Die Stadt gehört wieder Dir.

Ende 2014 hatten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen insgesamt 62 Milliarden Euro Schulden. Die kreisfreien Städte, Landkreise und die Aachener Städteregion leiden darunter, dass der Bund immer mehr Aufgaben an sie abgibt, ohne die dafür notwendigen finanziellen Mittel weiter zur Verfügung zu stellen. Daher haben Kreise, Städte und Gemeinden immer weniger Geld für Schwimmbäder, Schulen, Bibliotheken und weitere kommunale Einrichtungen. Auch Busse und Bahnen werden stillgelegt. Dies trifft vor allem die Menschen, die sich den Besuch im Spaßbad, Bücher, private Nachhilfe oder ein Auto nicht leisten können. Also vor allem Menschen mit geringem Einkommen oder geringer Rente, die in unserer Gesellschaft sowieso schon oft benachteiligt sind.

Nach Jahrzehnten einer gescheiterten Kommunalpolitik von Land und Bund wollen wir dafür sorgen, dass nicht mehr nur Missstände in den Kommunen verwaltet werden, sondern Kommunen für die Menschen gestaltet werden können. Damit die Stadt wieder allen gehört. Und zwar auch dir!

Für eine neues Zeitalter kommunalpolitischer Finanzen

Die finanzielle Situation der meisten Kommunen in NRW stellt sich dramatisch dar: Die Städte und Gemeinden haben große Schwierigkeiten mit ihren Einnahmen, die Ausgaben und Aufgaben zu decken. Unverzichtbare soziale Ausgaben und sozialstaatliche Aufgaben werden an die jeweilige Kommune weiterdelegiert, ohne dass ihr dafür ausreichende finanzielle Mittel zu Verfügung gestellt werden. Diese Verstöße gegen das Konnexitätsprinzip führen dazu, dass die Kommunen hohe Kassenkredite oder Darlehen aufnehmen müssen. Dies hat immense Zinsbelastungen für die nachfolgenden Haushalte zur Folge. Insgesamt sind die Kommunen in NRW mit 100 Milliarden Euro verschuldet. Hinzu kommen hohe Abschreibungen auf spekulative Wertpapiere und Aktien, welche für viele Kommunen lange Zeit als einzige Möglichkeit der Bilanzrücklagenerhöhung und zusätzliche Einnahmequelle galten. Gerade das Beispiel der fehlgeleiteten Investitionspolitik vieler Kommunen NRWs in die Stein- und Braunkohle hat einerseits zu einem fatalen Festhalten an fossilen Energieträgern, als auch zu einem gefährlichen Abhängigkeitsverhältnis zwischen Kommunen und fossilen Energieversorgern geführt. Dieser Zustand zeigt, dass eine zeitgemäße kommunale Finanzpolitik noch in weiter Ferne liegt. Das muss sich ändern! Diese chronische Unterfinanzierung der Kommunen wollen wir beenden. Hierfür wollen wir in erster Linie eine generelle Einhaltung und Ausweitung des Konnexitätsprinzips durchsetzen, welches auf Land-Kommune-Ebene bereits rechtsverbindlich gilt. Wer bestellt, muss auch bezahlen: Bund und Land dürfen nicht länger Kommunen mit Dingen beauftragen, für die sie nicht die volle finanzielle Verantwortung übernehmen. Typisches Beispiel für die verfehlte Kommunalpolitik der großen Koalition in Berlin ist die Schulsozialarbeit: Ohne Vorwarnung wurden den Kommunen nach zwei Jahren die Mittel für die Schulsozialarbeit gestrichen und sie drohten selbst auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn nicht das Land NRW die Kosten für zwei weitere Jahre übernommen hätte. Außerdem muss sich der Bund stärker an den Sozialausgaben der Kommunen beteiligen. Die zugesagten 3 Milliarden Euro sind nur Symbolpolitik und keine wirkliche Entlastung.

Zudem braucht es neben einer deutlichen Erhöhung der freien Mittel für Kommunen auch Hilfe beim Schuldenabbau. Durch die jahrzehntelange falsche Politik sind die Kommunen finanziell so überlastet, dass ein Großteil ihres Haushaltes für den Schuldenabbau verwendet werden muss. Das widerspricht einer zeitgemäßen und zukunftsorientierten Finanzpolitik. Wir fordern, Teile des bisherigen Solidaritätszuschlages für die Schuldentilgung der Kommunen aufzuwenden oder als Fördermittel für kommunale Investitionen bereitzustellen.

Mehr Grün in den Städten

Gute Finanzen machen aber noch lange keine lebenswerte Stadt. Für lebenswerte Städte braucht es auch guten Lebensraum, der nicht aus Beton und Parkplätzen besteht. Wir wollen ab 2020 keine Netto-Neu-Versiegelungen mehr in NRW. Ab 2030 streben wir einen Entsiegelungsüberschuss in NRW an. Die Ausweisung von Neubaugebieten darf nur noch bei einer städtischen Leerstandsquote von unter zwei Prozent und unter Aufwertung von städtischen Ausgleichsflächen erfolgen, gleichzeitig muss bei der Ausweisung von Neubaugebieten eine angemessene Quote für sozialen, bezahlbaren Wohnraum berücksichtig werden. Einer Stadtentwicklung, die einseitig auf den Bau von Einkaufszentren, Büroräumen und hochwertigem Wohnraum setzt und das zu Lasten von Grünflächen und bezahlbarem Wohnraum, erteilen wir eine klare Absage. Bei Neubauten und Sanierungen müssen zudem Mittel eingeplant werden, die den Energieverbrauch und die verursachten Emissionen im Vergleich zu Altbauten deutlich reduzieren. Wir streben an, dass bis 2050 alle Gebäude in kommunalem Besitz C02-neutral sind. Wir wollen Wohnraum durch Nachverdichtung schaffen. Gleichzeitig wollen wir stärker in Höhe und Tiefe bauen. Um den Zuzugsdrang zur Stadt zur entspannen, wollen wir den ländlichen Raum mit einem guten ÖPNV besser an die Stadt anbinden. Auch setzen wir uns für autofreie Innenstädte und Quartiere ein, wir wollen also, dass Parkplätze und Betonflächen weichen, damit mehr GRÜN entsteht.

Grünflächen selbst wollen wir natürlich ökologisch gestalten, weshalb ein Verbot genveränderter Pflanzen in öffentlichen Grünflächen für uns wichtig ist. Das Land NRW soll zudem Mittel und Know-how für das Anpflanzen selten gewordener regionaler Pflanzen bereitstellen und den Anbau von ökologisch notwendigen Pflanzen fördern.

In vielen Innenstädten und Nachbarschaften gehen kostbare Wohnräume und Grünflächen verloren, weil die Eigentümer*innen sich nicht darum kümmern können oder wollen. Einer solchen Verwahrlosung sollte entgegengewirkt werden, indem die Grundstücke in der Zeit der Nichtnutzung möglichst der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Es braucht daher endlich Konzepte für mehr Urban Gardening und die Gründung öffentlicher Gemeinschaftsgärten. Brachflächen sollen nicht länger vor sich hin existieren, sondern- wenn möglich- Bürger*innen zur Nutzung und Bepflanzung zur Verfügung gestellt werden. Bei Brachflächen in kommunaler Hand muss die Gemeinschaftsnutzung bis Baubeginn in jedem Fall und umgehend hergestellt werden. Doch auch private Grundstücke wollen wir wenn möglich der Öffentlichkeit zugänglich machen. Dafür wollen wir eine kommunale Liegenschaftssatzung einführen, die die*der Eigentümer*in nach Erwerb des Grundstücks auffordert, ein Datum des Anfangs der Nutzung im Sinne des geltenden Bebauungsplans anzugeben. In der Zwischenzeit von Erwerb bis zur Nutzung im Sinne des Bebauungsplans sollen unentgeltliche Pachtverträge zwischen Eigentümer*in und Kommune geschlossen werden. Sollte der*die Eigentümer*in diesen Vertrag nicht abschließen wollen, sollte die Kommune die Möglichkeit haben, ähnlich wie bei der kommunalen Leerstandssatzung, Nichtnutzung mit Bußgeldern zu sanktionieren. Bei diesen Pachtverträgen sind zur Planungssicherheit beidseitige Kündigungsfristen zu implementieren. Auch wenn solche Freiräume in kommunaler Hand liegen und nur vorübergehend für die Allgemeinheit zugänglich gemacht werden, darf die Öffentlichkeit nicht plötzlich und unerwartet wieder von diesen Flächen vertrieben werden. Eine Veränderung der Nutzungsplanung solcher freigegebenen Flächen sollte in der Regel ein Jahr im Voraus durch die Kommune angekündigt werden.

All das schafft ein gemeinschaftliches Gefühl in den Städten, steigert die Lebensqualität und ist auch gut für die Umwelt.

Für soziale Gerechtigkeit. Auch vor Ort!

Für eine lebenswerte Stadt reicht aber eine Stadt mit vielen Grünflächen alleine nicht aus. Wir wollen mehr soziale Gerechtigkeit vor Ort schaffen! Einen wichtigen Schlüssel dazu bildet die Schaffung von bezahlbarem und sozialem Wohnraum in allen Vierteln einer Kommune. Oberste Priorität bei der Stadtentwicklung hat für uns neben ökologischer Nachhaltigkeit das Verhindern von Gentrifizierungseffekten. Es darf nicht sein, dass ganze Einkommensgruppen sich das Leben in Städten nicht mehr leisten können. Alle Menschen sollten die Freiheit haben, sich ihren Wohnort frei auszusuchen. Dazu gehört für uns nicht nur die gesetzliche Freizügigkeit, sondern auch ausreichender sozialer Wohnraum. Dazu braucht es neben dem schwer händelbaren Steuerungselement \“Mietpreisbremse\“ insbesondere ein Landesprogramm zur Unterstützung von bestehenden gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften und ein Neugründungsprogramm für Orte, welche noch keine haben. Ebenso fordern wir eine stärkere Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch Land und Bund. Erst mit durch öffentliche Mittel geförderten und preisgebundenen Wohnraum können Gentrifizierung und soziale Ausgrenzung verhindert werden. Leerstand, der als Spekulationsobjekt genutzt wird, hat in den Städten der Zukunft keinen Platz. Die Kommunen müssen massiv gegen Leerstand vorgehen um sozialen und bezahlbaren Wohnraum gewährleisten zu können. Dies soll zum einen durch gemeinsame Konzeptentwicklung zwischen Kommune und Eigentümer*in geschehen und zum anderen durch die Möglichkeit der Kommunen, Leerstand nach 3 Jahren durch eine Leerstandssatzung mit Bußgeldern zu bestrafen.

Soziale Gerechtigkeit vor Ort bedeutet aber auch, dass Infrastruktur erhalten bleibt. Nur Reiche können sich arme Städte leisten! Wir wollen, dass Schwimmbäder, kulturelle Einrichtungen und Schulen nicht nur erhalten bleiben, sondern besser ausgestattet und die Investitionen in die soziale Infrastruktur deutlich erhöht werden! Wir wollen aber auch, dass sich alle eine Teilhabe am öffentlichen Leben leisten können und fordern eine Kostenfreiheit für alle kommunalen Einrichtungen!

Das öffentliche Leben spielt sich aber nicht nur in öffentlichen Einrichtungen ab. Wir wollen Freiräume schaffen, wo sich Menschen ohne Konsumzwang aufhalten können. Die radikale Kommerzialisierung lehnen wir deswegen ebenso wie Drogenkonsumverbote in bestimmten öffentlichen Vierteln ab.

Besser: Bunt

Für bunte Kommunen ist soziale Gerechtigkeit ein wichtiger Schritt, aber sicher nicht der einzige. Wir wollen die Vielfalt in den Kommunen stärken und fordern daher eine deutliche Erhöhung der Mittel für die kommunalen Integrationszentren in NRW, denn Interkulturalität soll noch stärker gelebt werden. Die vielen Projekte der kommunalen Integrationszentren, um beispielsweise Menschen mit unterschiedlichen Muttersprachen zusammenzubringen, begrüßen wir sehr deutlich. Das kann aber nur ein Anfang für interkulturelle Kommunen sein.

Nicht nur in Sachen Interkulturalität sehen wir aber Handlungsbedarf für die Kommunen. Wir wollen, dass sich queere Menschen überall in NRW wohlfühlen und setzen uns deswegen dafür ein, dass jede der kreisfreien Städte, Landkreise und Städteregionen Angebote für queere Jugendliche und queere Jugendtreffs bei der Gründung unterstützen und verpflichtend finanzielle Hilfe leisten muss, in denen speziell geschulte Sozialarbeiter*innen zur Verfügung stehen, die Unterstützung bei familiären, schulischen oder sonstigen Problemen und Diskriminierungsfällen leisten können. Außerdem sollen Sozialarbeiter*innen im Allgemeinen mehr für die Probleme und Bedürfnisse queerer Jugendlicher geschult und sensibilisiert werden. Das Land muss Lehrer*innen für die Diskriminierung queerer Jugendlicher sensibilisieren und in den Bildungsplänen ausreichende Aufklärung über queere Identitäten verankern, um Schulen zu diskriminierungsärmeren Räumen machen, die geprägt sind von Verständnis und Unterstützung queerer Jugendliche. Solange NRW die dafür notwendigen Schritte noch nicht unternimmt, sehen wir es in der Pflicht stärker für queere Aufklärungsarbeit zu sorgen und eine engere Verbindung zwischen Projekten wie bspw. SchLau und den Kommunen herzustellen.

Letztlich müssen Kommunen barrierefreier werden, um Vielfalt zu gewährleisten. Bei allen Neu- und Umbauten im öffentlichen Raum muss es deswegen eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 & DIN 32984 geben. Außerdem fordern wir das Land NRW auf, einen Aktionsplan Barrierefreiheit aufzusetzen um die Kommunen und deren Mitarbeiter*innen für einen achtsamen Umgang mit bestehenden Barrieren zu schulen. Dies muss auch bei der Inklusion an Schulen Priorität haben. Das Land muss hier den räumlichen Umbau noch stärker finanziell unterstützen. Ein wichtiger Ort, an dem sich alle Menschen begegnen sind für uns Stadteilzentren. Diese werden zum einen von Wohlfahrtsorganisationen, zum anderen aber auch von Aktivist*innen oder freischaffenden Künstler*innen ins Leben gerufen. Wir fordern nicht nur die Anerkennung, sondern auch die finanzielle Unterstützung dieser Einrichtungen seitens der Kommunen aber auch des Landes NRW, denn Stadtteilzentren leisten einen wichtigen Beitrag für das Zusammenleben in den Städten. Das gilt für uns auch für Projekte, die aus Hausbesetzungen entstanden sind oder die aus Hausbesetzungen entstehen können. Denn ein vielfältiges Zusammenleben ist für uns ein wichtiger Schritt gegen die Verdrängungseffekte der Gentrifizierung.

Rechter Ideologie keinen Raum geben!

In vielen Kommunen gibt es Räume wie Kneipen, Firmenräume, Kongresse oder Ähnliches, die von Rechten gemietet werden. Auch wenn Kommunen durch das Gleichbehandlungsgesetz dazu verpflichtet sind, diese Räume zu vermieten, sollten sie versuchen, sich mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln hiergegen zu wehren. In kommunalen Räten setzen wir uns außerdem für einen parteiübergreifenden Konsens gegen menschenfeindliche rechte Politik ein. Gerade von Grünen aber auch von den anderen demokratischen Fraktionen erwarten wir, eine Zusammenarbeit mit rechten Parteien konsequent auszuschließen. Rechter Politik darf weder in kommunalen Parlamenten noch auf der Straße Raum gegeben werden. Die Unterstützung von antifaschistischem Protest muss daher auch in den Räten selbstverständlich sein. Die Strategie von Rechten, sich als besorgte Anwohner*innen auszugeben, muss konsequent enttarnt werden. Das gilt gerade dann, wenn Hetze in Fragen zur Unterbringung von Geflüchteten getarnt wird. Wenn Rechte in Informationsveranstaltungen der Städte ihre Menschenfeindlichkeit verbreiten wollen, darf das nicht unkommentiert hingenommen werden. Darüber hinaus fordern wir, dass Kommunen antifaschistische Zentren und andere Räume, in denen Menschen sich gegen Rechts organisieren, unterstützen. Wir wollen keine Viertel haben, in denen Antifaschist*innen Angst vor Übergriffen von Rechts haben müssen. Stattdessen wollen wir Kommunen, in denen Rechte nicht erwünscht sind und in denen das Nazis auch gezeigt wird!

Raum für alle Geschlechter

Es bleibt viel zu tun auch für die Gleichstellung aller Geschlechter, deswegen fordern wir eine transparente Übersicht darüber, inwieweit eine Kommune bei Investitionen Gleichstellungsaspekte berücksichtigt. Darüber hinaus fordern wir gezielte Investitionen in die Gleichstellung, denn nur eine Kommune, in der alle Geschlechter gleichwertigen Zugang zu Entscheidungsprozessen, sozialer Teilhabe und zu Freiräumen haben, ist eine gerechte Kommune. Besonders wichtig ist uns der Ausbau von Schutzräumen für FIT*-Personen. Auch in NRW gibt es bis heute kein Gesetz, dass die sichere Finanzierung von Frauenhäusern garantiert. Wir fordern eine bundesweite Finanzierungsgarantie für Frauenhäuser unter Beibehaltung der Träger*innenvielfalt sowie ein verpflichtendes flächendeckendes Angebot von Frauenhäusern in ganz NRW sowie einen Ausbau von Beratungs- und Hilfsangeboten für von Gewalt betroffene FIT*-Personen. Wir bekräftigen dabei unsere Forderungen aus dem Beschluss “Wir wollen es queerfeministisch! –Queerfeministische Grundsätze der GRÜNEN JUGEND NRW“ von März 2015 und sehen dringenden Handlungsbedarf! Auch der Schutz von anderen queeren Personen ist dringend nötig, vor allem von Kindern. Zu viele queere Personen werden noch immer auch in der eigenen Familie Opfer von Misshandlung und Gewalt und haben keine Zufluchtsorte. Queere Schutzräume sind deshalb dringend überfällig!

Die kommunalen Gleichstellungsbüros müssen zudem in Zukunft ambitionierter gegen Mehrfachdiskriminierungen kämpfen und dafür Beratungsangebote bereitstellen, als auch Unterstützung leisten für Migrantinnen, FIT*-Personen mit Behinderungen und queere Frauen* sowie Inter- und Trans*personen, die in Zukunft auch verstärkt bei der Einstellungspolitik der Kommunen gefördert werden sollten.

Antisemitismus vor Ort bekämpfen!

Um Jüdinnen*Juden in der Kommune zukünftig vor Gewalt zu schützen, braucht es endlich kommunale und landesweite Projekte für die Bekämpfung von Antisemitismus. Diese sollen sowohl an Schulen, als auch mit der breiten Öffentlichkeit durchgeführt werden. Dazu gehört für uns als erster Schritt besonders die unabhängige Analyse von Antisemitismus in öffentlichen Einrichtungen. Ein Beispiel hierfür wäre die Auswahl von Schulbüchern, welche Antisemitismus sowohl heute als auch in der Geschichte, insbesondere im Nationalsozialismus, kritisch thematisieren. Jüdinnen*Juden sind in den Kommunen immer wieder antisemitischen Übergriffen ausgeliefert. Daher sehen wir die Kommunen und das Land NRW in der Pflicht, ihr Bestes zu tun, um solche Übergriffe zu verhindern. Da die örtlichen Polizist*innen nicht willens oder in der Lage sind, jüdische Einrichtungen rund um die Uhr zu schützen, sind die jüdischen Gemeinden dazu gezwungen, private Sicherheitsdienste mit dem Schutz der Einrichtungen und der Veranstaltungen zu beauftragen. Dieser Zustand ist unhaltbar. Wir fordern das Land NRW auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Polizei endlich eine adäquate Ausbildung erhält und ihrer Aufgabe nachkommt, vor antisemitischer Gewalt zu schützen. Bis diese Lage erreicht ist, fordern wir, dass das Land NRW alle Kosten für private Sicherheitsdienste übernimmt. Immer wieder finden antisemitische Demos und Veranstaltungen statt. Wir fordern die Kommunalpolitik auf, sich solchen Veranstaltungen entgegenzustellen.

Reclaim Democracy!

Teilhabe bedeutet darüber hinaus, dass alle gleichberechtigt an politischen Entscheidungen beteiligt sind. Die Einführung der Integrationsräte in Nordrhein-Westfalen begrüßen wir deswegen ganz ausdrücklich. Wir wollen diese beibehalten, aber keine Räte zweiter Klasse für Menschen, die kein Wahlrecht besitzen. Wir wollen ein kommunales Wahlrecht für alle Einwohner*innen einer Kommune – ab Vollendung des 14. Lebensjahres und unabhängig von Staatsbürger*innenschaft. Zudem streben wir nach dem Vorbild der Integrationsräte eine verpflichtende Einführung von Kinder- und Jugendräten an. Das heißt für uns aber nicht, dass Jugendräte nur zuhören und klatschen dürfen. Wir wollen mit einem Einspruchsrecht mit aufhaltendem Charakter gegenüber den Ausschüssen für Jugendhilfe und dem Rat und Antragsrecht im Rat für möglichst starke Partizipation und Mitbestimmung sorgen. Denn junge Menschen wollen nicht nur zuhören, sondern sich einmischen!

Vor allem aber wollen wir dafür sorgen, dass Kommunalwahlen demokratisch bleiben. Die Bestrebungen der rot-grünen Landesregierung, eine 2,5% Hürde für kommunale Parlamente einzuführen, lehnen wir ab. Sperrklauseln für kommunale Parlamente sind undemokratisch, gerade wenn sie Initiativen vor Ort die Möglichkeit nehmen, erfolgreich für Parlamente zu kandidieren. Ein oft genutztes Argument für Sperrklauseln ist, dass so rechte Kleinparteien aus den Räten gehalten werden. Dadurch werden nur Symptome des Rechtsruckes in der Gesellschaft angegangen. Wir wollen lieber eine wirkliche Bekämpfung rechter Politik und keine Scheinlösungen! Dennoch sehen auch wir die Problematik, dass nach dem derzeitigen Sitzverteilungsschlüssel kleine Parteien stark bevorzugt werden. Wir setzen uns deswegen für eine Reform ein, bei der die Zusammensetzung des Rates möglichst genau die Stimmanteile der Parteien widerspiegelt.

Verkehr vermeiden, Mobilität für alle.

Für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Kommune ist ein Verkehrssystem notwendig, welches eine hohe Mobilität von klein auf bis ins hohe Alter ermöglicht und dabei Umwelt und Bewohner*innen so wenig wie möglich belastet. Dies kann durch ein enges ÖPNV-Netz erreicht werden, welches in einem dichten Takt bedient wird und auch kleinere Stadtteile und angrenzende Kommunen nicht vernachlässigt. Langfristig fordern wir eine deutlich effizientere Planung des Nahverkehrs in kleineren Kommunen, zum Beispiel durch den Einsatz von angepassten Fahrzeuggrößen, mit dem Ziel einen dichten und gut getakteten ÖPNV auch im ländlichen Raum zu erreichen. Auch die Einrichtung von abgelegenen ÖPNV-Knotenpunkten mit einer Anschlussgarantie kann zu einer wirtschaftlich vertretbaren Abdeckung ländlicher Räume beitragen. Auch ein attraktives ÖPNV-Angebot in der Nacht ist, besonders für junge Menschen, unabdingbar. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität fordern wir ein öffentliches Rufbussystem.

Mobilität ist ein Grundbedürfnis aller Menschen. Für uns ist klar: Die Nutzung des ÖPNV darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Deshalb fordern wir einen ticketlosen Nahverkehr. An den Kosten hierfür sollen sich auch Unternehmen und Geschäfte beteiligen, die von einem attraktiven Nahverkehr profitieren.

Fahrradfahren ist gut für das Klima, die eigene Gesundheit und die Geräuschemissionen in der Stadt. Dennoch ist es in vielen Kommunen sehr gefährlich, als Radfahrer*in am Verkehr teilzunehmen, zudem mangelt es vielerorts an sicheren Abstellmöglichkeiten, gut ausgebauten Radwegen und fahrradfreundlichen Kreuzungen. Wir fordern einen Ausbau von Fahrradparkplätzen, die Einrichtung breiter Fahrradspuren, im Zweifel auf Kosten des Autoverkehrs, die \“Grüne Welle\“ für Radfahrer*innen und eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts für mehr Verkehrssicherheit. Des Weiteren darf es nur noch Landesfördermittel für Verkehrsinfrastrukturvorhaben geben, welche den Gesichtspunkten von nachhaltiger Mobilität Rechnung tragen. Das Zeitalter des vierspurigen Ausbaus und günstiger Parkplatzsituationen muss endlich ein Ende haben. Wir freuen uns auf fahrradfreundliche Städte und einen vernetzten ÖPNV.

Kultur? Wir sind dabei!

Eine Stadt bewegt sich aber nicht nur durch Mobilität fort. Kultur ist ein Spiegelbild der städtischen Gesellschaft, in der sie ihr künstlerisches Potential verwirklicht und sich für die Zukunft entwirft. Diese permanente Auseinandersetzung muss lebendig sein und allen Menschen offen stehen. Menschen mit Wanderungsgeschichte, Kinder und Jugendliche, Menschen mit geringem Einkommen und Menschen, die von Barrieren betroffen sind müssen ausdrücklich einbezogen werden. Deswegen muss der Förderung der Hochkultur gleichwertig eine Förderung der freien Kultur gegenüberstehen. Aus diesem Grund setzten wir uns dafür ein, dass Kommunen der freien Kultur mindestens soviel Geld zur Verfügung stellen müssen, wie sie die Hochkultur erhält. Das allerdings ist nur möglich, wenn die Mittel des Landes für die kommunale Kulturpolitik deutlich erhöht werden. Kultur ist in NRW zwar Kompetenz der Kommunen, aber dennoch nur eine geringfügig vergütete \“freiwillige Leistung\“. Wir wollen, dass die Kulturpolitik zu einer solide vergüteten Pflichtaufgabe der Kommunen wird! Letztlich geht es hier nämlich um Freiheit und Demokratie.

 

Wir wollen Mauern einreißen, graue Betonwüsten zum Blühen bringen und Freiräume zurückerobern. Deswegen fordern wir:

  • solide Finanzen für handlungsfähige Kommunen.
  • Städte mit Grün.
  • soziale Gerechtigkeit auch vor Ort.
  • Kommunen, die bunt sind. Und nicht braun!
  • Raum für alle Geschlechter vor Ort.
  • zukunftsgerechte Verkehrspolitik und das Ende von Autostädten.
  • eine kommunale Kulturpolitik, die ihren Namen verdient.

 

So gehört die Stadt wieder dir. Auf geht’s!

 

Beschluss der Landesmitgliederversammlung am 13.3.2016 in Velbert

Lutherjahr 2017

Martin Luther und die Reformation sind den Meisten ein Begriff, da u.a. die evangelische Kirche ohne Luther nicht existieren würde. Am 31. Oktober 2017 jährt sich zum 500. Mal die Veröffentlichung der 95 Thesen, die Martin Luther, der Überlieferung nach, an die Tür der Schlosskirche in Wittenberg schlug. Dies nimmt die evangelische Kirche zum Anlass, die Reformation zu feiern, und das international. So sind alleine in Deutschland in über 20 Städten und anderen für die evangelische Kirche geschichtsträchtigen Orten Aktionen, Diskussionen, Führungen uvm. geplant.

Auch kann sich das Lutherjahr 2017 der kirchlichen und der öffentlichen Unterstützung gewiss sein. So beschloss der Bundestag bereits 2011 mit Unterstützung durch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, das Lutherjahr finanziell zu unterstützen.

Allerdings besitzt Martin Luther eine Schattenseite, die jede positive Bezugnahme auf Luther unmöglich machen sollte. Martin Luther ist seines Zeichens Wegbereiter des modernen Antisemitismus und (Proto-)Antisemit, auch wenn die Kampagne Luther 2017 und Kirchenwissenschaftler*innen anderes behaupten. Neben seinem Antisemitismus enthält Luthers Theologie weitere unemanzipatorische Elemente.

Luther als (Proto-)Antisemit

Luther war sein ganzes Leben lang ausgesprochener Judenfeind. Luther forderte immer wieder, dass Synagogen angezündet werden sollen, Rabbinern bei Leib und Leben das Lehren und Predigen verboten werden soll. Der Vernichtungswunsch gegenüber den Jüdinnen*Juden geht sogar so weit, dass Luther eine Grundlage für Konzentrationslager liefert. So sagt er: “Zum siebenten, dass man den jungen, starken Juden und Jüdinnen in die Hand gebe Flegel, Axt, Karst, Spaten, Rocken und Spindel und lasse sie ihr Brot verdienen im Schweiß der Nasen wie Adamskindern aufgelegt ist, [. . .] man müsste ihnen das faule Schelmenbein aus dem Rücken vertreiben“. Was mit alten und schwachen Jüdinnen*Juden passieren soll, lässt Luther offen. Ferner wollte Luther, dass Jüdinnen*Juden ihr “Wucher“ verboten wird. Mit dem negativen Bezug auf “Wucher“ findet sich bereits ein Merkmal des modernen Antisemitismus. Luther sprach auch schon über die Gefahr einer angeblichen jüdischen Weltherrschaft mit der Folge, dass alle “Nicht-Juden“ unterworfen werden sollen.

Außerdem finden sich bei Luther auch Aussagen über ein jüdisches „Wesen“, das ihre angeblichen Eigenschaften begründen soll, wie sich in der Rede von der „Verstockung“ der Juden zeigt: Aufgrund ihrer Verstockung, die ihnen „zur Natur worden“ ist, sind die Jüdinnen*Juden schlechterdings „nicht [. . .] zu bekehren“, sondern sie müssen „in der Hölle zerschmolzen [. . .] werden“. Auch sagt Luther aus, dass es so etwas wie “jüdisches Blut“ gibt, welches entartet sei, wenn er sagt, dass “das das israelitische Blut gar vermischt, unrein, wässerisch und wilde geworden sei.“Auf Grund dieser Stellen lassen sich Luthers Auslassungen nicht mehr bloß als Antijudaismus kennzeichnen, sondern müssen als (Proto-)Antisemitismus bezeichnet werden.

Luther unterscheidet sich durch diese Äußerungen von der Mehrheit seiner Zeitgenoss*innen. Seine Aussagen sind mitnichten unreflektiert übernommen, sondern nehmen durch seine Interpretation eine deutliche Eigenständigkeit an. Zum einen spiegelt sich dies in der Häufigkeit, im inneren Zusammenhang seiner Texte als auch in der Intensität seiner in sich geschlossenen Beiträge wider. Dafür spricht auch, dass Luther seine Zeitgenoss*innen in antisemitischer Polemik weit übertrifft.

Luther als Unterwerfungstheologe

In Luthers Theologie finden sich immer wieder Motive des absoluten Gehorsams. So sollen sich die Menschen nicht nur völlig Gott, sondern auch einer weltlichen Autorität unterwerfen. Die Unterwerfung unter einen König stellt für Luther nicht nur eine bürgerliche, sondern auch eine religiöse Pflicht dar. So schreibt Luther dem König beispielsweise übermenschliche Eigenschaften zu, die die Autorität des Königs und die Herrschaftsform des Königstums legitimierten. Außerdem stand Luther dafür ein, dass der König außerhalb jeder Gerichtsbarkeit steht. So war Luther auch dafür, aufständische Bewegungen niederzuschlagen: “Man soll sie [Die Bauern; Anm. d. Verf.] zerschmeißen, würgen, stechen, heimlich und öffentlich, wer da kann, wie man einen tollen Hund erschlagen muss.“ Für Luther ist ein Christenmensch eben auch “in dienstbarer Knecht aller Dinge und jedermann untertan“. Dies rechtfertigt Luther damit, dass der Christenmensch immer innerlich frei ist, was eine tatsächliche Freiheit von äußerer, d.h. gesellschaftlicher, Gewalt unnötig macht bzw. dass die äußere Freiheit eben darin besteht, der politischen und religiösen Pflicht nachzukommen, sich also der göttlichen und weltlichen Autorität vollends zu unterwerfen.

So wird auch verständlich, weshalb sich führende Nationalsozialisten auf Luther bezogen. Sowohl sein glühender (Proto-)Antisemitismus als auch seine Forderungen nach völliger Unterwerfung unter eine weltliche Autorität, sind mit der nationalsozialistischen, deutschen Ideologie vereinbar.

Daher fordert die GRÜNE JUGEND NRW, dass jede öffentliche Unterstützung, sei es durch Bund, Land oder Kommunen, eingestellt wird. Außerdem soll der Landesvorstand öffentlich auf diese Problematik aufmerksam machen und Gegenaktionen, auch in Zusammenarbeit mit anderen Landesverbänden und dem Bundesvorstand, planen und unterstützen. Weiter wird der Landesvorstand aufgefordert, Luthers Antisemitismus in der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu thematisieren, um auch eine Distanzierung der Partei vom Lutherjahr 2017 zu erwirken.

Der Landesvorstand wird beauftragt, diesen Antrag im Namen des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen auf dem Bundeskongress der GRÜNEN JUGEND vom 30.09.-02.10.2016 zu stellen. Die Antragsteller*innen erhalten gemeinsam mit dem Landesvorstand ein Mandat für die Einbringung und Verhandlung des Antrages auf dem Bundeskongress.

Beschluss der Landesmitgliederversammlung am 13.3.2016 in Velbert.

Arbeitskreise nachhaltig stärken!

Die Arbeitskreise und der Landesvorstand werden beauftragt innerhalb des Bildungsgremiums ein Konzept zur Einbindung der Arbeitskreise zu erarbeiten. Dieses Konzept soll sowohl die Einbindung bei Antragsprozessen zum jeweiligen arbeitskreisspezifischen Thema beinhalten, als auch die gemeinsame Koordinierung von Bildungsarbeit. Besagtes Konzept soll auf der Sommer-LMV vorgestellt und als Antrag zur Abstimmung gestellt werden.

Beschluss der Landesmitgliederversammlung am 13.3.2016 in Velbert.

Liberale Drogenpolitik jetzt! – Solidarität mit Volker Beck

Die GRÜNE JUGEND NRW tritt für eine liberale und freiheitliche Drogenpolitik ein. Verhalten, das lediglich selbstschädigend ist, darf in unserer Gesellschaft nicht kriminalisiert werden. Die GRÜNE JUGEND NRW steht Substanzen wie Crystal Meth zwar sehr kritisch gegenüber, lehnt eine Illegalisierung von Drogen, sowie die Stigmatisierung von Konsument*innen allerdings ab. Durch eine Illegalisierung von Drogen wird das schon vorhandene Gefahrenpotential deutlich erhöht, etwa durch Verunreinigungen oder einen schwankenden Wirkstoffgehalt. Eine weitere Gefahr der Illegalisierung und des vorherrschenden Diskurses ist die Stigmatisierung von (angeblichen) Konsument*innen, wie sie auch im Fall Volker Beck zu beobachten ist. Diese Stigmatisierung kann im Extremfall tödliche Folgen haben, wenn Süchtige durch sie davon abgehalten werden, professionelle Hilfe zu suchen. Um dem entgegenzuwirken, fordert die GJ NRW eine Versachlichung der Debatten um Drogen und Drogenkonsum in unserem Land sowie die Legalisierung aller Drogen.

Volker Beck hat eine großartige Politik gemacht, welche in keiner Weise durch einen vermeintlichen Drogenkonsum beeinträchtigt wurde. Nicht nur seine wichtige Arbeit für die queere Community, sondern auch sein Kampf gegen Antisemitismus und für Menschenrechte weltweit machen ihn zu einem der besten Politiker*innen im Deutschen Bundestag. Wir bedauern seinen Rücktritt als Innen- und Rechtspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, sowie vom Vorsitz der deutsch-israelischen Parlamentariergruppe und hoffen, dass er der Fraktion auch über die momentane Wahlperiode hinaus erhalten bleibt, sowie seinen großen Einsatz gegen Menschenfeindlichkeit und für die Rechte von Minderheiten zukünftig wieder in angemessenen Ämtern fortführen kann. Angeblicher Drogenkonsum, darf dafür keinen Hindernisgrund darstellen.


Beschluss der Landesmitgliederversammlung am 13.3.2016 in Velbert.

Rot-Grüne Jugendorganisationen begrüßen Planungen für das Wahlalter 16

Rot-Grüne Jugendorganisationen begrüßen Planungen für das Wahlalter 16
Zu den Bestrebungen der Landesregierung, das Wahlalter 16 einzuführen, erklärt Frederick Cordes, Landesvorsitzender der NRW Jusos, gemeinsam mit Julia Wenzel und Max Lucks, Sprecher*innen der GRÜNEN JUGEND NRW:

“Die Absenkung des Wahlalters bildet einen zentralen Bestandteil der Demokratisierung des Wahlrechts. Junge Menschen wollen Teilhabe, sich einmischen und ihrer Stimme Gehör verschaffen. . Wir sind froh, dass dem nun mit einer Verfassungsinitiative ein Rahmen gegeben werden soll. Gemeinsam werden wir mit Nachdruck dafür sorgen, dass aus den Planungen nun auch Realität wird.”

“Mit 16 auf Landesebene wählen zu können ist seit vielen Jahren eine Kernforderung von Jusos und Grüner Jugend. Aufgeklärten Jugendlichen muss die Möglichkeit zur Mitentscheidung gegeben werden. Jüngste Studien zeigen, dass das politische Interesse junger Menschen wieder deutlich steigt. Dem stehen Wahlbeteiligungen von deutlich unter 50%, wie bei der hessischen Kommunalwahl (Wahlalter: 18!) am Wochenende, gegenüber. Das stärkt nicht nur rechtspopulistische und -radikale Kräfte, sondern höhlt obendrein die gesamte Demokratie aus“, ergänzen Wenzel, Lucks und Cordes und fügen an:

In NRW haben CDU und FDP mit ihrer Blockade viel zu lange versucht, ihre Pfründe zu sichern. Wir sind froh, dass die schwarz-gelbe Blockade nun offensichtlich fällt. Der Versuch, junge Menschen von den Wahlurnen fernzuhalten, ist damit kläglich gescheitert. Dennoch sind die jetzigen Reformanstöße kein Grund sich auszuruhen: Wir werden dafür kämpfen, noch mehr Menschen den Zugang zur Wahlurne zu ermöglichen. Die Demokratie zu stärken ist das Gebot der Stunde!”