8. November 2015
Ausweitung von kommunaler Bürger*innenbeteiligung auf Kinder und Jugendliche
Wir wollen, dass die Ideen von Jugendräten/ Jugendparlamenten Gehör finden. Wir machen uns für eine Reform der Gemeindeordnung NRW dahingehenden stark, dass Jugendräte/Jugendparlamente Antrags- und Rederecht in Rat und Ausschüssen haben.
Dies ist bereits eine große Möglichkeit, bei eventuellen Diskussionen die Kinder und Jugendlichen der Stadt/Gemeinde einzubeziehen. Allerdings ist es ebenfalls so, dass die Jugendräte/Jugendparlamente oftmals von der Stadt beeinflusst werden. Dann ist es keine Beratung mehr, sondern lediglich ein Zustimmen.
Um zu garantieren, dass Ideen und Anregungen der Kinder und Jugendlichen nicht verloren gehen, fordern wir eine reform des §25 GO NRW. Wir fordern die Grüne Landtagsfraktion auf ihre Regierungsverantwortung zu nutzen und Antragsrecht bei Bürger*innenentscheiden auf 14 Jahre zu senken.
Wir sind der Meinung, dass gerade Kinder und Jugendliche vor Ort für ihre Interessen eintreten können, da diese durch Entscheidungen des Rates oftmals direkt betroffen sind. Deshalb wollen wir ihnen sämtliche Mitspracherechte, die auch Erwachsene besitzen, einräumen.
Beschlossen von der Landesmitgliederversammlung am 7./8. November 2015 in Dortmund.
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