Freie Software fördern

Freie Software fördern

Freie Software, das sind Programme, die den Nutzer*innen die Freiheit lassen, den Quellcode der Programme einzusehen, zu verändern und weiterzugeben. Dies steht im Gegensatz zu unfreier oder freiheitsentziehender Software, bei der Nutzer*innen darauf vertrauen müssen, dass der Code das tut, was der Hersteller des Programms sagt, da es keine Möglichkeit gibt, den Code anzusehen. Auch eine Anpassung des Codes an eigene Bedürfnisse, oder eine Weitergabe ist in der Regel nicht erlaubt.
All diese Punkte führen dazu, dass Hersteller unfreier Software ihre Machtposition oftmals ausnutzen um Nutzer*innen Software zu installieren, die diese nicht haben möchten, oder ihre Daten auslesen und analysieren. Ein Beispiel für dieses Vorgehen ist der Versuch von Microsoft, Nutzer*innen zu einer Installation von Windows 10 zu drängen, oder der sehr problematische und aus unserer Sicht unzureichende Datenschutz in Windows 10. Als emanzipatorischer Verband, stellen wir uns gegen einseitige Machtverhältnisse, die mit unfreier Software einhergehen. Die GRÜNE JUGEND NRW wird daher kein Geld für Lizenzen unfreier Software ausgeben.

Darüber hinaus wollen wir die Nutzung freier Software unterstützen. Daher wird die GRÜNE JUGEND NRW alle Dateien und Vorlagen in Dateiformaten, die auch mit freier Software problemlos funktionieren und soweit möglich standardisiert sind anbieten. Beispiele hierfür sind das OpenDocument Format, welches von LibreOffice, OpenOffice und weiteren gängigen Office-Programmpaketen genutzt werden kann, das SVG-Format für Vektorgrafiken, oder das PDF-Format.

Wir ermutigen Menschen, die in Gremien der GRÜNEN JUGEND NRW arbeiten, freie Software zu nutzen. Sollten sie aufgrund ihrer Gremienarbeit ein Laptop o.ä. vom Landesverband für einen längeren Zeitraum zur Verfügung gestellt bekommen, so dürfen sie darauf ausdrücklich freie Software und insbesondere freie Betriebssysteme installieren. Eine Nutzung von unfreier Software, wie beispielsweise Skype, darf in der Gremienarbeit nicht vorausgesetzt werden.
Die Geheimhaltung von Quellcode oder sogar dem Code zugrunde liegenden Algorithmen bringt über die Einschränkungen der persönlichen Freiheit der Nutzer*innen hinaus weitere Gefahren mit sich. Zum einen Versuchen Hersteller unfreier Software, die Nutzer*innen durch sogenannten Lock-In-Effekte an sich zu binden. Dabei werden die Kosten eines Systemwechsels in die Höhe getrieben, um die Kund*innen zu einem Verbleib beim jeweiligen System zu bringen. Zum anderen führt in unserer von Algorithmen geprägten Gesellschaft, eine Geheimhaltung von Algorithmen zur Möglichkeit Menschen in großem Stil zu manipulieren. So wurde in Studien gezeigt, dass die Reihenfolge der Anzeige von Suchergebnissen einen sehr großen Einfluss auf Entscheidungen von Menschen hat. Da der Suchmaschinenmarkt von wenigen Unternehmen dominiert wird, die dazu politische Interessen haben, ist es möglich, dass diese Unternehmen die Suchergebnisse entsprechend ihren Interessen anpassen. Um dem entgegenzuwirken, fordern wir, dass alle Suchmaschinen mit einem Marktanteil von mindestens 5 % ihre Algorithmen offenlegen müssen und entsprechend reguliert werden.

Beschluss der Landesmitgliederversammlung am 18.06.2016 in Hattingen.

Völkermord Deutschlands an den Herero und Nama: Für echte Aufarbeitung und konsequente Erinnerungskultur

Völkermord Deutschlands an den Herero und Nama:
Für echte Aufarbeitung und konsequente Erinnerungskultur 

Anfang Juni 2016 hat der Bundestag erstmals den Völkermord an den Armenier*innen als solchen und die Mitschuld des Deutschen Reiches in einer Resolution benannt. Als GRÜNE JUGEND NRW sind wir froh über diesen Schritt. Er schafft die Grundlage für echte Aufarbeitung und eine konsequente Erinnerungskultur in diesem Fall.
Dennoch darf mit der Anerkennung des Völkermordes an den Armenier*innen kein Schlussstrich bei der Aufarbeitung von Völkermorden durch Deutschland gezogen werden. Deswegen fordern wir eine Aufarbeitung des Völkermordes an den Herero und Nama zwischen 1904 und etwa 1908 in dem damals besetzen „Deutsch-Südwestafrika“, dem heutigen Namibia.

Geschichte feststellen

Nach einem Aufstand der Herero gegen die Unterdrückung durch die Kolonialmacht im Jahr 1904 begann das Deutsche Reich die Aufständigen brutal zu ermorden. Das Volk der Herero floh daraufhin in die trockene Omaheke-Wüste. Systematisch wurden die Zugänge zu Wasser versperrt, sodass die meisten geflüchteten Herero in der Omaheke-Wüste auf einen Vernichtungsbefehl des Deutschen Reiches hin verdursteten.
Durch die systematische Ermordung der Hereros, erhob sich auch das Volk der Nama.
Derweil strebte das Deutsche Reich eine systematische Vernichtung der Herero und Nama an.
Auch in Konzentrationslagern wurden bis 1908 etwa 65.000 bis 85.000 Herero und etwa 10.000 Nama ermordet.

Die systematische Mord an den Hereo und Nama war ein Völkermord

Der Krieg gegen die Herero und Nama war eine systematische Vernichtung dieser Völker und damit eindeutig einer der ersten Völkermorde des 20. Jahrhunderts. Der Begriff des Völkermordes wurde im Bezug zu den Herero und Nama erstmals 2015 von der Bundesregierung in einer Presserklärung verwendet. Bis heute ist die Feststellung der Vernichtung an den Herero und Nama aber weder von der Bundesrepublik Deutschland noch von den Vereinten Nationen oder der Europäischen Union als solcher durch einen Beschluss gedeckt.

Wir fordern deswegen den Deutschen Bundestag auf, in einer Resolution die Ermordung der Herero und Nama als Völkermord festzustellen. Um Druck auf den Bundestag zu machen, fordern wir deswegen das Land NRW auf, eine solche Resolution im Bundesrat einzubringen. Die Bundesregierung muss sich anschließend dafür stark machen, dass eine solche Resolution auch in der Generalvollversammlung der UN gefasst wird. Ebenfalls muss das Europäische Parlament in der Folge eine Resolution fassen. Hierfür sehen wir die Fraktion Grüne/EFA in der Pflicht. Wir fordern die Bundesregierung zudem auf, den Forderungen der Verbänden von Herero und Nama nach einer öffentlichen und förmlichen Bitte um Entschuldigung bei den Nachfahren nachzukommen. Nur hierdurch kann die Grundlage für Aufarbeitung und Erinnerung geschaffen werden.

Reparationszahlungen leisten

Die Feststellung als Völkermord kann aber erst ein Anfang der Aufarbeitung sein. Teil der ausgebliebenen Aufarbeitung bilden bis heute ausgebliebene Reparationszahlungen. Die Bundesrepublik Deutschland ist als juristische und politische Nachfolgerin des Deutschen Reiches in der Pflicht, diesen Reparationsforderungen nachzukommen. Wir fordern die Bundesrepublik deswegen auf, die von der HPRC (Herero People’s Reparation Corporation) geforderten 2 Milliarden Euro Reparationszahlungen an die Nachkommen der Opfer und Institutionen zu leisten.

Rückgabe und Identifizierung aller Gebeine

Im Zuge der Kolonialherrschaft wurden etwa 3000 Gebeine von Menschen aus Namibia und anderen Kolonialherrschaften nach Deutschland verschleppt. Hiervon wurden bisher nur etwa 30-40 identifiziert und an die Herero und Nama herausgegeben. In der Berliner Charité und an Universitäten lagern immer noch ein Großteil der verschleppten Gebeine zu Forschungszwecken. Dies ist ein verantwortungsloser Umgang mit der Geschichte. Wir fordern die Identifizierung der verschleppten Gebeine und die Herausgabe dieser an die Nachkommen der Opfer.

Erinnerungskultur leisten
Die geforderten Schritte müssen Teil einer konsequenten Erinnerungskultur sein. Die Einrichtung eines Denkmals zum Gedenken an den Völkermord an den Herero und Nama am Antikolonialdenkmal in Bremen im Jahr 2009 begrüßen wir deswegen sehr. Jedoch ist bis heute die Bereitschaft der Bundesregierung zu einem bedingungslosen und offenen Dialog über Versöhnungsmaßnahmen mit den Nachfahren der Genozidopfer und mit der namibischen Regierung ausgeblieben. Eine Anerkennung des Völkermords schließt einen solchen Dialog aber unbedingt mit ein, weshalb dieser umgehend und unabhängig von der Resolution begonnen werden muss.

Zudem fordern wir ein Konzept für eine bundesweite Erinnerungskultur, welches über die Kultusminister*innenkonferenz in allen Lehrplänen der Bundesländer verankert wird.
Um an die Erinnerungskultur der Herero-Nachfahren anzuknüpfen, fordern wir darüber hinaus einen Gedenktag am letzten Augustwochenende, der in der Resolution verankert wird.
Einsatz für Erinnerung und Aufarbeitung
Für diese Forderungen werden wir als GRÜNE JUGEND NRW uns ausdrücklich stark machen. Hierzu zählt für uns, diese Forderungen im Bundesverband der GRÜNEN JUGEND und bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW durchzusetzen, damit Aufarbeitung und Erinnerung schließlich konsequent auf Landes- und Bundesebene umgesetzt werden.

Beschluss der Landesmitgliederversammlung am 18.06.2016 in Hattingen.

Artenschutz baurechtlich stärken! Vogelschlag vermeiden.

Artenschutz baurechtlich stärken! Vogelschlag vermeiden.

Die Grüne Jugend NRW setzt sich für eine umfassende und optimierte Umsetzung von bestehenden baurechtlichen Vorgaben im Sinne des Tier- und Artenschutzes ein.
Die unteren Landschaftsbehörden sowie Baubehörden müssen dazu angehalten werden bei Bauplanungen und -abnahmen die vorhandenen gesetzlichen Regelungen nach §1 (6) Baugesetzbuch (BauGB) durchzusetzen, welcher unter Punkt 7. vorschreibt „[…] die Auswirkungen auf Tiere […]“ zu berücksichtigen. Nachkontrollen müssen häufiger durchgeführt werden und Bußgelder bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben verhängt werden. Dazu sollen standardisierte Verfahren erarbeitet, etabliert und kommuniziert sowie die Freiwilligkeit der Bauherr*innen abgeschafft werden.
Insbesondere der Vogelschutz liegt uns dabei am Herzen.
Die Grüne Jugend NRW fordert einen konsequenten Artenschutz und setzt sich für die Vermeidung von Vogelschlag an Glas ein!
Begründung:
Alle wildlebenden Vogelarten in Deutschland sind nach §44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt. Allerdings wird bis heute nicht vogelsicher gebaut und der Artenschutz wird unter anderem durch das Massenmordinstrument Glas an vielen Orten zunichte gemacht. Zudem wird das Bauen mit Glas immer beliebter.
Manche Arten sind regional oder überregional schon so stark gefährdet, dass der Verlust  jedes weiteren Tieres populationsgefährdend sein kann. Österreich hat deshalb beispielsweise bereits eine Norm (ONR191040) zur Prüfung der Wirksamkeit von Mustern auf Glas für den Vogelschutz eingeführt.
Viele Bauten hätten aufgrund von Reflektionen oder Spiegelungen, Eckverglasung, Transparenz und nächtlicher Beleuchtung ohne Schutzmaßnahmen für Vögel nicht genehmigt werden dürfen. Vögel können Glas nicht erkennen, fliegen in dem Glas spiegelnde, oder durch dieses hindurch sichtbare, Ziele an und sterben durch die enorme Geschwindigkeit des Aufpralls. Bereits bei der Herstellung kann Glas jedoch so bearbeitet werden, dass es für Vögel ungefährlich ist. Beispiele sind Milchglas, Ornamentglas sowie aufgedruckte oder eingeätzte Muster. Auch nachträglich können sichtbare Punkt- oder Linienmuster auf bestehende Glasflächen aufgebracht werden, welche die Belichtung der verglasten Räume in keiner Weise einschränken. Der Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt, solange unter anderem die sogenannte „Handflächenregel“ eingehalten wird.
In Europa führt die Gefahrenquelle Glas zu geschätzt 250.000 Vogelopfern täglich und damit bis zu geschätzt 90 Millionen jährlich während nach weiteren Studien mindestens 18 Millionen Vögel in Deutschland jedes Jahr betroffen sind. Glas tötet dabei jede Art zu jeder Jahres- oder Tageszeit und das auch schon an kleinen Glasflächen. Vogelschlag ist zum zweitwichtigsten Grund für die Gefährdung von Vogelbeständen geworden, auch weil die bisher als hilfreich erachteten Maßnahmen wie das Aufkleben von Vogelsilhouetten und UV-reflektierende Fenster nachweislich nicht ausreichend helfen.
Viele Sperlingsvogelarten, wie Elstern oder Raben, aber ebenso weitere Gruppen, wie falkenartige Raubvögel, Rotmilan und Sperber, aber auch Mauersegler, Stockenten und Felsentauben, welche nahe Verwandte der Haustaube sind, können kein UV-Licht sehen.
Dazu kommt, dass die industriell bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen häufig keine ausreichend günstigen Lebensbedingungen mehr für die Vogelwelt bieten und Städte vermehrt zu Zufluchtsorten werden. Die Städtebauplanung ist angehalten sich diesen Umständen anzunehmen und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit Maßnahmen zu ergreifen, da hier die größte Gefahr für Vogelsterben besteht.
In Österreich gab es zu der Norm (ONR 191040) zur Prüfung der Wirksamkeit von Mustern auf Glas seit 2006 in der Biologischen Station Hohenau-Ringelsdorf Flugtunnelversuche, welche als die umfassendsten und methodisch sichersten empirischen Testreihen zur Bewertung von Glasschutzmaßnahmen gelten. Die Ergebnisse dazu wurden von der Schweizerischen Vogelwarte Sempach 2012 veröffentlicht.
Der Artenschutz sollte ordnungsrechtlich spätestens während der Baugenehmigung abgehandelt werden. Bei bereits bestehenden Gebäuden, an denen Vogelschlag nachgewiesen werden kann, können die Umweltbehörden die Beseitigung der potentiellen Gefahrenquellen nach §3 (2) BNatschG anordnen. Zusätzlich unterstützt werden diese Vorgaben durch das Umweltschadensgesetz. Dabei sind „nachteilige Auswirkungen auf Zugvögel (z.B. Schwalben, Rotkehlchen, Hausrotschwanz) und Vögel des Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie (z. B. Neuntöter) zu ermitteln und artenschutzrechtlich abzuhandeln“.
Die beispielhaft angeführte Initiative im Vogelschutz betrachtet die Grüne Jugend NRW als vorbildlich und wünscht sich auch für andere Tierarten vergleichbare Testreihen.

Beschluss der Landesmitgliederversammlung am 18.06.2016 in Hattingen.

Mehr NRW-Nationalparks!

Mehr NRW-Nationalparks!

Die Grüne Jugend NRW setzt sich für einen Paradigmenwechsel in der Waldpolitik ein. Wir sind für „Mehr Wald statt Forste“ und für einen „ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik“, wie es das Landschaftsgesetz NRW für Nationalparks vorgibt.
Dazu machen wir uns für die Realisierung des längst überfälligen Nationalparks in Ostwestfalen stark und möchten regionale Initiativen andernorts für weitere Entwicklungsnationalparke aufgreifen.
Die Grüne Jugend NRW fordert mehr Wald in unserem Land!

Begründung:

Naturschutzfachliche Gesamtkonzepte müssen endlich wieder aufgenommen und umgesetzt werden. Dabei gilt für alle als vorrangig zu behandelnden Ausweisungsgebiete das Verschlechterungsverbot. Wenn ein Gebiet einmal als geschützt gilt, darf es unter keinen Umständen wieder für Baumaßnahmen, Jagd- und Forstwirtschaft, sowie die Nutzung für andere ökonomische oder individuelle Interessen freigegeben werden.
Die Unvereinbarkeit der Wildbestandsregulierung mit dem Nationalparkgedanken und der damit verbundenen jagdlichen Praxis ist für uns dabei ein unumstößliches Anliegen.
Eine nationalparkverträgliche Wegeplanung und sanfter Tourismus, die Vermeidung von Kahlschlagsflächen und die beim notwendigen Waldumbau unumgängliche Entfernung der standortfremdem Baumarten sind neben dem Ausschluss von fragwürdigen Baumaßnahmen unabdingbare Bestandteile für echte Wälder in unserem Land.
Bisher besitzt NRW nur einen einzigen Nationalpark in der Eifel in Größe von 11.000 ha, obwohl unser Wald mit 915.800 Hektar etwa 27 Prozent der Fläche Nordrhein-Westfalens einnimmt. Das bedeutet, dass nur ein einziges NRW-Großschutzgebiet existiert, welches einen stärkeren Beitrag zum langfristigen Prozess der Renaturierung und für den Artenschutz und den Erhalt von Biodiversität leistet. Dieser Beitrag zur Erholung hin zu einer echten Waldwildnis existiert allerdings auch erst seit dem 1. Januar 2004.
Die verpasste historische Chance für einen zweiten NRW-Nationalpark Siebengebirge ist eine aus unserer Sicht nicht hinnehmbare Fehlentwicklung, in welcher es nicht gelungen ist die zur Abstimmung gerufene Bevölkerung mitzunehmen.
Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Nationalparks ist § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und § 43 des Landschaftsgesetzes NW (LG NW). In der Bundesrepublik gibt es inzwischen 15 Nationalparks.
Die Grüne Jugend NRW sieht unser Land in der Pflicht einen größeren Willen für mehr Nationalparkflächen zu zeigen und diese gezielter zu fördern.

Beschluss der Landesmitgliederversammlung am 18.06.2016 in Hattingen.

Verursacher*innen zahlen lassen: GRÜNE JUGEND NRW fordert Klimafolgenfonds

Verursacher*innen zahlen lassen: GRÜNE JUGEND NRW fordert Klimafolgenfonds

In den letzten Tagen kämpfen viele Menschen in Deutschland, auch in Nordrhein-Westfalen, mit den Folgen von Unwettern.

Die Sprecher*innen der GRÜNEN JUGEND NRW, Julia Wenzel und Max Lucks stellen hierzu fest: „Das Wetter der letzten Tage hat wieder einmal gezeigt: Auch Deutschland ist vom Klimawandel betroffen. Immer häufiger haben wir es auch in NRW mit Extremwetterlagen zu tun. Die Kosten zur Behebung der Schäden sind sowohl für Privatpersonen, als auch für die öffentliche Hand immens. Momentan müssen die Geschädigten oder ihre Versicherungen für die Schäden aufkommen. Das ist ungerecht!
Endlich Es müssen endlichdie Verursacher*innen der Klimakatastrophe zur Kasse gebeten werden.

Wir fordern deswegen einen Klimafolgenfonds für Nordrhein-Westfalen, welcher für die Schäden von Extremwetterereignissen aufkommt. Die Landesregierung muss hier handeln und einen solchen Klimafolgenfonds auf den Weg bringen!
In einem ersten Schritt soll die Energiewirtschaft in NRW, welche rund 50% der Treibhausgasemissionen produziert, in den Fonds einzahlen, gefolgt von den Industriebetrieben. Später müssen auch die Landwirtschaft und der Verkehrssektor mit eingebunden werden. Die Höhe der Zahlungen in den Fond sollen von den emittierten Treibhausgas-Emissionen abhängen.
Mit dem Fortschreiten des Klimawandels steigen auch die Kosten für die Gesellschaft. Mit einem Klimafolgenfonds können wir ein Mindestmaß an Klimagerechtigkeit schaffen.“

Den ausführlichen Beschluss zum Klimafolgenfonds gibt es hier zum Nachlesen: http://gruene-jugend-nrw.de/2014/12/verursacherinnen-zahlen-lassen-klimafolgenfonds-einfuehren/