11. Dezember 2014

Prüfauftrag: Aufwandsentschädigung für Landesvorstandsmitglieder?



Der Landesvorstand wird beauftragt, schnellstmöglich eine Prüfung zu organisieren, inwiefern es möglich ist, die Ehrenämter mit einer Aufwandsentschädigung zu vergüten.

Insbesondere die*der Schatzmeister*in soll eine Einschätzung darüber abgeben, ob und wenn ja in welcher Höhe und aus welchen Mitteln (RPJ oder eigene Töpfe) eine solche Aufwandsentschädigung gezahlt werden könnte.

Am Ende der Prüfung sollen Möglichkeiten einer Einführung in Form von Satzungsänderungs-  und/oder einfachen Anträgen genannt werden.



← zurück