30. Juni 2013

„Du Psycho!“



Psychische Erkrankungen gibt es in der gesamten Bundesrepublik Deutschland und sie treffen jeden Teil der Bevölkerung.

Dennoch werden Betroffene immer noch von der Gesellschaft diskriminiert. Diese Diskriminierung kann sich auf verschiedene Art und Weisen äußern. Einige schließen Betroffene sofort aus; andere reduzieren sie auf ihre Erkrankung. Manche verschaffen sich durch die Erkrankung der*des Anderen einen Vorteil.

All diese Diskriminierungstypen führen zu erheblichen Nachteilen für die Betroffenen und können bestehende Problematiken verstärken. Besonderer Hilflosigkeit sind Betroffene aber ausgesetzt, wenn die Diskriminierung in den bestehenden Machtstrukturen verankert ist.

Das stetig wachsende Feld der psychosomatischen Krankheiten wird im medizinischen und vor allem im gesellschaftlichen Umfeld immer noch viel zu oft als nichtig abgetan. Ist keine körperliche Ursache zu erkennen, hat der Mensch (gesellschaftlich gesehen) ”eigentlich nichts.” – auch wenn eine hohe psychische Belastung und auch ein körperliches Symptom deutlich erkennbar sind. Psychische Krankheiten können Betroffene genau so stark einschränken wie körperliche Krankheiten. Die Gesellschaft muss dies endlich anerkennen und dann auch einsehen, dass psychische und körperliche Krankheiten gleichermaßen ernst zu nehmen sind!

Menschen, die eine ambulante psychologische/psychotherapeutische Behandlung wollen, müssen deutlich längere Wartezeiten in Kauf nehmen, als für eine körperliche Behandlung (meistens mehr als drei Monate – in ländlichen Gebieten sogar bis zu zwei Jahren). Dies liegt zum einen daran, dass die Anzahl der Psycholog*innen- und Psychotherapeut*innenplätze und daraus folgend auch die Anzahl der Patient*innen-Plätze staatlich begrenzt ist. Es liegt aber auch daran, dass es im Leistungskatalog der Krankenkassen (nach dem sich alle gesetzlichen Krankenkassen richten) keine maximale Wartezeit für psychologische und psychotherapeutische Behandlungen gibt.

Des Weiteren fehlt vielen Menschen der Zugang zur Psychotherapie. Dies kann durch ein bedarfsorientiertes Angebot an Schulen, Hochschulen und Unternehmen geändert werden. Aber nicht nur ambulant, sondern auch stationär gibt es zu wenig Plätze. Dies liegt vor allem daran, dass stationäre Einrichtungen Gewinn machen müssen.

Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher, dass…

  • die Anzahl der zugelassenen Plätze für Therapeut*innen und psychiatrische Kliniken bedarfsorientiert gestaltet wird

    dies gilt auch für therapeutische Einheiten an Schulen, Hochschulen und Unternehmen.

  • eine Maximalwartezeit von 4 Wochen für eine fortlaufende ambulante psychologische/psychotherapeutische Behandlungen in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen wird.

Wird angezweifelt, dass eine neu geplante Klinik genug Gewinn macht, wird sie nicht umgesetzt. In den bestehenden Einrichtungen wird nur ein Minimum an Personal und Betten zu Verfügung gestellt und somit auch nur eine begrenzte Anzahl an Patient*innen aufgenommen. Daraus folgt, dass oft nur privat Versicherte und psychische Härtefälle aufgenommen werden. Gesetzlich Versicherte, von denen keine Gefahr (für sich selbst oder andere) ausgeht, werden abgewiesen.

Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher, dass…

  • die Ausstattung und das Personal in psychiatrischen Kliniken bedarfsorientiert gestaltet und eingesetzt werden,
  • mehr öffentliche Stellen für Menschen mit (evtl. nicht weiter bestimmten) psychischen Problemen eingerichtet werden, die schnellstmöglich psychologische Beratung und auch Vermittlung (oder Hilfe bei der Suche nach einer Behandlung) anbieten,Betroffene können hier, wenn nötig, über weitere (meist für Unerfahrene nicht überschaubare) Behandlungsmöglichkeiten informiert werden.

Selbst vor dem Gesetz werden Menschen mit psychischen Erkrankungen ihre Grundrechte nicht gewährt. Es häufen sich die Gerichtsurteile, bei denen Patient*innen die Akteneinsicht (also ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung) verweigert wird und viel zu oft werden Patient*innen ohne gerichtliche Genehmigung und gegen ihren Willen mit Medikamenten behandelt und somit „inoffiziell entmündigt“. Zahlreiche Beispiele belegen, dass diese ”inoffiziellen Entmündigungen” zu Freiheitsberaubung und Körperverletzung führen. Oft wurden Beschwerden in der Vergangenheit aber als ”Spinnereien” abgetan und nicht groß beachtet. Doch: Es darf keine Entmündigung ohne gerichtliche Genehmigung mehr geben!

Spezialisierte Staatsanwaltschaften und Beratungsteams, könnten solche Situationen fachlicher bewerten und so bestehende Diskriminierung verringern. Des Weiteren könnten Betroffene in ihren Rechten gestützt werden, indem sie ausführlich darüber informiert werden würden, welche Rechte ihnen zustehen und wie sie zu diesem Recht kommen. Es darf keine Praxis mehr sein, Menschen – egal ob krank oder nicht – die Grundrechte abzuerkennen!

Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher, dass…

  • Patient*innen im stationären Umfeld auf Anfrage ausführliche Auskunft über die angeordneten Medikamente gegeben wird,
  • Patient*innen, die offiziell zur Selbstbestimmung fähig sind, keine Medikamente mehr verabreicht werden, wenn sie diese ablehnen,
  • spezialisierte Beratungsstellen für Menschen mit psychischen Erkrankungen eingerichtet werden, bei denen sie sich über existierende Rechte und Rechtswege informieren können,
  • für die Mitarbeiter*innen in psychiatrischen Kliniken regelmäßig Schulungen zum Thema Selbstbestimmungsrecht der Patient*innen stattfinden, in denen sie auf die Problematik aufmerksam gemacht werden,
  • spezialisierte Gerichte mit fachlichen Beratungsteams, die ein ausgeprägtes Wissen im Bereich der körperlichen, psychischen und geistigen Erkrankungen aufweisen, eingerichtet werden,

    Diese Gerichte haben zusätzlich zur Bearbeitung aktueller Fälle den Auftrag, vergangene Urteile, die wahrscheinlich auf veralteten Kriterien beruhen, erneut zu prüfen und gegebenenfalls Betroffene zu entschädigen.

Glossar

Psychosomatisch: Psychosomatische Krankheiten werden aufgrund psychischer Belastung ausgelöst und äußern sich körperlich. Dies kann sichtbar (z.B. Magengeschwür), aber auch nicht sichtbar (z.B. Kopfschmerzen) sein.
Symptom: Eine Krankheit äußert sich in Symptomen. z.B. Krankheit: Erkältung – Symptome: Husten, Schnupfen, Kopfschmerzen z.B. Krankheit: Depression – Symptome: anhaltende Niedergeschlagenheit, Lustlosigkeit

Ambulant Bei einer ambulanten Behandlung wird nicht am Behandlungsort übernachtet.
Stationär: Gegenteil von ambulant: Betroffene übernachten an ihrem Behandlungsort.
Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Nach diesem Recht dürfen alle Bürger*innen der Bundesrepublik Deutschland selbst darüber bestimmen, was mit all ihren Daten geschieht und wer sie lesen darf. Es ist ihnen somit auch erlaubt, ihre Daten selber zu lesen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist nicht ausdrücklich im Grundgesetz vorhanden, wurde aber vom Bundesverfassungsgericht als ”Datenschutz-Grundrecht” bezeichnet.

 

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 29./30. Juni in Bielefeld.



← zurück