Offener Brief: “Keine GRÜNE Zustimmung zur Verschärfung des Asylrechts!”

Zahlreiche Landesverbände und Basisgruppen der GRÜNEN JUGEND fordern in einem Offenen Brief die Bundesratsmitglieder von Bündnis 90/Die Grünen auf, am 19. September gegen eine Gesetzesvorlage zu stimmen, mit der Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien zu “sicheren Herkunftsstaaten” erklärt werden sollen. Damit soll die Abschiebung von Geflüchteten, insbesondere von Roma, in die Staaten erleichtert werden, aus denen sie oft aufgrund von Armut, einem weit verbreiteten antiziganistischen Rassismus und damit einhergehender struktureller Diskriminierung geflohen sind.

Dieses, von vielen Flüchtlingsorganisationen wie Pro Asyl scharf kritisierte Ansinnen, wird auch von der GRÜNEN JUGEND strikt abgelehnt.

Der Offene Brief kann weiterhin per Mail an goettingen@gj-nds.de unterstützt werden. Den aktuellen Stand der Unterstützer*innen, zu denen auch wir gehören, findet ihr auf der Seite der GJ Göttingen: http://gj-goettingen.de/offener-brief-keine-gruene-zustimmung-zur-verschaerfung-des-asylrechts/

 

Keine GRÜNE Zustimmung zur Verschärfung des Asylrechts!

Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien sind keine sicheren Herkunftsstaaten! Ob sie dennoch per Gesetz zu solchen erklärt werden, entscheidet sich am 19. September im Bundesrat. Entscheidend dabei wird sein, wie sich die Bundesländer mit GRÜNER Regierungsbeteiligung positionieren. Wir, die unterzeichnenden Organe der GRÜNEN JUGEND, fordern die Vertreter*innen von Bündnis 90/Die Grünen im Bundesrat auf, den Gesetzesvorschlag abzulehnen. Dass im Gegenzug Erleichterungen für andere Geflüchtete angeboten werden, ist ein fauler Kompromiss. Das Unrecht, das den Einen angetan wird, wird niemals durch das Recht aufgewogen, welches man den Anderen zugesteht.

Roma sind die am stärksten benachteiligte Minderheit in Europa.

So äußerte sich das EU-Parlament in einer Entschließung zur Lage der Roma, welche von der Gesetzesänderung besonders betroffen wären. Sogar die dem Gesetzesentwurf angefügten Analysen kommen zu dem Ergebnis, dass Minderheiten in den angeblich sicheren Herkunftsländern nicht zu leugnende gesellschaftliche Diskriminierung erfahren. Auch schlechter Zugang zu Bildung und medizinischer Versorgung sind Folgen eines weit verbreiteten, antiziganistischen Rassismus. Das vorliegende Gesetz erkennt diese Realitäten jedoch nicht als asylrelevante Verfolgung an. Die beschriebenen Umstände werden damit faktisch für bedeutungslos erklärt. Hier offenbart sich ein menschenfeindlicher politischer Wille, dessen einziges Ziel es ist, möglichst wenig Geflüchtete aus diesen Ländern aufzunehmen.

Armut und Diskriminierung nicht als Fluchtgründe anerkannt.

Abschreckung ist das erklärte Ziel der Gesetzesänderung und zieht sich wie ein roter Faden durch die Asylpolitik der letzten Jahrzehnte. Armut und Diskriminierung werden nicht als Fluchtgründe anerkannt, obwohl Leben und Existenz der Geflüchteten vielfach bedroht sind. Hieraus resultiert auch die äußerst niedrige Anzahl erfolgreicher Asylanträge aus diesen Ländern. Diese ist ein Indikator für interessengeleitete und nicht an Menschlichkeit orientierte Entscheidungskriterien im Asylrecht. Sie ist kein Beweis für eine hohe Anzahl unbegründeter Anträge und damit als Argumentationsstütze für die angebliche Sicherheit dieser Herkunftsstaaten nicht geeignet.

Asylrecht ist Menschenrecht – kein Gnadenrecht!

Bei der Asylrechtsdebatte geht es nicht um Großzügigkeit. Das Asylrecht ist Menschenrecht und lässt sich damit nicht durch Kompromisse gegen andere Rechte abwiegen. Das Recht auf Asyl ist als Lehre aus dem Nationalsozialismus gezogen und ins Grundgesetz geschrieben worden. Deshalb verbietet sich jede Einschränkung dieses Grundrechts. Im aktuellen Fall gerade auch vor dem Hintergrund der Verfolgung und Ermordung von Sinti und Roma während der NS-Zeit.

Unsere Forderung an die GRÜNEN ist die Ablehnung des konkreten Gesetzesentwurfs. Wir erwarten ebenso ihren Einsatz für die Anerkennung von Armut und gesellschaftlicher Diskriminierung als Fluchtgründe. Darüber hinaus fordern wir die Rücknahme der faktischen Abschaffung des Rechts auf Asyl, die durch die Grundgesetzänderung 1993 erfolgt ist.

Die krass ist umgezogen…

… auf eine eigene Homepage: krass.gruene-jugend-nrw.de

 

Geflüchtete menschenwürdig unterbringen!

Zu der Unterbringung von Asylsuchenden in Zelten in Duisburg erklärt Lisa-Marie Friede, Sprecherin der GRÜNEN JUGEND NRW:

„In Deutschland ankommende Geflüchtete, die oft traumatisiert sind, in Zelten unterzubringen ist unwürdig. Wir fordern von der Stadt Duisburg die Unterbringung der Geflüchteten in Wohnungen. Gerade in Duisburg gibt es genug Leerstand. Die Stadt muss die Geflüchteten in den vorhandenen Wohnungen unterbringen.“

Sebastian Klick, Sprecher der GRÜNEN JUGEND NRW ergänzt:

„Grundsätzlich lehnen wir die Unterbringung in Sammelunterkünften, in denen die Menschen teilweise mit unter fünf Quadratmeter Wohnfläche auskommen müssen, ab. Wir fordern eine Gesetzesänderung, um die Geflüchteten so schnell wie möglich in normalen Wohnungen unterbringen zu können. Geflüchtete sind Menschen und müssen daher von uns auch menschlich behandelt werden! Flucht ist kein Verbrechen!“

GJNRW-Aufkleber

 

Polizeikennzeichnung muss gesetzlich geregelt werden!

 

Gemeinsame PM

Zur Ankündigung des Innenministeriums, eine anonymisierte Kennzeichnung bei Polizeieinsätzen einzuführen, erklären Lisa-Marie Friede, Sprecherin der GRÜNEN JUGEND NRW und Veith Lemmen, Landesvorsitzender der NRW Jusos:

„Wir begrüßen die Ankündigung des Innenministeriums, endlich die im Koalitionsvertrag festgelegte Kennzeichnung beim Einsatz geschlossener Polizei-Einheiten einzuführen. Diese Kennzeichnung muss jedoch auch gesetzlich geregelt werden. Eine Verordnung reicht nicht aus, da sie jederzeit geräuschlos wieder aufgehoben werden kann. Die Landesregierung muss den Worten Taten folgen lassen und bis Ende des Jahres einen Gesetzentwurf vorlegen!

Wir glauben, dass Transparenz das Vertrauen der Bürger*innen in die Arbeit der Polizei stärkt. Es ist in unseren Augen unverzichtbar, dass jede*r erkennen kann, wer ihm*ihr oder anderen gegenüber staatliches Handeln ausübt. Gerade bei behelmten Einsatzhundertschaften, die für Sicherheit bei Demos oder Fußballspielen sorgen sollen, ist diese Nachvollziehbarkeit jedoch nicht mehr gegeben. Mit der anonymisierten Kennzeichnung wird die Transparenz wieder hergestellt. Gleichzeitig bleiben die Persönlichkeitsrechte der Polizist*innen gewahrt. Zudem bietet die Kennzeichnung eine Möglichkeit zur gezielten Aufklärung möglichen Fehlverhaltens, sie steigert das Verantwortungsbewusstsein der Beamt*innen und schützt vor möglichen Falschanschuldigungen.

Die Kennzeichnungspflicht ist unseres Erachtens ein wichtiger Beitrag zur präventiven Deeskalation bei Polizeieinsätzen.“

GRÜNE JUGEND NRW sieht Handlungsbedarf bei Umsetzung der Inklusion

Zu der Erklärung von Schulministerin Sylvia Löhrmann zum Thema Inklusion erklärt Lisa-Marie Friede (Sprecherin der Grünen Jugend NRW): 

Seit einem Jahr gibt es den Rechtsanspruch für Kinder mit Förderbedarf auf einen Platz in der Regelschule. Dass jedes dritte Kind mit Förderbedarf eine Regelschule besucht, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Inklusionsplätze bei Regelschulen in der Sekundarstufe sind in NRW von 7600 auf 8000 Plätze gestiegen. Diese Steigerung ist trotz der rücklaufenden Schüler*innenzahl zu gering. Inklusion wirkt auf viele Eltern mit einem Kind mit Förderbedarf noch nicht attraktiv genug.

Sebastian Klick, ebenfalls Sprecher der Grünen Jugend NRW ergänzt:

Eine permanente Doppelbesetzung von Lehrer*in und Sonderpädagog*in ist momentan unverzichtbar. Viele Lehrer*innen haben keine Erfahrung mit Inklusion. Sie dürfen nicht überfordert werden. Falls Lehrer*innen mit der Umsetzung der Inklusion überfordert sind, wird die Inklusion zu einem Papiertiger ohne pädagogischen Erfolg.