Ausweitung von kommunaler Bürger*innenbeteiligung auf Kinder und Jugendliche

 
Wir wollen, dass die Ideen von Jugendräten/ Jugendparlamenten Gehör  finden. Wir machen uns für eine Reform der Gemeindeordnung NRW  dahingehenden stark, dass Jugendräte/Jugendparlamente Antrags- und  Rederecht in Rat und Ausschüssen haben.
Dies ist bereits eine große Möglichkeit, bei eventuellen Diskussionen  die Kinder und Jugendlichen der Stadt/Gemeinde einzubeziehen.  Allerdings ist es ebenfalls so, dass die Jugendräte/Jugendparlamente  oftmals von der Stadt beeinflusst werden. Dann ist es keine Beratung  mehr, sondern lediglich ein Zustimmen.
Um zu garantieren, dass Ideen und Anregungen der Kinder und  Jugendlichen nicht verloren gehen, fordern wir eine reform des §25 GO  NRW.  Wir fordern die Grüne  Landtagsfraktion auf ihre Regierungsverantwortung zu nutzen und Antragsrecht bei Bürger*innenentscheiden auf 14 Jahre zu  senken.
Wir sind der Meinung, dass gerade Kinder und Jugendliche vor Ort für  ihre Interessen eintreten können, da diese durch Entscheidungen des  Rates oftmals direkt betroffen sind. Deshalb wollen wir ihnen sämtliche  Mitspracherechte, die auch Erwachsene besitzen, einräumen.
Beschlossen von der Landesmitgliederversammlung am 7./8. November 2015 in Dortmund.

Verminderung der Verschwendung noch genießbarer Lebensmittel durch den Handel

In Deutschland landen etwa dreißigtausend Tonnen noch genießbare Lebensmittel auf dem Müll – pro Tag! Das sind im Jahr fünfzehn Millionen Tonnen vermeidbare Lebensmittelabfälle, welche nur anfallen, weil diese Lebensmittel optisch nicht der gesetzliche vorgeschriebenen Form entsprechen, eine EU-Norm ihren Verkauf einschränkt, oder sich das Produkt dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) nähert, beziehungsweise dieses schon überschritten hat. Doch auch Produkte mit erst kürzlich überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum sind meistens noch einwandfrei verzehrbar. Doch sobald nur einer dieser ”Mängel” vorliegt, und sich das Produkt dadurch nicht mehr verkaufen lässt, landet es in der Tonne.
Wir sind der Meinung, dass solche Produkte nicht im Mülleimer landen dürfen. Jedes Lebensmittel, das im Müll landet, ist eines zu viel! Vorallem weil auch Lebensmittel, die weggeworfen werden, Ackerland in Anspruch nehmen und große Mengen an klimaschädigenden Gasen – angefangen beim Anbau, über Weiterverarbeitung, Lagerung und Transport –  verursachen.
Derzeit leiden ca. 800 Millionen Menschen hunger, ca. 8,8  Millionen von ihnen sterben jedes Jahr an Unterernährung! Gleichzeitig  werden global genug Lebensmittel produziert um 12 Milliarden Menschen  ausreichend zu ernähren.
Auf der einen Seite existieren also Lebensmittel im Überfluss und auf der anderen Seite verbleiben globale Unterernährung und Hunger bei den Menschen. Mit den Lebensmitteln, die in Deutschland und der EU aufgrund der Wegwerfmentalität im Müll landen, könnte man viele hungernde Menschen versorgen. 
 
In Frankreich müssen große Supermärkte seit Mai 2015 per Gesetz noch essbare Lebensmittel, die nicht mehr verkauft werden (dürfen), entweder an Wohlfahrtsorganisationen spenden, oder als Tierfutter beziehungsweise als Kompost für die Landwirtschaft zur Verfügung stellen. Wir sind der Überzeugung, dass ein Gesetz nach fränzösischem Vorbild auch in Deutschland dazu führen würde, dass viele Ressourcen und Treibhausgase eingespart werden könnten. Zusätzlich könnte man mit den Lebensmitteln eine Großzahl hungernder Menschen versorgen, weil Europas Landwirtschaft mehr Lebensmittel produziert als dort benötigt werden. Bevor dieser Überschuss verschwendet wird, sollten wir ihn sinnvoll nutzten.
Deswegen fordert die GRÜNE JUGEND NRW ein Wegwerfverbot für essbare  Lebensmittel nach französischem Vorbild. Außerdem setzen wir uns für die  Legalisierung des sogenannten „Containern“ ein und für eine Förderung  der Wiederverwertung von Speiseresten.
Beschlossen von der Landesmitgliederversammlung am 7./8. November 2015 in Dortmund.

Autofreie Innenstädte

Wir wollen autofreie Innenstädte in NRW.
In einer autofreien Innenstadt wird die allgemeine Lebensqualität der Bürger*innen verbessert. 
Wir müssen die Emissionswerte in den Innenstädten verbessern. 
Im Zuge eines Mehreinsatzes des ÖPNVs  und  einer gleichzeitigen Reduzierung des motorisierten Verkehrs gehen  Faktoren wie Lärmbelästigung und Luftverschmutzung zurück. Dadurch  werden Gesundheitsrisiken gemindert.
Jedes Jahr sterben in Deutschland 47.000 Menschen durch  Feinstaub. Der Straßenverkehr ist in Städten die größte Quelle von  Feinstaub. Hier ist also ein deutliches Eingreifen dringend  erforderlich.
Auch die Umwelt wird durch eine CO2- und  Feinstaub-Reduzierung entlastet. 2014 wurden 164,3 Millionen Tonnen CO2  durch den Verkehr emittiert. Im Stadtverkehr fahren Autos durch das ständige Bremsen und erneute Anfahren besonders ineffizient
Eine weitere häufig unterschätzte Verschmutzung ist die Lärm- und Lichtverschmutzung. 30% der Bevölkerung sind permanent einem Lärmpegel über den Grenzwerten ausgesetzt. Der Wechsel von hell und dunkel steuert den biologischen Rhythmus. Sein Fehlen kann Schlafstörungen verursachen und das Jagd- und Fortpflanzungsverhalten von Vögeln und Säugetieren stören.
Auch durch den geringeren Anreiz, neue Autos zu kaufen,  werden Emissionen bei der Produktion vermieden. Bei der Produktion  eines Neuwagens entstehen bis zu 43 t CO2. Außerdem ist der Abbau des  benötigten Rhodiums, Platins und Palladiums sehr umweltschädlich.
Zudem wird die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer*innen gefördert.
2014 sind 3.377 Menschen in Deutschland durch Unfälle im Straßenverkehr gestorben. Auch wenn die Ausmaße in den vorherigen Jahren wesentlich gravierender waren, sind das immer noch zu viele Todesfälle.
Die volkswirtschaftlichen Kosten für diese Unfälle betrugen 2009 30 Milliarden Euro. Sicherere Straßen ermöglichen es potenziellen, aber bisher im Straßenverkehr unsicheren Radfahrer*innen, im Verkehrsleben teilzunehmen.
Zusätzlich sind sportliche und freizeitgestaltende Aktivitäten vermehrt möglich.
Der Raum für den Autoverkehr versiegelt ohne Parkplätze bereits 5% der Gesamtfläche Deutschlands. Das ist mehr als die Fläche aller Wohngebäude.
Durch Abbau von Parkplätzen und Mehrspurigkeit in der Innenstadt können diese  Flächen anderweitig genutzt werden, beispielsweise als Spielplätze   oder Grünflächen. Ein hoher Versiegelungsgrad des Bodens wird somit  vermieden.
Experten empfehlen, mindestens 10.000 Schritte pro Tag zu  gehen. Aber dank Auto und Fahrstuhl kommt der durchschnittliche  Erwachsene nur noch auf 1.200 bis 3.000 Schritte am Tag. Dieses Sport-Defizit kann auch durch Radfahren ausgeglichen werden, was in autofreien Innenstädten attraktiver und sicherer ist.  Zwei Radspuren pro Richtung ermöglichen es Verkehrsteilnehmer*innen  verschiedenster körperlicher Leistungsfähigkeit, sich mit weniger  Gefahrensituationen im Stadtverkehr zurechtzufinden. 
Weitere Vorteile sind, dass die Innenstädte für Radtouristen interessanter werden, die Haltbarkeit der Straßenbeläge sich verlängert und auch Trendsportarten wie Longboard fahren durch gesteigerte Sicherheit mehr Attraktivität erlangt.
Um das Verkehrskonzept zu verwirklichen, soll der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) stark ausgebaut werden.
Dieser soll so verfügbar sein, dass der tageszeitabhängige Bedarf gedeckt ist. Die  Barrierefreiheit des ÖPNV soll verbessert werden und somit die  Verkehrsnutzung inklusiver gestaltet sein. Zusätzlich soll ein komplett elektrisch betriebener ÖPNV durch  Elektrobusse und elektrisch betriebene Bahnen angestrebt werden, um  besonders innerhalb der Innenstädte die Feinstaub-Belastung durch  Verkehr auf ein minimales Maß zu reduzieren.
Außerdem sollen Park&Ride-Möglichkeiten geschaffen  werden. Diese ermöglichen kostengünstig außerhalb des autofreien  Bereichs zu parken und mittels ÖPNV schnell das Stadtzentrum zu  erreichen. Ein Ausbau des ÖPNV, auch im ländlichen Bereich, garantiert zudem die attraktive Erreichbarkeit der Innenstadt.
Für Lieferverkehr und Fahrdienste sollen angemessene  Einschränkungen gelten (z.B. zeitliche Begrenzungen). Die dafür von der  jeweiligen Stadtverwaltung erteilten Sondergenehmigungen sollen mit  einem möglichst geringen bürokratischen Aufwand verbunden sein. Zugleich  darf der Mehrwert einer autofreien Innenstadt nicht entkräftet werden.
Bei besonderem Bedarf, wie körperlicher Beeinträchtigung, Umzug, o.Ä., sollen auch Privatpersonen Sondergenehmigungen erhalten.
Beschlossen auf der Landesmitgliederversammlung am 7./8. November 2015 in Dortmund.

Gemeinsame PM zu Auslauffristen für Staatsexamensstudiengänge im LABG

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Am 29.09. hat die Landesregierung ihren Gesetzentwurf für das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) beschlossen. Zu den darin enthaltenen Übergangsfristen für die auslaufenden Staatsexamensstudiengänge erklären campus:grün NRW, die Juso-Hochschulgruppen NRW und die Grüne Jugend NRW :

„Wir begrüßen, dass das Schulministerium endlich den Handlungsbedarf erkannt hat. Die Verlängerung der Auslauffristen um ein Jahr bleibt aber deutlich hinter den aktuellen Erfordernissen zurück. Jetzt ist es die Aufgabe der Landtagsfraktionen, an dieser Stelle nachzubessern! Auch muss den betroffenen Studierenden zeitnah ein Signal gegeben werden, dass sie zusätzliche Zeit bekommen, ihr Studium abzuschließen und nicht überhastet in den Bachelor oder in andere Bundesländer wechseln sollten.“
„Bisher galt die von schwarz-gelb geschaffene Regelung, dass alle Lehramtsstudierende in den Staatsexamensstudiengängen bis zum Ende des Sommersemesters 2016 (Grund-, Haupt- und Realschullehramt) bzw. 2017 (alle anderen Schulformen)  ihren Abschluss gemacht haben müssen – sonst drohte die Zurückstufung in den Bachelor. Die rot-grüne Landesregierung hätte diesen Passage aus dem Gesetz streichen und allen Studierenden das Erreichen des Staatsexamens ermöglichen müssen“, erklärt Anna Hullermann, Landeskoordinatorin der Juso-Hochschulgruppen in NRW.
Lisa-Marie Friede, Sprecherin der Grünen Jugend NRW führt dazu aus: „Weil Bildung ein zentrales Zukunftsthema ist, stellen wir hohe Erwartungen an zukünftige Lehrer*innen. Sie sollen Inklusion im Alltag leben, zu kritischem Denken animieren, die Potentiale unterschiedlicher Menschen fördern. Damit sich alle dafür umfassend bilden können, muss ein Studium ohne Fristendruck ermöglicht werden. Zudem sollte auch in der Lehramtsausbildung berücksichtigt werden, dass vielfältige Lebenswege dazu führen können, dass ein Studium nicht in der künstlich festgelegten Regelstudienzeit abgeschlossen wird.“
„Vor allem dürfen Studierende nicht dafür bestraft werden, dass sie sich sozial engagieren oder besonderen Härten ausgesetzt sind“, ergänzt Marius Kühne von campus:grün NRW. „Besser als komplizierte Härtefallregelungen wäre daher eine pauschale Verlängerung der alten Staatsexamensstudiengänge. Bei der Abschaffung der Lehramtsprüfungsordnung 1994 (LPO 1994) hat sich bewährt, mit einer Frist von 21 Semester dafür zu sorgen, dass niemand umsonst studiert hat.“

 

Bus zum Bundeskongress

Hallo ihr Lieben,

vom 30. Oktober bis zum 1. November findet der Bundeskongress der GRÜNEN JUGEND in Dresden unter dem Motto „Lernst du noch oder leistest du schon?“ statt.

Mehr Infos hier: https://buko.gruene-jugend.de

Die GRÜNE JUGEND NRW hat einen Bus organisiert, bei dem ihr kostenlos mitfahren könnt. Wir starten am Freitag, den 30. Oktober, um 10 Uhr am Breslauer Platz in Köln. Um 11:30 Uhr wird es einen Zwischenhalt in Dortmund (Hauptbahnhof, Königswall 15) einlegen, bei dem ihr auch einsteigen könnt.

Die Rückfahrt ist am Sonntag, den 1. November, um 14 Uhr geplant.

Wenn ihr mitfahren wollt, meldet euch bitte bei unserem Beisitzer Lukas Flohr unter der Mailadresse lukas.flohr@gruene-jugend-nrw.de an.

Bitte seid pünktlich!

(Die Anmeldung ist verbindlich)

Liebe Grüße

Euer Landesvorstand

EDIT: Es ist auch möglich nur hin- oder nur zurückzufahren.