Keine GRÜNE Zustimmung zu TTIP!

Das Abkommen TTIP gefährdet durch höchst intransparente Verhandlungen die europäische Demokratie. Es senkt die Standards für den Verbraucher*innenschutz sowie den Umwelt- und Arbeitsschutz sehr wahrscheinlich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Durch die in TTIP vorgesehenen privaten Schiedsgerichte, die laut juristischen Gutachten möglicherweise verfassungswidrig wären, werden ordentliche rechtsstaatliche Verfahren ausgehebelt.

Dieses Abkommen widerspricht deswegen den Grundwerten einer demokratischen, sozialen und nachhaltigen Wirtschaft. Aus diesem Grund positioniert sich die GRÜNE JUGEND NRW gegen dieses Abkommen und fordert stattdessen einen demokratischen und ökosozialen Handel unter globaler Einbeziehung.

Dennoch wird das Abkommen wohl bis Ende des Jahres fertig verhandelt und ist von jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union im Anschluss zu ratifizieren. In Deutschland durch Bundestag und Bundesrat.

Beschlossen von der Landesmitgliederversammlung am 13./14. Juni 2015 in Hagen

Damit der Bundesrat dem zustimmt braucht es jedoch zwei oder mehr grün-mitregierte Länder. Wir fordern von den Grünen in den Landesregierungen den Grundkonsens der Partei nicht zu verlassen und für eine Ablehnung von TTIP zu streiten. Exemplarisch richten wir diese Forderungen an die Grünen in der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. Denn die Grünen können TTIP noch verhindern. Und wir fordern sie auf das zu tun!

Lehramtsanwärter*innen nicht hängen lassen – Chance auf Studienabschluss für jede*n!

Lehramtsanwärter*innen nicht hängen lassen – Chance auf Studienabschluss für jede*n!

Im Jahr 2009 wurde in Nordrhein-Westfalen beschlossen, das Lehramt im Staatsexamen zu einem Bachelor/Master-Studiengang umzustellen. Bis zum Jahre 2012 erfolgte dann die endgültige Umwandlung der Studiengänge. Den letzten Lehramststudierenden, die noch ein Staatsexamen erwerben wollen, wird seitdem lediglich eine Überziehungsfrist von vier Semestern zugestanden, denn in den Jahren 2016/17 werden alle Lehramststudiengänge im Staatsexamen in NRW endgültig abgeschafft. Dieser Beschluss, der noch von der schwarz-gelben Landesregierung gefällt wurde, gehört zu einer der restriktivsten Auslaufregelungen für Studiengänge überhaupt. Als beispielweise 1994 die Lehramtsstudiengänge reformiert wurden, wurde den Studierenden noch eine Gesamtstudienzeit von 21 Semestern bis zur Zwangsexmatrikulation zugestanden, außerdem war es für sie noch wesentlich einfacher, eine Studienzeitverlängerung im Härtefall zu beantragen.

Heute bleibt den Studierenden nach 11-13 Semestern Gesamtstudienzeit nichts anderes übrig, als ihr Studium ohne Abschluss abzubrechen, oder in den Bachelor zurück gestuft zu werden. Erschwerend kommt hinzu, dass es keine verbindlichen Anerkennungsregelung der zuvor erworbenen Studienleistungen bei der Zurückstufung in den Bachelor-Studiengang gibt. Dies kann dazu führen, dass Studierenden mehrere Jahre an Studienleistungen umsonst erbracht haben! Hinzu kommt, dass durch die Umstellung auf das Bachelor/Master System einige Fächerkombinationen unmöglich gemacht wurden. Neben dieser unsinnigen Abwertung der bisher erbrachten Studienleistungen, würde eine Abstufung der Lehramtsstudierenden in den Bachelor auch eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung, vor allem jedoch eine Demotivierung und Frustration mit sich bringen. Es darf nicht sein, dass Studierende das Gefühl bekommen, versagt zu haben, weil sie ein Rennen gegen die Zeit und die Mühlen des Hochschulsystems nicht gewinnen können.

Nun rücken diese Fristen für die mehreren tausend betroffenen Studierenden immer näher, gleichzeitig nehmen jedoch weder die Hochschulen noch die Politik Rücksicht auf die Lebens- und Studiumsrealitäten dieser Lehramtsanwärter*innen. Der Referent*innenentwurf zum Lehrerausbildungsgesetz (sic!) sieht eine weitere Verlängerungsfrist im Sinne einer Härtefallregelung nur in zwei Fällen vor: der Pflege von Angehörigen und der Erziehung minderjähriger Kinder. Diese Regelung gilt jedoch nur im Falle einer vorher erfolgten Beurlaubung. Härtefälle aufgrund von Auslandsemestern, hochschulpolitischem Engagement, Nebenjobs, Krankheit und Kinderbetreuung bzw. Pflegefälle in der Familie ohne Beurlaubung werden in der Regel missachtet, so dass die Angst vor der Zurückstufung oder Zwangsexmatrikulation für viele Studierende bald zur Realität werden wird. Diese Angst führt zu einem massiven Leistungsdruck. Niemand kann es sich mehr erlauben, Seminare nicht zugeteilt zubekommen, Prüfungen nicht zu bestehen oder eine Hausarbeit zu spät abzugeben. Schon jetzt werden an einigen Unis Kurse, die für die Lehramstanwärter*innen Pflicht sind, nicht mehr angeboten, obwohl noch nicht alle Staatsexamenskandidat*innen die Möglichkeit hatten, einen dieser Kurse zu belegen.

Dabei sind überfüllte Seminare und Vorlesungen, sowie nicht erfolgte Kurszuteilung im Losverfahren heute alltägliche Realität der Studierenden zu Semesterbeginn. Das Land, sowie die Hochschulen halten somit das Konzept der Einhaltung der Regelstudienzeit hoch, ohne gleichzeitig genug Ressourcen bereitzustellen bzw. zuzuteilen um den Studierenden selbiges zu ermöglichen. Auch hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Die schwarz-gelbe Landesregierung hat in ihren letzten Zügen ihr Credo von der abschlussfixierten und wirtschaftstauglichen Lehrer*innenausbildung durchgesetzt. Wir fordern hiermit die Landesregierung Nordrhein-Westfalen dazu auf, mit dieser Politik zu brechen! Wir fordern von Land und Hochschulen die Abschaffung der Zwangsexmatrikulation und eine Verlängerung der Abschlussfristen für Lehramststudierende im Staatsexamen. Außerdem fordern wir eine realistische Härtefallregelung abseits der Fokussierung auf Urlaubssemester, die die tatsächlichen Lebensrealitäten der Studierenden berücksichtigt und dass ausreichend Seminare, Kurse und Vorlesung für alle Studierenden zur Verfügung stehen! Wir fordern die grüne Landtagsfraktion auf, keinem Gesetzesentwurf zuzustimmen, in dem diese Punkte, insbesondere eine realistische Härtefallregelung, nicht verankert sind.

Beschlossen von der Landesmitgliederversammlung am 13./14. Juni 2015 in Hagen

Gegen eine Besteuerung von Mittagessen in Schulen

Inzwischen gibt es an fast jeder Schule in NRW an mindestens einem Wochentag Nachmittagsunterricht. In Kindergärten und Kitas ist gemeinsames Mittagessen selbstverständlich.

An das Mensaessen werden viele Anforderungen gestellt: So sollte es ausgewogen, gesund, nach Möglichkeit regional und saisonal und gleichzeitig nicht zu teuer sein.

Im bundesweiten Durchschnitt kostet eine Mahlzeit an weiterführenden Schulen 3,50€.

Doch das Essen wird besteuert: Bei den meisten Catering Unternehmen fallen 19% Umsatzsteuer an, bei Mensavereinen meist nur 7%.

Unterm Strich bleiben jedoch von den 3,50€ bei 19% Steuersatz nur 2,84€ pro Schüler*in übrig von denen Lebensmittel, Strom und die Gehälter der Angestellten bezahlt werden müssen. Würde man den Preis für das Essen so festlegen, dass für die Caterer unterm Strich 3,50€ bleiben wäre der Preis für die Schüler*innen, gerade aus einkommensschwachen Familien, zu hoch.

Die GRÜNE JUGEND NRW findet es unangebracht, dass der Staat das Essen der Kinder und Jugendlichen besteuert.

Wir wollen sicherstellen, dass jedes Kind eine qualitativ hochwertige Mahlzeit erhält. Wir sehen Bund und Land in der Pflicht dafür zu sorgen, dass Kinder aus sozial benachteiligten Familien unbürokratisch ein kostenloses Mittagessen erhalten. Des Weiteren fordern wir den Preis für ein Mittagessen auf 2,50€ (Vegan/Vegetarische Gerichte 2,00€) zu begrenzen. Außerdem sollte es anonymisierte Zahlverfahren (durch beispielsweise elektronische Zahlkarten) geben, um eine Stigmatisierung von finanziell benachteiligten Schüler*innen zu vermeiden.

Beschlossen von der Landesmitgliederversammlung am 13./14. Juni 2015 in Hagen

Teilen statt Wegwerfen

Deutschland: Eine Wegwerfgesellschaft

In Deutschland werden jährlich 11 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen. Lebensmittel, für deren Produktion Ressourcen und Energie verbraucht werden. Für uns als Grüne Jugend NRW ist klar: So kann es nicht weitergehen, auch im Hinblick auf eine Postwachstumsgesellschaft.

Foodsharing: Ein Schritt in die richtige Richtung

Vor wenigen Jahren hat sich die Initiative Foodsharing gegründet. Diese stellt ein Portal bereit, über das sich Menschen in vielen Städten organisieren. Sie sammeln Lebensmittel, die übrig geblieben, nicht einer optischen Norm entsprechend oder leicht beschädigt sind bei Märkten und Geschäften ein und verteilen diese an Menschen, die eine Verwendung für diese Lebensmittel haben. Lebensmittel, die im Anschluss noch übrig bleiben, werden zu einer Räumlichkeit, an der die Lebensmittel allen Menschen ohne Bedürftigkeitsprüfung zugänglich gemacht werden, gebracht. Im Rahmen von Schnippeldiskos oder ähnlichen Veranstaltungen wird teilweise auch aus diesen Lebensmitteln gemeinschaftlich etwas gekocht.

Seit 2014 haben wir einen Beschluss, in dem wir für alle Öffentlichen Einrichtungen Foodsharing fordern. Das ist ein erster Schritt.

Foodsharing überall möglich machen!

Doch ein Problem ist die daraus folgende zusätzliche Belastung der ehrenamtlichen Helfer*innen von Foodsharing. Daher fordern wir eine Aufwandsentschädigung für alle, die Foodsharing durch ihren Einsatz unterstützen. Kurzfristig müssen die Kommunen für Fairteiler Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, bzw. diese anmieten. Mittelfristig muss der Bund dafür sorgen, dass ausreichende finanzielle Mittel für Fairteiler zur Verfügung stehen.

Sinnloses Wegwerfen stoppen!

In Frankreich ist es Supermärkten seit ein paar Wochen gesetzlich verboten, Lebensmittel wegzuwerfen. Sie müssen gespendet, kompostiert oder weiterverarbeitet werden. Wir fordern das Land und den Bund auf, ein Gesetz zu erlassen, laut dem alle Einrichtungen, die Lebensmittel verkaufen oder verarbeiten, Übriggebliebene verpflichtend spenden müssen.

Beschlossen von der Landesmitgliederversammlung am 13./14. Juni 2015 in Hagen

Klimaschutz und Klimaanpassung im Verkehrssystem

 

Im Verkehrsbereich steigen die Emissionen in Europa Jahr für Jahr an. Auch in Deutschland gibt es bislang keine signifikante Reduzierung der Emissionen im Verkehrsbereich. Doch gerade bei den Wegen, und Verkehrsmitteln die Tag für Tag Pendler*innen und Reisende zurücklegen, können wir vieles besser machen.

Gleichzeitig sorgt der Klimawandel für häufigere und schwerere Unwetter. Auch dies beeinflusst viele Verkehrsmittel.

Wir brauchen also mehr Klimaschutz, durch Einsparung von Emissionen im Verkehrsbereich, genauso wie eine Anpassung der verschiedenen Verkehrssysteme an die häufigeren Unwetterkatastrophen.

Vielerorts werden selbst kurze Wege mit dem Auto zurückgelegt, obwohl es umweltfreundlichere oft ähnlich schnelle oder sogar schnellere Alternativen gibt. Dies liegt unter anderem daran, dass die Verkehrsinfrastruktur fast überall für das Auto als wichtigstes Mittel des Individualverkehrs gebaut und geplant wird. Wir brauchen hier dringend einen Paradigmenwechsel.

Gerade in der Enge der Stadt ist es sinnvoll, wenn Menschen sich zu Fuß oder mit dem Rad fortbewegen. Sie brauchen weniger Platz im Verkehrsraum und noch weniger, oder gar keinen Platz zum Parken.

Wir fordern daher das Rad endlich in den Mittelpunkt der schnellen individuellen Verkehrsmittel zu stellen. Seit der rapiden Entwicklung von Pedelecs und E-Bikes ist es auch für körperlich nicht so leistungsfähige Menschen möglich Strecken zügig mit dem Rad zurückzulegen.

Statt Radfahrer*innen auf viel zu schmale Schutzstreifen, oder Radwegen auf den Bürger*innensteigen abzuschieben, wollen wir sie in den Mittelpunkt stellen. Gleichzeitig wollen wir damit den Weg zu Fuß attraktiver machen.

Das heißt konkret:

– Radfahrer*innen genug Platz im Sichtfeld der Autofahrer*innen einräumen

– Falschparken auf Radwegen konsequent verfolgen

– eine durchgängige Beschilderung der Wege für Radfahrer*innen

– konsequente Trennung von Fuß- und Radwegen

In einem ersten Schritt sollen daher keine neuen Parkplätze für Autos mehr geschaffen werden. Wenn sich das PKW-Aufkommen reduziert hat, sollen schrittweise Parkplätze zurückgebaut werden und diese entweder zum Abstellen von Fahrrädern oder als Grünfläche genutzt werden.

– Regelmäßige Hinweise für Autofahrer*innen zum Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrer*innen

Durch diese Maßnahmen möchten wir den Autoverkehr reduzieren, Radfahren sicherer und attraktiver machen, die Luftqualität in den Städten verbessern und den CO2-Ausstoß senken.

Die nicht mehr benötigten Parkflächen können entsiegelt werden, um dazu beizutragen, das Überflutungsrisiko zu senken. Gleichzeitig erhöhen die so hinzu gewonnenen Grünflächen die Lebensqualität in der Stadt.

Nicht nur innerhalb der Städte, sondern auch zwischen Städten kann das Fahrrad ein attraktives Verkehrsmittel sein. Wir begrüßen daher die Pläne für die Radschnellwege in NRW.

Nicht nur der Individualverkehr, sondern auch Busse und Bahnen können einen Teil zum Klimaschutz beitragen.

Dafür muss der Öffentliche Personen NahVerkehr (ÖPNV) zum einen attraktiver werden, zum anderen aber auch selbst klimafreundlicher werden.

Um die Attraktivität zu erhöhen fordern wir freies WLAN in allen Bussen und Straßenbahnen, wie es in anderen Staaten schon üblich ist. Außerdem möchten wir, dass insbesondere Busse, die Städte mit dem Umland verbinden, auch in Randzeiten noch zuverlässig fahren. Zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV ist es auch unerlässlich, dass seine Nutzung erschwinglich ist. Dies bedeutet vor allem ein bezahlbares Sozialticket mit hohem Leistungsumfang, aber auch preiswerte Tarife für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende. Dabei betrachten wir solidarische Modelle wie das Semesterticket als Vorbild für andere Ticketnutzer*innen.

Busse können klimafreundlicher werden, indem sie mit Strom aus regionalen erneuerbaren Energien angetrieben werden.

Im Zugverkehr fordern wir von Bund und Bahn eine Elektrifizierungsoffensive, um mehr Strecken mit leiseren, umweltfreundlicheren strombetriebenen Zügen befahren zu können.

Insbesondere im Bahnverkehr brauchen wir aber eine deutlich stärkere Klimaanpassungsstrategie als bisher. Wenn Menschen auf das eigene Auto verzichten und dauerhaft auf die Bahn umsteigen, muss die Bahn, auch kurz nach Unwettern verlässlich fahren.

Daher braucht es strenge Vorgaben zur maximalen Ausfallzeit wichtiger Bahnstrecken. Um die Ausfallzeiten zu verringern müssen natürlich mehr Menschen für Aufräumarbeiten und Streckenkontrollen zur Verfügung stehen.

Sollten die Ausfallzeiten nicht eingehalten werden können so muss die Betreiber*innengesellschaft des Schienennetzes für entstehende Schäden haften.

Außerdem bekräftigen wir unsere Forderung nach der Abschaffung der 1. Klasse in Nahverkehrszügen und begrüßen die Pilotprojekte zur Abschaffung der 1. Klasse in S-Bahn-Zügen.

Klimafreundlicher Verkehr ist für uns ein mehr an Lebensqualität, da er saubere Luft mit einem guten öffentlichen Personennahverkehr und einer Verkehrsplanung, die den Menschen – und nicht das Auto – in den Mittelpunkt der Planungen stellt, verbindet.

 

 

Beschlossen von der Landesmitgliederversammlung am 13./14. Juni 2015 in Hagen