Sicherheit während des unwahrscheinlichen Falls eines Amoklaufs
Wer gut drauf sein und lernen will, muss sich sicher fühlen! Wer Angst hat, hat meist auch Frust. Das gilt in der Schule ganz besonders.
An den meisten Schulen in NRW gibt es Programme oder Verhaltensrichtlinien für den unwahrscheinlichen Notfall eines Amoklaufs. So soll dann im Falle eines Amoklaufs zum Beispiel ein dauerhaftes Klingelsignal ertönen, Klassen sollen verbarrikadiert werden und die Schüler*innen werden angewiesen, sich ruhig zu verhalten, bis die Polizei oder das SEK die Situation in der Schule unter Kontrolle gebracht hat.
In manchen Fällen wird stattdessen ”stiller Alarm” ausgelöst. Das heißt, dass den Lehrer*innen vom Sekretariat aus Textnachrichten geschrieben werden, die ihnen mitteilen, dass sich in der Schule ein Amoklauf abspielt. In diesem Fall befinden sich alle Schüler*innen, die in ihren Räumen oder auf den Fluren ohne Lehrer*in warten in Lebensgefahr!
Oftmals wissen viele Schüler*innen nicht, wie sie sich zu verhalten haben und werden panisch, da das richtige Verhalten nie mit ihnen geübt wurde.
Deshalb fordert die Grüne Jugend NRW, dass:
- im Falle eines Amoklaufs ein ”Lock Down” einer Evakuierung vorgezogen wird. Das heißt, dass die Abriegelung der Schule und das Verbleiben der Schüler*innen und Lehrkräfte in abgeschlossenen, verbarrikadierten Räumen der vollständigen Evakuierung und Schüler*innenversammlung außerhalb der Schule vorgezogen wird.
- das korrekte Verhalten während eines Amoklaufs, also das Verbarrikadieren und Abwarten, mit ihnen geübt wird, damit sich im Notfall die Schüler*innen auch ohne Lehrer*innen korrekt verhalten.
- schnellstmöglich in sämtlichen Schulen Sprechanlagen eingerichtet werden, damit zusätzlich zum Klingelsignal und zum ”Stillen Alarm” die Möglichkeit besteht, verschlüsselte Durchsagen wie ”Frau Müller bitte zum Lehrerzimmer” zur ”Informationsverbreitung” zu nutzen.
- schnellstmöglich sämtliche Türen, die keine Durchgangstüren sind, in den Schulgebäuden umgebaut werden, sodass sie sich von außen nur mit Schlüssel öffnen lassen. Dadurch können sich Schüler*innen auch dann schützen, wenn sie sich ohne Lehrer*innen in den Räumen aufhalten.
Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung vom 14./15.03.2015 in Velbert
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