Polizeigewalt stoppen – für eine demokratische Gesellschaft

In den letzten Jahren kommt es vermehrt zur Eskalation bei Protesten und häufig führt dies zu starken Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei.

Gerde die Proteste um Stuttgart 21 und die Auseinandersetzungen bei den Castor Transporten zeigen deutlich das Demokratiedefizit in unserer Gesellschaft. Sowohl in Stuttgart als auch im Wendland wurden friedliche Demonstranten Opfer massiver Polizeigewalt. Friedliche Blockaden dürfen nicht mit Tränengas und Schlagstöcken aufgelöst werden. Wenn Gesetze und Beschlüsse gegen den Ausdrücklichen Willen der Bevölkerung mit massiver Gewalt durchgesetzt werden, dann kann von Demokratie keine Rede mehr sein.

Die Aufrechterhaltung des Vermummungsverbots kriminalisiert die Demonstranten und unterbindet die anonyme freie Meinungsäußerung gerade vor dem Hintergrund der massiven Videoaufzeichnungen seitens der Polizei. Polizisten üben das Gewaltmonopol des Staates aus und sind daher in der Verantwortung die demokratischen und rechtsstaatlichen Werte unserer Gesellschaft zu repräsentieren. Um diesem Auftrag gerecht zu werden ist die unabhängige Aufklärung und Untersuchung jeglicher Polizeigewalt notwendig. Dafür ist eine Identifikationsmöglichkeit der Polizisten zwingend erforderlich.

Deshalb fordert die Grüne Jugend NRW die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte, die Abschaffung des Vermummungsverbots, die Unterbindung der polizeilichen Videoaufzeichnungen bei Demonstrationen und die unabhängige Untersuchung jeglicher Polizeigewalt.

Offene Formate (Beschlussfassung)

Offene Formate (Beschlussfassung)
Antragsteller: Benedikt 2 Wildenhain

Die GRÜNE JUGEND NRW wird ab spätestens der übernächsten LMV sämtliche selbsterstellten Dateien in offenen möglichst patentfreien Formaten (bevorzugt solche, die standardisiert sind) zur Verfügung stellen, sofern für den Datentyp ein entsprechendes Format zur Verfügung steht. Daten, die weiterverbreitet werden, sollten, wenn dies zeitlich möglich ist, ebenfalls in offenen patentfreien Formaten weiterverbreitet werden. Es ist sicherzustellen, dass Daten in einem offenen Datenformat entgegengenommen und weiterverarbeitet werden können, wobei für die jeweiligen Anwendungszwecke auf das zu verwendende Format hingewiesen werden kann.

Begründung: Protokoll/Notizen:

Momentan werden noch häufig Dokumente bei der Grünen Jugend in unfreien Dateiformaten verschickt. Es ist momentan zwar möglich, diese auch mit kostenloser Software zu öffnen und zu erstellen, allerdings begibt man sich damit in Abhängigkeit des Patentinhabers, der die Möglichkeit hat, die Kostenfreiheit der Lizenz zu widerrufen und für die Nutzung Lizenzgebühren zu verlangen. So könnte Microsoft z.B. in Zukunft verlangen, dass die Erstellung einer Word-Datei mit Hilfe von OpenOffice/LibreOffice mit einem bestimmten Betrag je Seite bezahlt werden muss. Umgekehrt ist es aber ohne Lizenzgebühren möglich, auch mit proprietärer und teilweise kostenpflichtiger Software offene Formate wie das Open Document Format (ODF) zu lesen und zu erstellen.
Auch ist die zukünftige Lesbarkeit nicht sichergestellt. Wenn der/die EntwicklerIn eines proprietären Datenformates der Meinung ist, dass die Unterstützung des Formates ihr/m keine wirtschaftlichen Vorteile mehr verschafft, kann dies dazu führen, dass in der nächsten Softwareversion das veraltete Datenformat nicht mehr lesbar ist. Bei offengelegten Datenformaten ist es hingegen weiterhin problemlos möglich, dieses zu verwenden, sodass diese auch zur Archivierung geeignet sind.

Die ausschließliche Verwendung von unfreien (proprietären oder patentierten) Dokumentformaten kann den Eindruck erwecken, dass zur Bearbeitung der Daten ein Produkt des/r entsprechenden PatentinhaberIns benötigt wird, wodurch ein Werbeeffekt für das betreffende Unternehmen entsteht, während wir die Patentierung von Software ablehnen. Bei der Nutzung von offenen Datenformaten hingegen kann die/der NutzerIn davon ausgehen, dass eine Nutzung auch mit freier Software problemlos möglich ist und dies auch in Zukunft bleiben wird.

Falls jemand dennoch Gründe besitzt, Dokumente in unfreien Formaten zu nutzen und diese mit der Grünen Jugend NRW auszutauschen, wird dies durch den Antrag nicht verhindert. Es soll lediglich der Zwang zur Nutzung von unfreien Formaten aufgehoben werden.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 14.11.2010 in Velbert.

Schwarz-gelben Abiturwirrwarr korrigieren – Gleiche Regeln für alle

Abiturjahrgang 2013 (Beschlussfassung)
Antragsteller: Sebastian Klick

Die schwarz-gelbe Landesregierung hat für den doppelten Abiturjahrgang 2013 einige Sonderegeln eingeführt. Durch diese Ausnahmeregeln wird zum Beispiel die Wahlfreiheit bei der Abiturfächerwahl eingeschränkt. So dürfen keine zwei Naturwissenschaften mehr als Abiturfach gewählt werden. Auch das Bewertungssystem wurde verändert. So werden Leistungskurse nur noch zweifach gewertet statt wie bisher dreifach. Doch die für die Abiturzulassung nötige Punktzahl wurde nicht gesenkt sondern von 180 auf 200 erhöht! Die GRÜNE JUGEND NRW lehnt eine solche Verschlechterung der Abiturregelungen, die zudem nur für einen Jahrgang gelten, ab und fordert die Landesregierung, insbesondere Schulministerin Sylvia Löhrmann, auf diese unsinnigen Regeln abzuschaffen und gleiche Regeln für alle Abiturienten einzuführen. Es darf auch im Doppeljahrgang keine verschärfte Auslese der Abiturienten geben. Trotzdem sollten die positiven Änderungen, wie zum Beispiel Projektkurse, die fächerübergreifendes Arbeiten ermöglichen beibehalten werden.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 14.11.2010.

Wahlversprechen einlösen – Studiengebühren schnellstmöglich abschaffen!

Am 9. Mai wurde die ehemalige schwarz-gelbe Landesregierung abgewählt und nach langer Zeit der Sondierung von einer rot-grünen Minderheitsregierung abgelöst. Zentrales Wahlkampfversprechen war unter anderem die Abschaffung der von CDU und FDP eingeführten Studiengebühren.

Die GRÜNE JUGEND NRW fordert nun die Koalitionsparteien mit Nachdruck dazu auf dieses Vorhaben schnell in die Tat umzusetzen. Jedes weitere Semester in dem Studiengebühren gezahlt werden müssen, stellt eine große finanzielle Belastung gerade für Studierende aus finanziell schlechter ausgestatteten Haushalten dar. Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Studiengebühren halten junge Menschen vom Studium ab und vertiefen die soziale Kluft. GRÜNE und SPD müssen sich jetzt Mehrheiten zur Korrektur der unsozialen Hochschulpolitik der alten Landesregierung suchen.

Die Fraktion die LINKE im Landtag von NRW fordern wir deshalb auf, im Interesse der Studentinnen und Studenten ihre Blockade-Haltung aufzugeben und der Abschaffung der Studiengebühren zuzustimmen.

Wir fordern aber auch, dass den Hochschulen nach dem Wegfall der Studiengebühren entsprechende Kompensationsgelder aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Wie alle Bereiche des Bildungssektors sind auch Universitäten und Fachhochschulen chronisch unterfinanziert. Würden die 249 Mio. Euro Studiengebühren einfach entfallen, bedeutete dies für viele Hochschulen ein Qualitätsverlust und den Wegfall neu geschaffener Stellen im wissenschaftlichen Bereich.
Wir sehen rechtliche Probleme darin, diese Kompensationsgelder in einen Nachtragshaushalt einzustellen. Dies hat zur Konsequenz, dass erst nach der Verabschiedung des Haushaltest für 2011/2012 und somit zum Wintersemester 2011/2012 die Studiengebühren abgeschafft werden können. Zwar bedauern wir dies aus fachpolitischer Sicht, erkennen aber die haushaltspolitischen Notwendigkeiten an.
Gleichzeitig wollen wir jedoch bei diesem Thema weiter Druck auf die GRÜNEN ausüben. Jede weitere Verschleppung des Abschaffungszeitpunktes lehnen wir entschieden ab. Sollte die rot-grüne Landesregierung hier ihr Wort brechen, wird auch die GRÜNE JUGEND NRW gegen sie auf die Straße gehen!

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 14.11.2012 in Velbert.

Beschluss zum Jugendmedienschutz-Staatsvertag (JMStV)

AntragstellerIn: GJ Bochum 2 und Wattenscheid

Die Grüne Jugend NRW fordert die Landtagsfraktion dazu auf, gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertag (JMStV) zu stimmen. Die Fraktion wird aufgefordert im Zusammenhang mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag Initiativen zu ergreifen bzw. zu unterstützen, die Jugendschutz und Netzpolitik voranbringen.

Begründung: Protokoll/Notizen:

Der von Dr. Jürgen Rüttgers unterschriebene JMStV ist medien-, jugend- und netzpolitischer Irrsinn und technisch nicht umsetzbar! Regelungen und Gesetze sollen gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugriff auf Medien bekommen, die den Zielen des Jugendschutzes entgegenstehen. Das Internet stellt den bestehenden Jugendschutz vor neue Herausforderungen. Es gehorcht anderen Regeln als die der bestehenden Medienwelt, sprengt Grenzen und erlaubt mehr Freiheit als je zuvor. Der hohe Grad an Freiheit bedeutet auch eine erleichterte Erreichbarkeit von jugendgefährdenden Inhalten. Die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags soll dieses Problem lösen. Doch der Vertragsentwurf enthält erhebliche technische Mängel die der Komplexität des Web 2.0 nicht standhalten:

Kommerzialisierung und Jugendgefährdung

Die AnbieterInnen von Inhalten im Internet sollen auf „freiwilliger“ Basis ihre Angebote kennzeichnen, ob diese für Kinder und Jugendliche geeignet sind. Die AnbieterInnen von Internetdiensten (Provider) sollen Programme anbieten, die Websites mit einer Angabe unter dem gewünschten Mindestalter blockieren. Werden Inhalte falsch gekennzeichnet, sind hohe Ordnungsstrafen möglich. Diese Strafen betreffen alle AnbieterInnen von Inhalten einschließlich privater Blogger. Wird die Tagesschau zukünftig ab 12 oder mal ab 16 Jahren freigegeben sein? Die Seite der GJ NRW ab 6 Jahren? Wir wissen es nicht!
Die rechtlich einwandfreie Einstufung der Inhalte ist für private Nutzer jedoch schwierig bis unmöglich. Den Erwerb der notwendigen Fachkompetenz werden sich nur kommerzielle, öffentliche und/oder institutionelle AnbieterInnen leisten können. Eine eigene Kennzeichnung für kleinere und mittlere AnbieterInnen scheitert an dem hohen Rechtsrisiko. Um einer Strafe zu entgehen sind Sie gut beraten, ihre Seiten vorsichtshalber in die höchste Altersstufe einzuordnen.
In der Folge würde unser zukünftiger Nachwuchs ein „Kindernet“ bekommen, wo er vor allem die Websites von Coca Cola, MTV und McDonalds genießen dürfte. Wikipedia oder zum Beispiel auch die Website der Grünen Jugend NRW wären schließlich gesperrt. Unsere Kinder würden zu perfekten KonsumentInnen ausgebildet werden, kritische Inhalte wären nicht mehr abrufbar. Derartige Sperren würden bürgerliche Rechte, wie sie im Art. 5 Abs. 1 GG garantiert sind, massiv verletzen.
Der Staatsvertrag scheitert auch in anderer Hinsicht an der Realität. So könnte eine AnbieterIn in den USA seine Seiten immer mit einer niedrigen Altersstufe kennzeichnen. Nach US-Gesetz wäre dies legal. AnbieterInnen mit jugendgefährdenden Inhalten könnten ganz bewusst diese Möglichkeit nutzen, um deutsche Kinder und Jugendliche als Zielgruppe zu erreichen.
Bereits heute sind deutsche Websites mit Inhalten nur für Erwachsene verpflichtet, eine Altersverifikation wie zum Beispiel den Personalausweis zu fordern. Nach der Novellierung des JMStV reicht aber die Alterseinstufung der Inhalte als Jugendschutzmaßnahme aus. Da vielen Eltern die Fachkenntnis fehlen wird, um die Software zu installieren oder zu konfigurieren, werden Minderjährige bei falscher oder Nichtanwendung von Jugendschutzprogrammen sogar leichter als je zuvor an Inhalte ab 18 kommen.
Des Weiteren werden im JMStV Fachbegriffe willkürlich verwendet. (Zum Teil mit juristisch wie technisch unklarer Bedeutung), aktuelle Forschung zur Medienpolitik wird missachtet und dynamische Live-Medien wie Twitter oder Facebook werden völlig außer Acht gelassen. Die vorgestellten Regelungen beweisen vielfach, dass die ErstellerInnen des Gesetzentwurfes die neuen Medien nicht verstanden haben. Die geschilderten Folgen des JMStV sind nicht im Sinne von Bündnis 90/Die Grünen und erst recht nicht im Sinne der Grünen Jugend NRW. Die Grünen standen und stehen für eine konstruktive Politik, die BürgerInnenrechte und Jugendliche ernst nimmt – ohne Populismus und Aktionismus. Der vorliegende JMStV verfehlt nicht nur das gesetzte Ziel „Jugendschutz“, er schadet diesem sogar.

Die politische Lage – alles hängt von NRW ab

Obwohl sich zunächst sowohl Grüne als auch Teile von SPD (u.a. die NRW-SPD) und FDP inhaltlich gegen die Revision des Vertrages gestellt hatten, sind in allen Bundesländern, trotz Zweifel, bereits Mehrheiten für die Ratifizierung des Vertrages sichergestellt worden. Hier in NRW hat der ehemalige Ministerpräsident Jürgen Rüttgers nach der verlorenen Wahl als eine seiner letzten Amtshandlungen den Vertrag unterschrieben. Die Ratifizierung steht jedoch noch aus.
Zunächst sah es so aus, als würde das neue Parlament dem Vertrag ebenfalls kritiklos zustimmen. Nachdem aber zunehmend klar wurde, was der Vertrag für negative Folgen haben wird und nach erheblichem Protest von NetzaktivistInnen und -politikerinnen wurde auf Initiative der Grünen hin eine erneute Anhörung im Landtag angesetzt. Der JMStV muss bis zum Ende dieses Jahres novelliert werden. Lehnt NRW diesen Vertrag ab, muss er neu verhandelt werden! Wir wollen die Neuverhandlung des JMStV und fordern die Teilhabe von Fachkräften die etwas von der Materie verstehen, um einer solchen Situation, wie wir sie jetzt haben, aus dem Weg zu gehen.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 14.11.2010 in Velbert