29. September 2021

Das ist alles von der Versammlungsfreiheit gedeckt!



Hands off my Versammlungsfreiheit!

Gerechtigkeit wird nie geschenkt, sondern gegen Widerstände erstritten.
Insbesondere Versammlungen, die nicht von allen Teilen der Gesellschaft als
angenehm oder maßvoll empfunden wurden, waren häufig Ausgangspunkt von
gesellschaftlichem Fortschritt.

Wir wollen nicht nur, dass das so bleibt, sondern darüber hinaus Barrieren
abbauen, die dazu führen, dass Menschen sich gegen die Teilnahme an einer
Versammlung entscheiden. Dafür wollen wir schließlich auch das
Bundesversammlungsgesetz durch ein demonstrierendenfreundlicheres
Landesversammlungsgesetz ersetzen.

Eine Beschneidung der Demonstrationsfreiheit, wie sie von der
freiheitsfeindlichen Landesregierung unter Armin Laschet angestrebt wird, lehnen
wir entschieden ab!

 

Klimaschutz ist Grundrecht

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Deutschland die Bemühungen im
Kampf gegen die Klimakrise massiv intensivieren muss, hat der
Klimagerechtigkeitsbewegung Rückenwind gegeben.

Das Gesetz der schwarz-gelben Landesregierung zielt jedoch klar darauf ab, die
Handlungsfähigkeit dieser Bewegung einzuschränken.

So nennt das Innenministerium Proteste gegen Straßenbauprojekte, wenn dem Staat
dadurch Kosten entstehen, explizit in der Begründung des aktuellen
Gesetzentwurfs.

Mit Beschluss des Gesetzes würde darüber hinaus faktisch jede Versammlung
verboten, in deren Rahmen zu Aktionsformen aufgerufen werden könnte, die
vielleicht als Nötigung deklariert werden könnten – aus unserer Sicht ist das
verdammt viel Konjunktiv.

Wir fordern, dass Fahrraddemos auf Teilstücken von Autobahnen und Sitzblockaden
auf den Schienen von RWE weiterhin möglich sind, ohne dass Aktivist*innen Gefahr
laufen, strafrechtliche Repressionen zu erleiden.

 

Gegen grenzenlose Gängelung

Die Erfahrung zeigt: Das Anmelden von Versammlungen und die Erfüllung von
polizeilichen Auflagen sind mit Hürden verbunden. Schon jetzt ist es nicht immer
leicht, ausreichend Ordner*innen zu finden.

Nun fordert das schwarz-gelbe Versammlungsgesetz zusätzlich die namentliche
Nennung sämtlicher Ordner*innen im Vorfeld und gibt der Polizei die
Berechtigung, einzelne Personen als unzuverlässig abzulehnen. Darüber hinaus
können sie dafür haftbar zu machen, wenn aus der Versammlung heraus Straftaten
begangen wurden.

Personen rechtlich zu belangen, die selbst keine Straftaten begangen haben,
widerspricht einem modernen Schuldverständnis. Das zielt zweifellos darauf ab,
Versammlungen durch Abschreckung bereits zu verhindern, bevor sie überhaupt
zusammenkommen.

 

Nein zu Versammlungs-Videoarchiven

Eigentlich sollte jede*r Bürger*in das Recht haben, anonym an einer Versammlung
teilzunehmen, ohne dass er*sie aufgenommen wird. Mit dem neuen
Versammlungsgesetz würde dieser Grundsatz beerdigt.

Sobald die Polizei eine Demonstration als „unübersichtlich“ einstuft, können die
Teilnehmenden gefilmt werden. Und zwar auch von Einsatzkräften am Boden – obwohl
Gerichte in der Vergangenheit bestätigt haben, dass davon eine abschreckende
Wirkung ausgeht.

Für uns ist klar: Übersichtsaufnahmen sind inakzeptabel, Aufzeichnungen dürfen
nur im Falle unmittelbar bevorstehender Gefahr angefertigt werden!

 

Solidarität mit Tante Milli

Wann immer Vertreter*innen des Staates zukünftig entscheiden, dass von dem
Erscheinungsbild einer Demonstration eine einschüchternde Wirkung ausgeht, oder
dass es „Militanz“ ausstrahlt, wäre es möglich, die Versammlung auf dieser Basis
zu untersagen. Nicht nur das, die vermeintliche „Militanz“ könnte sogar mit bis
zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

In der Begründung des Gesetzes wurden als Beispiel für derartige Militanz die
weißen Maleranzüge von „Ende Gelände“ genannt, unmittelbar nach den Uniformen
der SS.

Nicht nur diese historisch brandgefährliche Gleichsetzung ist absurd, auch das
grundsätzliche Unterfangen, in die Selbstbestimmungsrechte von Demonstrant*innen
einzugreifen, lehnen wir ab!

 

Antifa bleibt Hand-in-Handarbeit

Ein Großteil der der im Zusammenhang mit Demonstrationen festgestellten
Straftaten betrifft nach wie vor Sitzblockaden und Verstöße gegen das
Vermummungsverbot.

Während beides in anderen Versammlungsgesetzen inzwischen nicht mehr als
Straftat, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, erhöht die
Landesregierung das Strafmaß in Fällen des Verstoßes gegen das Vermummungsverbot
sogar von einem auf bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.

Das ist absurd, denn der Großteil der Vermummungen geht auf reinen Selbstschutz
zurück, zum Beispiel um nicht von Fotograf*innen aus dem extrem rechten Spektrum
aufgenommen und als Nazi-Gegner*in geoutet zu werden.

Vermummung soll daher nach unserer Vorstellung zukünftig nur noch eine
Ordnungswidrigkeit darstellen.

Auch Sitzblockaden und akustische Störungen werden bis ins bürgerliche Spektrum
hinein als legitimes Mittel im Kampf gegen Rechts wahrgenommen.

Akustische Störungen, die Teilnahme an Blockaden und die Vorbereitung auf diese
dürfen keine Straftat darstellen, sondern müssen legal möglich sein.

 

Zusammenfassend

Als GRÜNE JUGEND NRW können wir ein Gesetz, das mit dem verfassungsrechtlichen
Prinzip der Versammlungsfreiheit bricht und es durch ein autoritäres Prinzip der
Versammlungsverhinderung ersetzen möchte, nicht hinnehmen.

Unsere Vision bleibt ein Versammlungsfreiheitsgesetz im Land, das die Hürden für
Versammlungen absenkt und die Versammlungsfreiheit im Sinne des Grundgesetzes
für alle garantiert.

Der Entwurf der Regierung Laschet zielt darauf ab, den konsequenten Kampf gegen
die Klimakrise und antifaschistisches Engagement durch weitreichende Eingriffe
in den Ablauf von Demonstrationen massiv zu erschweren.

Daher lehnen wir ihn überzeugt ab und rufen zu entschiedenem Protest dagegen
auf.

Für die GRÜNE JUGEND NRW gilt, heute wie an allen Tagen:

Klima schützen.

Nazis bekämpfen.

Versammlungsfreiheit erhalten.



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