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Mitgliedsantrag

Schüler*in, Student*in, Auszubildende*r, Berufsbezeichnung, erwerbslos
Bitte gib hier an, welchen Beitrag du monatlich bezahlen möchtest.
Bitte gib hier an, in welchem wiederkehrenden Rhythmus wir deinen Beitrag einziehen dürfen.
  • Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 4€ pro Monat,
  • der ermäßigte Beitrag beträgt 3€ pro Monat
  • und der erhöhte Beitrag beträgt 10€ pro Monat.

Jedes Mitglied wählt unter diesen Beiträgen denjenigen, den es zahlen möchte. Bei
Mitgliedern, die gleichzeitig Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind, ist der
Mitgliedsbeitrag der GRÜNEN JUGEND im Beitrag an die Partei enthalten.
Grundsätzlich ist die Beitragsabführung im ersten Jahr der Mitgliedschaft
nicht verpflichtend (Schnuppermitgliedschaft).

Jedes Mitglied kann sich auf Antrag an den Bundesvorstand mit schriftlicher Begründung teilweise oder vollständig von der Beitragsabführung für ein Jahr befreien lassen werden.

Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn eines Halbjahres für sechs Monate fällig.
Der Einzug des Beitrags erfolgt per Einzugsermächtigung durch die
Bundesgeschäftsstelle zu Beginn des Halbjahres oder nach dem Eintritt. Eine
anteilige oder vollständige Rückzahlung von Beiträgen, die im Einklang mit
dieser Finanzordnung und der Bundessatzung eingezogen wurden, ist nicht möglich.

Die Mitgliedsrechte eines Mitglieds ruhen, wenn es die Beiträge für zwei
vergangene Halbjahre nicht abgeführt hat. Die Mitgliedschaft endet, wenn die
Beiträge für vier vergangene Halbjahre nicht abgeführt wurden.

Der Mitgliedsbeitrag steht zur Hälfte dem Bundesverband und zur anderen
Hälfte dem Landesverband des jeweiligen Mitglieds zu.

Der Einzug erfolgt immer in dem Rhythmus, den du gewählt hast, frühestens jedoch in dem nächstmöglichen  (siehe unten) Monat nach deinem bestätigten Eintritt.

  • Bei der Wahl Quartalseinzug ziehen wir im April, Juli, Oktober oder Dezember nach deinem Eintritt zum ersten Mal ein.
  • Bei der Wahl Halbjahreseinzug ziehen wir im Juli oder Dezember nach deinem Eintritt zum ersten Mal ein.
  • Bei der Wahl Jahreseinzug ziehen wir im Dezember nach deinem Eintritt zum ersten Mal ein.

Beispiel: Du trittst zum 1.3.22 ein und erhältst deine Bestätigung am 15.3.22. Dann ziehen wir bei Quartalseinzug zum 1. April 22, bei Halbjahreseinzug zum 1.7.22 und bei Jahreseinzug zum 1.12.22 ein.

Zur Sicherheitsüberprüfung geben Sie bitte eine zufällige zweistellige Zahl ein. Zum Beispiel: 43