Rodungsstopp im Rheinischen Revier & Dannenröder Wald sofort! #DanniBleibt #LuetziBleibt

Im Angesicht der Klimakrise müssen wir die Erderhitzung auf 1,5 Grad begrenzen.
Weder der Neubau von Autobahnen, noch die Forcierung von Zwangsumsiedlungen und
Zerstörung der Infrastruktur, um den Weg für die Braunkohlebagger frei zu
machen, sind damit in Einklang zu bringen. Die Aktivist*innen im Dannenröder
Wald sowie in Unser Aller Wald und den bedrohten Dörfern stellen sich der
Zerstörung in den Weg. Wir als GRÜNE JUGEND NRW stehen solidarisch an ihrer
Seite.

Ob Dannenröder Wald oder Lützerath, in beiden Fällen werden gesellschaftliche
Konflikte nicht durch Politik aufgelöst, sondern durch Polizeieinsätze
angeheizt. Die mit den Rodungen einhergehenden Polizeieinsätze stellen inmitten
der zweiten Welle der Corona-Pandemie ein Infektionsrisiko für Aktivist*innen
sowie Polizist*innen. Darüber hinaus traumatisiert und verletzt jeder Einsatztag
bei den Rodungen mehr Menschen. Durch den Räumungseinsatz im Dannenröder Wald
sind schon mehrere Aktivist*innen durch die Polizei schwer verletzt worden.
Damit es anders als bei der Räumung der Besetzung des Hambacher Waldes 2018
nicht zu Toten kommt, braucht es einen sofortigen Stopp der Rodungs- und
Räumungsarbeiten.

Die GRÜNE JUGEND NRW fordert:

  • Eine zukunftsfeste Leitentscheidung der NRW-Landesregierung, die den
    Erhalt aller bedrohten Dörfer garantiert
  • Einen Stopp der Rodungsarbeiten im Rheinischen Revier sowie im Dannenröder
    Wald und die Aussetzung der beiden Polizeieinsätze
  • Keine weitere Zerstörung von Infrastruktur in den bedrohten Dörfern sowie
    ein Abriss und Zwangsumsiedlungsstopp
  • Aussetzung der beiden Polizeieinsätze
  • Schlichtung des Konflikts um den Dannenröder Wald – reden statt roden –
    Die Sicherheit von Aktivist*innen, Polizeikräften und Waldarbeiter*innen
    muss an erster Stelle stehen

Einführung eines Kommunalnetzwerkes

Die Kommunalwahl 2020 war für die GRÜNE JUGEND NRW ein voller Erfolg. Über 100 jung-grüne Menschen gibt es nun, die sich nun kommunalpolitisch in den nächsten
5 Jahren in ihrer Stadt einsetzen werden. Dies ist eine riesige Chance für progressive linke Politik vor Ort.

Wir merken nochmal verstärkt, wie krisenhaft unsere Gesellschaft ist. Ob Klimakrise, Soziale Krise oder auch die derzeitige Coronakrise – wir stehen vor
riesigen Herausforderungen, auf die es linke, grüne Antworten braucht.

Deshalb haben sich über 100 GRÜNE JUGEND Mitglieder aufgemacht, um genau daran zu arbeiten und bei sich vor Ort anzufangen.

Die Kommunen sind diejenigen Orte, in denen wir konkret für Veränderung und eine bessere Welt kämpfen können. Hier entscheidet sich, ob wir Wohnungen sozial
bauen und eine Stadt für alle werden oder ob sich nur einige wenige unsere Städte leisten können. Ob die Verkehrswende gelingt und wir unsere Städte
klimaneutral machen. Ob es genug Frauenhäuser gibt, Geflüchtete hier ankommen können und Nazis keinen Fußbreit kriegen.

Als GRÜNE JUGEND NRW wollen wir die Welt verändern und dafür vor unserer Haustür anfangen.

Dafür müssen wir handlungsstark sein und unsere Mandatsträger*innen bestmöglich unterstützen. Deshalb soll ein Netzwerk gegründet werden, welches sich zur
Aufgabe macht, alle jung-grünen Mandatsträger*innen, zu vernetzen und im Rahmen dessen Bildungsveranstaltungen für Mandatsträger*innen durchzuführen.

Mitglieder des Netzwerks sollen alle kommunalen Mandatsträger*innen und Sachkundige Bürger*innen, sowie Einwohner*innen, sein, die für die jeweilige
Kommunalfraktion von Bündnis ´90/Die GRÜNEN bei der Kommunalwahl 2020 gewählt wurden und die zum Zeitpunkt ihrer Wahl Mitglied der GRÜNEN JUGEND NRW waren.

Das Netzwerk wählt aus den eigenen Reihen zwei gleichberechtigte Koordinator*innen, welche den Austausch zum Landesvorstand, dem Bildungsteam und
der Basis der GRÜNEN JUGEND NRW halten.

Der Landesvorstand unterstützt das Netzwerk und bestimmt ein Landesvorstandsmitglied, welches für die Betreuung des Netzwerkes zuständig ist
und den Kontakt zu den Netzwerk-Koordinator*innen hält.

Antrag zur Informationssammlung bzg. der Streichung des Mindestalters der Mitgliedschaft

Der Landesvorstand der Grünen Jugend setzt sich, wegen der Diskussionen der letzten Jahre, aktiv mit der Lösungsfindung der Alterssenkung auseinander.
Dabei soll die Informationssammlung bis zur nächsten LMV stattfinden.

 

Folgende Punkte sollen beleuchtet werden und nach Lösungsansätzen gesucht werden: Wie andere Basisgruppen und Bundesländer die Streichung des
Mindestalters umsetzten, welche Auswirkungen das auf LMVs hat und ein Kostenvoranschlag soll den Mitgliedern an der nächsten LMV vorgelegt werden. Im
Rahmen dessen muss auch die Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes auf zukünftigen Veranstaltungen thematisiert werden.
In die Informationssammlung sollen auch die Informationen einfließen, welche die Landesgeschäftsstelle in den letzten Monaten bereits zusammen getragen hat.

Der LaVo soll sich bei der Informationssammlung mit anderen GJs aus Bundesländern, die das Mindestalter bereits gestrichen haben auseinandersetzen.
Außerdem soll der LaVo ebenfalls die Mutterpartei anfragen, da diese ebenfalls über kein Mindestalter verfügt.

Auf diesem Fundament kann und soll die Diskussion zur Streichung des Mindestalters fortgesetzt werden.

Antrag zur Prüfung inklusiverer Gestaltung der LMV durch digitale Teilhabe

In Zeiten von Corona haben wir uns nicht mehr bei Präsenztreffen gesehen, sondern häufig auf Onlineformaten oder in TelKos.
Dabei haben wir nicht nur uns und unsere Mitmenschen geschützt, sondern auch Menschen der Risikogruppe digitale und somit soziale Teilhabe ermöglicht.
Die Grüne Jugend NRW betrachtet sich als inklusive und offene Organisation. Deswegen soll die Erfahrung der Krise mit in die Zukunft genommen werden.

Dazu soll der LaVo beauftragt werden, bis zur LMV im Herbst 2021 ein erstes Konzept vorzustellen, wie die Umsetzung zusätzlicher, entsprechender Online-
Formate unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen, sowie finanziellen Mittel praktisch erfolgen kann. Das Ziel bei den
konzeptionellen Überlegungen sollte sein, dass alle Interessensgruppen in unserer Gesellschaft mit ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen
Berücksichtigung finden.

Im weiteren Verlauf soll geplant, auf Grundlage dieses Konzeptes, die notwendigen nächsten Schritte zur aktiven Umsetzung dieses Vorhabens soweit
voranzutreiben, dass bis spätestens zur LMV im Herbst 2022 die Möglichkeit besteht, sämtliche Veranstaltungen auch – entsprechend dem Grundgedanken der
Inklusion – barrierefrei umzusetzen zu können.

Gender Budgeting

Die Grüne Jugend NRW beauftragt den Vorstand der Grünen Jugend NRW mit folgender
Aufgabe:

Der Vorstand entwickelt einen Antrag zur nächsten Landesmitgliederversammlung.
Mit diesem Antrag soll ein sogenanntes Gender Budgeting eingeführt werden. Das
heißt, die Überprüfung aller Posten im Haushalt und aller Finanzbeschlüsse auf
ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen für die Gruppe der Frauen, inter*,
nichtbinären, trans* und agender Personen (im weiteren geschlechtsspezifische
Auswirkungen genannt) hin.Zusätzlich soll der Vorstand überlegen und beantragen
welche Personengruppe diese Überprüfung in Zukunft durchführen soll.

Bevorzugt ein Posten im Haushalt oder ein Finanzbeschluss Mitglieder, die nicht
FINTA* sind, so muss dies durch einen oder mehrere andere Posten beziehungsweise
Finanzbeschlüsse ausgeglichen werden, die FINTA* in gleichem oder höherem Maße
bevorzugen.

Die Höhe dieser geschlechtsspezifischen Auswirkungen wird regelmäßig, aber
spätestens alle zwei Monate von de Schatzmeister*in oder einem anderen Mitglied
des Vorstandes den Mitgliedern mitgeteilt.

Insbesondere soll der Vorstand hier beachten, dass auch die
geschlechtsspezifischen Auswirkungen einerseits auf Frauen und andererseits auf
inter*, nichtbinäre, trans* und agender Personen unterschieden werden.

Die Landesmitgliederversammlung und der Vorstand sind als Organe für die
geschlechtsspezifischen Auswirkungen des Haushaltes und der Finanzbeschlüsse
verantwortlich.

Zusätzlich soll der Antrag auch die Fristen beinhalten, nach denen die
geschlechtsspezifischen Auswirkungen von der Personengruppe eingeordnet sein
müssen und wie oft der Vorstand diese Auswirkungen veröffentlicht. Außerdem
welche Gremien die Einordnung dieser Personengruppe widerrufen können.

Als geschlechtsspezifische Auswirkungen gelten nur unmittelbare und mittelbare
Bevorzugung und Benachteiligung. Ob ein Posten im Haushalt oder ein
Finanzbeschluss geschlechtsspezifische Auswirkungen hat und wie groß diese sind,
entscheidet der Arbeitsbereich Gleichstellung. Diese Entscheidung fällt der
Arbeitsbereich Gleichstellung regelhaft innerhalb eines Monats, spätestens aber
nach zwei Monaten.

Im Antrag sollte auch gefordert werde, wie oft der Vorstand hierzu Rechenschaft
ablegt.

Kann der Arbeitsbereich Gleichstellung keine Entscheidung innerhalb dieser Zeit
fällen, dann wird dies dem Vorstand gemeldet und bei der nächsten
Landesmitgliederversammlung automatisch ein FINTA*-Forum einberufen, welches
diese Entscheidung dann übernimmt. Alle diese Entscheidungen sind zu
protokollieren und können nur durch ein FINTA*-Forum widerrufen und angepasst
werden.