29. November 2020

Gender Budgeting



Die Grüne Jugend NRW beauftragt den Vorstand der Grünen Jugend NRW mit folgender
Aufgabe:

Der Vorstand entwickelt einen Antrag zur nächsten Landesmitgliederversammlung.
Mit diesem Antrag soll ein sogenanntes Gender Budgeting eingeführt werden. Das
heißt, die Überprüfung aller Posten im Haushalt und aller Finanzbeschlüsse auf
ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen für die Gruppe der Frauen, inter*,
nichtbinären, trans* und agender Personen (im weiteren geschlechtsspezifische
Auswirkungen genannt) hin.Zusätzlich soll der Vorstand überlegen und beantragen
welche Personengruppe diese Überprüfung in Zukunft durchführen soll.

Bevorzugt ein Posten im Haushalt oder ein Finanzbeschluss Mitglieder, die nicht
FINTA* sind, so muss dies durch einen oder mehrere andere Posten beziehungsweise
Finanzbeschlüsse ausgeglichen werden, die FINTA* in gleichem oder höherem Maße
bevorzugen.

Die Höhe dieser geschlechtsspezifischen Auswirkungen wird regelmäßig, aber
spätestens alle zwei Monate von de Schatzmeister*in oder einem anderen Mitglied
des Vorstandes den Mitgliedern mitgeteilt.

Insbesondere soll der Vorstand hier beachten, dass auch die
geschlechtsspezifischen Auswirkungen einerseits auf Frauen und andererseits auf
inter*, nichtbinäre, trans* und agender Personen unterschieden werden.

Die Landesmitgliederversammlung und der Vorstand sind als Organe für die
geschlechtsspezifischen Auswirkungen des Haushaltes und der Finanzbeschlüsse
verantwortlich.

Zusätzlich soll der Antrag auch die Fristen beinhalten, nach denen die
geschlechtsspezifischen Auswirkungen von der Personengruppe eingeordnet sein
müssen und wie oft der Vorstand diese Auswirkungen veröffentlicht. Außerdem
welche Gremien die Einordnung dieser Personengruppe widerrufen können.

Als geschlechtsspezifische Auswirkungen gelten nur unmittelbare und mittelbare
Bevorzugung und Benachteiligung. Ob ein Posten im Haushalt oder ein
Finanzbeschluss geschlechtsspezifische Auswirkungen hat und wie groß diese sind,
entscheidet der Arbeitsbereich Gleichstellung. Diese Entscheidung fällt der
Arbeitsbereich Gleichstellung regelhaft innerhalb eines Monats, spätestens aber
nach zwei Monaten.

Im Antrag sollte auch gefordert werde, wie oft der Vorstand hierzu Rechenschaft
ablegt.

Kann der Arbeitsbereich Gleichstellung keine Entscheidung innerhalb dieser Zeit
fällen, dann wird dies dem Vorstand gemeldet und bei der nächsten
Landesmitgliederversammlung automatisch ein FINTA*-Forum einberufen, welches
diese Entscheidung dann übernimmt. Alle diese Entscheidungen sind zu
protokollieren und können nur durch ein FINTA*-Forum widerrufen und angepasst
werden.



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