Für mehr und sicheren Radverkehr

Das Fahrrad wird im Leben vieler Menschen immer wichtiger. Diesen Trend begrüßen wir, denn das Fahrrad löst viele Probleme, die wir heute in den urbanen Räumen haben: es nutzt den vorhandenen Platz deutlich effizienter als Kraftfahrzeuge und ist – insbesondere im Berufsverkehr – oftmals schneller als Autos. Hinzu kommt die zusätzlich Bewegung, die sich positiv auf die Gesundheit und Lebensqualität von Radfahrer*innen auswirkt. Die Elektrifizierung von Fahrradantrieben unterstützt dabei die Nutzung von Fahrrädern im Alltag und senkt die Barrieren zur Nutzung diese Verkehrsmittels.

Der Regionalverband Ruhr hat mit den Kommunen des Ruhrgebiets und der Unterstützung der damaligen rot-grünen Landesregierung mit dem Radschnellweg Ruhr ein wegweisendes Leuchtturmprojekt für mehr Radverkehr auf den Weg gebracht. Allerdings verschlafen viele Kommunen, wie auch die aktuelle Landesregierung die Entwicklung hin zu nachhaltiger individueller Mobilität. Für uns ist klar: das Rad ist ein wichtiger Baustein der Mobilität von morgen. Deswegen wollen wir aus NRW ein Fahrradland machen.

Sicher zügig radfahren – das Auto als Hauptverkehrsmittel in der Stadt ablösen!

Die steigenden Zahlen der im Straßenverkehr verletzten und getöten Radfahrer*innen sind alarmierend. Darauf mit Forderungen nach einer Helmpflicht zu reagieren, ist für uns der grundlegend falsche Ansatz. Stattdessen brauchen wir eine sichere Infrastruktur für den Radverkehr, denn so können wir mehr Menschen dazu bewegen Rad zu fahren und das Auto stehen zu lassen. Zu einer sicheren Infrastruktur gehören für uns von Fußgänger*innen und Kfz-Verkehr abgegrenzte breite Radwege, die dennoch eine gute Sichtbeziehung zum Kfz-Verkehr zulassen. Auch ein ausreichender Abstand von Parkplätzen zu Radwegen sollte kein Bonus, sondern selbstverständlich sein. Die Radwegbreite muss dabei die Entwicklung von Lastenfahrrädern berücksichtigen.

Dort wo vermeintlich kein Platz für ausreichend Radwege ist, ist eigentlich zu wenig Platz für Autos. Wir wollen daher unseren öffentlichen Stadtraum so neu zuschneiden, dass sichere Radwege für Radfahrer*innen garantiert sind. Autofreie Straßen können eine geeignete Maßnahme sein, um dies zu verwirklichen. Beim Neuzuschnitt des Straßenraums soll für den Verkehr nicht zwingend benötigter Raum durch Grünflächen ersetzt werden.

Radfahrer*innen halten an Stoppschilder selten komplett an. Dies entspricht nämlich nicht dem natürlichen Fahrverhalten mit dem Rad. Durch die Einführung einer „Stop-as-yield“-Regelung für Radfahrende wollen wir eine sinnvolle Einhaltung der Verkehrsregeln möglich machen. Das Hauptaugenmerk fällt wieder auf das Wesentliche, nämlich auf das Beachten und Vorlassens des kreuzenden Verkehrs. Diese Regelung erlaubt Fahrradfahrer*innen nämlich das Stoppschild wie ein „Vorfahrt gewähren!“-Schild zu behandeln. Dadurch wird eine geläufiges Verhalten entkriminalisiert und Verkehrsfluß sowie Geschwindigkeit von Radfahrer*innen verbessert.

Bis die sichere Infrastruktur Realität ist, wird es leider noch etwas dauern, wir wollen daher auch mit kurzfristigen Maßnahmen die Sicherheit von Radfahrenden steigern. Dazu fordern wir einerseits eine Aufklärungs- und Kontrollkampagne zum Thema Überholabstände, die auf Autofahrer*innen abzielt. Die sogenannten „operation close pass“ britischer Polizeibehörden sollte als Vorbild für ähnliche Aktionen in NRW dienen. Auch Vorfahrtsdelikte durch Autofahrer*innen gegenüber Radfahrer*innen müssen stärker kontrolliert werden. Es darf nicht sein, dass im Straßenverkehr weiterhin nur das Recht des Stärkeren gilt. Zusätzlich setzen wir uns dafür ein, dass nicht nur Kraftfahrzeuge regelmäßig zum Tüv müssen, sondern auch Autofahrer*innen regelmäßig ihr Wissen über die Straßenverkehrsordnung auffrischen und dies auch bei einem Test nachweisen müssen. Theoretisches Wissen über den Verkehr reicht aber nicht aus. Wir wollen daher, dass Menschen, die ein Kraftfahrzeug fahren wollen, den Verkehr auch als Radfahrer*in erleben. So bauen wir Feindbilder und Missverstädnisse ab und gestalten das miteinander im Straßenverkehr sicherer.

Lastenräder für alle

Sicherer Radverkehr ist aber nur ein Teil unseres Konzeptes um die Attraktivität des Fahrrads zu fördern. Wir wollen, dass Menschen kein Auto mehr brauchen. Wir fordern ein Förderprogramm des Landes für freie Lastenräder, die möglichst in jedem Stadtviertel und Ortsteil unbürokratisch verfügbar sein sollten. Parkplätze und Parkhäuser sind in unseren Städten eine raumfressende Selbstverständlichkeit – sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder dagegen Mangelware. Dies wollen wir ändern. Wer ein Rad besitzt muss es ohne Angst vor Diebstahl oder Vandalismus in der Stadt und an Bahnhöfen abstellen können. Die Digitalisierung gibt uns dabei die Möglichkeit ein sicheres Abstellsystem mit relativ geringem Kosten- und Personalbedarf zu realisieren.

FahrradLand nicht nur in den Städten

Das Fahrrad ist für uns nicht nur ein Verkehrsmittel in der Stadt. Auch und gerade in ländlichen Räumen kann das Rad einen wertvollen Beitrag zur Verkehrswende leisten, sei es als Verkehrsmittel für die Strecke bis zum nächsten Bahnhof, als Lastenrad für Einkäufe, oder für den Ausflug ins Grüne. Daher müssen Radwege auch zwischen den Städten und auf dem Land ausgebaut werden.

Topografisch haben Bahnstrecken und Radwege ähnliche Anforderungen: keine hohen Steigungen und keine unübersichtlich engen Kurven. Wir wollen daher parallel zu den bestehenden und ggf. neuen Bahnstrecken Radwege bauen. Dies schafft zudem einen Schutz von Sturmschäden an Oberleitungen und sorgt im Falle eines Schienenverkehrsunfalls für einen Bergungs- und Rettungsweg. Auch entlang von bestehenden Land- und Bundesstraßen sollten von der Straße abgetrennte Radwege gebaut werden. Wir streben ein Radschnellwege-Netz an, was es den Menschen erlaubt ohne den Autoverkehr kreuzen zu müssen quer durch NRW zu fahren – auch mit internationalen Anbindungen zu unseren Nachbarn in den Niederlanden und in Belgien.

Die Grüne Jugend NRW unterstützt die Initiative Aufbruch Fahrrad in NRW und wirbt dafür das Volksbegehren zu unterschreiben.

Abschiebehaft abschaffen – rassistischer Willkür entgegentreten

Bis zu 18 Monate Haft, ohne eine Straftat begangen zu haben. Das ist die Realität vieler Geflüchteter, die in Abschiebehaft sitzen.

Was ist Abschiebehaft eigentlich?

Abschiebehaft bedeutet, dass die Ausländerbehörden oder die Bundespolizei geflüchteten Menschen vor der Abschiebung die Freiheit entziehen. Die Haft ist geregelt in §62 des Aufenthaltsgesetzes. Demnach können Geflüchtete in Schutzhaft genommen werden, wenn sie sich der Abschiebung entziehen wollen. Ob das tatsächlich geplant ist oder passiert, ist hierbei egal, es reicht ein nicht weiter geregelter und sehr unkonkreter „begründeter Verdacht“.

Und hier wird es paradox. Denn Abschiebungen werden grundsätzlich nicht angekündigt. Wenn man also mal zufälligerweise nicht da ist, weil man z.B. einkaufen geht, der Staat aber genau dann die Abschiebung durchführen wollte, gilt das als Entziehung von der Abschiebung und man kann hinter Gitter kommen. Geflüchtete wissen also nicht, wann sie abgeschoben werden sollen. Wenn sie aber währenddessen ihrem normalen Lebensablauf nachgehen und nicht zuhause sind, können sie dafür bestraft werden.

Daneben können Menschen auch inhaftiert werden, wenn der Staat sie abschieben will, die Abschiebung aber noch nicht sofort vollzogen werden kann, etwa weil Personal oder Flugzeuge fehlen. Und das bis zu 1.5 Jahre.

Es handelt sich bei der Abschiebehaft also nicht um eine Strafe, sondern um eine Maßnahme, dem Staat die Abschiebung eben jener Menschen zu erleichtern.

Es ist jedoch vollkommen unverhältnismäßig, Menschen zu inhaftieren und ihnen für eine bestimmte Zeit die Freiheit zu entziehen, nur um dem Staat einen Verwaltungsakt zu erleichtern.

Und doch soll diese rassistische Praxis, Ausländer*innen zu inhaftieren, um sie aus Deutschland auszuweisen, ausgeweitet werden.

Welche Probleme gibt es?

Die medizinische und psychologische Versorgung ist in den Abschiebehaftanstalten oft mangelhaft. Ärztliche Untersuchungen finden, wenn sie denn stattfinden, meist ohne professionelle Dolmetscher*innen statt. Darüber hinaus ist auch fachgerechte psychologische Betreuung Mangelware, gerade Psycholog*innen, die sich auf fluchtbedingte Traumatisierungen spezialisiert haben, gibt es in den Abschiebegefängnissen so gut wie nie.

Dazu kommt, dass viele Geflüchtete in Abschiebehaft, gerade wenn sie für eine längere Zeit da sind, unter Angst und Depressionen leiden.

Es ist klar, dass die Abschiebehaft das Leben der betroffenen Personen massiv einschränkt und ihr Ankommen in Deutschland gefährdet.

Rechtswidrige Willkür

Dazu kommt, dass ein Großteil der inhaftierten Menschen zu Unrecht in Haft sitzt. Allein in der JVA Büren bei Paderborn waren nach Berechnungen des Vereins „Hilfe für Menschen in der Abschiebehaft Büren e.V.“ im Zeitraum zwischen 2015 und 2017 60% der Einlieferungen gerichtlich bestätigt rechtswidrig. Knapp zwei Drittel der Menschen in der nordrheinwestfälischen Abschiebehaft saßen also zu Unrecht dort. Das ist ein unhaltbarer Zustand!

Eine so hohe Fehlerquote gibt es in keinem anderen Rechtsgebiet und würde überall sonst auch für Aufruhr sorgen. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards auch bei Asylverfahren und der Anordnung von Abschiebehaft und ein Ende der staatlichen Willkür Geflüchteten gegenüber!

Abschiebehaft in NRW

In NRW wurde im Dezember 2018 für eine Ausweitung und Verschärfung der Abschiebehaft gestimmt. Mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD wurde etwa beschlossen, dass die JVA Büren, das bundesweit größte Abschiebegefängnis, erweitert wird und mehr Personal erhalten soll.

Außerdem wurde eine neue menschenrechtsverletzende Hausordnung beschlossen. Menschen, die in Büren inhaftiert sind, dürfen kein Bargeld mehr bei sich führen oder Handys mit Kamerafunktion besitzen. Auch dürfen Menschen bis zu 16 Stunden am Tag in ihrer Zelle eingesperrt und in Isolationshaft gesperrt werden – ohne je eine Straftat begangen zu haben.

Wer darüber hinaus als „gefährliche Person“ eingestuft wird, soll schon präventiv sanktioniert werden, z.B. durch den Entzug von Internetzugängen, oft die einzige Möglichkeit, mit Familie und Freund*innen in Kontakt zu bleiben.

Wer eine solche „gefährliche Person“ sein soll bleibt jedoch unklar, denn Menschen die Straftaten begangen haben (sollen) und infolgedessen abgeschoben werden, finden sich nicht in der Abschiebehaft wieder, sondern werden direkt aus der Strafhaft heraus abgeschoben. Damit öffnet diese Regelung Tür und Tor für weitere Willkürmaßnahmen gegen Geflüchtete.

Diese Verschärfungen in NRW stellen eine krasse Einschränkung für die Freiheit von Geflüchteten dar und werden von uns als solche abgelehnt.

Seehofers Pläne

Und auch Seehofers Bundesinnenministerium macht mit, wenn es um die Beschneidung von Grund- und Freiheitsrechten für Geflüchtete geht.

So heißt es etwa in einem Ideenpapier des Ministeriums, man könne die „Verzichtbarkeit des Richtervorbehalts“ für Geflüchtete in Abschiebehaft prüfen. Auch sollen Geflüchtete zukünftig in normalen Gefängnissen neben verurteilten Straftäter*innen einsitzen. Diese Ideen Seehofers sind nichts weniger als menschenrechts- und verfassungswidrig!

Außerdem sollen Menschen zukünftig auch in Abschiebehaft genommen werden können, wenn sie aus Sicht der Behörden nicht gut genug an der Beschaffung von Pässen und Papieren mitwirken. Für eben diese Menschen soll zudem ein neuer Status, noch unterhalb der Duldung eingeführt werden.

Dies geht völlig an der Realität vorbei und dient nur dazu, Geflüchtete weiter zu schikanieren und zu entrechten.

Es gibt viele Gründe, doch dafür Menschen die Integration in die Mehrheitsgesellschaft zu verweigern und sie noch viel mehr mit Haft zu bestrafen ist unmenschlich!

Die GRÜNE JUGEND NRW fordert, dass die rassistische und willkürliche Praxis der Abschiebehaft abgeschafft wird. Denn hier werden Menschen nur eingesperrt, weil sie Ausländer*innen sind und der Staat sich ihre Abschiebung erleichtern möchte. Menschen dafür ihre Freiheit zu entziehen, lehnen wir als vollkommen unverhältnismäßig ab. Auch stehen wir dafür, dass die JVA Büren, das bundesweit größte Abschiebegefängnis, ersatzlos geschlossen wird.

Stattdessen müssen wir gerade in Zeiten des Rechtsrucks für die universellen Menschenrechte – gerade auch von Geflüchteten – eintreten und bekräftigen unsere Forderung nach einem bedingungslosen Bleiberecht für alle.

Religionsübergreifenden Religionsunterricht in NRW

Religionsübergreifender Religionsunterricht in NRW

Das Fach Religion wird an Schulen in NRW uneinheitlich gelehrt: Es gibt viele Schulen in NRW, die in ihrem Religionsunterricht nur das Christentum und manchmal sogar nur eine der beiden Konfessionen lehren. Es ist zum Teil Pflichtunterricht, zum Teil ist es abwählbar. Aus unterschiedlichen Gründen, die unten aufgeführt werden, sind wir der Ansicht, dass ein solcher Religionsunterricht nicht ausreichend ist und wollen vor allem das Religionsübergreifende in „religionsübergreifender Religionsunterricht“ verbindlich machen. Die im Folgenden genannten Ideen zur Gestaltung des religionsübergreifenden Religionsunterrichtes können als ein Leitfaden zur Strukturierung eines Lehrplans im Schulfach Religion verstanden werden.

Wir haben uns allerdings am Anfang die Frage gestellt, ob Religion in der Schule überhaupt noch eine Existenzberechtigung haben sollte, da die unterschiedlichen Religionen auf der Welt mehr und mehr in die Kritik geraten, sowie die Institutionen und Vorsteher selbiger und sich gerade in Deutschland mehr und mehr Menschen von der Religion und scheinbar vom Glauben abwenden. In so gut wie jeder Religion finden sich veraltete Rollenbilder von Frauen, Männern und Minderheiten, die durch die Verbreitung von Religion wieder an Macht gewinnen könnten. Religionen wurden und werden zudem immer wieder von Menschen als Vorwand benutzt, um Kriege zu führen und zu rechtfertigen.

Andererseits ist Religion ein großer Bestandteil vieler Kulturen und hat diese zum Teil auch nachhaltig geprägt und viele Menschen auf der Welt, wie auch in Deutschland, gehören weiterhin einer Religion an. Des Weiteren sind wir uns darüber im Klaren, dass die Ausübung einer Religion viele positive Effekte haben kann und der Blick auf die möglichen negativen Effekte auf Menschen geschärft werden sollte, um sie möglichst zu verhindern. Denn, das ist durch Studien belegt, viele Menschen, die einer Religion angehören, haben ein höheres Ausmaß an Resilienz (Potenzial Krisen zu bewältigen), als Menschen, die keiner Religion angehören. Das macht die Kraft von Glauben und Spiritualität sowie das Erleben von Gemeinschaft im Glauben als Ressource für den Einzelnen deutlich, von denen die einzelnen Religionen ja nur kulturelle und institutionalisierte Ausprägungen sind.

Die Lehre über Religionen sowie Glaube und Spiritualität ist also ein relevanter Teil der Gesellschaftslehre und gehört somit zur Allgemeinbildung, die jedem Menschen in Deutschland zuteilwerden sollte. Deswegen sind wir der Meinung, dass Religionsunterricht nach wie vor ein wichtiger Bestandteil der Schulbildung sein sollte. Wir denken außerdem, dass gerade die Schule ein Ort sein sollte, an dem Menschen unterstützt werden sollten, ihre Persönlichkeit auszubilden und andererseits vorgebeugt werden könnte, Vorurteile durch Unwissenheit entstehen zu lassen.

Daher fordern wir, die Grüne Jugend NRW, einen religionsübergreifenden Religionsunterricht an allen Schulen in NRW, der zumindest in alle 5 Weltreligionen, denen die meisten Menschen angehören, einen Einblick geben soll. Mit den 5 Weltreligionen meinen wir hier das Christentum, den Islam, den Hinduismus, den Buddhismus und das Judentum.

Der religionsübergreifende Religionsunterricht sollte vor allem über wichtige Aspekte der einzelnen Weltreligionen aufklären und mögliche Vorurteile gegenüber Menschen, die einer der bestimmten Religion angehören, zuvorkommen. Besonderer Fokus sollte darauf liegen, wie eine friedliche Ausübung von Religion, im Rahmen der Menschen- und Bürgerrechte von Deutschland, in Deutschland möglich ist. Die Schulkinder sollten außerdem über das Konfliktpotenzial von Religionen aufgeklärt werden, indem ihnen, mit Bezug auf die Geschichte, Kriege und Konflikte vor Augen geführt werden, die wegen religiöser Gründe geführt wurden. Außerdem sollten in der Oberstufe die Rollenbilder, die durch Religionen vermittelt werden, kritisch hinterfragt werden. Wir erwarten von Lehrer*innen, die Religion unterrichten, dass sie ihren Unterricht bedarfsorientiert gestalten, sodass in der Aufklärung über Religionen, Bezug zu den einzelnen Schülern genommen wird. Falls also ein größerer Teil der Klasse einer Religion angehören sollte, die nicht eine der 5 oben genannten Weltreligionen ist, dann kann und soll der Lehrplan insoweit angepasst werden können, dass auch über die Religion der größeren Gruppe in der Klasse aufgeklärt wird. Zur ausreichenden Aufklärung über Religionen gehört unserer Meinung beispielsweise auch, dass Ausflüge in die Gotteshäuser der einzelnen Religionen, im Rahmen des Schulunterrichtes, stattfinden, damit sich Schüler*innen vor Ort einen Eindruck von Religion machen können. Entscheidend ist für uns, dass allen 5 Weltreligionen im Religionsunterricht gleich viel Aufmerksamkeit gewidmet wird und dass keine der 5 Religionen bevorzugt gelehrt wird. So soll gewährleistet werden, dass Kinder nicht im Vornherein verleitet werden, welcher Religion sie angehören wollen und diese Entscheidung, sowie die Entscheidung, ob sie überhaupt einer Religion angehören wollen, später möglichst frei treffen können.

Wir denken, dass ein Einblick in mehrere Religionen Menschen dabei helfen könnte, Menschen, die einem anderen Glauben angehören, besser zu verstehen, wodurch Konflikte und Vorurteile zwischen Menschen, mit unterschiedlichem Glauben, vermieden werden könnte. Wir hoffen mit diesem Antrag einen Beitrag für ein friedliches Zusammenleben in einem zunehmend multikulturellen Deutschland leisten zu können. Da zu erwarten ist, dass aufgrund von großen Migrationsbewegungen auf der ganzen Welt, mehr Menschen aus fremden Kulturen und mit fremden Religionen auch nach Deutschland kommen werden, sollten wir uns bemühen, die Religionen dieser Menschen zu verstehen und sie in unser System zu integrieren, da sie in Deutschland, aufgrund der Glaubens- und Religionsfreiheit, zu Recht frei ausgeübt werden dürfen. Wir sollten demnach Schulkinder nicht nur das Christentum lehren, sondern ihnen außerdem einen Einblick in die Religionen geben, die andere in Deutschland lebende Menschen ausüben. So werden die Schulkinder, wie es eine der Aufgaben von Schule sein sollte, kulturell gebildet, in ihrem Bedürfnis nach Spiritualität abgeholt, zu kritischem Hinterfragen ermutigt und auf Lebensrealitäten vorbereitet. Wir denken, dass es Menschen so einfacher fallen könnte, einander zu verstehen.

Wir hoffen, dass dieses Verstehen ein Grundstein für ein friedliches und fruchtbares Zusammenleben von Menschen in Deutschland sein wird, die unterschiedlichen Religionen angehören.

Quellen:

Werner, E. E./Smith, R. S. (1989): Vulnerable but invincible: a longitudinal study of resilient children and youth. New York. Adams, Bannister, Cox (original work published by McGraw Hill, 1982)

My Body, My Choice!

Der neue Gesetzesentwurf zu §219a ist nicht mehr als ein halbherziger Kompromiss seitens der Bundesregierung. Er greift immer noch massiv in die Entscheidungsfreiheit von Frauen* ein und entmündigt diese. Anstatt Schwangere als eigenständige und selbstbestimmte Menschen wahrzunehmen, hält der neue Gesetzentwurf den Mythos aufrecht, dass Frauen*, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen jung, verantwortungslos und kinderfeindlich seien.

Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch ist für Frauen* oft mit einer psychischen Belastung und Gewissenskonflikten verbunden. Umso wichtiger ist es daher, dass diese Frauen* sich uneingeschränkt über die verschiedenen Methoden der Schwangerschaftabbrüche informieren können. Dazu gehört auch, dass Ärzt*innen öffentlich angeben können, dass Schwangerschaftsabbrüche zu ihrem Leistungsspektrum gehören, ohne die ständige Angst zu haben, für diese Information angezeigt zu werden.

Schwangerschaftsabbrüche werden im Strafgesetzbuch unter dem Abschnitt „Straftaten gegen das Leben“ aufgeführt. Diese Einordnung halten wir für falsch. Wir fordern daher eine Auseinandersetzung an anderer Stelle.

Frauen*, die in Erwägung ziehen eine Schwangerschaft abzubrechen, sollten nicht durch die aktuelle Gesetzeslage dazu gedrängt werden, gegen ihren Willen zu entscheiden. Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen durch §218 StGB steht dieser Entscheidungsfreiheit entgegen.

Die GRÜNE JUGEND NRW bekräftigt, dass Frauen* das alleinige Recht darauf haben, zu bestimmen, was mit ihrem Körper geschieht. Und wenn eine Frau* beschließt einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu wollen, sollte sie das auch dürfen. Deshalb fordern wir, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht nur straflos sind, sondern vollständig legalisiert werden und der §218 ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch verschwindet.

Der §219 setzt sich mit der Beratung von Schwangeren in Not- und Konfliktlagen auseinander. Im Kern finden wir dieses Anliegen äußerst wichtig, da es jeder Frau* zustehen sollte, sich bei der Erwägung zu einem Schwangerschaftsabbruch beraten zu lassen.

Jedoch ist dort auch festgeschrieben, dass sich die Beratung „von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau* zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen“. Eine ergebnisoffene Beratung wird Frauen* gesetzlich nicht gewährleistet. Frauen* sollten jedoch nicht dazu gedrängt werden, Kinder zu bekommen, das widerspricht der Entscheidungshoheit der Frau* massiv. Stattdessen fordern wir einen Rechtsanspruch auf ergebnisoffene und unideologische Beratungsgespräche für jede Frau*, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen möchte.

Jede Frau* sollte selbstbestimmt über ihren Körper bestimmen dürfen. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher die vollständige Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und die ersatzlose Streichung von §§218-219b aus dem Strafgesetzbuch.

Mehr Gleichberechtigung Jetzt! Paritätische Besetzung von Listenplätzen

Frauen und andere nicht-männliche Menschen sind in den Parlamenten sowohl auf kommunaler als auch auf Landes- und Bundesebene immer noch stark unterrepräsentiert. Im aktuellen Landtag von Nordrhein-Westfalen sind beispielsweise nur 27,6% der Abgeordneten weiblich. Der höchste Anteil betrug 36%, allerdings ist dies über 20 Jahre her! Wann kommt die Veränderung? Wir wollen sie jetzt!

Der brandenburgische Landtag hat auf Initiative der GRÜNEN Landtagsfraktion mit einem Parité-Gesetz einen mutigen Schritt in Richtung gleichberechtigter Zukunft gewagt! Das Parité-Gesetz wurde im Januar mit Stimmen der SPD, GRÜNEN und den LINKEN beschlossen. Auch auf bundespolitischer Ebene hat sich zum Beispiel Justizministerin Katarina Barley (SPD) für eine paritätische Besetzung des Bundestages ausgesprochen.

Deshalb fordern wir eine Änderung des Wahlrechts zugunsten der paritätischen Besetzung von Listenplätzen bei Wahlen. Die Listen sollen zukünftig so aufgestellt werden, dass alle ungeraden Listenplätze Frauen und nicht-binären Menschen vorbehalten sind.

Diese Änderung soll insbesondere auf NRW-Ebene angestrebt werden, aber nicht auf dieser verbleiben. Wir wollen genauso eine Änderung des Bundeswahlrechts und des Europawahlrechts erreichen.