Schwarz-Grün?

Das Thema „Schwarz-Grün“ geistert momentan durch viele Köpfe. Für die Grüne Jugend NRW haben Linda Heitmann, Abgeordnete in der Hamburger Bürgerschaft, und Kathrin Henneberger, Sprecherin des Bundesverbands der Grünen Jugend, das Für und Wider dieser Konstellation diskutiert.

Schwarz-grün ist kein Modell, aber eine Option

Kameras, Kameras, Kameras – als hier in Hamburg nach der Bürgerschaftswahl im Frühjahr erstmals die Möglichkeit diskutiert wurde, dass es zu einem schwarz-grünen Bündnis kommen könnte, waren wir auf unseren Mitgliederversammlungen mit so viel Presse konfrontiert, wie nie zuvor.
Bereits zwei Wochen vor Hamburg hatte Hessen gewählt, und das dortige Ergebnis führte vor Augen, dass sich in Deutschland mit der Etablierung der Linkspartei als neue Kraft im Parteiensystem eine neue Situation ergab: Die bekannten Lagerwahlkämpfe rot-grün gegen schwarz-gelb funktionierten nicht mehr. In Hessen führte dies monatelang zu einem Stillstand, wie wir und auch die große Mehrheit der Wähler ihn in Hamburg auf keinen Fall haben wollten.

Dennoch ist das Öffnen für neue Bündnisse alles andere als selbstverständlich und nicht ohne Risiko. Wäre in Hamburg eine rot-grüne Koalition möglich gewesen, hätte es diese vermutlich auch gegeben. Wir entschieden uns jedoch – viele zu Anfang gewiss auch aus reiner Neugierde – dazu, uns auf Sondierungsgespräche mit den hiesigen Christdemokraten einzulassen. Alle waren daraufhin wohl überrascht, wie viele Zugeständnisse die Hamburger CDU in den Koalitionsverhandlungen zu machen bereit war.

Dass es möglich war, in Hamburg sichtbar grüne Projekte mit einer umfassenden Schulreform, der Einführung einer Stadtbahn, der Wiedereinführung eines Sozialtickets, dem Rechtsanspruch auf einen KITA-Platz ab 2 Jahren und vielem mehr im Koalitionsvertrag mit der CDU festzuschreiben, ist nicht selbstverständlich.

Die Frage, ob schwarz-grün nun plötzlich auch in anderen Ländern oder gar im Bund möglich sei, lässt sich allerdings nicht generell, sondern nur bei jeweiliger individueller Betrachtung der Kompatibilität politischer Inhalte beantworten. Mit einem CDU-Ministerpräsidenten, der wie Roland Koch populistisch-rassistische Kampagnen organisiert, hätten sicher auch „wir Hamburger“ eine Zusammenarbeit kategorisch abgelehnt.

Doch wir müssen uns insgesamt fragen, inwieweit wir die Frage, ob wir regieren wollen oder nicht, dauerhaft davon abhängig machen sollten, wie es der SPD gerade geht. Die Zusammenarbeit zwischen GAL und CDU in Hamburg ist kein Wunsch-, sondern eher ein pragmatisches Zweckbündnis.

So erscheint denn auch der politisch-inhaltliche Pragmatismus als das wichtigste Fundament der Zusammenarbeit. Nur wenn es gelingt, grüne Projekte „zum Anfassen“ zu realisieren, können wir Grüne unsere Glaubwürdigkeit bewahren. Doch auch mit einem Koalitionsvertrag, der eine „grüne Handschrift“ trägt, ist es noch nicht getan. Die Koalition wird sich auch in der alltäglichen politischen Zusammenarbeit bewähren müssen, und darin liegt vermutlich ihre härteste Probe.

Ob die Hamburger CDU tatsächlich bereit ist, ihren harten Kurs in der Innen- und Flüchtlingspolitik zu korrigieren, könnte meiner persönlichen Einschätzung nach in den nächsten Jahren darüber entscheiden, ob eine schwarz-grüne Koalition hier tatsächlich funktionieren kann oder nicht.

Dass die Hamburger GAL nach einem intensiven Diskussions- und Entscheidungsprozess mit deutlicher Mehrheit dafür gestimmt hat, dem schwarz-grüne Experiment in der Hansestadt trotz der damit verbundenen Risiken eine Chance zu geben, zeigt eines ganz deutlich: die Partei hat sich in den letzten beiden Jahrzehnten stark gewandelt. Sie ist nicht mehr, wie in den 80-ern, die Protestpartei, welche darauf hofft, vor allem durch Oppositionsarbeit neue politische Denkanstöße geben zu können. Diese Rolle übernimmt derzeit eher „Die Linke“, und wir müssen uns vermutlich damit abfinden, dass ein Teil unserer einstigen Wählerschaft nun diese neue Partei genau dafür unterstützt – auch wenn dabei teilweise eher unklar bleibt, welche politischen Auffassungen die Linke vertritt und ob deren Ziele realistisch umsetzbar wären.

Wir Grüne haben in den letzten Jahren hingegen unser politisches Profil geschärft und tragfähige politische Lösungen ausgearbeitet. Darauf können wir stolz sein und sollten darauf pochen, unsere Vorstellungen auch umsetzen zu können, wenn die Gesamtbilanz in einer Koalition im Sinne unserer Anliegen stimmig erscheint. Gleichzeitig muss dies mit dem Vertrauen einher gehen, dass viele Wähler diesen Pragmatismus honorieren werden, wenn wir gute Arbeit leisten und uns nicht verbiegen lassen.

Ein gesundes Selbstbewusstsein und der Glaube an die eigenen politischen Fähigkeiten sind somit zwingende Voraussetzung dafür, auch ungewohnte Bündnisse und Kompromisse einzugehen. Und auch wenn die Medien in den letzten Wochen vielfach etwas anderes zu suggerieren versucht haben: Die Hamburger Koalition ist ein politisches Zweckbündnis auf Zeit und keine Verschmelzung zweier Parteien. Wir sind und bleiben Bündnis90/Die Grünen – mit einem ökologischen, sozialen und linken Politikprofil!

Linda Heitmann, 26, ist Mitglied der Bürgerschaft in Hamburg. Sie ist Sprecherin für Gesundheits- und Drogenpolitik sowie Jugendpartizipaton.

Schwarz-Grün? Nein Danke!

Warum die Spekulationen über ein Schwarz-grünes Bündnis zu nichts führen beschreibt Kathrin Henneberger:

Kohlekraftwerke, Atomausstieg, Bahnprivatisierung, Migrationpolitik,Bildungspolitik, Studiengebühren, Datenschutz…. je mehr ich versuche, Gemeinsamkeiten von der CDU und den Grünen zu finden, desto mehr Gegensätze stechen mir ins Auge. Kann eine Koalition überhaupt gebildet werden, in der die koalierenden Parteien in fast allen Punkten (außer in der Stammzellenforschung) anderer Meinung sind?

Historisch gesehen war (ist uns) die CDU, und das gesellschaftliche Denken ihrer WählerInnen immer der natürliche Gegner des GRÜNEN Weltbildes. Gerade in der Familienpolitik, oder wenn es um die Gleichberechtigung von Frauen und Homosexuellen geht, vertreten wir ganz andere Ideale. Aber auch in der Atom- und Energiepolitik. Mit dem Widerstand gegen Atomkraftwerke entstand die grüne Bewegung. Und gegen eine Renaissance gehen wir jetzt wieder auf die Straße und besetzen die Gleise nach Gorleben. Und dann soll eine Koalition funktionieren mit einer Partei, die im Herzen am liebsten unseren erfochtenen Atomausstieg rückgängig machen möchte?

Aber stellen wir uns einmal wirklich vor, wir würden eine Koalition mit der CDU auf Bundesebene eingehen. Auf was könnten wir uns einigen? Wie viele giftige Kröten müssten wir schlucken? Welche Projekte könnten wir verwirklichen? Unsere Koalition würde auf eine Ergänzungskoalition hinauslaufen. Wir behalten den Atomausstieg und dafür müssen wir aber der Bahnprivatisierung zustimmen? Der Einbürgerungstest wird zurückgezogen und dafür müssen wir der Datenspeicherung im Internet zustimmen? Mensch kann eine Partei auch zu Tode ergänzen!

Stellen wir uns jetzt den gemeinsamen Wahlkampf vor: ein alternativer Hippie mit Dreadlocks aus der Grünen Jugend streitet Seite an Seite mit einem im Anzug eingezwängten Karrieristen der Jungen Union. Ich freu mich drauf!

Auf kommunaler Ebene mögen schwarz-grüne Bündnisse möglich sein. Denn regional gibt es immer ganz verschiedene Situationen und meist hängt es von den handelnden Menschen ab. Lokale pragmatische Absprachen stehen im Vordergrund.

Aber auch bei kommunalen Bündnissen müssen unsere WählerInnen miteinbezogen werden. Sie dürfen sich nicht übergangen fühlen, egal wie pragmatisch klug eine Koalition mit der CDU auf kommunaler Ebene in Einzelfällen sein mag.

Kathrin Henneberger, 21, ist Sprecherin der Grünen Jugend Bundesverband. Sie hat sich besonders dem Klimaschutz und dem Kampf für ökologische Landwirtschaft verschrieben.

Kein Olympia ohne Menschenrechte!

Seit 1951 hält die Volksrepublik China das formal unabhängige Tibet besetzt. SeitJahrzehnten gibt es eine globale Bewegung für eine tibetische Zukunft in Freiheit und Selbstbestimmung. Dieser historische Hintergrund und das aktuelle Vorgehen derchinesischen Regierung gegen die Unruhen in Tibet machen politisches Handeln notwendig.

Die Regierung der Volksrepublik China unterdrückt in brutalster Weise dieBevölkerung Tibets und verletzt zahlreiche BürgerInnen- und Freiheitsrechte. Esmuss sich in den nächsten Monaten bis August zeigen, ob die chinesische nach denaktuellen Übergriffen den Weg zu Deeskalation und gewaltfreier Konfliktlösungfinden kann. Andernfalls müssen Sanktionen gegen China ergriffen werden – unddiese müssen bis hin zu einem Boykott der Olympischen Spiele reichen.

Es ist daher notwendig, dass die Bundesregierung und der Deutsche Olympischer Sportbund ihre Haltung zu den Konsequenzen aus dem chinesischen Vorgehen gegen die Unruhen in Tibet revidieren und einen Boykott der olympischen Spiele nicht mehr ausschließen.

In dieser Situation sprechen wir uns dagegen aus, der chinesischen Regierung dieMöglichkeit zu geben, sich im Glanz olympischer Spiele zu sonnen, ohne nennenswertem politischen Widerstand ausgesetzt zu sein. Die Bundesregierungund der Deutsche Olympische Sportbund haben kurz nach dem Aufkommen der aktuellen Unruhen in Tibet einen Boykott ausgeschlossen. Wir halten diese Haltung für falsch.

Wir sind uns bewusst, dass es immer schwierig ist, wenn Sport und Politik aufeinander treffen, der Sport also der Weltpolitik untergeordnet wird. Gerade die Olympische Bewegung, die für Frieden und Völkerverständigung steht, darf aber im Zweifel nicht die Augen verschließen. Wer sich auf die Position „Sport ist Sport“versteift, sorgt dafür, dass den Chinesen die Chance auf ein Jubelfest geboten wird, bei dem die menschenverachtenden Übergriffe gegen die Tibeter ausgeblendet werden und die chinesische Regierung auf internationaler Ebene rehabilitiert wird.

Gerade Deutschland muss eine VorreiterInnenrolle einnehmen, wenn es gilt, einem menschenverachtenden Regime die Chance zu nehmen, sich mit olympischem Glanz zu schmücken. Die chinesische Regierung wird dadurch nicht von einer falschen Tibetpolitik Abstand nehmen. Die Olympischen Spiele würden das Regime und seine Politik aber zusätzlich stützen und legitimieren. Dies kann nicht im Interesse der internationalen Gemeinschaft und der Olympischen Bewegung sein.

Mit einem Boykott der Olympischen Spiele – wie immer dieser ausgestaltet ist – ist es jedoch nicht getan: Die Spiele bieten nur einen konkreten Anlass, durch den der Druck auf die chinesische Regierung erhöht werden kann. Es ist notwendig, auf diplomatischer Ebene aktiv zu werden. China muss umfassende Garantien zur Achtung der Menschenrechte geben, und diese Rechte müssen für alle gelten, die sich dauerhaft auf dem Gebiet der Volksrepublik China aufhalten.

Eine kritische Analyse offenbart auch Fehler in der Vergangenheit. Längst nicht alle politischen und wirtschaftlichen Spielräume sind in Vergangenheit und Gegenwart genutzt worden. Die Politik der Menschenrechte darf nicht kurzfristigen Profitinteressen geopfert werden – erst recht dürfen sich nicht die Abhängigkeiten zwischen Politik und Wirtschaft in Menschenrechtsfragen manifestieren!

Es muss für China und Tibet eine gemeinsame Zukunft in selbstbestimmter Partnerschaft geben. Dazu gehören ein beidseitiger Gewaltverzicht und die Garantie der Autonomie Tibets. China muss seine Assimilationspolitik in Tibet beenden. Beide Staaten müssen in einen langfristig angelegten Schlichtungsprozess einsteigen. Es kann förderlich sein, wenn die OSZE oder die Europäische Union Kapazitäten zur Moderation dieses Prozesses einbringen.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 6.4.2008 in Münster

Freiheit sichern! Gegen den Überwachungsstaat

„Jene, die grundlegende Freiheit aufgeben würden, um eine geringe vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.“(Benjamin Franklin)

Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 ist weltweit der Kampf gegen den Terrorismus in den Vordergrund staatlicher Bemühungen gerückt. Schon unter der rot-grünen Bundesregierung verfasste der damalige Bundesinnenminister Schily die berüchtigten „Otto-Kataloge“. Sein Nachfolger Schäuble will mit Online-Durchsuchungen und der Vorratsdatenspeicherung die Sicherheit in Deutschland verteidigen. Doch die Logik, durch diese „vorbeugenden“ Maßnahmen den globalen Anti-Terrorkampf zu fördern, hat einen bedenklichen Haken: Die Unschuldsvermutung wird immer stärker durch den staatlichen Eingriff in Privatsphäre und Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger verdrängt. Im Zuge des Sicherheitsstrebens werden unschuldige BürgerInnen zunehmend überwacht und so pauschal unter einen Terrorismusverdacht gestellt. Mit Hilfe der Rhetorik von der „akuten Bedrohungssituation in Deutschland“ werden zusehends elementare Freiheitsrechte zurückgedrängt. Die GRÜNE JUGEND NRW stellt sich gegen eine solche Orwell’sche Logik. Wir lehnen diese gefährliche Entwicklung zum totalen Überwachungsstaat ab – wir dürfen nicht für ein scheinbares Mehr an Sicherheit die Freiheit aufgeben! Prävention muss anders besetzt werden. Verbrechen werden nicht durch Überwachung verhindert. Finanzielle Mittel sollten besser in grundlegende soziale Präventionsmaßnahmen investiert werden, damit weniger Menschen zu StraftäterInnen werden.Das Argument „Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten“ zählt nicht – wir verteidigen das Recht jeder und jedes Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung! Zudem bergen die Überwachungsregelungen erhebliche Möglichkeiten des Missbrauchs, so dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die Daten auch zu anderen Zwecken genutzt werden.Ebenso kritisch beurteilen wir, dass die Privatwirtschaft versucht – vornehmlich zu Werbezwecken – möglichst lückenlose Profile über ihre Kundinnen und Kunden zu erstellen. Dabei ist der Datenschutz für sie nebensächlich. Ein weiteres Problem stellt die Entwicklung dar, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger von sich aus bereitwillig Auskunft über ihre Daten geben oder sie gar ihre Daten selbst völlig bedenkenlos im Internet verbreiten. Dem möchten wir entgegenwirken.

Die GRÜNE JUGEND NRW will auf die klammheimliche Zunahme der staatlichen und privatwirtschaftlichen Überwachung aufmerksam machen. Es ist höchste Zeit, die Bevölkerung zu informieren und zu sensibilisieren, wir müssen die Bürgerinnen und Bürger wachrütteln! Einmal verlorene Freiheit erstreitet sich nur mühselig zurück. Deshalb gilt es, jetzt zu handeln und jetzt die Debatte in die Gesellschaft zu tragen!

Das Thema BürgerInnenrechte hat in den letzten Monaten erstmals wieder Raum gewonnen. Wir müssen diesen Raum ausfüllen, wir müssen gegen die staatliche Überwachung eintreten und für unsere Freiheitsrechte streiten!

Kompetenzerweiterungen der bundesbehördlichen Überwachung stoppen!

Das Bundeskriminalamt (BKA) war bisher lediglich eine Behörde, von der aus die polizeiliche Arbeit der Länder unterstützt und koordiniert werden sollte. Ermittlungsverfahren und Strafverfolgung waren bis zum Jahr 2007 reine Ländersache, erst durch die Föderalismusreform im vergangenen Jahr hat der Bund im Zuge der Terrorbekämpfung seine polizeilichen Kompetenzen drastisch erweitert. Die Verabschiedung des geplanten neuen BKA-Gesetzes wäre ein weiterer Schritt in Richtung zentralistische Super-Behörde. Der Gesetzentwurf sieht etliche Kompetenzerweiterungen vor, so etwa Online-Durchsuchungen, Vorratsdatenspeicherung, Flug- und Schiffsgastdatenspeicherung – also Maßnahmen, die umfassend in die Privatsphäre der BürgerInnen eingreifen und sie unter einen Generalverdacht stellen. Die meisten dieser Kompetenzen lagen bisher ausschließlich zur Strafverfolgung bei den Landeskriminalämtern. Durch die neue Gesetzgebung soll die vorsorgliche Gefahrenabwehr nun zur Aufgabe des Bundeskriminalamts werden.

Besonders kritisch wendet sich die GRÜNE JUGEND NRW gegen die starke Fokussierung der innen- und außenpolitischen Diskussion auf den islamistischen Terrorismus. Daraus hat sich traurigerweise bereits heute ein Generalverdacht gegen muslimische MitbürgerInnen in hohem Ausmaß entwickelt. Dieser systematischen Diskriminierung durch den Staat muss dringend Einhalt geboten werden.

Das BKA-Gesetz sieht in seiner geplanten Form nicht hinnehmbare Eingriffe in die bürgerlichen Freiheit der/s Einzelnen vor. Wir fordern daher alle Parteien, besonders Bündnis 90/Die Grünen in Bund und Land auf, das Zustandekommen dieses BKA-Gesetzes mit allen Mitteln zu verhindern!

Menschen sind keine Nummern!

Seit Februar 2008 liegt ein ReferentInnenentwurf für das geplante zentrale Melderegister auf Bundesebene vor. Bisher gibt es kein zentrales Register – das Meldewesen ist in Deutschland Aufgabe der Kommunen. Und das aus gutem Grund, denn mit der Organisation vor Ort wird einer Zentralisierung des Staates entgegen gewirkt, das kommunale Meldewesen ist ein wichtiger Bestandteil unseres föderalen Staatsaufbaus.

Mit der gebündelten Erhebung selbst sensibler personenbezogener Daten wie Geburtsort, Religionszugehörigkeit, Familienstand, oder Steueridentifikationsnummer ist Datenmissbrauch Tür und Tor geöffnet. Mit dem Melderegister wird eine Struktur geschaffen, in die allmählich noch kritischere Daten eingespeist werden könnten. Daten können durch die Zentralisierung leicht miteinander verknüpft werden, wie es beispielsweise in der Rasterfahndung schon heute passiert. Zugriff auf die gesammelten Daten sollen Meldeämter, Polizeibehörden, Nachrichtendienste und Finanzämter erhalten.

Besonders die Aufnahme der eindeutigen Steueridentifikationsnummer lehnen wir ab, da diese so schleichend zu einer allgemeinen und menschenverachtenden Personenkennzahl würde. Der Entwurf gehört nicht in den Bundestag sondern in den Papierkorb, Zivilgesellschaft und Politik müssen aufgeklärt und mobilisiert werden!

Wir wollen unbehelligt reisen!

Seit August 2007 ist ein Abkommen zwischen der EU und den USA in Kraft, das die Weitergabe von Fluggastdaten in einem extremen Ausmaß festlegt. Bei jedem Transatlantikflug erhält das US-Heimatschutzministerium Daten darüber, wer, wann, woher, wohin geflogen ist, wer neben der jeweiligen Person saß, ob dabei Bonusmeilen gesammelt wurden, bei welcher/m SachbearbeiterIn der Flug gebucht wurde und wie viel Gepäck die Person mit sich führte. Auch ein Gesetzentwurf zu Änderungen im Seerecht wird mit großer Wahrscheinlichkeit im Bundesrat nur abgenickt werden. Dort versteckt sind unter anderem umfangreiche Regelungen zur langfristigen Speicherung von Passagierdaten, die bisher nach sicherem Anlegen des Schiffes umgehend gelöscht werden mussten.Wir fordern den Stopp dieses Gesetzesvorhabens sowie eine öffentliche Debatte über die Speicherung von Reisedaten. Die umfangreiche, vorsorgliche Speicherung von Daten schafft nicht mehr Sicherheit, dafür aber mehr Kontrolle!

Schluss mit der Videoüberwachung in NRW

Bereits seit dem Jahr 2000 erlaubt das nordrhein-westfälische Polizeigesetz die Überwachung von öffentlichen Plätzen. Auf dieser Grundlage fand von 2001 bis 2002 in Bielefeld ein Pilotprojekt zur Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten statt. Mit der Verabschiedung des neuen Landespolizeigesetzes im Sommer 2003 wurde der entsprechende Paragraph mit den Stimmen von SPD und Grünen ausgeweitet. Seitdem dürfen öffentliche Plätze, an denen wiederholt Straftaten begangen wurden und in Zukunft wahrscheinlich sind, überwacht werden.Die Speicherungsdauer der Aufnahmen beträgt „im Regelfall“ zwei Wochen. Inzwischen werden in NRW in Bielefeld, Düsseldorf, Mönchengladbach und Coesfeld öffentliche Plätze per Kamera überwacht. Die Grüne Landtagsfraktion widersetzte sich damals der Mehrheit der Landesdelegiertenkonferenz der Grünen. Diese stellte nur zwei Wochen zuvor fest, dass Videoüberwachung unverhältnismäßig sei und der grundrechtschützenden Tradition der Grünen widerspräche.

Die GRÜNE JUGEND NRW lehnt Videoüberwachung öffentlicher Plätze grundsätzlich ab! Durch diese Überwachung verschiebt sich die Kriminalität lediglich in Seitenstraßen oder auf andere Plätze, die Zahl der Straftaten bleibt größtenteils unverändert. Das zeigt sich in etlichen Teststädten, so auch in NRW. Selbst eine flächendeckende Überwachung wie beispielsweise in London verhindert die Kriminalität nicht. Dort wird jedeR BürgerIn im Durchschnitt täglich von bis zu dreihundert Videokameras aufgenommen, gleichzeitig weist London aber die höchste Kriminalitätsrate unter den europäischen Großstädten auf.

Nicht zu vernachlässigen sind auch die Kosten der Überwachung: Schon die Anschaffung einer einzigen hochwertigen Kamera kostet fünfstellige Beträge, ganz zu schweigen vom nötigen Personalaufwand zur Beobachtung der Aufnahmen. Statt hunderttausende Euro in die ineffiziente Videoüberwachung zu stecken, sollte dringend das Personal sowie die finanzielle und technische Ausstattung der Polizei aufgestockt werden. Persönliche Präsenz ist deutlich wirksamer und effizienter als die Überwachung durch Kameras. Außerdem müssen mehr finanzielle Mittel in soziale Projekte und Jugendarbeit gesteckt werden. Den Menschen zu helfen und sie nicht zu kriminalisieren ist grundsätzlich der Ansatz der GRÜNEN JUGEND NRW.

Der Beobachtungsdruck durch Videokameras führt zu angepasstem Verhalten und Verunsicherung. Für eine demokratische Gesellschaft, die sich auch durch ihre Vielfalt auszeichnet, ist diese Entwicklung fatal! Auch Missbrauch ist nicht auszuschließen.

Wie die „Kofferbomber von Köln“ zeigen, können Anschläge entgegen der herrschenden Argumentation auch durch Videoüberwachung nicht verhindert werden. Stattdessen werden fast ausschließlich unschuldige Personen ins Visier genommen und unter den Terrorismusverdacht gestellt. In der Abwägung glauben wir nicht, dass die mögliche Hilfe bei der Verbrechensaufklärung die negativen Folgen wie die Einschränkung der BürgerInnenrechte, das angepasste Verhalten und die Missbrauchsgefahr der Überwachung, kompensieren kann!

Fünf Jahre nach In-Kraft-Treten des Polizeigesetzes steht eine ehrliche Auswertung der Videoüberwachung in den vier Teststädten noch immer aus. Im Sommer 2008 läuft die Geltung des entsprechenden Paragraphen ab – die schwarz-gelbe Landesregierung aber hat bereits einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung vorgelegt. Wir fordern die Grüne Landtagsfraktion deshalb auf, einer Verlängerung im Landtag nicht zuzustimmen und sich die an den Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz zu halten.

Datenflut ist selten gut – Vorratsdatenspeicherung abschaffen

Seit dem 1. Januar 2008 sind TelekommunikationsanbieterInnen, Internet- und E-Mail-Provider dazu verpflichtet, alle Daten von Telefonverbindungen, Verbindungen mit dem Internet, E-Mail-Verkehr sowie Fax- und SMS-Nachrichten über sechs Monate zu speichern, bei Handy-Telefonaten und SMS-Versand muss sogar der Standort ermittelt werden. Grundlage dafür ist ein am 9. November 2007 im Bundestag beschlossenes Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung, das auch die heftig umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umsetzt. Durch das Telekommunikationsrecht in Deutschland waren TelekommunikationsanbieterInnen und Internetprovider bereits vorher verpflichtet, staatliche Behörden bei der Ermittlung von Straftaten zu unterstützen, eine Studie des Bundeskriminalamtes prognostiziert die Steigung der Aufklärungsquote um weniger als ein Hundertstel Prozent. Die Vorratsdatenspeicherung ist deshalb ungerechtfertigt und überflüssig. Zudem wird die Unschuldsvermutung völlig ad absurdum geführt, denn durch sie werden auch Daten von Personen gespeichert, die keine Verdachtsmomente oder Hinweise auf Gefahren liefern. Stattdessen kann die Überwachung von Internetverbindungen aber ein sehr genaue Analyse von Interessen, Geschäftskontakten und anderen Gewohnheiten ermöglichen. Zum Zwecke der Strafverfolgung in Zusammenhang mit diversen File-Sharing-Prozessen wurden die Internetverbindungsdaten bereits jetzt sinnentfremdet.

Zu Recht wird die Vorratsdatenspeicherung auch von der Wirtschaft heftig kritisiert: Durch die Verbindungsdatenspeicherung türmen sich unendliche Datenmengen auf, die besonders kleineren AnbieterInnen enorme Kosten verursachen. Demgegenüber steht noch nicht einmal ein gesicherter Nutzen: Wer will, kann beispielsweise die eigenen Internetverbindungsdaten ohne großen Aufwand verschleiern, so dass die gespeicherten Daten zur Strafverfolgung völlig wertlos sind.

Die GRÜNE JUGEND NRW lehnt die Speicherung von Telekommunikationsdaten ab, denn sie verletzt das Fernmeldegeheimnis sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Zudem darf die Arbeit von JournalistInnen durch die Einschränkung des InformantInnenschutzes sowie die Schweigepflicht von RechtsanwältInnen und ÄrztInnen und das Beichtgeheimnis von Geistlichen unter keinen Umständen beschnitten werden! Wir unterstützen deshalb auch die Sammel-Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und begrüßen die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 19. März 2008, das den Zugriff auf die gespeicherten Daten vorerst nur im Fall der Strafverfolgung zur Aufklärung schwerer Straftaten erlaubt hat.

Online-Durchsuchungen endlich ausgebremst!

Mit Erleichterung nehmen wir die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in den letzten Wochen zur Kenntnis. Die Absage des obersten Gerichtshofes zur flächendeckenden Erfassung von Autokennzeichen ebenso wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. Februar 2008 bezüglich der verfassungswidrigen Online-Durchsuchung in NRW. Die Anerkennung des Grundrechts auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ weist sowohl Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble als auch Landesinnenminister Ingo Wolf endlich in ihre Schranken, was die Einschränkung von grundgesetzlich verankerten Freiheitsrechten angeht. Damit wurden auch Schäubles Pläne zur Online-Durchsuchung mit Hilfe von so genannten Bundestrojanern in richterliche Schranken gewiesen.

Im digitalen Zeitalter spielt sich auch das private Leben online oder zumindest auf dem PC ab. Damit erhält das Ausspionieren des Computers durch staatliche Spionagesoftware den Charakter einer Hausdurchsuchung. Die Online-Durchsuchung ist ein inakzeptabler Angriff auf die Rechte der Bürgerinnen und Bürger! Die Missbrauchsgefahr ist enorm hoch, die technisch verlässliche Umsetzbarkeit unglaublich kostenintensiv und trotzdem kaum möglich. Kriminelle können schon mit geringem technischem Wissen den staatlichen Störenfried umgehen, oder schlicht in Zukunft keine kritischen Informationen mehr auf ihren Computer speichern.

Adressverwendung durch Unternehmen stärker kontrollieren

Doch nicht nur der Staat versucht sich immer mehr Informationen über seine BürgerInnen zu verschaffen: Werbetreibende Unternehmen sind zunehmend bemüht, mithilfe von „qualifizierten“ Adressdaten möglichst punktgenau und ohne große Streuverluste zu werben. Dieses so genannte Direktmarketing verzeichnet innerhalb der Werbebranche das größte Wachstum. Großunternehmen wie VISA, Payback oder die Deutschen Bahn versuchen mit ihren Bonus-Systemen möglichst lückenlos das Konsumverhalten ihrer KundInnen zu protokollieren. Internetversandhäuser wie Amazon ziehen beispielsweise aus dem Cross-Selling-System ihres Onlineshops („Kunden, die XX gekauft haben, haben auch YY gekauft…“) Rückschlüsse auf Interessen und Neigungen der KäuferInnen.Diese Auswertung von KundInnendaten ist zurzeit ebenso wie der freie Handel mit Adressen vom Gesetzgeber erlaubt. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert deshalb eine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, KundInnen deutlicher als bisher auf die Verwendung und die Weitergabe ihrer Adressen aufmerksam zu machen sowie sie auf ihr Widerspruchsrecht hinzuweisen. Schon heute müssen dazu Einverständniserklärungen eingeholt werden, oft aber geschieht dies unbemerkt und im „Kleingedruckten“. Floskeln wie „Ich erkläre mich damit einverstanden, wenn meine Daten an Geschäftspartner weitergegeben werden.“ sind zwar juristisch wasserdicht, sie entbehren aber jeglicher Transparenz.

Ebenso verurteilen wir die Herausgabe von Daten zu Werbezwecken durch öffentliche Stellen wie Melde- oder Kraftfahrzeugämter. Es ist nicht hinzunehmen, dass Daten, zu deren Angabe BürgerInnen verpflichtet sind, verantwortungslos weitergegeben oder weiterverkauft werden. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert deshalb hier ein klares Verbot. Zur Durchsetzung solcher strengen und notwendigen Richtlinien bedarf es eines größeren Einflusses der Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten und der VerbraucherInnenschutzzentralen als Kontrollinstanz.

Scoring transparent gestalten!

Banken und Versicherungen sind beim Abschluss von Kredit- und Versicherungsverträgen natürlich bemüht, ein möglichst geringes Risiko einzugehen. Beim so genannten Kredit-Scoring werden deshalb alle möglichen Informationen über KundInnen gesammelt, zusammengeführt und daraus ein statistischer Scoring-Wert errechnet. Die Datensammlung beginnt bei soziodemografischen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Bildungs- und Familienstand sowie Beruf, reicht aber bis hin zum Wohnviertel und dem „Niveau“ der Zeitungsabos in der Nachbarschaft, also auch Daten, die objektiv nichts mehr mit der Kreditsicherung zu tun haben.

Die Herkunft, Auswahl und Gewichtung der Daten zur Berechnung des Scoring-Wertes muss transparent und nachvollziehbar gestaltet werden, so dass auch der Widerspruch von VerbraucherInnen ermöglicht wird. Bei der Kreditvergabe dürfen lediglich der finanzielle Hintergrund einer Person sowie unmittelbar mit der Kreditvergabe in Zusammenhang stehende Informationen (wie die Geschäftsidee) berücksichtigt werden. Auch die Auskünfte über die eigenen Schufa-Daten müssen kostenlos und unbürokratisch möglich sein. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sowohl bei Einträgen als auch bei der Auskunftserteilung umgehend informiert werden. Wenn einE BetroffeneR ihre/seine Daten abfragt, darf dies nicht protokolliert werden.

Eigenverantwortlichen Umgang mit persönlichen Daten fördern

Im Zuge des so genannten Web 2.0 lädt das Internet immer stärker zur Beteiligung der NutzerInnen ein: Tausende Jugendliche tun völlig unbekümmert ihre persönlichen Meinungen und Gefühle im eigenen Weblog kund und veröffentlichen im Schüler- bzw. StudiVZ private Informationen und Fotos. Die Hemmschwelle, die Persönlichkeit im Internet und auch die privatesten Dinge zu veröffentlichen ist im Zuge dieser Neuerungen erheblich gesunken. Über damit verbundene Gefahren machen sich die wenigsten Gedanken, dabei muss sich jedeR Einzelne genau überlegen, welche Daten sie/er wirklich preisgeben will. Es gibt bereits Fälle, in denen ArbeitgeberInnen sich vor Bewerbungsgesprächen in Suchmaschinen oder auch im StudiVZ über ihre BewerberInnen informiert haben – oft zu Ungunsten der KandidatInnen. Wir rufen deshalb auch die ArbeitgeberInnen dazu auf, bei der Auswahl von BewerberInnen keine zweifelhaften Informationen aus dem Internet zu Rate zu ziehen!

Zudem erneuern wir unsere Forderung nach einer Stärkung der Medienkompetenz in der Schule. Bereits dort muss über Nutzen und die Möglichkeiten des Internets, aber auch die Gefahren sowie die informationelle Selbstbestimmung aufgeklärt werden! SchülerInnen müssen damit vertraut gemacht werden, wie beispielsweise Unternehmen wie Google arbeiten, welche Risiken die Selbstpräsentation im Internet birgt, und welche Rechte jedeR Einzelne hat, um der öffentlichen Bloßstellung entgegen zu wirken.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung vom 6.4.2008 in Münster

Die GRÜNE JUGEND NRW ist auch weiterhin für eine Ablehnung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags

Um Missverständnisse, die aus der Nichtbeteiligung an der gemeinsamen Pressemitteilung von Junger Union, Julis und Jusos entstehen könnten, zu vermeiden, erklärt der Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND NRW:

„Auch die GRÜNE JUGEND NRW lehnt den Jugendmedienschutzstaatsvertrag entschlossen ab! Dies haben wir bereits durch unseren LMV-Beschluss und die gemeinsame Pressemitteilung mit den NRW Jusos deutlich gemacht.
Eine Beteiligung an der gemeinsamen Pressemitteilung mit JU, Julis und Jusos kam für uns jedoch nicht in Frage, da JU und Julis bereits im Vorfeld eine Zusammenarbeit mit der Linksjugend [solid‘] NRW ausgeschlossen hatten. Ein solcher Ausschluss widerspricht dem Demokratieverständnis der GRÜNEN JUGEND NRW. Das ändert jedoch nichts an dem inhaltlichen Konsens gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag.“

Füreinander einstehen – Armut umfassend bekämpfen

Seit einigen Jahren wird in der Öffentlichkeit wieder vermehrt über das Thema Armut und die Möglichkeiten zur Bekämpfung diskutiert und gestritten. Armut bedeutet abseits der Gesellschaft zu stehen, an ihr nicht teilhaben zu können, oft aufgrund ungenügend finanzieller Mittel. Dabei ist Armut nicht nur ein Mangel an finanziellen Ressourcen, sondern vielmehr ein umfassender Mangel an Verwirklichungs- und Teilhabechancen, der zum Teil über Generationen hinweg weitergegeben wird. Die Aufgabe guter Sozialpolitik ist es, die Spirale der Armut zu durchbrechen und sozial benachteiligten Menschen wieder Chancen, Möglichkeiten und Perspektiven zu geben.

Wir wollen aufzuzeigen, an welchen Stellen die gesellschaftliche Teilhabe in Deutschland für eine große Zahl von Menschen nicht möglich ist. Wir weisen auf politische Ansätze hin, wie die Gesellschaft gerechter gestaltet werden kann. Als Jugendverband richten wir dabei unsere besondere Aufmerksamkeit auf die Kinder und Jugendlichen in Deutschland.

Wir setzen zwar auf staatliche Instrumente, der Kampf gegen soziale Ungerechtigkeiten ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir treten für eine solidarische Gesellschaft ein, in der Menschen für ihre MitbürgerInnen Verantwortung übernehmen und in der Schwächere von Stärkeren unterstützt werden. Einen Beitrag zur Gesellschaft kann und soll jedeR Einzelne nach den jeweiligen Möglichkeiten leisten. Wir wehren uns gegen die zunehmende Individualisierung der Lebensrisiken: Der Staat und die Gesellschaft müssen Lebenssituationen wie Bildung, Kindererziehung, Familiengründung und -pflege ebenso unterstützen wie bei Krankheit, Armut und sonstige Benachteiligungen.

Soziale Problemlagen erkennen

Auch wenn es in Deutschland ein im internationalen Vergleich sehr ausgeprägtes Sozialsystem gibt, nimmt die Diskussion über soziale Gerechtigkeit, über abgehängtes „Prekariat“ und eine wachsende Unterschicht an Fahrt auf. Gleichzeitig wird das Fundament unseres Sozialsystems immer brüchiger. Nach dem Sozialbericht NRW von 2007 sind etwa 14,3 Prozent der Bevölkerung inzwischen von Armut betroffen und müssen ihren Lebensunterhalt mit weniger als 615 Euro monatlich bestreiten. Am Stärksten trifft diese Entwicklung Erwerbslose, MigrantInnen, Geringqualifizierte, so wie Kinder und Jugendliche, besonders jene von Alleinerziehenden. Absurderweise ist jedeR Dritte von Armut Betroffene erwerbstätig, davon hat jedeR Sechste sogar eine Vollzeitstelle. Gerade im Niedriglohnbereich werden seit Jahren massiv Vollzeitstellen in geringfügige oder befristete Beschäftigungen umgewandelt. Besonders Frauen sind oft zum Nebenerwerb in qualitativ schlechten Aushilfsjobs gezwungen. So drücken Unternehmen nicht nur ihre Kosten, sondern zerstören auch das gesellschaftlich wichtige Klima der sozialen Sicherheit.

Der gesellschaftliche Reichtum konzentriert sich immer stärker in wenigen Händen. Die reichsten zwanzig Prozent der Bevölkerung in NRW haben ein zehntausendmal höheres Vermögen als die ärmsten zwanzig Prozent. So geht schon seit einigen Jahren die Schere zwischen Arm und Reich stärker auseinander. Unser Steuersystem ebenso wie die Sozialversicherungen (Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) leisten der Umverteilung von unten nach oben noch weiteren Vorschub. Dem treten wir entgegen und stehen für eine gerechte Gesellschaft ein. Die Lasten müssen zwischen Reichen und Armen, zwischen Stärkeren und Schwächeren fair verteilt werden, um Armut nachhaltig zu bekämpfen und zu verhindern!

Arbeit muss sich lohnen

Befristete Arbeitsverträge, Zeitarbeit und schlecht bezahlte Beschäftigung zum Beispiel in Minijobs verschärfen das Armutsrisiko weiter. Wer Vollzeit arbeitet, muss davon auch leben können! Die GRÜNE JUGEND NRW steht hinter dem Lohnabstandsgebot, welches besagt, dass das Einkommen einer Vollzeitarbeit oberhalb des Sozialhilfesatzes liegen muss. Mit diesem Vergleich darf aber nicht bei den Bedürftigen gekürzt werden, im Gegenteil: das Problem sind zu niedrige Löhne, denn gerade im Niedriglohnbereich versuchen ArbeitgeberInnen oft, die Löhne immer weiter zu drücken. Wir treten deshalb für einen armutsfesten gesetzlichen Mindestlohn außerhalb der Tarifvereinbarungen ein. Damit wird nicht die Tarifautonomie untergraben, sondern lediglich eine konkrete Lohnuntergrenze festgesetzt, um sittenwidrige Löhne zu bekämpfen. Bei der Höhe orientieren wir uns an der EU-Armutsdefinition und fordern einen Mindestlohn von wenigstens 7,50 Euro brutto pro Stunde, der jährlich an die Preissteigerungen angepasst werden muss. Darüber hinaus können je nach Branche natürlich weiterhin höhere Mindestlöhne festgelegt werden.

Auch wenn Arbeitslosigkeit das Armutsrisiko stark erhöht, darf erfolgreiche Sozialpolitik nicht schlicht auf der Schaffung und Vermittlung von Arbeitsplätzen beruhen. Angebote sind wichtig, dabei dürfen Menschen aber nicht über finanzielle Sanktionen zur Arbeit gezwungen werden. Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“) müssen so ausgestaltet sein, dass sie einen tatsächlichen Qualifizierungseffekt für die / den Arbeitslosen bedeuten. Solche Maßnahmen müssen grundsätzlich auf der Basis von Freiwilligkeit erfolgen. Die Kontrolle dieser Grundsätze muss vor Ort durch öffentliche Stellen geregelt werden.Wir setzen uns stattdessen für positive finanzielle Anreize in Form von verbesserten Zuverdienstregelungen ein. Egal ob mit Arbeitslosengeld II (ALG II / „Hartz IV“), Bafög, Kindergeld oder Minijob: Eigenes Einkommen lohnt sich immer nur begrenzt, da im Gegenzug oft die Zuschüsse gekürzt werden oder ganz entfallen. Anstatt über vermeintlich faule Sozialschmarotzer zu schimpfen, muss die Politik hier ansetzen und Zuverdienste fördern.

Als Ausweg fordert die GRÜNE JUGEND NRW die Einführung einer negativen Einkommensteuer, die eigenen Zuverdienst honoriert, mit hohem, existenzsichernden Freibetrag. Liegt die theoretische Steuerbelastung (die zu zahlenden Steuern je nach eigenem Einkommen) unterhalb des Freibetrages, dann ist keine Steuerzahlung notwendig, sondern das Finanzamt zahlt die Differenz zwischen Freibetrag und Steuerschuld zusätzlich zum eigenen Einkommen als „negative Einkommensteuer“ aus. Das eigene Einkommen muss nur zu einem geringen Teil versteuert werden. Insgesamt bleibt so mit eigenem Einkommen deutlich mehr als nur der Freibetrag, den auch arbeitslose Menschen erhalten. Im Gegenzug werden hohe Einkommen über dem Freibetrag und endlich auch Einkommen aus Vermögen stärker belastet.

Existenzsicherung ist ein Grundrecht

Von Armut bedroht sind besonders EmpfängerInnen von Sozialleistungen, insbesondere ALG II-BezieherInnen – schuld daran sind die viel zu niedrigen Regelsätze. Wir bekräftigen unsere Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen, dessen Ziel ein selbstbestimmtes Leben aller Menschen in Würde ist. Wir sind uns aber bewusst, dass es ein Projekt für die Zukunft ist. Deshalb unterstützen wir die Forderungen der Sozialverbände, die Regelsätze sofort für Erwachsene auf 420 Euro und für Kinder auf 300 Euro anzuheben. Diese erste Erhöhung ist jedoch nicht ausreichend. Die Regelsätze müssen dringend neubestimmt und ehrlich an die Bedarfe der EmpfängerInnen angepasst werden – es darf nicht sein, dass erst geschaut wird, welche Mittel den öffentlichen Haushalten zur Verfügung stehen und sich daraus die Höhe der Regelsätze ergibt.

Wir fordern, die ehemaligen alltagsbezogenen Einmalbeihilfen in einer Erhöhung der Regelsätze aufgehen zu lassen. Dieser Betrag muss es ermöglichen, Geld für Anschaffungen selbst anzusparen. Für Großanschaffungen muss es wieder einmalige Beihilfen geben. Die dazu notwendige Bedarfsprüfung muss einfach nur für die Betroffenen menschenwürdig ausgestaltet werden. Wir fordern darüber hinaus die Einführung von Lebenslagenspezifischen Einmalbeihilfen.

Der einheitliche Kinderregelsatz muss so ausgestaltet sein, dass er sich am maximalen Bedarf orientiert.

Eine weitere Ungerechtigkeit liegt darin, dass Arbeitslose aktuell nahezu ihre gesamten Ersparnisse aufbrauchen müssen, bevor sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Die Grenzen für das Schonvermögen müssen deshalb dringend angehoben werden, denn die heutige Regelung verhindert einerseits anständige Vorsorge fürs Alter und fördert andererseits massiv den gesellschaftlichen Abstieg.

Zwei spezielle Probleme sind zudem die Altersarmut und die chronische Unterfinanzierung der Rentenkasse. Auch durch die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre werden statt Abhilfe zusätzlich neue Probleme geschaffen. Die starre Festlegung auf ein übergreifendes Alter verkennt schon allein die Tatsache, wie weit die körperliche Belastung bei unterschiedlichen Berufen auseinander liegt. Die GRÜNE JUGEND NRW tritt daher für ein flexibles Renteneintrittsalter ein, das je nach Branche differenziert werden muss und so unterschiedliche Belastungen und Interessen von Berufsgruppen berücksichtigt. Daneben muss (als ein Schritt zum Grundeinkommen) umgehend eine Grundrente eingeführt werden, die allen RentnerInnen unabhängig von vorherigen Einzahlungen eine Rente in existenzsichernder Höhe sichert.

Eigentum verpflichtet

Die beiden Volksparteien diskutieren aktuell wieder über eine Reform der Erbschaftsteuer, nachdem das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Gesetzeslage für nicht tragbar erklärte. Heute werden Geld- und Wertpapiererbschaften stärker belastet als das Erbe von sonstigem Eigentum, also zum Beispiel Grundstücken, Häusern oder Firmen. Anstatt über eine gerechte Reform nachzudenken, fordern PolitikerInnen der CDU/CSU jetzt plump die Abschaffung der gesamten Steuer. Dabei werden ausgerechnet Erbschaften im internationalen Vergleich in Deutschland sehr gering belastet, was nicht nur die Schere zwischen Arm und Reich auseinander treibt, sondern auch soziale Klassen über Generationen hinweg verankert, denn Erbschaften sind gesellschaftlich sehr ungleich verteilt.

Nach Schätzungen werden jedes Jahr 180 Milliarden Euro vererbt, Tendenz steigend. Der Anteil der Erbschaftssteuer an den gesamten Steuereinnahmen in Deutschland liegt allerdings nur bei einem halben Prozent oder gut vier Milliarden Euro. Die GRÜNE JUGEND NRW sieht es als soziale Ungerechtigkeit an, dass vererbtes Vermögen so gering besteuert wird. Deshalb setzen wir uns für eine Reform der Erbschaftssteuer ein, die das Aufkommen und so die Vermögensbelastung steigert.

Eine angemessen hohe Besteuerung von Erbschaften stellt keineswegs eine Neidsteuer dar, sondern wirkt vielmehr der Verfestigung sozialer Ungleichheiten entgegen. Gleichzeitig fordern wir ausdrücklich, dass die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Verwendung der Gelder für gemeinnützige Zwecke erweitert werden, Deshalb setzen wir uns für Modelle ein, Erbschaften steuerbegünstigt in die Gründung gemeinnütziger Stiftungen fließen zu lassen. In Ländern wie Großbritannien oder den USA ist besonders dieses private Engagement für die Gesellschaft recht verbreitet, wohingegen das Stiftungswesen in Deutschland gerade noch in den Kinderschuhen steckt. Es besteht jedoch ein großes Bedürfnis nach solcher Förderung, mit der natürlich kein Rückzug staatlicher Subventionen einhergehen darf. Wir brauchen eine Reform des Stiftungswesens, welche die Einbindung von wohlhabenden Bevölkerungsschichten in die soziale Verantwortung gewährleistet und fördert!

Öffentliche Infrastruktur bewahren und ausbauen

Wir setzen insbesondere einen Schwerpunkt auf die öffentliche Infrastruktur, anstatt lediglich auf individuelle Transfers zu vertrauen. Seit geraumer Zeit findet ein Ausverkauf öffentlichen Eigentums auf allen Ebenen statt. Gleichzeitig zieht sich die öffentliche Hand durch Privatisierung wichtiger infrastruktureller Kernbereiche immer mehr aus ihren Aufgaben zurück. Das betrifft örtliche Schwimmbäder und Kultur- und Jugendzentren ebenso wie die kommunalen Stadtwerke oder auch Wohnungsbaugesellschaften wie die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG). Der Rückzug des Staates dient allein der kurzfristigen Haushaltsbeschönigung – das Nachsehen haben dabei besonders ärmere und jüngere Menschen, die oftmals auf öffentliche Angebote angewiesen sind. Deshalb wendet sich die GRÜNE JUGEND NRW ganz klar gegen den Ausverkauf der öffentlichen Infrastruktur.

Ein weiteres Problem ist der Sparwahn der Landes- und Bundesregierung. Haushaltskürzungen betreffen in erster Linie soziale Projekte und gehen zu Lasten öffentlicher Investitionen in Bildung und Kultur. Die GRÜNE JUGEND NRW kritisiert diese kurzsichtige Politik und fordert die Verantwortlichen dazu auf, besonders im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit, nicht weiter auf notwendige Ausgaben zu verzichten.

Armut ernsthaft bekämpfen

Die Debatte über Hartz IV erweckt oft den Eindruck, Armut sei per Gesetz verordnet oder könne per Gesetz abgeschafft werden. Dabei gab es Armut schon immer und wo es Reichtum gibt, da wird sich auch relative Armut nicht verhindern lassen. Wir streiten trotzdem für eine Gesellschaft, in der die Unterschiede zwischen Arm und Reich möglichst klein gehalten werden und nicht die Herkunft oder der Geldbeutel der Eltern über die eigene Zukunft entscheiden. Alle Menschen in unserer Gesellschaft haben das gleiche Recht auf Teilhabe, auf Entwicklung und Entfaltung. Armut ist zurzeit regelrecht ein Brandmal, das unsere Gesellschaft künstlich spaltet. Dabei geht es oft nicht nur um mangelndes Geld, sondern vielmehr um Mangel an sozialer und kultureller Integration.

Wir wollen Armut ernsthaft und nachhaltig bekämpfen und so dem Auseinanderdriften der Gesellschaft entgegenwirken. Das erreichen wir nicht allein, indem wir die Rücknahme der Agenda 2010 fordern oder ein bedingungsloses Grundeinkommen einführen. Staatliche Leistungen sind wichtig im Kampf gegen Armut und vor allem die staatliche Sozialarbeit muss weiter gestärkt werden, beides kann und soll aber zivilgesellschaftliche Hilfe nicht ersetzen. Unzählige soziale Einrichtungen wie Krippen, Kindergärten, Schulen, Jugendzentren, Heime für Obdachlose oder Altersheime werden schon heute von nicht-staatlichen Organisationen wie Kirchen, nachbarschaftlichen Initiativen oder Sozialverbänden getragen. Auch das enorme ehrenamtliche Engagement vieler BürgerInnen ist aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Ehrenamt bindet viele Menschen in die soziale Arbeit ein, schafft Vertrauen untereinander und hilft soziale Kluft zu überwinden.

Zivilgesellschaft stärken

Die GRÜNE JUGEND NRW befürwortet deshalb die Gründung von nicht-staatlichen Kindergärten und Schulen in gemeinnütziger Trägerschaft, z.B. von Elterninitiativen. Diese dürfen aber weder zu Rendite-orientierten Unternehmen werden, noch durch Elternbeiträge oder Schulgeld nur einer reichen Elite offen stehen. Deshalb muss auch der Zugang zu diesen privaten Institutionen kostenlos gestaltet und in gleichem Maße wie staatliche Einrichtungen vom Land gefördert werden. Schon heute finanziert das Land NRW 94 Prozent der Kosten von Privatschulen, die sich gleichzeitig an den Lehrplänen und Bestimmungen des Landes orientieren müssen. Wir wollen die Vielfalt an Unterrichtsmethoden und somit die Möglichkeit, individueller auf die einzelnen SchülerInnen einzugehen, fördern, wenn sich diese am Wohle des Kindes orientieren. Deshalb müssen auch öffentliche Schulen möglichst große Autonomie in der Verwendung ihrer Mittel und der Gestaltung des Unterrichtes erhalten.

Den Trend zu mehr Privatschulen in NRW hat sich in den letzten Jahren verstärkt und muss durchaus kritisch betrachtet werden, denn die Gefahr Ungerechtigkeiten im Bildungssystem durch „Eliteschulen“ weiter zu verschärfen ist groß. Der Staat darf sich nicht aus der Pflicht ziehen, sondern muss endlich kostenlose Bildung für alle Kinder und Jugendliche anbieten. Wir lehnen den Trend hin zu einer Elitebildung als gesellschaftliche Ungerechtigkeit ab. Statt einige Privilegierte zu bevorteilen, müssen soziale Nachteile ausgeglichen werden.

Jedes vierte Kind in NRW ist arm

In Nordrhein-Westfalen leben laut dem Sozialbericht NRW 2007 über 815.000 Kinder in einkommensarmen Haushalten, jedes vierte Kind gilt als arm. Besonders hoch ist das Armutsrisiko für Kinder und Jugendliche, deren Eltern arbeitslos oder alleinerziehend sind, sowie für solche mit Migrationshintergrund. Laut der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit beziehen in NRW 700.000 Menschen unter 25 Jahren ALG II, 460.000 Kinder unter 15 Jahren beziehen Sozialgeld.

Besonders Kinder und Jugendliche sind VerliererInnen der Hartz-Reformen. Sah das alte Bundessozialhilfegesetz (BSHG) neben einer nach Altersgruppe gestaffelten Regel- und Bekleidungspauschale auch Einzelleistungen etwa für den Schulbedarf oder bei Krankheitskosten vor, orientieren sich die neuen Regelsätze am (viel zu niedrigen!) Satz für einen männlichen Alleinstehenden – Kinder bis 13 Jahre erhalten mit 207 Euro etwa 60%, Jugendliche mit 276 Euro etwa 80% seines Regelsatzes. Für Ernährung sind 2,55 Euro täglich, für Kleidung 20,56 Euro monatlich und für sämtliche andere Ausgaben wie Schulbedarf und -ausflüge gerade einmal 2,62 Euro pro Tag vorgesehen.

Die Hartz IV-Leistungen für Kinder und Jugendliche reichen bei weitem nicht aus, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Gesunde Ernährung ist faktisch nicht finanzierbar, geschweige denn eine Mitgliedschaft im Sportverein oder Kinobesuche. Folgen der Armut sind häufig gesundheitliche Probleme, schlechte Bildungszugänge und gesellschaftliche Isolation. Die Entwicklungschancen eines Kindes werden damit massiv eingeschränkt. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert die Einführung eines eigenen Regelsatzes für Kinder und für Jugendliche, der an die realen Bedürfnisse je nach Entwicklungsstand angepasst sein muss. Auf Basis dieses Regelsatzes setzen wir uns für die Einführung eines Kindergrundeinkommens ein, das anstelle des bisherigen Kindergeldes tritt und unabhängig von Sozialleistungen, elterlichem oder eigenem Einkommen gezahlt wird.

Kinder sind Zukunft!

Kinder sind nicht nur von Armut betroffen, sie stellen in unserer Gesellschaft auch eines der Armutsrisiken schlechthin dar. Nicht immer reicht die Erwerbstätigkeit der Eltern für die Ausgaben bei Erziehung, Betreuung und Bildung der Kinder. Gerade auch die Umstellung von Erziehungs- auf Elterngeld benachteiligt Geringverdienende, ALG-II-Beziehende, Auszubildende und Studierende. Gleichzeitig werden die Kommunen durch die verfehlte Kinderpolitik der Landesregierung – insbesondere das Kinderbildungsgesetz – gezwungen, die Elternbeiträge drastisch zu erhöhen. Ebenso steigen die Kosten für Schulmaterialien aufgrund der Einschränkung der Lernmittelfreiheit. Besonders für EmpfängerInnen von Sozialleistungen ist die Anrechnung des Kindergeldes auf ALG II ein massives Problem, dem mit einem Kindergrundeinkommen entgegengewirkt werden kann. Kinder dürfen kein Risiko sein, deshalb müssen Eltern durch den kostenlosen Zugang ihrer Kinder zu Bildung und Kultureinrichtungen weitestgehend entlastet werden.

Bildung ist der Schlüssel im Kampf gegen Armut

Bildung hat eine Schlüsselstellung im nachhaltigen Kampf gegen Armut. Jedoch benachteiligt das deutsche Bildungssystem Kinder aus einkommensschwachen und bildungsfernen Familien, wie bereits die UN-Menschenrechtskommission attestierte. Chancengleichheit in der Bildung muss bereits im frühkindlichen Alter beginnen, alle Kinder haben das Recht auf eine qualifizierte Förderung von Anfang an! Deshalb fordert die GRÜNE JUGEND NRW den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr, den verpflichtenden Kitabesuch ab drei Jahren und die Elternbeitragsfreiheit. Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) der schwarz-gelben Landesregierung steuert stattdessen in eine ganz falsche Richtung: die Gruppen werden durch die Umstellung von einer Gruppenpauschale auf die Kopfpauschale vergrößert, für Kinder unter 3 Jahren gibt es zukünftig weniger Betreuungspersonal, die Elternbeiträge werden vielerorts steigen. Ob vorhanden Stellen erhalten bleiben ist fraglich, im Gegenteil: fünf-zweier-Stellen sind abgeschafft, das Berufspraktikum wird nicht mehr finanziert und die Arbeitszeit der ErzieherInnen richtet sich nach den für die Kinder gebuchten Stunden, so werden Stundenkürzungen von bis zu 30 % erfolgen.

Das selektive Schulsystem trägt weiter zur Ungerechtigkeit bei, denn die Kinder werden heute bereits nach der vierten Klasse aufgeteilt. Auch die Einführung von Studiengebühren setzt diese Benachteiligung fort. Wir fordern gleiche Bildungschancen für alle Kinder und Jugendliche unabhängig von Einkommen und sozialer Herkunft der Eltern. Dafür benötigen wir eine gemeinsame Schule für alle, die Lernmittelfreiheit sowie kostenlose Bildung an den Hochschulen. Wir fordern den kostenlosen Zugang zum Internet für alle Menschen. Dies kann durch kostenlose Internet-Terminals in öffentlichen Einrichtungen geschehen.

Die GRÜNE JUGEND NRW fordert die Vermittlung von Kenntnissen im Umgang mit Geld für alle SchülerInnen als Pflichtbestandteil des Lehrplans um Überschuldung und damit verbundene Armut vorzubeugen.

Bildung ist und bleibt staatliche Pflichtaufgabe. Wir beobachten mit Sorge den Trend zur Gründung und zur steigenden Beliebtheit von Privatschulen. Insbesondere „Eliteschulen“ begünstigen die Abkoppelung der Kinder aus privilegierten Bevölkerungsgruppen und reproduzieren so soziale Schieflage. Zwar lehnt die GRÜNE JUGEND NRW nicht grundsätzlich die Gründung nicht-staatlicher Kindergärten und Schulen in gemeinnütziger Trägerschaft ab, diese muss aber an strenge Auflagen, insbesondere der herkunftsabhängigen Zugangschancen unterliegen. Da die anteilige Finanzierung von Ersatzschulen an die Einhaltung von Landesbestimmungen und der zentralen Lehrpläne gekoppelt ist, müssen hier die Kontrollen optimiert werden. Wir wünschen uns, dass die öffentliche Anerkennungskultur bürgerschaftlichen Engagements, wie es in privaten Bildungseinrichtungen im großen Maße herrscht, ausgebaut wird. Notwendig ist die Ausweitung des Angebots an alternativen Schulformen in staatlichen Schulen. Die Gründung von Versuchsschulen muss entschieden vorangetrieben werden. Eine vollständige Finanzierung durch das Land ist ebenso selbstverständlich wie der Ausgleich der durch die Versuchssituation entstehenden, möglichen Nachteile.

Armut macht krank – Krankheit macht arm

Menschen aus einkommensschwachen Familien und SozialleistungsempfängerInnen erkranken häufiger. Wir setzen uns deshalb für eine kostenlose öffentliche Gesundheitsversorgung ein. Unser derzeitiges Gesundheitssystem ist in höchstem Grade ungerecht und bevorzugt die Gutverdienenden auf Kosten der breiten Masse. Besonders die Trennung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung teilt die medizinische Versorgung in zwei ungleiche Klassen. Die GRÜNE JUGEND NRW setzt sich daher für die Vereinigung sämtlicher gesetzlicher wie privater Krankenkassen innerhalb einer gemeinsamen BürgerInnenversicherung ein, in die alle Bürgerinnen und Bürger gemäß ihres gesamten Einkommens einzahlen. Aus der Versicherung erhalten alle BürgerInnen die gleichen Ansprüche auf medizinische Behandlungen und gesundheitliche Versorgung.

Erste Schritte auf dem Weg dahin sind mit der letzten „Gesundheitsreform“ und der Einführung des Gesundheitsfonds zwar getan, die Trennung zwischen privat und gesetzlich Versicherten wurde aber aufrecht erhalten und noch weiter verschärft. Sowohl die Beitragsbemessungsgrenze, welche die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf einen Höchstbetrag festlegt, als auch die Versicherungspflichtgrenze, die festlegt ab welchem Einkommen man aus der gesetzlichen Krankenkasse austreten darf, sorgen dafür, dass besonders gut verdienende und damit meist auch gesundheitlich gut versorgte Angestellte ebenso wie Selbstständige und Beamte sich aus dem Solidarsystem zurückziehen können. Wir dürfen keine Zwei-Klassen-Medizin dulden, die Armut und Benachteiligung auch auf dem medizinischen Sektor festigen.

Kinder müssen besser geschützt werden. Nicht selten resultiert aus einer prekären Lebenssituation der Eltern eine Gefährdung des Kindeswohls. Notwendig ist eine bessere Verzahnung der Angebote und Maßnahmen der freien Träger, der Kommunen, Schulen und Kindertageseinrichtungen. Einsparungen in öffentlichen Haushalten dürfen nicht zu einer Verschlechterung des Kinderschutzes führen. Das Land ist aufgefordert, die Vorgabe von Standards und eine ausreichende Finanzierung sicherzustellen.

Kultur ist Lebenselixier

Bei der häufig populistischen Debatte über die wachsende „Unterschicht“ und auch über „Unterschichtenfernsehen“ wurde ein wichtiger Aspekt von Armut, die kulturelle Armut, auf die politische Agenda gesetzt. Es ist ein Problem, wenn Kinder nicht lernen, selbst zu basteln, zu spielen, zu lesen und einfach kreativ zu sein. Besonders in ärmeren Familien mangelt es oft an Anregungen für Kinder, was auf Dauer zu einem Mangel an Phantasie und einer eingeschränkten persönlichen Entfaltung führen kann, wodurch zum Teil das ganze Leben bestimmt wird.

Um das zu verhindern, muss die Möglichkeit ein Theater oder Kabarett zu besuchen, ins Kino zu gehen oder alternative Ausdrucksformen zu erlernen, allen Menschen offen stehen. In vielen Städten können sich vor allem ALG II-BezieherInnen das Kulturangebot, aber auch die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nicht leisten. Wir fordern deshalb flächendeckend die Einführung eines Kulturpasses für Arbeitslose und GeringverdienerInnen, der zum kostenlosen Eintritt in Theater, Kinos, Museen und Schwimmbäder sowie zur kostenlosen Fahrt mit dem ÖPNV und der kostenlosen Mitgliedschaft in Sportvereinen berechtigt. Der Pass soll die gesellschaftliche Teilhabe unabhängig vom finanziellen Hintergrund erleichtern. Dabei muss eine Stigmatisierung der Betroffenen vermieden werden, weshalb allen Menschen der Erwerb des Kulturpasses offen stehen muss. Aus dem Pass selbst darf hierbei nicht ersichtlich sein, ob die/der InhaberIn diesen zu verbilligten Konditionen erstanden hat oder nicht In einigen Städten gibt es zwar ähnliche Projekte für die Kommune, oft ist aber nur ein kleiner Personenkreis anspruchsberechtigt und es werden nur relativ geringe Vergünstigungen allein für lokale Angebote gewährt.

Kunst und Kultur müssen viel stärker als bisher theoretisch und praktisch in Kindergärten und Schulen verankert werden. Die finanzielle Unterstützung wie durch das Programm „Jedem Kind ein Instrument“ ist ein Anfang, der den tatsächlichen Bedarf aber nicht abdecken kann. Jedes Kind muss unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern gefördert und unterstützt werden. Dazu bedarf es auch staatlicher Zuschüsse und Subventionen für eine unabhängige und kritische Kulturszene.

Die Landesregierung hat mit der Anhebung des Kulturförderetats und der Einführung von neuen Ausgabeposten wie „Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche“ im Landeshaushalt erste Schritte in die richtige Richtung getan. Dennoch bewegen wir uns im bundesweiten oder europäischen Vergleich auf einem erschreckend geringen Niveau.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung im November 2007 in Hagen