Tihange abschalten!

Die Liste der Zwischenfälle im belgischen Kernkraftwerk Tihange,das nur knapp 60km von Aachen entfernt und somit nahe NRW liegt, ist seit Jahren ebenso vielfältig wie umfangreich. Diverse Brände, tausende Risse im Reaktorbehälter Tihange 2, Lecks mit Austritt von giftigen Dämpfen, fälschliche Öffnung von Überdruckventilen und viele weitere Mängel machen das marode Atomkraftwerk zum gefährlichsten Nachbarn des Bundeslandes.

Die zahlreichen Störfälle machen deutlich: Dieser Reaktor darf keine Sekunde länger am Netz bleiben! Kommt es durch eine Verkettung technischer Probleme und menschlicher Fehler zu einem Reaktorunfall mit dem Austritt radioaktiver Strahlung, dann hat das für die betroffenen Regionen verheerende Folgen. Große Teile der Grenzregion liegen in der sogenannten „Außenzone“ von 100 km. In diesem Bereich müssten die Behörden die Bevölkerung mit Jodtabletten versorgen und zum Aufenthalt in Gebäuden auffordern. Teile NRWs wären auf Dauer radioaktiv verstrahlt.

Die Bundesregierung muss sich unverzüglich mit der belgischen Regierung über ein Ende der Bedrohung durch Schrottreaktoren verständigen. Radioaktivität macht nicht an von Menschen gebildeten Grenzen Halt! Der Weiterbetrieb des AKW Tihange ist nicht nur ökologischer und ökonomischer Unsinn. Er ist verantwortungslos und bedroht die Lebensgrundlagen von Millionen Menschen. Tihange und die anderen hochgefährlichen Reaktoren in Belgien müssen endlich stillgelegt werden!

Die StädteRegion Aachen und viele andere kommunale Gebietskörperschaften haben beschlossen, alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um gegen Tihange vorzugehen.

Mit Unterstützung von Kanzleien in Brüssel und Düsseldorf werden diese:

  • Informationsansprüche nach europäischem Recht gegen die belgischen Behörden geltend machen und ggf. einklagen,
  • die Europäische Kommission auffordern, dass diese ihre Informationsansprüche gegen Belgien geltend macht,
  • eine Klage beim belgischen Staatsrat gegen die (Wieder-)Zulassung der Wiederinbetriebnahme von Tihange 2 einreichen,
  • zusätzlich eine Klage vor einem ordentlichen Gericht in Brüssel mit dem Ziel einreichen, die Stilllegung von Tihange 2 voranzutreiben.

Dieses Vorgehen können wir als GRÜNE JUGEND NRW nur unterstützen und solidarisieren uns daher mit den klagenden Gebietskörperschaften. Außerdem werden wir mit Nachdruck dafür sorgen, dass den Worten der rot-grünen Landesregierung, für eine Stilllegung des Reaktors in Tihange zu sorgen, auch Taten folgen.

Aktuell ist Atomaufsicht und Katastrophenmanagement Sache der Nationalstaaten in Europa. Jedoch geht Strahlung uns alle an. Wir fordern eine unabhängige europäische Atomaufsicht, welche direkt für die Kontrolle aller Atomkraftwerke in der EU verantwortlich ist. Sie muss frei von Einflüssen der Energiekonzerne sein und ihr dürfen keine nationalen Behörden vorgeschaltet werden.

Zudem brauchen wir grenzüberschreitende Notfall- und Evakuierungspläne für alle AKW in Europa. Ein Beharren auf nationalen Lösungen ist hier nicht nur falsch, sondern auch fahrlässig! Atomkraft gehört endlich abgeschafft. Weltweit!

 

Beschluss der Landesmitgliederversammlung am 13.3.2016 in Velbert.

Aufklärungsarbeit über Antiziganismus leisten

Die Mitgliederversammlung beauftragt den Landesvorstand, das Thema Antiziganismus weiter in den öffentlichen Diskurs zu rücken und nach Möglichkeit im Landeswahlprogramm als Thema zu verankern. Hierbei soll sich der Landesvorstand an dem Beschluss „Antiziganismus stoppen!“ (Landesmitgliederversammlung vom 16.bis zum 17. Juli 2013 in Oer-Erkenschwick) orientieren.

 

Der Beschluss wurde von der Landesmitgliederversammlung am 13.3.2016 in Velbert gefasst.

Keine Schlichtung ohne Abbaustopp

Die Konflikte im Hambacher Forst zwischen RWE, Polizei und Kohlepolitiker*innen auf der einen und Bürger*inneninitiativen und Aktivist*innen auf der anderen Seite haben sich in den letzten Wochen zugespitzt. Von den GRÜNEN vor Ort wurde daher ein Schlichtungsverfahren ins Gespräch gebracht. Die GRÜNE JUGEND NRW wird sich an einem solchen Schlichtungsverfahren nur beteiligen und es unterstützen, wenn RWE glaubwürdig darstellen, kann, dass das Verfahren tatsächlich ergebnisoffen ist. Daher erwarten wir von RWE als Voraussetzung für eine Schlichtung, keine weitere Braunkohle aus dem Boden zu holen, solange das Schlichtungsverfahren läuft. Außerdem müssen sämtliche Maßnahmen zur Vorbereitung von Umsiedlungen und der Erweiterung des Tagebaus während einer solchen Schlichtung unterlassen werden. Zurzeit ist mit solchen Maßnahmen jedoch nicht zu rechnen. Stattdessen ist zu erwarten, dass das Schlichtungsverfahren zu einem Schauspiel verkommt, in dem RWE sind profilieren und die Anti-Kohle-Bewegung nur verlieren kann. Ein solches Verfahren wäre eine Farce. Die Verhandlungspositionen müssen von Beginn an gleich stark vertreten werden können, damit ein Schlichtungsverfahren überhaupt Sinn ergeben kann. Die Position von RWE ist jedoch um einiges stärker, da der Konzern nicht gezwungen ist, Kompromisse auch nur in Betracht zu ziehen. Ein einfaches Beharren auf der jetzigen Situation ist kein Ausgangspunkt für eine Schlichtung, da RWE bei einem Scheitern des Verfahrens automatisch gewonnen hat. Bei einer solchen Ausgangsposition braucht es politischen Protest und direkten Widerstand, statt Verhandlungen mit einer deutlich stärkeren Verhandlungspartnerin. Wir unterstützen daher weiterhin den Protest gegen den Braunkohleabbau und fordern RWE und die Befürworter*innen eines Schlichtungsverfahrens auf, dafür zunächst geeignete Bedingungen zu schaffen. Anschließend können wir reden.

 

Beschluss der Landesmitgliederversammlung am 13.6.2016 in Velbert.

Stoppt Gasbohren!

Die GRÜNE JUGEND NRW fordert das Ende sämtlicher Pläne, in NRW unkonventionell Erdgas zu fördern. Insbesondere fordern wir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Hamm auf, sich im Rat der Stadt Hamm dafür einzusetzen, dass das städtische Unternehmen HammGas seine Aktivitäten auf diesem Gebiet und seine Pläne, im Münsterland nach Erdgas zu bohren, einstellt. Insbesondere sollte dies nicht mit Grüner Unterstützung geschehen. Wir fordern die Abkehr von dieser Methode, Energie zu gewinnen, auch, da diese nicht mehr zeitgemäß ist.

Begründung

Unkonventionelles Gasbohren im Münsterland wird als Brückentechnologie aus mehreren Gründen nicht funktionieren:

1. Die Erdgasvorkommen, die tatsächlich erschlossen werden könnten, sind dazu zu gering, was das Projekt auch unwirtschaftlich macht

2. Es droht eine Industrialisierung der klassischen Münsterländer Parklandschaft. Die Förderung von Erdgas würde einen enormen Flächenverbrauch bedeuten und die Versiegelung zahlreicher bisheriger Grünflächen nach sich ziehen

3. Das Auftreten von Mikrobeben, die die Bausubstanz gefährden können, wird selbst von der Bundesregierung als „wahrscheinlich bis sehr wahrscheinlich“ eingeschätzt.

4. Ist es so gut wie unmöglich, effektiv auf kommunaler Ebene oder über Demonstrationen gegen die Erdgasförderung vorzugehen, wenn dies mit Grüner Unterstützung geschieht.

Dabei handelt es sich übrigens auch um die Meinung, die von den Kreisverbänden Warendorf und Coesfeld der GRÜNEN sowie den lokalen Bürgerinitiativen gegen Gasbohren geteilt wird. Deshalb sollten auch wir als GRÜNE JUGEND klar Stellung dazu beziehen.

Dieser Beschluss wurde am 13. März 2016 auf der Landesmitgliederversammlung in Velbert gefasst.

Unklarheiten im Frauenstatut aus dem Weg räumen – Einberufung einer Frauenversammlung

Nehme folgende Änderungen im Frauenstatut vor:
– Benenne §2 “Frauenversammlung“ um in “Öffnung quotierter Plätze“
– Füge ein §4 “Frauenversammlung“:
“In den von §2 und §3 beschriebenen F:ällen kann eine Frau einen Geschäftsordnungsantrag auf die Einberufung eines Frauenforums stellen. Zur Abstimmung über diesen Antrag, über den mit einfacher Mehrheit entschieden wird, sind nur die anwesenden Frauen der Mitgliederversammlung berechtigt. Die Frauenversammlung findet im Plenum, unter Ausschluss der Männer, statt.“
– Ändere bisherigen §4 “Redelisten“ in §5 usw. (Anpassung der Nummerierung)
Begründung:
Über die Öffnung quotierter Plätze oder gesonderte Abstimmungen zu „Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von Frauen berühren oder von denen Frauen besonders betroffen sind“ (§3 Frauenstatut) wird eine Aussprache und Abstimmung unter den Frauen, unter Ausschluss der männlichen Mitglieder, im Plenum durchgeführt. Bisher gehörte es zur gängigen Praxis, dass diese Prozedur über den Geschäftsordnungsantrag einer Frau, bei dem nur weibliche Mitglieder stimmberechtigt sind und welcher mit einfacher Mehrheit anzunehmen ist, in Gang gesetzt wurde.
Dieses Vorgehen ist jedoch im Frauenstatut formal nicht geregelt. Über den Vorgang der Einberufung einer Frauenversammlung sowie der Frage welche Mitglieder bei einem solchen Antrag stimmberechtigt sind, finden sich in der bisherigen Version des Frauenstatuts keine Regelungen. Mit unserem Änderungsantrag wollen wir das Frauenstatut an die gängige Praxis anpassen und diese Lücke beheben.

Beschluss der Landesmitgliederversammlung am 13.3.2016 in Velbert