14. November 2010

Familie neu gedacht



Leitantrag (Beschlussfassung) zu TOP 3
Antragsstellerin: Landesvorstand GJ NRW

Einleitung

Für die GRÜNE JUGEND NRW ist klar: Familie heißt nicht automatisch Vater, Mutter und Kind. Niemand kann den Begriff „Familie“ für jemand anderen festlegen. Heute gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Familienformen. Da dies leider noch nicht überall anerkannt worden ist, entsteht oft ein Konflikt zwischen der familiären Realität und dem konservativen Familienbild. Da die gesamtgesellschaftlichen Strukturen im Wandel sind, müssen auch die innerfamiliären Strukturen neu gedacht und verstanden werden. Wir möchten keine staatliche Definition für “Familie”, sondern sehen die Familie als rechtlichen Sammelbegriff für Lebensgemeinschaften, die Menschen individuell für sich als „Familie“ definieren. Wir fordern deswegen, dass dieser weitgefasste Familienbegriff rechtlich anerkannt wird. Der Staat darf durch seine Gesetzgebung kein Familienmodell bevorzugen, sondern muss der Vielzahl von Familienformen Rechnung tragen. Dazu gehört auch die Tatsache, dass biologische Eltern nicht immer die sozialen Eltern* sind. Wir lehnen das voreingenommene, konservative Familienbild ab und fordern die vollständige Gleichstellung jedes Familienmodells.

Vielfalt von Familienformen ermöglichen!

Die GRÜNE JUGEND NRW fordert die völlige Gleichbehandlung aller Menschen, egal welche geschlechtliche Identität oder sexuelle Orientierung sie besitzen. Daraus folgt für uns auch die völlige Gleichstellung aller Lebensgemeinschaften. Deshalb fordern wir im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes die rechtliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften zu Ehen gemäß des bürgerlichen Gesetzbuches. Im Besonderen gilt dies für die im Lebenspartnerschaftsgesetz geregelten Rechtsfolgen, die sich erheblich zu denen einer Ehe unterscheiden. Demnach fordert die GRÜNE JUGEND NRW die Anpassung des Adoptionsrechts, Steuerrechts, Beamtenrechts und Erbschaftsrechts hin zu einer völligen Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften. Langfristig wollen wir die Ehe als Maßstab für rechtliche und steuerliche Begünstigungen überwinden.

Gleichgeschlechtliche Paare, Alleinerziehende oder andere Formen von Lebensgemeinschaften müssen das gleiche Recht auf die Förderung und steuerlichen Begünstigungen für ihre Kinder wie es bisher verheiratete Paare haben.Um die Notwendigkeit der Akzeptanz verschiedenster Familienmodelle deutlich zu machen und gesellschaftlich zu verankern, müssen diese jedoch überall vorgelebt werden.
Um die Notwendigkeit der Akzeptanz verschiedenster Familienmodelle deutlich zu machen und gesellschaftlich zu verankern, müssen diese jedoch überall vorgelebt werden. Wir wollen die Schranken in den Köpfen aufbrechen!
Dazu gehört auch, dass die Vielfalt der Familienformen in der Öffentlichkeit, in den Medien und zum Beispiel in Schulbüchern Niederschlag findet. Dazu gehört auch, dass die Vielfalt der Familienformen in der Öffentlichkeit, in den Medien und zum Beispiel in Schulbüchern präsent ist.

Ein Recht auf die volle Verantwortung

Wo Menschen in Familien füreinander Verantwortung übernehmen und für Kinder sorgen, muss auch die volle Verantwortung auf allen Schultern gleich verteilt werden können. Die Sorgerechtsregelung in Deutschland entspricht nicht allen realen Familienmodellen. Das deutsche Recht sieht Sorgerecht für zwei Elternteile vor. Patchwork- und Regenbogenfamilien werden so rechtliche Hindernisse in den Weg gestellt, die das Wohl des Kindes einschränken können. Ein Stiefelternteil kann nur durch eine Adoption das volle Sorgerecht bekommen. Dazu bedarf es allerdings dem Einverständnis des Elternteils, welches bisher den Anspruch auf eines der beiden Sorgerechte hatte. Alle Rechte und Pflichten werden mit einer solchen 70 Sorgerechtsabgabe niederlegt. Dass ein solcher Schritt nicht leicht fällt, ist verständlich. Eine weitere bereits bestehende Möglichkeit ist das „kleine Sorgerecht“, das der/dem LebenspartnerIn eines Elternteils zusteht, der/die mit dem Kind zusammenlebt. Es ermöglicht allerdings nur alltägliche Entscheidungen im Bezug auf das Kind zutreffen. Immer mehr Familien zeichnen sich dadurch aus, dass die Kinder häufig mehr enge Bezugspersonen haben, als nur ihre leiblichen Eltern. Die sozialen Eltern gehören genauso ins Leben des Kindes.
Die Grüne Jugend NRW fordert sorgerechtliche Mehrelternschaften zu ermöglichen, um Patchwork- und Regenbogenfamilien mehr Rechtsicherheit zu geben. Ob eine Mehrelternschaft dem Kind entgegenkommt, muss dann, wie auch bei allen aktuellen Sorgerechtsfragen, von einem Familiengericht geklärt werden, wobei das Kind soweit wie möglich in diese Entscheidung einzubeziehen ist. Auch für die einzelnen Bereiche des Sorgerechts, wie z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht, müssen bei dieser Gelegenheit feste Regelungen getroffen werden, um klare Verhältnisse für das Kind zu schaffen.
Es ist ein Irrglaube, dass Kinder nur in einer „Kernfamilie“ glücklich werden können. Das deutsche Adoptionsrecht ist jedoch genau darauf ausgerichtet.
Eine Adoption ist schon für junge, verheiratete Paare schwer möglich, für Einzelpersonen mit Kinderwunsch nahezu unmöglich und für gleichgeschlechtliche Paare verboten. Wir fordern, dass gleichgeschlechtliche Paare und Einzelpersonen mit Kinderwunsch tatsächlich adoptieren können.
Langfristig muss es für alle familienvertraglichgeregelten Lebensgemeinschaften möglich sein. Wir fordern außerdem den Staat auf, für eine optimale Begleitung aller adoptionswilliger Eltern und die zur Adoption freigegeben Kinder zu sorgen.

Künstliche Befruchtung: Ja, aber mit Rechtssicherheit!

Wir fordern, dass die künstliche Befruchtung in Deutschland für alle möglich ist. Dies ist rechtlich zwar nicht verboten, allerdings sehen die Richtlinien der Bundesärztekammer vor, dass künstliche Befruchtung nur bei verheirateten Paaren sowie verschiedengeschlechtlichen langjährigen Partnerschaften durchgeführt werden dürfen. Diese rückschrittliche Haltung der Bundesärztekammer prangern wir an und fordern zu einem Umdenken auf.
Wir fordern ein Recht auf künstliche Befruchtung für alle Erwachsenen.
Außerdem fordern wir das Recht auf finanzielle Übernahme durch die Krankenkassen.
Neben der künstlichen Befruchtung mit Spermien eines bekannten Spenders gibt es die Befruchtung mit Spermien aus einer Samenbank (donogene Insemination*). Europäische Richtlinien sehen seit 2007 vor, dass es nur noch Samenspenden geben soll, bei denen das Kind im Alter von 18 Jahren erfahren kann, wer der Vater ist. In vielen europäischen Ländern sind diese so genannten Yes-Spenden* aber noch nicht Praxis. Dies sind aber vor allem Länder, die es auch alleinstehenden und lesbischen Frauen ermöglichen, eine Insemination vorzunehmen. Wir sehen hierin noch einen weiteren Grund, warum sich in Deutschland darauf besonnen werden muss, nicht nur verheirateten Paaren künstliche Befruchtung anzubieten, um Befruchtungs-Tourismus entgegenzuwirken. Jedes Kind soll von dem Recht zu erfahren, wer sein Vater ist, Gebrauch machen können. Eizellenspenden können auch dort den Kinderwunsch verwirklichen, wo es aus biologischen oder gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Die Grüne Jugend NRW spricht sich deswegen für die Ermöglichung von Eizellenspenden aus. Wir verstehen die Eizellenspende allerdings als einen rein medizinischen Vorgang, eine Kommerzialisierung oder ein gewerbliche Vertrieb der Eizellen schließen sich deshalb aus. Die ärztliche Begleitung der Spenderin muss über die Dauer der Behandlung oberste Priorität haben.

Leihmutterschaft ermöglichen

Die GRÜNE JUGEND NRW fordert eine rechtliche Grundlage für die Möglichkeit einer Leihmutterschaft. Dahingehende Veränderungen würden auch schwulen Paaren einen Weg zum eigenen Kind ebnen. Oberste Priorität bei Leihmutterschaft muss jedoch die Begleitung von Seiten des Staates sein.
Es bedarf einer konsequenten und dichten Beratungsstruktur, die sowohl den Leihmüttern als auch der werdenden Familie zur Seite steht. Auch rechtliche Absicherungen müssen bei einer Leihmutterschaft schon vor der Geburt getroffen werden, da in Deutschland bisher die Frau, die das Kind geboren hat, auch die rechtliche Mutter ist. Allerdings soll jede Leihmutter das Recht haben, das Baby zu behalten oder eine andere persönliche Einigung mit den Eltern zu treffen.
Im Vordergrund muss trotz dieser Möglichkeit immer das Kindeswohl stehen. Die psychischen Folgen, die ein Kind zu tragen hat, wenn es womöglich irgendwann herausfindet, dass es eine soziale Mutter, einen biologischen und einen sozialen Vater hat und/oder womöglich noch von einer Leihmutter ausgetragen wurde, sind heute kaum abschätzbar. Auf die psychische Belastung, die auch auf Spenderin, Leihmutter und die werdende Familie zukommen können, muss durch eine sehr intensive Betreuung eingegangen werden.
Ferner muss über diese Beratungsstruktur vermieden werden können, dass die Eizellenspende und der Einsatz als Leihmutter aus einem finanziellen Interesse heraus geschehen. Dazu müssen z.B. rechtliche Richtlinien geschaffen werden, die festlegen, wie viel finanzielle Entschädigung eine Leihmutter bekommt. Umgekehrt muss es Richtlinien geben, dass wirklich nur diejenigen eine Leihmutterschaft in Anspruch nehmen dürfen, die aus biologischen Gründen, wie zum Beispiel ein schwules Pärchen, oder gesundheitlichen Gründen keine Schwangerschaft auf sich nehmen können oder dürfen. Eine Kommerzialisierung in dieser Branche oder deren Privatisierung lehnen wir strikt ab.

Für die meisten Menschen ist die Herkunft ein wichtiger Teil der eigenen Identität. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher sowohl bei Samen-, Eizellenspenden als auch Leihmutterschaftennur noch so genannte „Yes-Spenden“ zuzulassen, bei denen das Kind ab dem 16. Lebensjahr mit Einverständnis der Eltern, und ab dem 18. Lebensjahr grundsätzlich das Recht hat die Identität der/des SpenderIn zu erfahren. Um dieses Recht zu gewährleisten sollen die Eltern zusätzlich zu bereits frühzeitigen Beratungen ein weiteres Mal beraten werden, wenn das Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat. Falls die Eltern ihrer Aufklärungspflicht nicht nachkommen, muss eine Aufklärung gesichert sein. Den sozialen Eltern ist jedoch ein begründetes Vetorecht gegenüber dieser Maßnahme einzuräumen.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf 172 besser ermöglichen

Für die GRÜNE JUGEND NRW ist die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen neben dem Beruf fundamentales Recht eines jeden Menschen. Menschen, die in ihrer Familie Verantwortung übernehmen, leisten einen gleichwertigen Beitrag für die Gesellschaft wie jene, die einer Erwerbsarbeit nachgehen. Die Familie darf aber kein Hemmnis für die berufliche Entwicklung darstellen. Wir sehen Staat und Unternehmen in der Verantwortung, Vereinbarkeit herzustellen. Mit dem gesetzlichen Anspruch auf Eltern- und Pflegezeit wurden in Deutschland schon wichtige Instrumente einer modernen Familienpolitik gesetzlich verankert. Trotzdem gibt es noch weiteren Handlungsbedarf. So sind zum Beispiel Lebensarbeitszeitmodelle und flexible Arbeitszeitregelungen wichtige Anreize von Seiten der Unternehmen, den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Karriere erleichtern. Den MitarbeiterInnen muss eine familienfreundliche Arbeitsatmosphäre geboten werden, indem besondere Rücksicht auf Eltern und Betreuende genommen wird und im Bedarfsfall auch kurzfristig zu nutzende Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

Der Ausbau des staatlichen Betreuungsangebots muss massiv vorangetrieben werden, gerade im U3-Bereich. Denn nur so kann das Recht auf einen Betreuungsplatz in absehbarer Zeit Realität werden. Wir begrüßen das Urteil des Landesverfassungsgerichts NRW vom 12. Oktober 2010, dass die Finanzierung der Kinderbetreuung grundlegend neu geregelt werden muss.
Der Bund und die Länder sind nun gefragt, die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe nicht alleine zu lassen.
Auch Männer müssen in der Berufswelt endlich als Menschen wahrgenommen werden, die nicht nur Verantwortung im Beruf, sondern auch in ihren Familien tragen. Auf der anderen Seite dürfen Frauen nicht auf ihre Familienaufgaben reduziert und somit am beruflichen Aufstieg behindert werden. Hier setzen wir uns für eine Überwindung der vorherrschenden Geschlechterrollen ein, gerade auch bei Führungskräften. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert deshalb eine 50%-Frauenquote für Vorstände und Aufsichtsräte 204 sowie flexible Möglichkeiten zur Aufteilung der Elternzeit.

Statistisch verdienen Frauen immer noch rund 21 Prozent1 weniger Geld als Männer. Das ist eine schreiende Ungerechtigkeit, die dringend abgestellt werden muss. Diese Ungleichheit kann dazu führen, dass Frauen aus rein ökonomischen Überlegungen eher zur Kindererziehung zu Hause bleiben als Männer.
Das von der Bundesregierung geplante Betreuungsgeld („Herdprämie“) lehnen wir entschieden ab. Diese monetäre Leistung fördert Kinderbetreuung zu Hause und zementiert dadurch die bestehenden Rollenklischees. Das Geld wäre im Ausbau und in der Kostenfreiheit der Kinderbetreuung weitaus besser angelegt.

Mehr und weniger Staat für Familien

So verschieden Gesellschaftsgruppen und Menschen sind, so verschieden sind auch die Formen des familiären Zusammenlebens. Der Staat hat kein Recht bestimmte Familienmuster vorzugeben und diese zu bevorzugen, wie es derzeit bei dem Vater-Mutter-Kind-Schema der Fall ist. Auch wehren wir uns gegen erzieherische Direktive und politische Einflussnahmen von Seiten des Staates in das Familienleben, denn gesellschaftliche Vielfalt hat ihren Ursprung unter anderem in den Familien, in denen Menschen sozialisiert werden.
Bei Fällen von physischer und psychischer Gewalt muss der Staat dennoch einschreiten. Gerade Kinder, ältere Menschen und Frauen sind davon betroffen. Hier ist es Aufgabe des Staates dem entgegen zu wirken und Menschen aus solchen Lebensbedingungen zu befreien. Da nicht in allen Familien die gleichen Voraussetzungen gegeben sind, muss der Staat für Chancengerechtigkeit sorgen. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert, dass der Staat hierfür eine entsprechende Infrastruktur zur Verfügung stellt, um familiäre Defizite auszugleichen. Neben dem Ausbau der Familienhilfe muss nach Angaben des DGB diese auch besser mit den Institutionen unseres Bildungssystems verzahnt werden. Dabei gilt immer, dass erfolgreiche Familienhilfe – außer in Härtefällen – nur mit den Familien in Kooperation funktioniert und nicht gegen sie.
Insbesondere das erste Lebensjahr von Kindern kann für Familien eine Belastung darstellen. Der flächendeckende Einsatz von so genannten Familienhebammen soll dazu führen, dass Familien über die normale Hebammenzeit hinaus bis zu einem Jahr begleitet werden können. Bei sehr jungen Eltern, alleinstehenden Müttern, Vätern oder Familien mit schwierigem sozialem Hintergrund, aber auch in sozial und finanziell besser gestellten Familien, kann so schon präventiv dafür gesorgt werden, dass Überforderung mit dem Kind, sowie Vernachlässigungen ausbleiben oder so frühzeitig erkannt werden. Auch das Selbsthilfepotential der Familien kann so gefördert werden. Da Familienhebammen unabhängig vom Jugendamt arbeiten und somit den Familien ihr Kind zu keiner Zeit „wegnehmen“ können, haben Familienhebammen deutlich größere Chancen das Vertrauen der Familien zu gewinnen und nicht das Gefühl eines Stigmas wegen Hilfsinanspruchnahme zu vermitteln.
Wir fordern des Weiteren die Sicherstellung der Arbeit von Frauenhäusern. Diese Einrichtungen sind lebensrettend für Frauen und ihre Kinder, wenn sie Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind.

Die Ehe privatisieren!

Die GRÜNE JUGEND lehnt die bisherige, einseitige staatliche Förderung der klassischen „Hetero-Ehe“ ab. Dieses Familienmodell wird bis heute gerade von konservativen Kräften unserer Gesellschaft als einzig wahres Familienmodell gefeiert. Immer mehr Menschen entscheiden sich allerdings für Familienmodelle außerhalb der Ehe. Da außerdem nicht aus jeder Ehe automatisch Kinder entstehen und Kinder nicht nur bei verheirateten Eltern aufwachsen, lehnen wir die willkürlich anmutende staatliche Förderung dieser Zweierbeziehung ab. Das Ehegattensplitting als Steuergeschenk für Eheleute ist nicht zielführend, da es nicht explizit zur Förderung von Kindern dient und außerdem die klassische AlleinverdienerInnen-Ehe fördert, in der einE PartnerIn (meistens der Mann) arbeitet und die/der andere PartnerIn zu Hause bleibt.
Als Familienmodell der Zukunft, das der großen Vielfalt von Familienformen am ehesten gerecht wird, fordern wir die Einführung eines Familienvertrages.
Ein solcher zivilrechtlicher Vertrag kann zwischen zwei oder mehr beliebigen Personen abgeschlossen werden. Bestandteile eines solchen Vertrages können alle Eventualitäten des alltäglichen Lebens sein, gerade auch die Rechte und Pflichten, die bisher lediglich Bestandteil einer Ehe waren. Der Familienvertrag ermöglicht es jedem Menschen, seine Verwandtschaft zu wählen und erlaubt es, soziale Bindungen auch über genetische Bindungen zu stellen.
Gerade wenn Kinder im Spiel sind, ist ein Familienvertrag sinnvoll. So können Sorgerechtsfragen zwischen zwei oder mehreren Personen vertraglich fixiert werden. Neben der Möglichkeit, Lebensrealitäten gerecht zu werden, in denen mehr als zwei Personen Einfluss auf ein Kind haben, kann der Familienvertrag im Todesfall der Eltern auch den Kreis derer erweitern, die das Kind anschließend bei sich aufnehmen. Sollte kein Familienvertrag vorliegen, gelten zum Schutz des Kindes gesetzlich zu definierende Mindeststandards. Auch für zu pflegende ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung bietet der Familienvertrag die Vorteile der flexibleren und verantwortungsgerechteren Regelung.
Religiös begründete Eheschließungen bleiben von diesen Regelungen unangetastet, weil sie auch bereits heute keine rechtlichen Konsequenzen haben.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 14. November 2010.



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