NRW nachhaltig mobil – Für die Stärkung des Radverkehrs
Der Aktionsplan zur Förderung des Radverkehrs in NRW, den die Landesregierung 2012 vorgestellt hat, kann als Wegbereiter für eine ökologische und nachhaltige Mobilität in Nordrhein-Westfalen gesehen werden.
Die GRÜNE JUGEND NRW begrüßt ausdrücklich den Vorstoß, des Ministerien übergreifenden Ansatzes, der eine deutlich grüne Handschrift trägt, fordert aber gleichzeitig auch eine konsequente Umsetzung durch Land und Kommunen und Stärkung des Radverkehrs im ganzen Bundesgebiet. Der vermehrte Ausstoß von Treibhausgasen und der damit zusammenhängende Klimawandel gebietet es, auch und gerade im Bereich der Mobilität umzusteuern. Dabei kommt dem Fahrrad im Bereich der Nahmobilität eine besondere Bedeutung zu.
Nach der letzten Mobilitätserhebung im Jahr 2008 wurden lediglich 10 % der Wege in NRW mit dem Fahrrad, 59 % hingegen mit dem PKW zurückgelegt (MiD 2008, S. 44). Hier sollte bereits als kurz- bzw. mittelfristiges Ziel eine Verschiebung dahingehend angestrebt werden, dass innerhalb der nächsten 10 Jahre ein Radverkehrsanteil von 25 % am Modal Split erreicht wird. Die westfälische Stadt Münster zeigt schon heute, dass ein Radverkehrsanteil von weit über 30 % möglich ist.
Dieses Ziel kann jedoch nur durch eine attraktive Fahrradinfrastruktur erreicht werden. Dies verlangt in erster Linie ein Umdenken, das Fahrrad als vollwertiges Verkehrsmittel zu begreifen. Ein Abdrängen des Radverkehrs auf den Gehweg, auf denen Radfahrer*innen sowohl sich, als auch Fußgänger*innen gefährden, darf es nicht geben. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher alle Kommunen auf, die Novelle zur Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) aus dem Jahr 2009 umzusetzen und die Anordnung von benutzungspflichtigen Radwegen zu überprüfen. Insbesondere der zunehmende Trend zum Pedelec bzw. E-Bike erfordert eine stärkere Entmischung des Rad- und Fußverkehrs. Die zunehmenden Geschwindigkeiten im Radverkehr erfordern vielmehr eine gemeinsame Führung des Radverkehrs mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) auf der Straße. Zum Schutz von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen fordert die GRÜNE JUGEND NRW daher eine innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Als eines von lediglich vier Bundesländern hat NRW per Erlass die Empfehlungen für Radverkehrsanalgen (ERA 2010) eingeführt und setzt diese bei der Förderung von neuen Radverkehrsanlagen als zwingend voraus. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert die Kommunen auf, die ERA 2010 umzusetzen.
Auch sollten vermehrt Fahrradstraßen, ggf. mit Zusatzbeschilderung „Kfz frei“, eingeführt werden, um attraktive und flächendeckende Radverkehrsverbindungen zu schaffen. Dies stellt eine Aufwertung des Radverkehrs dar und kann für die Verkehrssicherheit förderlich sein.
Eine ausreichende Wegbeschilderung ist ebenso unerlässlich, wie eine konsequente Baustellenabsicherung im Bereich von Radwegen und Schutzstreifen.
Unsere direkten Nachbarn, die Niederlande, zeigen uns wie eine konsequente Radverkehrsförderung aussehen kann. Dort pendeln Arbeitnehmer*innen durchaus über eine Strecke von bis zu 20 km mit dem Fahrrad. Möglich wird dies durch sog. Radschnellwege. Radschnellwege sind kreuzungsfreie und beleuchtete, 3-4 Meter breite Radwege, die ausschließlich dem Radverkehr dienen und eine Reisegeschwindigkeit von über 20 km/h zulassen. Der geplante Radschnellweg Ruhr soll die Städte im Ruhrgebiet von Duisburg bis Hamm miteinander verbinden und so eine Alternative zur völlig überfüllten A40 darstellen. Der gut 100 km lange Radschnellweg ist ein wichtiges Aushängeschild für das Fahrradland NRW. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher die konsequente Umsetzung des Radschnellwegs Ruhr und den Bau von weiteren Radschnellwegen in NRW. Solche ermöglichen eine attraktive Anbindung des Umlands an die Kernstädte. Ein großer Teil der täglichen Pendler*innenströme kann dadurch vom PKW auf das Fahrrad verlagert werden, zumal auch hier Pedelecs zum Umsteigen motivieren können.
Der mit dem Pedelec verbundene Trend zu immer höherwertigen Fahrrädern erfordert ebenso eine ausreichende Anzahl von Fahrradabstellanlagen, um Fahrräder adäquat vor Diebstahl zu schützen. Dabei ist auch an gebührenpflichtige Ladestationen für Pedelecs zu denken.
Die Ausweitung von öffentlichen Fahhradleihstationen, wie z.B. das metropolradruhr, ermöglicht auch die spontane Nutzung des Fahrrads und erlaubt auf diese Weise verschiedene Verkehrsmittel miteinander zu kombinieren. Die GRÜNE JUGEND NRW spricht sich daher deutlich für den Umweltverbund aus Fahrrad, öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) und Carsharing aus. Nur auf diese Weise können alle Verkehrsmittel in umweltverträglicher Weise ihre Vorteile ausspielen. Eine Einführung einer „Umweltkarte“, wie sie bereits in einigen Regionen, wie z.B. Düsseldorf, erprobt wird, sollte vorangetrieben werden. Eine solche ermöglicht dabei die Nutzung von öffentlichen Leihfährrädern, des ÖPNV sowie Carsharing.
Darüber hinaus sollte allerdings auch die bessere Kombinierbarkeit von Fahrrad und ÖPNV/SPNV ausgebaut werden. Dafür sollten dementsprechend alle Bus- und Bahnunternehmen in NRW ihre Flotten mit genug Platz für Fahrräder ausstatten. Ideal wären dabei spezielle Fahrradabstellplätze, die in Bus und Bahn eingebaut werden. Dabei sollten die Unternehmen nicht an Platz für mobilitätseingeschränkte Passagiere und an einer Toilette (im Zug) sparen. Wir fordern auch, dass alle Verkehrs- und Tarifgemeinschaften bei ihren Tarifangeboten die sogenannten “Fahrrad-Tickets” abschaffen und die Fahrradmitnahme in allen normale Tickets und Abonnements integrieren, damit die Fahrradmitnahme für die Passagiere attraktiver und preiswerter wird. Dabei sollten Verkehrs- und Tarifunternehmen, die ein solches Angebot durchführen, nicht die Preise erhöhen.
Die GRÜNE JUGEND NRW fordert Land und Bund auf, die notwendigen Mittel für den Radverkehr bereitzustellen. Auch die Kommunen sind gefordert, an der Mobilitätswende mitzuwirken. Insbesondere fordert die GRÜNE JUGEND NRW eine verstärkte Parkraumbewirtschaftung. Die Nutzung des PKW darf durch kostenlose Stellplätze nicht gefördert werden. Die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung müssen vielmehr in den konsequenten Ausbau der Fahrradinfrastruktur fließen.
Beschlussfassung von der Sommer-LMV 14.-15. Juli 2012.
← zurück