D – Demokratie der Zukunft

D – Demokratie der Zukunft

Wir wollen eine Gesellschaft, an der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können, ohne Diskriminierungen ausgesetzt zu sein. Junge Menschen und Jugendliche dürfen dabei nicht vernachlässigt werden, vielmehr müssen sie gleichberechtigt an Entscheidungen teilhaben können und Freiräume haben.
Die demokratische und diskriminierungsfreie Gesellschaft, die wir uns wünschen, wird durch den stattfindenden Rechtsruck bedroht. Die AfD erzielte bei vergangenen Landtagswahlen zweistellige Ergebnisse. Die Zahl der Angriffe auf Geflüchtetenunterkünfte steigt rapide, der vorhandene Alltagsrassismus und vorhandene faschistische Einstellungen in der Gesellschaft, wie sie schon durch die Mitte-Studie der Uni Leipzig nachgewiesen wurden, nehmen zu. Und nicht zuletzt stockt auch die Aufarbeitung um die Tätigkeiten des NSU in NRW.
Wir sind davon überzeugt, dass rechtes Gedankengut und rechte Politik ein friedliches, freiheitliches, interkulturelles und interreligiöses Zusammenleben gefährden. Wir wollen dem Rechtsruck keinen Meter überlassen und betrachten es deswegen als unsere Aufgabe, zivilgesellschaftliche Bewegungen in ihrer Arbeit gegen Rechts zu unterstützen.
Ein Protest gegen rechte Menschenfeind*innen muss daher möglich sein, ohne sich aufgrund von repressiven Regelungen im Versammlungsrecht strafbar zu machen. Doch auch abseits von Versammlungen sehen wir die Notwendigkeit von Gesetzesreformen, um das Verhältnis zwischen den Einwohner*innen NRWs und der Polizei zu verbessern.

 

D1 Direkte Demokratie & Einwohner*innenbeteiligung

Auch wenn wir die Beteiligung der Bürger*innen als ein wichtiges Ziel erachten, so sehen wir bei den Entscheidungsfindungen der Direkten Demokratie, wie etwa Volks- oder Bürger*innenentscheiden doch große Probleme. Auch abseits des bekannten Beispiels des Minarettverbots in der Schweiz zeigt sich, dass die Teilnehmer*innen von Bürger*innenentscheide oft nicht das Wohl der Allgemeinheit, sondern vielmehr ihr eigenes im Blick haben. Aufgrund der Zugangsvoraussetzungen zur Teilnahme an Entscheiden, sowie dem je nach Bildung und Einkommen unterschiedlichen Mobilisierungspotentials haben insbesondere Vorschläge, die Menschen mit geringer Bildung und Einkommen zu Gute kommen würden, nur geringe Chancen auf Erfolg. Dies hat etwa der Volksentscheid über die Schulreform in Hamburg gezeigt. Zudem sind Volks- und Bürger*innenentscheide viel stärker für populistische Stimmungsmache anfällig. Wir sind daher für die Beibehaltung der jetzigen Quoren.

 

D2 Jugend

Für echte Jugendpartizipation

Der Landtag von NRW hat in einer Verfassungskommission aller Fraktionen mögliche Verfassungsänderungen geprüft. Die Absenkung des Wahlalters war Bestandteil hiervon. CDU und FDP haben sich gegen ein Wahlalter 16 ausgesprochen und verhindern so die 2/3-Mehrheit für eine Verfassungsänderung, und damit, dass 300.000 junge Menschen den Landtag mitwählen dürfen. Als GRÜNE JUGEND NRW treten wir für ein Wahlalter bereits ab 14 Jahren ein: Ab diesem Alter sind Jugendliche strafmündig und sollten auch das Recht haben, politisch mitbestimmen zu dürfen.
Für uns besteht Jugendpartizipation aber nicht nur aus dem Wahlrecht, sondern auch aus echten und aktiven Beteiligungsmöglichkeiten.
Deswegen fordern wir konkrete Maßnahmen zur Ausgestaltung einer konsequenten Jugendbeteiligungspolitik. Wir wollen eine Koordinationsstelle für Jugendpartizipation im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Kultur und Sport schaffen, um die vielfältige kommunale Landschaft von Partizipationsangeboten für junge Menschen zu erhalten, zu unterstützen und zu vernetzen. Außerdem fordern wir eine Online-Plattform speziell für die politischen Ideen junger Menschen einzurichten, die konkreten Eingang in Landespolitik findet, und eine Social-Media-Strategie zum Dialog mit jungen Menschen.
Vor allem ist es aber unser Ziel, die politische Teilhabe junger Menschen in die Breite zu tragen und junge Menschen dort zu erreichen, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben.
Mit unserer Forderung an das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung, einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln, wie Kinder- und Jugendliche an ihren Lebensmittelpunkten, wie beispielsweise Schulen oder Sportvereinen von Politik erreicht werden können, wird politische Bildung auch Realität.

 

Jugend? Wird Landessache!

Im Feld der Jugendpolitik sieht die GRÜNE JUGEND NRW aber nicht nur Handlungsmaßnahmen im Bereich der Jugendpartizipation. Darüber hinaus setzen wir uns auch für eine Gesellschaft ein, in der junge Menschen als wertzuschätzender Bestandteil dieser Gesellschaft wahrgenommen werden.

Altersdiskriminierung muss deswegen konsequent abgebaut werden. Das geschieht nicht nur durch die Abschaffung von gesetzlichen Diskriminierungen, sondern auch dadurch, dass sich das Landesministerium für Kinder, Jugend, Familie, Kultur und Sport aktiv der Bekämpfung von Altersdiskriminierung junger Menschen annimmt.
Letztendlich muss in einer Gesellschaft, die jungen Menschen offen steht, auch Verständnis für die Bedürfnisse junger Menschen gelebt werden. Deswegen setzen wir uns für eine Förderung von Jugendtreffs durch das Land ein, um eine landesweite Abdeckung auch mit nicht-kirchlichen Angeboten zu ermöglichen. Schließlich muss die Perspektive junger Menschen überall mitgedacht werden. Nur so wird die Jugend ein fester Bestandteil dieser Gesellschaft.

 

D3 Innenpolitik

Vertrauen in die Polizei stärken – Fehlentwicklungen entgegenwirken

Um das Vertrauen in die Polizei zu verstärken und Rechtsverstöße besser verfolgen zu können, soll eine Kennzeichnungspflicht von Polizist*innen zukünftig gesetzlich geregelt werden. Wie die laufende Legislaturperiode gezeigt hat, ist es nicht ausreichend, diese durch einen Erlass zu regeln, der leicht außer Kraft gesetzt werden kann. Durch eine anonymisierte individuelle Kennzeichnung von Polizist*innen würde gleichzeitig dem verständlichen Sicherheitsbedürfnis der Beamt*innen Rechnung getragen und eine Möglichkeit geschaffen, Straftaten die z.B. in der Anonymität einer Hundertschaft verübt werden zu verfolgen.
Ermittlungen gegen Polizist*innen verlaufen oft im Sande und werden eingestellt. Neben den Fällen, die zu Recht eingestellt werden, trägt hierzu auch ein vorhandener Korpsgeist unter Polizist*innen bei. Dieser führt dazu, dass Polizist*innen nicht gegen ihre eigenen Kolleg*innen aussagen oder nur halbherzig ermitteln, sowie dazu, dass auf Anzeigen gegen Polizist*innen oft mit einer Gegenanzeige reagiert wird. Um dem entgegenzuwirken, soll NRW eine*n Polizeibeauftragte*n einführen. Diese*r Polizeibeauftragte*r soll mit umfassenden Ermittlungskompetenzen ausgestattet sein, vom Parlament gewählt und diesem gegenüber verantwortlich sowie für Bürger*innen und Polizeibeamt*innen gleichermaßen zugänglich sein. Auch sollte diese Person proaktiv darauf hinwirken können, strukturelle Defizite z.B. in der Polizeiausbildung zu beheben.
Im Rahmen eines Modellversuchs werden zurzeit Bodycams in NRW erprobt. Bodycams stellen für uns kein geeignetes Mittel des Schutzes von Polizist*innen dar. Gewalttäter*innen lassen sich nicht durch Kameras davon abschrecken Gewalt anzuwenden, und es wird bestenfalls eine Scheinsicherheit geschaffen, mit der ein Ausbau von Überwachung gerechtfertigt wird. Zudem verstärken Bodycams das Gefühl der Unsicherheit, das viele Menschen jetzt schon im Umgang mit der Polizei haben. Es sollte niemand von Kameras davon abgehalten werden, sich an Polizeibeamt*innen zu wenden.
Bundes- und Landespolizeibehörden führen zahlreiche Verbunddateien, in denen sie deliktbezogen Straftäter*innen, aber auch Verdachtsfälle speichern. So existieren z.B. die Dateien „Gewalttäter Sport“ oder „Politisch motivierte Kriminalität – links“, in denen sich zahlreiche Personen finden, die niemals verurteilt wurden. Häufig reicht der bloße Verdacht oder die räumliche Nähe zu einer begangenen Straftat für eine Eintragung, die wiederum zu bundesweiten Stadionverboten, Ausreiseverboten bei Großdemonstrationen (z.B. G7-Gipfeln) und beruflichen Nachteilen führen können. Diese Dateien müssen umfangreich auf ihren Sinn und Zweck sowie auf die Einhaltung des Datenschutzes überprüft werden!

 

Für ein nordrhein-westfälisches Versammlungsgesetz

Seit der Föderalismusreform 2006 haben die Bundesländer die Möglichkeit, ein eigenes Versammlungsgesetz zu erlassen, welches das Bundesversammlungsgesetz ablöst. Auch NRW sollte dies nutzen und die oft repressiven Regelungen durch ein liberales und demonstrierendenfreundlicheres Landesversammlungsgesetz ersetzen. Durch ein solches Versammlungsrecht könnten wir nicht nur das Demonstrationsrecht stärken, sowie Demonstrierende besser schützen, sondern auch Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaften entlasten.
So stellen Sitzblockaden und Verstöße gegen das Vermummungsverbot einen Großteil der im Zusammenhang mit Demonstrationen festgestellten Straftaten dar. Beides wird in anderen Versammlungsgesetzen inzwischen nicht mehr als Straftat, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Sitzblockaden stellen nicht nur für uns sondern bis ins bürgerliche Spektrum hinein ein legitimes Mittel des Gegenprotests gegen rechte Aufmärsche und Versammlungen dar. Es ist für uns unverständlich und ein falsches Zeichen, Proteste gegen rechts zu kriminalisieren und zu erschweren. Blockaden müssen möglich sein, ohne sich strafbar zu machen. Die Teilnahme an Blockaden soll daher zukünftig keine Straftat darstellen, sondern legal möglich sein.
Um Demonstrierende besser zu schützen, ist es für uns notwendig, dass eine Vermummung zukünftig keine Straftat mehr ist. Zwar wird eine Vermummung auf Demonstrationen teilweise auch genutzt um Straftaten durchzuführen, der Großteil der Vermummungen geht allerdings auf Selbstschutz zurück, z.B. um nicht von Fotograf*innen aus dem extrem rechten Spektrum fotografiert und damit als Nazi-Gegner*innen geoutet zu werden.
Sich hiervor schützen zu wollen ist mehr als verständlich.
Vermummung soll daher zukünftig nur noch eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Der Schutz der Demonstrierenden soll künftig ebenso dadurch verbessert werden, dass Personenkontrollen bei Versammlungen zukünftig nur noch dann erlaubt sein sollen, wenn es konkrete Hinweise auf mitgeführte Waffen gibt.
Protest gegen angemeldete Demonstrationen zu ermöglichen, ist für uns zwingend notwendig. Genehmigte Demonstrationsrouten müssen daher frühzeitig veröffentlicht sowie Gegenproteste in Sicht- und Hörweite ermöglicht werden. Leider gibt es immer noch genügend Beispiele, wo dies nicht der Fall ist.
Der Einsatz von Tieren auf Demonstrationen ist sowohl für die Tiere als auch für die Beamt*innen mit einem Risiko verbunden, da auch extrem gut trainierte Pferde durchgehen können.
Für Polizeihunde bedeutet ein Einsatz keine geringere Stressbelastung. Daher sollen Tiereinsätze bei Demonstrationen und ähnlichem abgeschafft werden!
Um auch angespannte Situationen auf Versammlungen besser zu beruhigen, soll die Polizei für einen dialogbereiten und deeskalierenden Umgang mit dem Protest gegen Rechts geschult werden. Auch sollten die Polizist*innen beim Einsatz auf Versammlungen keine Überstunden mehr machen dürfen, da durch die Übermüdung und Überbelastung ein zu hohes Risiko auf Überreaktionen besteht.

 

Geheimdienste

Der NSU-Skandal hat es für uns alle noch einmal verdeutlicht: Die Geheimdienste, insbesondere der Verfassungsschutz, erfüllen ihre Aufgabe nicht. Statt seinem Namen gerecht zu werden und die Verfassung zu schützen, beschäftigt der Verfassungsschutz V-Leute und unterstützt damit rechte Strukturen und offenbar sogar den NSU. Darüber hinaus beobachtet er friedliche, linke Aktivist*innen, statt gewaltbereite Neonazis und andere Rechte zu verfolgen und strafrechtlich relevante Erkenntnisse zu bringen.
Geheimdienste stehen für uns in einem Widerspruch zu einer demokratischen, offenen und aufgeklärten Gesellschaft. Zudem hat insbesondere der Verfassungsschutz gezeigt, dass er seinen Aufgaben im besten Falle nicht nachkommt. Wir fordern daher eine Abschaffung des Verfassungsschutzes NRW. Auch wenn wir Geheimdienste ablehnen, so sehen wir dennoch die Notwendigkeit Terrorismus, der extremen Rechten sowie Islamismus entgegenzuwirken. Hierzu sind geeignete Maßnahmen zu entwickeln, die einer demokratischen Gesellschaft angemessen sind und weder Islamisten noch die extreme Rechte finanziell unterstützen.

 

Für eine rationale Drogenpolitik

Die Prohibition ist gescheitert, trotz Verbote werden weiterhin Drogen konsumiert. Wir wollen die Änderungsmöglichkeiten NRWs innerhalb des Betäubungsmittelgesetzes insbesondere im Hinblick auf die Strafverfolgung von Konsument*innen ausreizen. Die bisher bei 10 Gramm liegende geringe Menge bei Cannabis wollen wir auf 15 Gramm erhöhen, wie es sich in Berlin bereits bewährt hat. Um die Auswirkungen einer Cannabis-Legalisierung insbesondere in Hinblick auf die gesundheitlichen Auswirkungen, die Konsument*innenzahl sowie die organisierte Kriminalität zu untersuchen, soll ein Modellprojekt zur legalen Cannabisabgabe an Bürger*innen ab 18 Jahren nach dem Vorbild Düsseldorfs oder der Bezirksregierung Berlin Kreuzberg-Friedrichshain beantragen. Zugleich soll NRW gemeinsam mit anderen Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung eine Legalisierung und Regulierung von Cannabis über den Bundesrat vorantreiben. Auch abseits von Cannabis unterstützen wir Modellprojekte bei illegalen Drogen, etwa im Bereich des Drugcheckings oder von Drogenkonsumräumen.

 

D4 Strategien gegen Rechts

Handlungskonzept der Regierung kritisch begleiten

Das Handlungskonzept gegen Rassismus und „Rechtsextremismus“ der Landesregierung begrüßen wir – bei aller berechtigten Kritik – sehr. Nordrhein-Westfalen ist hiermit Vorreiter in der Bekämpfung der politischen Rechten und von anderen Formen, an denen sich rechtes Gedankengut zeigt.
Besonders wird dies für uns durch die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und die Projekte und institutionellen Maßnahmen in allen Ressorts deutlich.
Wir fordern, das Handlungskonzept um Projekte zu ergänzen, die sich mit der Bedeutung von Protest für den Widerstand gegen Rechts beschäftigen, sowie im Zuge des Handlungskonzeptes die mobile Beratungsstelle gegen „Rechtsextremismus“ weiter auszubauen.
Darüber hinaus soll die NSU-Aufarbeitung in NRW auch nach der Landtagswahl 2017 in Form eines Untersuchungsausschusses fortgesetzt werden.

 

Konsequent gegen institutionellem Rassismus

Institutioneller Rassismus ist auch in Nordrhein-Westfalen Alltag. Viele Betroffene berichteten von gezieltem Auswählen durch die Polizei beispielsweise bei allgemeinen Personalkontrollen. Wir wollen diesen institutionellen Rassismus überwinden! Denn wir wollen einen vielfältigen Rechtstaat, in dem alle Menschen vom Staat gleichbehandelt werden.
Allein schon die Thematisierung von institutionellem Rassismus in den Landesbehörden wird aber eine Herausforderung. Deswegen soll die nächste Landesregierung ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung von institutionellem Rassismus gemeinsam mit Betroffenen und Betroffenenverbänden entwickeln. Darüber hinaus soll das Thema bei einem*r Landesbeauftragten für Antidiskriminierung angesiedelt werden.

Rasse aus Gesetzestexten streichen

Begriffe wie “Rasse“ und “rassische Gruppe“ sind extrem belastet und haben unweigerlich rassistische Implikationen. Zu einem glaubwürdigen Kampf gegen Rassismus gehört für uns daher selbstverständlich der Verzicht auf solche Begriffe. In diesem Sinne sollen Landesgesetze, die derartige Begriffe enthalten, überarbeitet und problematische Begriffe ersetzt werden. Hierzu zählen etwa das Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen oder das Kinderbildungsgesetz.

Mutig gegen rechte Strukturen

Als Mittel gegen die organisierte Rechte wird oft auf Verbote zurückgegriffen, das bekannteste Beispiel hierfür dürfte das Verbotsverfahren gegen die NPD sein, das momentan im zweiten Anlauf verhandelt wird. Neben diesem Verbotsverfahren gab es immer wieder Verbote extrem rechter Organisationen, in NRW zuletzt das Verbot mehrerer Kameradschaften. Aus vielen dieser verbotenen Kameradschaften entwickelten sich anschließend Kreisverbände der Partei Die Rechte.
Ein Verbot trifft nur die jeweilige Organisation und ändert nichts an der menschenverachtenden Ideologie, die in vielen Köpfen verankert ist. Trotzdem sehen wir Parteien- und Vereinsverbote als ein geeignetes Mittel im Kampf gegen Rechts, sofern diese Verbote nur dann angestrengt werden, wenn sie eine ausreichend hohe Aussicht auf Erfolg haben. Gescheiterte Verbote nützen hingegen nur den Nazis. Die Erfahrung zeigt, dass Nazis nach Verboten der Strukturen, in denen sie aktiv waren, vorsichtiger werden und sich teils aus der aktiven Szene zurückziehen. Auch wenn sich nach einiger Zeit neue Strukturen bilden, so ist der Schaden für die Szene trotzdem immens. Sei es dadurch, dass die aktive Nazi-Szene schrumpft, oder dadurch, dass Vereins- oder Parteivermögen eingezogen werden. Zudem ist es unerträglich, wenn Parteien wie die NPD oder Die Rechte Steuermittel zur Hetze gegen Minderheiten verwenden.

 
Zurück zur Hauptseite JUNGGRÜNE VISION 2017