Unser Prozess für die Landtagswahl

Die Zusammensetzung des Landestages bestimmt die Landesregierung und damit ob
Fragen der Energiewende, der Verkehrswende, der Bildungspolitik, der
Geflüchtetenpolitik, und der sozialen Ungerechtigkeit endlich vor Ort effektiv
angegangen werden.

 

Genau deswegen ist es wichtig, dass wir als GRÜNE JUGEND NRW diese Wahl
mitgestalten.

 

Wir sehen es als unsere Aufgabe, bei der Listenaufstellung unserer
Votenträger*innen und junggrüne Kandidat*innen zu unterstützen, im
Programmprozess für linke Positionen und im Wahlkampf für linke Mehrheiten in
Nordrhein-Westfalen zu streiten.

 

Unterstützungsbekundung

Es gibt inhaltliche und strategische Entscheidungen bei den GRÜNEN NRW, die wir
kritisieren können und müssen. Sie stellen dabei trotzdem die Partei dar, die
unsere Vorstellungen von einer gerechten Welt mit der höchsten
Wahrscheinlichkeit umsetzen können. Deshalb machen wir bei der Landtagswahl 2022
Wahlkampf für BÜNDNIS 90/Die Grünen NRW.

 

Ausblick

Aber auch nach der Wahl müssen wir in möglichen Koalitionsverhandlungen Bündnis
90/DIE GRÜNEN an ihre Ideale erinnern und die Arbeit der Grünen Fraktion
kritisch begleiten. Um diesen Prozess transparent und fair zu gestalten, wollen
wir ein gemeinsames Verfahren diskutieren und bei einer
Landesmitgliederversammlung 2022 beschließen.

 

Programmprozess

Das Wahlprogramm ist der inhaltliche Leitfaden für die Landtagswahl und die
darauffolgende Legislaturperiode. Aus diesem Grund müssen wir uns als GRÜNE
JUGEND NRW uns bei dem mehrere Monate andauernden Programmprozess von
Dialogforen bis hin zur finalen Landesdelegiertenkonferenz im Dezember 2021
einbringen und für junggrüne Inhalte in diesem Programm kämpfen.

Unser gemeinsames Ziel als Landesverband sollte es sein, so früh wie möglich auf
die Inhalte von Bündnis 90/DIE GRÜNEN einzuwirken, damit wir geschlossen für ein
gutes Wahlergebnis kämpfen können – und die GRÜNE JUGEND NRW nicht gezwungen ist
andere Forderungen voranzutreiben. Eine starke Partizipation aller
Basismitglieder der GRÜNEN JUGEND NRW im Programmprozess ist daher das Ziel. Der
Landesvorstand wird aus diesem Grunde beauftragt, den Prozess zu beobachten,
Einflussmöglichkeiten für junggrüne Menschen zu identifizieren und zu bewerben.
Darüber hinaus soll auf Grundlage der vorliegenden Beschlusslagen eine Sammlung
von GRÜNE-JUGEND-NRW-Kernforderungen zur Landesmitgliederversammlung im Herbst
vorgelegt werden.

 

Listenaufstellung und Votenträger*innen

Neben junggrünen Themen ist es auch wichtig, junggrüne Kandidat*innen in den
Landtag zu bringen. Mit einem Durchschnittsalter von circa 51 Jahren sind junge
Menschen im Landtag deutlich unterrepräsentiert. Als selbständige
Jugendorganisation von Bündnis 90/DIE GRÜNEN NRW werden wir für eine junge und
progressive Landesliste kämpfen. Um das zu erreichen, wird sich bei der
Listenaufstellung der Landesvorstand für junggrüne Kandidat*innen und
insbesondere für unsere gewählten Votenträger*innen einsetzen.

 

Wahlkampforganisation

Um einen starken junggrünen Landestagswahlkampf bei begrenzten Kapazitäten zu
gewährleisten, darf der Landesvorstand organisatorische Aufgaben an Mitglieder
delegieren. Hierfür sollen bereits auf dieser Sommer-LMV sechs Menschen gewählt
werden. Zusätzlich entsendet der Landesvorstand vier Mitglieder in das
Wahlkampfteam.

 

Diesen Personen sollen nicht nur rein logistische Aufgaben wie die Vorbereitung
und Organisation von Highlight-Veranstaltungen, einer Wahlkampftour oder des
Social Media-Wahlkampfes vollständig übertragen werden. Auch vor Beginn des
Wahlkampfes sollen sie schon zentralen Einfluss auf die Ausgestaltung der
Kampagne, ihrer Schwerpunkte und Claims nehmen. Die an sie durch die LMV
vergebenen Kompetenzenlaufen spätestens mit dem Wahldatum aus.

Die Stadt gehört uns allen – Queerfeministische Stadtplanung jetzt!

Schauen wir uns in den Innenstädten um oder auf dem Land. Es fällt zwar nicht
sofort auf, aber doch es ist allgegenwärtig. Mobilität und Planung von Städten
und Dörfern ist auf die Bedürfnisse von sogenannten traditionellen Familien mit
dem Cis-Mann als Alleinverdiener zugeschnitten.Andere Lebensmodelle kommen in
der Stadtplanung oftmals nicht vor. Im Fokus der Verkehrsplanung stand lang und
steht in großen Teilen immernoch die Bewältigung von Pendler*innenströmen zum
und vom Arbeitsplatz des 40-Stunden Jobs der Berufstätigen. Dazu gehören riesige
Straßen mit mehreren Spuren, Ampelschaltung, die nur auf den motorisierten
Individualverkehr ausgerichtet ist, und wenige Querverbindungen innerhalb der
Stadt oder des Dorfes.

 

Zustande kommt das, weil die Planungen geprägt sind von einem kapitalistischen,
cis-männlichen und weißen Blick. Die Verkehrsplanung und die Städteplanung wird
in den allermeisten Fällen von Cis-Männern geprägt. Schauen wir uns das
Gesamtbild an: wie Autobahnen oder der Fernverkehr geplant wird, sieht nicht
besser aus. Deutschland hatte noch nie eine Verkehrsministerin. Das jetzige
Verkehrsministerium wird geleitet von Andi Scheuer und vier
Staatssekretär*innen, gerade mal eine davon ist eine FINTA* Person
(Frauen/inter/nichtbinäre/trans/agender* Person).

 

Doch wie können wir diese Logik aufbrechen? Eine Stadtplanung ausgerichtet auf
die Bedürfnisse aller, insbesondere auf marginalisierte Gruppen, wie FINTA*
Personen oder queere Personen ist nötig. FINTA* Personen tragen einen größeren
Anteil an Care-Arbeit, wie Einkaufen oder Kindererziehung. Es braucht Städte mit
kurzen Wegen und ausreichend Querverbindungen. Wenn diese nicht vorhanden sind,
bedeutet das deutlich mehr Aufwand, umsteigen und mehr zeitliche Kapazitäten,
die nicht für Freizeit oder Lohnarbeit genutzt werden können. In einer Stadt der
kurzen Wege wird Verkehr reduziert, Ressourcen und Anwohner*innen geschont, das
Wohlbefinden der Bewohner*innen gesteigert und Care-Arbeit erleichtert.
 Doch
gerade Cis-Männer, die oftmals nur den Weg zur Lohnarbeit zurücklegen müssen,
besitzen ein Auto – im Schnitt deutlich mehr als FINTA* Personen. Letztere sind
somit häufiger abhängig von Alternativen zum motorisierten Individualverkehr.
Jene sollen durch eine Verbesserung des ÖPNV-Angebots und der Rad- und
Fußverkehrsinfrastruktur attraktiver werden. Wir fordern das Land und den Bund
auf eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen sicher- und herzustellen, um
dies zu ermöglichen.

 

Fehlende Aufzüge, kaputte Rolltreppen oder enge Bürger*innensteige, mit dem
Kinderwagen oder Einkaufstaschen schwer zu bewältigen, stellen Hindernisse dar
und erschweren den Alltag. Hinzu kommen Barrieren in nahezu allen
Lebensbereichen, die für Menschen mit Behinderung das Leben deutlich erschweren.
Bauliche Barrieren müssen schnellstmöglich überwunden werden. Daher fordern wir
eine konsequente, schnellstmögliche Beseitigung dieser. Den Kommunen sollen
hierfür die benötigten Finanzmittel bereitsgestellt werden. Um den Mangel an
Planer*innen in kommunalen Verwaltungen nachhaltig zu bewältigen, sollen
Planungsberufe attraktiviert und eine Ausbildungsoffensive gestartet werden.
Damit die Planung queerfeministisch wird, muss die queerfeministische
Stadtplanung in der Ausbildung integriert sein und im Verlaufe des Berufslebens
durch Schulungsangebote erlernt werden können.
 Es braucht mehr
Ausbildungskapazitäten und eine Entfristung befristeteter Stellen im
öffentlichen Dienst!

 

Es gibt zahllose Situationen, in denen FINTA* Personen im Bereich des
öffentlichen Lebens diskriminiert werden. Die Stadt ist nicht auf ihre
Bedürfnisse zugeschnitten. Ein Bespiel sind öffentliche Toiletten, da Pissoirs
weniger Platz benötigen, werden diese von den Städten einfach in größere Anzahl
gebaut. Wir als GRÜNE JUGEND NRW sind ein queerfeministischer Verband, der für
eine inklusive Stadt für alle kämpft.

 

Lösungen gibt es durchaus, diese müssen von einem diversen Team von
Stadtplaner*innen umgesetzt werden. Dafür braucht es Menschen mit verschiedenen
Perspektiven, die aus der gesamten Gesellschaft kommen, nicht nur von weißen
Cis-Männern. Kurzfristig braucht es gut ausgeleuchtete, einsehbare Wege. Diese
Beleuchtung soll durch technische Lösungen ökologisch verträglich sein. Außerdem
braucht es Aufenthaltsflächen, breitere Gehwege und mehr Plätze zum
Zusammenkommen und Verweilen.

 

Eine zentrale Forderung ist die Stadt der kurzen Wege. Dabei ist es wichtig,
dass möglichst viel des täglichen Lebens nah an der Wohnung liegt und gut
erreichbar ist. Das beinhaltet wohnungsnahe Arbeitsplätze, gut zu erreichende
öffentliche Verkehrsmittel, Geschäfte, für den alltäglichen Bedarf und
Freizeitmöglichkeiten in der Nähe. Auch die Frage von Bildung und Ausbildung
muss in der baulichen Planung beachtet werden, eine gute Erreichbarkeit ist
zentral für eine queerfeministische Planung. Doch nicht nur die Umgebung, auch
die Wohnungen selbst müssen in verschiedenen Größen und zu akzeptablen Mieten
angeboten werden. In Fragen der Verkehrsinfrastruktur müssen neben gut
ausgebautem und gut erreichbarem ÖPNV, auch die Gehwege breit gebaut sein und
Radwege baulich getrennt sein. Zum Wohlbefinden aller ist kurzfristig auch Tempo
30 in der gesamten Stadt und langfristig autofreie Innenstädte bis hin zu
autofreien Städten das Ziel.

 

Zum alltäglichen Leben gehören auch Freizeit und Erholung. Während im ländlichen
Raum viel Natur zu finden ist, die aber oft nur schlecht mit dem ÖPNV erreichbar
ist, ist in der Stadt weniger Natur aber oftmals ein diverses Angebot an
kulturellen Veranstaltungen vorhanden. Das Ziel muss sein, dass sowohl auf der
Stadt als auch im ländlichen Raum Naherholungsgebiete in Form von Natur und
kulturelle Angebote erreichbar sind.

 

Eine Stadt- und Verkehrsplanung muss auf alle Menschen in unserer Gesellschaft
ausgerichtet sein, nicht nur auf wenige – gemeinsam fordern wir deswegen eine
queerfeministische Stadt- und Verkehrsplanung.

Das ist alles von der Versammlungsfreiheit gedeckt!

Hands off my Versammlungsfreiheit!

Gerechtigkeit wird nie geschenkt, sondern gegen Widerstände erstritten.
Insbesondere Versammlungen, die nicht von allen Teilen der Gesellschaft als
angenehm oder maßvoll empfunden wurden, waren häufig Ausgangspunkt von
gesellschaftlichem Fortschritt.

Wir wollen nicht nur, dass das so bleibt, sondern darüber hinaus Barrieren
abbauen, die dazu führen, dass Menschen sich gegen die Teilnahme an einer
Versammlung entscheiden. Dafür wollen wir schließlich auch das
Bundesversammlungsgesetz durch ein demonstrierendenfreundlicheres
Landesversammlungsgesetz ersetzen.

Eine Beschneidung der Demonstrationsfreiheit, wie sie von der
freiheitsfeindlichen Landesregierung unter Armin Laschet angestrebt wird, lehnen
wir entschieden ab!

 

Klimaschutz ist Grundrecht

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Deutschland die Bemühungen im
Kampf gegen die Klimakrise massiv intensivieren muss, hat der
Klimagerechtigkeitsbewegung Rückenwind gegeben.

Das Gesetz der schwarz-gelben Landesregierung zielt jedoch klar darauf ab, die
Handlungsfähigkeit dieser Bewegung einzuschränken.

So nennt das Innenministerium Proteste gegen Straßenbauprojekte, wenn dem Staat
dadurch Kosten entstehen, explizit in der Begründung des aktuellen
Gesetzentwurfs.

Mit Beschluss des Gesetzes würde darüber hinaus faktisch jede Versammlung
verboten, in deren Rahmen zu Aktionsformen aufgerufen werden könnte, die
vielleicht als Nötigung deklariert werden könnten – aus unserer Sicht ist das
verdammt viel Konjunktiv.

Wir fordern, dass Fahrraddemos auf Teilstücken von Autobahnen und Sitzblockaden
auf den Schienen von RWE weiterhin möglich sind, ohne dass Aktivist*innen Gefahr
laufen, strafrechtliche Repressionen zu erleiden.

 

Gegen grenzenlose Gängelung

Die Erfahrung zeigt: Das Anmelden von Versammlungen und die Erfüllung von
polizeilichen Auflagen sind mit Hürden verbunden. Schon jetzt ist es nicht immer
leicht, ausreichend Ordner*innen zu finden.

Nun fordert das schwarz-gelbe Versammlungsgesetz zusätzlich die namentliche
Nennung sämtlicher Ordner*innen im Vorfeld und gibt der Polizei die
Berechtigung, einzelne Personen als unzuverlässig abzulehnen. Darüber hinaus
können sie dafür haftbar zu machen, wenn aus der Versammlung heraus Straftaten
begangen wurden.

Personen rechtlich zu belangen, die selbst keine Straftaten begangen haben,
widerspricht einem modernen Schuldverständnis. Das zielt zweifellos darauf ab,
Versammlungen durch Abschreckung bereits zu verhindern, bevor sie überhaupt
zusammenkommen.

 

Nein zu Versammlungs-Videoarchiven

Eigentlich sollte jede*r Bürger*in das Recht haben, anonym an einer Versammlung
teilzunehmen, ohne dass er*sie aufgenommen wird. Mit dem neuen
Versammlungsgesetz würde dieser Grundsatz beerdigt.

Sobald die Polizei eine Demonstration als „unübersichtlich“ einstuft, können die
Teilnehmenden gefilmt werden. Und zwar auch von Einsatzkräften am Boden – obwohl
Gerichte in der Vergangenheit bestätigt haben, dass davon eine abschreckende
Wirkung ausgeht.

Für uns ist klar: Übersichtsaufnahmen sind inakzeptabel, Aufzeichnungen dürfen
nur im Falle unmittelbar bevorstehender Gefahr angefertigt werden!

 

Solidarität mit Tante Milli

Wann immer Vertreter*innen des Staates zukünftig entscheiden, dass von dem
Erscheinungsbild einer Demonstration eine einschüchternde Wirkung ausgeht, oder
dass es „Militanz“ ausstrahlt, wäre es möglich, die Versammlung auf dieser Basis
zu untersagen. Nicht nur das, die vermeintliche „Militanz“ könnte sogar mit bis
zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

In der Begründung des Gesetzes wurden als Beispiel für derartige Militanz die
weißen Maleranzüge von „Ende Gelände“ genannt, unmittelbar nach den Uniformen
der SS.

Nicht nur diese historisch brandgefährliche Gleichsetzung ist absurd, auch das
grundsätzliche Unterfangen, in die Selbstbestimmungsrechte von Demonstrant*innen
einzugreifen, lehnen wir ab!

 

Antifa bleibt Hand-in-Handarbeit

Ein Großteil der der im Zusammenhang mit Demonstrationen festgestellten
Straftaten betrifft nach wie vor Sitzblockaden und Verstöße gegen das
Vermummungsverbot.

Während beides in anderen Versammlungsgesetzen inzwischen nicht mehr als
Straftat, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, erhöht die
Landesregierung das Strafmaß in Fällen des Verstoßes gegen das Vermummungsverbot
sogar von einem auf bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.

Das ist absurd, denn der Großteil der Vermummungen geht auf reinen Selbstschutz
zurück, zum Beispiel um nicht von Fotograf*innen aus dem extrem rechten Spektrum
aufgenommen und als Nazi-Gegner*in geoutet zu werden.

Vermummung soll daher nach unserer Vorstellung zukünftig nur noch eine
Ordnungswidrigkeit darstellen.

Auch Sitzblockaden und akustische Störungen werden bis ins bürgerliche Spektrum
hinein als legitimes Mittel im Kampf gegen Rechts wahrgenommen.

Akustische Störungen, die Teilnahme an Blockaden und die Vorbereitung auf diese
dürfen keine Straftat darstellen, sondern müssen legal möglich sein.

 

Zusammenfassend

Als GRÜNE JUGEND NRW können wir ein Gesetz, das mit dem verfassungsrechtlichen
Prinzip der Versammlungsfreiheit bricht und es durch ein autoritäres Prinzip der
Versammlungsverhinderung ersetzen möchte, nicht hinnehmen.

Unsere Vision bleibt ein Versammlungsfreiheitsgesetz im Land, das die Hürden für
Versammlungen absenkt und die Versammlungsfreiheit im Sinne des Grundgesetzes
für alle garantiert.

Der Entwurf der Regierung Laschet zielt darauf ab, den konsequenten Kampf gegen
die Klimakrise und antifaschistisches Engagement durch weitreichende Eingriffe
in den Ablauf von Demonstrationen massiv zu erschweren.

Daher lehnen wir ihn überzeugt ab und rufen zu entschiedenem Protest dagegen
auf.

Für die GRÜNE JUGEND NRW gilt, heute wie an allen Tagen:

Klima schützen.

Nazis bekämpfen.

Versammlungsfreiheit erhalten.

Ein Bus zwei Mal am Tag? Holt uns nicht ab!

Im ländlichen Raum sind die meisten aufs Auto angewiesen. Obwohl mehr als die
Hälfte der Bevölkerung in Deutschland im ländlichen Raum lebt, werden
klimaverträgliche Mobilitätskonzepte für diesen Raum kaum diskutiert. Für eine
sozial gerechte Verkehrswende muss sich das dringend ändern!

Verkehr reduzieren

Der wichtigste Teil der Verkehrswende, sowohl auf dem Land wie auch in der
Stadt, wird sein den Verkehr als solches zu reduzieren. Die Pandemie hat
gezeigt, dass ein großer Teil der geschäftlichen Treffen, Behördengänge und
viele weitere Dinge des alltäglichen Lebens auch digital stattfinden können. Um
dieses Potenzial auszubauen und zu nutzen muss der Breitband- sowie
Mobilfunkausbau im ländlichen Raum deutlich beschleunigt werden. Wir müssen
mittelfristig allen Bürger*innen einen Glasfaseranschluss garantieren. Außerdem
sollen Behörden wo möglich neben dem physischen auch digitalen Kontakt anbieten.

Für den alltäglichen Bedarf an Lebensmitteln, den hausärztlichen Besuch oder
Bildung müssen derzeit teils weite Strecken zurückgelegt werden. Um das zu
ändern, soll in Ortschaften mit einer Bevölkerung von über 4000 Personen alles
für den alltäglichen Bedarf vorhanden sein. Die Strecken von kleinen zu diesen
mittelgroßen Ortschaften können meist mit dem Fahrrad, ÖPNV (öffentlicher
Personennahverkehr) oder mit Fahrgemeinschaften zurückgelegt werden.
Fahrgemeinschafen sollen durch eine geeignete digitale Plattform der
Landesregierung und durch pragmatische Lösungen vor Ort gefördert werden werden.

Um den Verkehr in Zukunft zu minimieren, sollen Wohn- und Gewerbeflächen nur
ausgewiesen werden, wenn diese sehr gut an den ÖPNV angebunden sind oder bis zur
Nutzung sehr gut angeschlossen werden.

Wir fordern die Verpflichtung, dass für jede Stadt und Gemeinde in Kooperation
mit dem Kreis, sowie für jede kreisfreie Stadt, ein Konzept erarbeitet wird, wie
eine nahezu autofreie Zukunft vor Ort aussehen soll und wie diese konkret
umgesetzt wird, um das 1,5 Grad Ziel zu erreichen. Personalkapazitäten sind
hierfür, falls nicht schon vorhanden, zu schaffen. Die Personalkosten und vor
allem die Umsetzung sollen durch das Land finanziell gefördert werden.. Hierzu
soll sich angeschaut werden, wie der Radverkehr und der ÖPNV gefördert und
ausgebaut werden können.

Verkehr dekarbonisieren

Vor allem für Fahrten zu den ÖPNV-Haltestellen oder zur nächst größeren
Ortschaft sind Fahrräder, E-Bikes und Lastenräder gut geeignet. Um dies jedoch
zu einer schnellen und vor allem sicheren Alternative zu machen, muss das
Radverkehrsnetz deutlich ausgebaut werden, auch bis in die kleinsten
Ortschaften. Es braucht Radschnellwege zwischen den mittleren, bis größeren
Orten inklusive Anbindung an die Bahn- und Busbahnhöfe. Radschnellwege bieten
sich besonders neben Bahnstrecken an, da diese wenig Steigung haben und schon
erschlossen sind. Alle Radwege müssen ausreichend breit sein, um Radfahren zu
einer angenehmen und sicheren alternative zu machen. Um den Umstieg vom Rad auf
den ÖPNV möglichst einfach zu gestalten, soll es an jeder Haltestelle
Radabstellmöglichkeiten geben.

E-Bikes und Lastenräder sind eine große finanzielle Investition. Um den Umstieg
für alle zu ermöglichen muss der Kauf von E-Bikes und Lastenrädern im ländlichen
Raum explizit gefördert werden. Neben dem Ausbau von Radwegen soll der Erwerb
daher aus Landes- oder Bundesmitteln bezuschusst werden. Hierbei sind soziale
Kriterien zu beachten.

Für eine Dekarbonisierung des Verkehrs im ländlichen Raum muss der öffentliche
Personennahverkehr deutlich attraktiver werden. Ein großer Schritt in diese
Richtung ist, den ÖPNV ticketlos zu machen. Somit werden deutliche finanzielle
Anreize gesetzt und die Mobilität sozial gerechter. Jedoch reichen finanzielle
Anreize alleine nicht aus. Wo kein Bus fährt kann auch nicht auf den ÖPNV
umgestiegen werden. Deswegen muss jedes Dorf ans Busnetz angeschlossen werden.

Die Taktung muss auf allen Stecken deutlich erhöht werden. Vor allem in
Randzeiten besteht ein großer Handlungsbedarf. Busse, die auch noch spät abends
fahren, ermöglichen es in besonderem Maße Jugendlichen, deutlich besser am
kulturellen Leben teilzuhaben, und können somit ein guter Ersatz für den
Rollerführerschein sein. Zwischen den größeren Ortschaften fordern wir ein
Express-Bus-Netz mit stündlicher Taktung. Dieses soll durch ein möglichst
engmaschiges Regionalbahn-Netz Stück für Stück ersetzt werden.

Autos im ländlichen Raum

Wir fordern schon länger autofreie Innenstädte und langfristig ein Ende des
motorisierten Individualverkehrs in Städten. Im ländlichen Raum ist das,
zumindest in den nächsten Jahren, leider nicht möglich. Um trotzdem das 1,5 Grad
Ziel einzuhalten, muss der motorisierte Individualverkehr klimaneutral werden.

Der fossile Individualverkehr muss teuer werden, während im Betrieb
klimaneutrale Fahrzeuge gefördert werden sollen. Gleichzeitig muss die
Ladeinfrastruktur im ländlichen Raum deutlich ausgebaut werden. Sowohl private
als auch öffentliche Ladeinfrastruktur muss finanziell gefördert werden. Doch
das langfristige Ziel ist und bleibt für uns: der motorisierte Individualverkehr
muss im ländlichen Raum auf ein Minimum reduziert werden!

Mobilitätsstationen

Alle Bahn- und Busbahnhöfe im ländlichen Raum werden zu Mobilitätsstationen
umgebaut. Mobilitätsstationen müssen barrierefrei und mit einer hohen
Aufenthaltsqualität ausgestattet sein. Um den Umstieg zwischen den
Verkehrsmitteln zu erleichtern und so die Autofahrten möglichst kurz zu halten,
braucht es kostenlose Parkplätze an allen Mobilitätsstationen. Auf diesen
Parkplätzen sollen immer ausreichend Stromtankstellen für die häufiger werdenden
Elektroautos zur Verfügung stehen. Außerdem müssen Aufzüge an Bahnhöfen
ausreichend groß sein, sodass auch Fahrräder und Räder mit Übergröße wie zum
Beispiel Dreiräder hierin Platz haben. Die Möglichkeit, Fahrräder in Bussen,
Bahnen und Straßenbahnen mitzunehmen, muss verbessert werden.

Neben den Parkplätzen für Autos braucht es gesicherte und kostenlose
Fahrradparkplätze. An jeder Mobilitätsstation sollen Fahrräder, E-Bikes,
Fahrradanhänger, Lastenräder sowie E-Autos (Carsharing) verliehen werden.

Wahlkampftermine

Du bist auch genauso hyped wie wir auf den Wahlkampf? Dann komm zu unseren Wahlkampfterminen dazu! 

10. August, Dienstag

13:30- 15:00 Uhr Veranstaltung mit u.a. Anna Peters, Max Lucks & Annalena Baerbock, Bergbaumuseum Bochum

23. August, Montag

Fahrradtour in Bochum mit Stopps zum Flyern mit unserem Spitzenkandidaten Max und unserem Bundesprecher Georg Kurz! 🚲

Falls ihr kein Fahrrad mitbringt, kein Problem, wir leihen gemeinsam Fahrräder aus. Treffen fürs Fahrradausleihen um 14:40 am Bochumer Hbf 🚄

📌 Abfahrt 15 Uhr

Falls ihr nur die Hälfte des Weges fahren wollt, kommt um 16 Uhr zum Essener HBF und nehmt an der gemeinsame S-Bahnfahrt nach Bochum Dahlhausen teil und fahrt von da aus mit dem Fahrrad mit 👈

03. September, Freitag

Kneipenwahlkampf in Köln mit unserer Spitzenkandidatin Nyke und unserem Bundesprecher Georg Kurz 🎉

📌 Treffen um 20 Uhr in Köln am Rudolfplatz

05. September, Sonntag

Großveranstaltung am Tagebau Garzweiler inklusive Fahrraddemo 🚲💯

📌 Abfahrt in Hochneukirch 12 Uhr

Wir organisieren gemeinsame Anreisen aus verschiedenen Städten in NRW (unteranderem aus Düsseldorf/Köln und aus dem Ruhrgebiet). Die genauen Infos folgen.

Weitere Infos gibt es hier.

07. September, Dienstag

Wahlkampf mit unserem Spitzenkandidaten Max in Bochum ab 17 Uhr! Treffpunkt: Bochum Hbf 💥💥

12. September, Sonntag

Fahrradtour mit unserer Spitzenkandidatin Nyke und unserer Bundesprecherin Anna! 🥳 Wir treffen uns ab 12 Uhr voraussichtlich am Bahnhof Köln Mühlheim. Wenn ihr kein Fahrrad habt, kein Problem, wir leihen mit euch eins!

17. September, Freitag

📌 ab 19 Uhr

Kinoabend in Aachen mit Lukas Benner „The Whale an the Raven“ mit Regisseurin Mirjam Leuze (Eintritt frei!)
 

Bei Fragen schreib einfach eine Email an nicola.dichant@gj-nrw.de oder an frederik.antary@gj-nrw.de 📨