen wir neben dem längerfristigen Ziel nicht die aktuelle Situation vieler Studierenden, welche der Willkür unterschiedlichster örtlicher Härtefallregelungen ausgesetzt sind, aus den Augen verlieren.

Unsere Aufgabe als Oppositionspartei beeinhaltet auch, dass wir uns für kleine Verbesserungen für die Betroffenen einer völlig verfehlten Gesetzgebung einzusetzen. Wir setzen uns daher für eine landesweite und bindende Härtefallregelung ein, welche die folgenden Kriterien erfüllen muss:

  • Gleichbehandlung von Studierenden: Doppelbelastungen, wie sie zum Beispiel durch Zweithörerschaft entstehen können, müssen ausgeschlossen werden.
  • Die Ausstellung von Leistungsnachweisen aus vorangegangenen Semestern darf nicht an die Entrichtung von Studiengebühren geknüpft werden.
  • Behinderte Studierende müssen von Studiengebühren ausgenommen werden, nur so ist eine Gleichbehandlung gewährleistet.
  • Studiengebühren für Studierende mit Studierendenvisum müssen entfallen, wenn sie nicht durch entsprechende Stipendien oder Förderprogramme abgedeckt werden können.
  • Alleinerziehende Studierende sind ebenfalls von den Gebühren zu befreien.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 29.4.2007 in Dortmund

Jugend braucht Verbindlichkeit!

In den letzten Jahren ist das Bewusstsein gewachsen, dass Kinder und Jugendliche an politischen Entscheidungen beteiligt werden sollen. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Belangen trägt einen entscheidenden Teil dazu bei, wie sich Kinder und Jugendliche politisch sozialisieren und stärkt so die Demokratie, die nicht vererbt, sondern erlernt und erlebt werden muss, den Rücken und sichert ihr so die Zukunft.

Deshalb ist es gerade jetzt wie zu jeder anderen Zeit dringend nötig, die politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu sichern und weiter auszubauen. Dabei gilt es, die Kinder und Jugendlichen in ihrem Tun ernst zu nehmen.

Partizipationsrechte in der Gemeindeordnung verankern

In vielen Kommunen gibt es bereits Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche, seien es Parlamente, Räte, Foren oder andere Gremien, die die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen ermöglichen. Anders jedoch als in Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, in denen die Beteiligung solcher Gremien in den dortigen Kommunen in den Kommunalverfassungen festgeschrieben ist, fehlt in Nordrhein-Westfalen solch eine Regelung.

So haben manche Gremien Antrags- und Rederecht in den Räten, andere jedoch nicht. Diesen Gremien wird verweigert, was selbst die Bundesregierung in ihrem „Nationalen Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“ einfordert: „In vielen Institutionen und Gremien sind ihre [=Kinder und Jugendliche; d.A.] Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte verankert – das gehört für uns zur Basis einer funktionierenden Demokratie.“

Zu diesen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten gehört aber mehr als nur ein Antrags- und Rederecht in den Räten. Neben der Beteiligung im Jugendhilfeausschuss, der Kinder- und Jugendgremien in vielen Kommunen bereits möglich ist, gibt es bisher kaum Möglichkeiten der Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in kommunalen Gremien.

Hier gilt es, den Kinder- und Jugendgremien ähnlich wie in den Räten Antrags- und Rederecht zu geben. Wir fordern daher die Verankerung von Beteiligungsrechten für Kinder und Jugendliche in der neuen Gemeindeordnung: Kinder- und Jugendgremien müssen ein Antrags- und Rederecht in den Räten und ihren Gremien haben, sie müssen sehen können, dass ihre Anregungen und Kritiken genauso ernst genommen werden wie die Positionen der Erwachsenen.

Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken

Im Rahmen der Volksinitiativen zu zentralen Fragen der Kinder- und Jugendförderung zeigte sich, wie sehr die Landesregierung die Belange und Interessen der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt: gar nicht. Selbst die aktive Beteiligung vieler Kinder und Jugendlicher bewirkte kein Umdenken bezüglich der immensen Kürzungen im Kinder- und Jugendbereich. Es heißt in § 6 (3) des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes NRW: „Das Land soll im Rahmen seiner Planungen, soweit Belange von Kindern und Jugendlichen berührt sind, insbesondere aber bei der Gestaltung des Kinder- und Jugendförderplans, Kinder und Jugendliche im Rahmen seiner Möglichkeiten hören.“

Hier gilt es, bereits bestehendes Recht anzuwenden – und die Position der Kinder und Jugendlichen zu stärken: Kinder und Jugendliche sollten nicht nur gehört werden – sie sollten gehört werden müssen und Antragsrecht haben können, in allen Belangen, die sie betreffen, sei es der Kinder- und Jugendförderplan oder eben auch in Haushaltsberatungen.

Um dieses bereits bestehende Recht allerdings auch anwenden zu können, brauchen die Landesregierung und der Landtag Ansprechpartner von Seiten der Kinder und Jugendlichen. Nicht nur Vertreter der Jugendhilfe sollen gehört werden müssen, auch Kinder und Jugendliche selbst sollen zu Wort kommen müssen. Als Ansprechpartner bieten sich hier Jugendorganisationen der Parteien ebenso an wie der Kinder- und Jugendrat NRW (KiJuRat NRW) als Zusammenschluss der Kinder- und Jugendgremien Nordrhein-Westfalens und andere Verbände, in denen Kinder- und Jugendliche organisiert sind. Diese Ansprechpartner sollen an sie betreffenden Entscheidungen beteiligt werden müssen, in einer Form, die ihnen angemessen ist.

Kinder und Jugendliche über ihre Beteiligungsmöglichkeiten informieren

Viele Kinder und Jugendliche wissen nicht, dass sie das Recht haben, sich zu beteiligen – und selbst wenn sie ihre Rechte kennen, wissen sie oft nicht, wie und wo sie sich beteiligen können. Eine LBS-Studie zur Beteiligung von Kindern vom September 2006 hat ergeben, dass nur etwa ein Viertel der Kinder von den Mitwirkungsangeboten wusste, wohingegen sich eine deutliche Mehrheit der befragten Kinder wünschte, stärker einbezogen zu werden.

Doch gerade die Beteiligung an politischen Prozessen erfordert, dass man seine Rechte und die der anderen kennt. Die Kinder und Jugendlichen müssen wissen, welche Partizipationsrechte sie haben und wie sie sich mit ihren Meinungen und Interessen vor Ort und überregional – auf Landes- und auf Bundesebene – einbringen können. Dazu bedarf es altersgemäß aufbereiteter Informationen.

Wir fordern hier eine stärkere Vermittlung dieser Kenntnisse und eine bessere Befähigung der Kinder und Jugendlichen zu politischem Engagement auch und gerade durch die Schulen, idealerweise in Kooperation mit den lokalen Beteiligungsgremien. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen darf nicht daran scheitern, dass Kinder und Jugendliche nicht über ihre Rechte und die Möglichkeiten ihrer Mitgestaltung Bescheid wissen.

Doch auch diese Kenntnisse nützen wenig, wenn die Angebote zur Partizipation den Charakter einer Spielwiese haben und die Ansichten der Kinder und Jugendlichen nicht ernst genommen werden. Deswegen fordern wir neben einer stärkeren Befähigung der Kinder und Jugendlichen zu politischem Engagement einen Ausbau und die Verankerung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Gemeindeordnung, damit Nordrhein-Westfalen nach einem fatalen „Jahr der Kinder“ nicht vollends den Anschluss an Bundesländer verliert, in denen Kinder- und Jugendbeteiligung schon längst zum guten Ton gehört.

Wir fordern die grünen Landtagsabgeordneten auf, unseren Forderungen im Landtag Nachdruck zu verleihen und sich für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land auch im Zuge der geplanten Reform der Gemeindeordnung einzusetzen.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 29.4.2007 in Dortmund