Mit Ausbildung in die Zukunft!
Mit Ausbildung in die Zukunft!
Für eine vielfältige Gesellschaft, die den Herausforderungen der Zukunft gewachsen ist, brauchen wir eine gute Bildung. Da es Fähigkeiten gibt, die nicht theoretisch vermittelt werden können, sind praxisorientierte Berufsausbildungen sehr wichtig. Eine Berufsausbildung steht nicht unter oder über einem Studium, sondern sie ist für uns eine gleichwertige Option! Dennoch ist dabei immer zu beachten, dass sie für viele Jugendliche auch die einzige Möglichkeit ist, ins Berufsleben hineinzufinden.
Du hast ein Recht auf Ausbildung!
Von ungefähr 560.000 Bewerber*innen erhielten mehr als 15.000 Bewerber*innen keine Ausbildungsstelle (Statistik: Agentur für Arbeit 2011/2012). Im Vergleich zum Ausbildungsjahr 2010/2011 ist das ein Anstieg um 38,2%.
Es kann nicht sein, dass 15.000 Bewerber*innen ohne Perspektive bleiben. Darum fordern wir zum einen die Modularisierung der Ausbildung, sodass sich auch hochspezialisierte Betriebe, die möglicherweise nicht alle Aufgabenfelder einer Ausbildung abdecken können, an der Ausbildung junger Menschen beteiligen können. Können Betriebe einzelne Ausbildungsinhalte nicht vermitteln, sollen Auszubildende die Möglichkeit bekommen in Absprache mit dem eigenen Unternehmen und der Kammer die fehlenden Inhalte in anderen Betrieben zu erlernen. Dieses Verfahren darf nicht unserem Ziel widersprechen, dass Ausbildungsverträge mit der Absicht einer Übernahme abgeschlossen werden.
Zum anderen fordern wir eine Ausbildungsumlage, in die Unternehmen einzahlen, die ihrer Ausbildungsverantwortung nicht nachkommen. Einige (vor allem größere) Unternehmen entziehen sich der Verantwortung, Auszubildende in einer angemessenen Anzahl zu suchen und einzustellen. Die meisten Auszubildenden in Deutschland arbeiten in kleinen und mittelständigen Unternehmen, die tendenziell weniger Mittel zu Verfügung haben, als die größere Konkurrenz. Kleine Betriebe, denen die Mittel für eine umfangreiche Berufsausbildung fehlen, werden mit der Ausbildungsumlage gefördert.
Bildungsverantwortung erkennen, Wirtschaft verpflichten!
Die Berufsausbildung ist ein fester Bestandteil der Wirtschaft. Die einzelnen Ausbildungsgänge werden von den Kammern (wie die IHK oder der HWK) verwaltet. Die Mitglieder in diesen Kammern sind die Unternehmen selbst. Die Berufsausbildung wird also von der Wirtschaft selbst gesteuert und unterliegt nur geringer staatlicher Kontrolle. Obwohl die zuständigen Kammern auch einen Bildungsauftrag haben, wird dieser oft vernachlässigt. Stattdessen stehen wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert deswegen eine stärkere staatliche Kontrolle der Kammern im Bereich der Berufsausbildung. Dabei muss klar sein, dass Bildungsinteressen vor wirtschaftlichen Interessen stehen.
Für eine echte Prüfungskommission – Ohne meine*n Chef*in!
In der Regel wird die Ausbildung mit einer theoretischen (meist schriftlichen) und mit einer praktischen Prüfung abgeschlossen. Dabei erstellen bundesweite Kommissionen aus den Kammern die jeweiligen Abschlussprüfungen. Die Schulen werden hierbei, anders wie im regulären Schulsystem, nur durch die Kammern über den Inhalt der Prüfungen informiert und erhalten selten einen Lehrplan.
Die praktische Prüfung wird von einer Kommission der lokalen Kammer bewertet. Mitglied dieser Kommission können Ausbildung- oder Personalverantwortliche der jeweiligen Mitgliedsunternehmen, aber auch Berufsschullehrer*innen werden. Es bestehen keine Regelungen, nach der die jeweilige Verantwortliche nicht den*die eigene Auszubildende*n prüfen und bewerten darf. So kann es kommen, dass der*die eigene Vorgesetzte über den Erfolg der Berufsausbildung bestimmen kann. Hierbei kann die Bewertung verzerrt werden, da neben Fachwissen auch persönliche und wirtschaftliche Faktoren in die Bewertung mit einfließen können.
Die GRÜNE JUGEND NRW fordert deswegen Regelungen, die die Kammern zu einer sinnvollen Zusammenarbeit mit den Berufsschulen verpflichten. Hierbei soll das Bildungsangebot der Berufsschulen verbessert werden. Ebenso fordern wir unabhängige Prüfungskommissionen, deren Mitglieder in keinem Bezug mit dem*der Auszubildende*n stehen.
Jungen Menschen Perspektiven zeigen
Jugendliche unter 18 Jahre, die die Schule ohne eine weiterführende Ausbildung verlassen, sind laut Gesetzt verpflichtet, das Berufsgrundschuljahr (BGJ) oder das Berufsorientierungsjahr (BOJ) zu besuchen. In diesen schulischen Angeboten werden junge Menschen in ihrer Berufswahl und im Bewerbungsverfahren unterstützt.
Diese Bildungsgänge haben sich in der Vergangenheit bewährt. Allerdings verlassen die meisten Schüler*innen diese Bildungsgänge ohne weiterführende Qualifikationen, die auf dem Arbeitsmarkt anerkannt werden. Deshalb muss dieses Angebot verbessert und auf den*die jeweilige*n Bewerber*in ausgerichtet werden. Zum Abschluss sollen sie eine Qualifikation erhalten, welche sich positiv auf die Laufbahn der*des Bewerber*in auswirkt.
Diskriminierung? Nein danke!
Heute gibt es noch immer männlich und weiblich dominierte Berufe. Oft geht bei weiblich dominierten Berufen eine geringere Entlohnung einher, obwohl mehr Überstunden geleistet werden müssen und seltener ein Überstundenausgleich stattfindet. Dies ist in männlich dominierten Berufen seltener der Fall (Quelle: Ausbildungsreport 2013 der DGB Jugend).
Das muss endlich aufhören! Genau wie in der regulären Berufswelt, fordern wir bei der Ausbildung eine gerechte Entlohnung von Frauen. Darüber hinaus fordern wir, Veranstaltungen wie den Girls- und Boys Day stärker zu fördern, um jungen Schüler*innen Berufe vorstellen, die derzeitig vom (vermeintlich) anderen Geschlecht dominiert werden.
Auszubildende werden oft aufgrund ihrer niedrigen Stellung oder Wissensstandes schlechter behandelt, als ausgelernte Arbeitskräfte. Dazu gehören nicht nur sogenannte Azubiaufgaben, wie Spülmaschine ausräumen oder Papier holen, sondern auch eindeutige Mobbingmethoden. Ein besonders erschütterndes Beispiel dafür gab es vor Kurzem im Zentrallager von ALDI, in dem ein neu eingestellter Auszubildender von seinen Ausbildern mit Frischhaltefolie an einem Pfeiler gewickelt wurde.
Es kann nicht sein, das Auszubildende solch eine Diskriminierung erleben! Doch oft verschweigen sie solche Methoden aus Furcht vor dem Verlust des Ausbildungsplatzes. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert einen gesetzlich festgelegten Kündigungsschutz für alle Mitarbeiter*innen, die solche Vorfälle melden. Zusätzlich müssen die Auszubildenden durch Pflichtseminare zu Beginn der Ausbildung auf ihre Rechte hingewiesen werden.
Für mehr Gerechtigkeit im Bewerbungsverfahren
Diskriminierung kann allerdings schon im Bewerbungsverfahren ansetzen. Nicht selten werden Bewerbungen von Migrant*innen und Menschen mit Behinderung aussortiert. Geschlecht und Alter sind ebenfalls Ausschlussgründe.
Um gleiche Chancen für jede*n Bewerber*in zu ermöglichen, fordern wir die flächendeckende Einführung von anonymen Bewerbungsverfahren in Betrieben ab zehn Mitarbeiter*innen. Pilotprojekte dazu verliefen bereits sehr erfolgreich. Die Unternehmen können sich dabei bisher frei entscheiden, ob sie an diesem Programm teilnehmen. Die Agentur für Arbeit verwaltet hierbei die anonymen Bewerbungen und gewährleistet somit die Anonymität.
Darüber hinaus fordern wir eine gesetzliche Regelung, die Unternehmen dazu verpflichtet im Bewerbungsverfahren geschulte Gleichstellungsbeauftragte mit einzubeziehen. Diese Gleichstellungsbeauftragten setzen sich jeweils für Frauen, Migrant*innen, Menschen mit Behinderungen und besonders jungen Bewerber*innen ein und sorgen für eine Gleichbehandlung im Bewerbungsverfahren. Sie erhalten darüber hinaus ein Mitspracherecht bei Personalfragen und werden zum*zur Ansprechpartner*in des*der Auszubildende*n, auf die der Betrieb ausdrücklich hinzuweisen hat.
Auszubildende sind keine billigen Arbeitskräfte!
Oft werden Auszubildende als billige Arbeitskräfte angesehen, die zwar nur mit einem Bruchteil des tatsächlichen Lohns bezahlt werden, aber trotzdem vollzeit und vollwertig arbeiten. Dabei übernehmen sie unangenehme Arbeiten, wobei das Unternehmen seine Bildungsverantwortung völlig vernachlässigt. Manche Unternehmen planen Auszubildende sogar systematisch als billige Alternative zu ausgelernten Arbeitskräften ein.
Diese Behandlung von Auszubildenden kritisieren wir scharf! Die Ausbildung ist dazu da, Menschen sinnvolle Dinge für das Berufsleben zu vermitteln. Wir sehen den Staat und die Kammern in der Pflicht, den jeweiligen Betrieb auf seine Bildungsverantwortung zu kontrollieren.
Außerdem kann es auch nicht sein, das 129 Auszubildende für eine Vollzeitarbeit mit weniger als 300,- Euro entlohnt werden. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher eine menschenwürdige Mindestvergütung für Auszubildende. Außerdem muss der Höchstsatz der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) auf den Bafög-Höchstsatz erhöht werden. Zusätzlich fordern wir die Entkopplung vom Einkommen der Eltern. Nur so kann in allen Fällen das Existenzminimum gewährleistet werden.
Nach der Kündigung geht es weiter!
Auszubildende haben zur Zeit weder Anrecht auf Unterhalt, noch auf staatliche Unterstützung, wenn sie ihren Ausbildungsplatz wechseln oder sogar verlieren. Das muss sich dringend ändern!
Eine Anrechnung der bereits getätigten Ausbildungszeit ist bisher nicht vorgesehen. Sollte ein*e Auszubildende*r die Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen wollen, ist dies nur in Absprache und der Festlegung einer Ausnahmeregelung möglich. Ein Anrecht auf die Fortsetzung der Ausbildung in einem anderen Betrieb besitzen sie nicht – selbst wenn das Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen aufgelöst werden musste. Deswegen leben Auszubildende bis zum Abschluss mit dem ständigen Risiko, dass die eigene Berufsausbildung abgebrochen werden kann und bereits getätigte Ausbildungszeit unberücksichtigt bleibt.
Nicht selten machen Unternehmen nach einer Auflösung des Ausbildungsverhältnisses Schadensersatzansprüche gültig, die den Auszubildenden zur (Teil-)Rückzahlung der Vergütung zwingen sollen. Obwohl die meisten Gerichte solche Ansprüche für ungültig erklären, entsteht zunächst eine große Verzweiflung bei den Auszubildenden. Auch hier müssen Auszubildende in ihren Rechten gestärkt werden und sich ihrer Rechte bewusst sein.
Mitbestimmung ist auch ein Recht der Auszubildenden!
Wo immer es um die Ausbildung oder um ausbildungsrelevante Themen geht, verdienen die Auszubildenden ein Recht der Mitbestimmung. Zur Zeit wird ihnen dies meistens verweigert. Entsprechende Institutionen und Vertretungsgesellschaften werden nicht angehört und haben in der Regel noch nicht mal eine beratende Funktion.
In Betrieben mit Betriebsräten/MAVen haben Auszubildende die Möglichkeit, eine JAV zu gründen und zu wählen. Diese ist allerdings oft nur ein beratendes Gremium, welches dem Betriebsrat/der MAV zugeordnet ist. Sollte es keinen Betriebsrat/keine MAV geben, ist auch die Gründung einer JAV kaum möglich.
Wir fordern die Entkoppelung der JAV vom Betriebsrat oder der MAV. Eine JAV muss sich genauso gründen dürfen, wie ein Betriebsrat/eine MAV und hat dementsprechend die selben Rechte hinsichtlich ausbildungsrelevanter Entscheidungen zu genießen. Ebenso sollten JAV-Mitglieder die gleichen Kündigungsschutzbestimmungen genießen, wie Betriebsrats- und MAV-Mitglieder. Diese Art der Mitbestimmung sehen wir als wichtigen Bestandteil der Ausbildung an, weshalb wir eine Gesetzesreform hinsichtlich der Betriebsräte/MAVen fordern.
Schulische Ausbildungen finanzierbar machen
Menschen, die sich in einer schulischen Ausbildung befinden, erhalten keine Entlohnung für ihre Tätigkeit und haben meist auch keine Möglichkeit aufzustocken. Einen Anspruch auf Sozialleistungen haben sie ebenso wenig. Stattdessen müssen an die Bildungseinrichtung Gebühren gezahlt werden.
Das führt dazu, dass finanziell benachteiligte Menschen kaum eine Chance haben, eine schulische Ausbildung zu absolvieren. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert eine gebührenfreie Bildung und das auch bei Berufsschulen! Außerdem müssen schulische Auszubildende das gleiche Recht auf BAB bekommen, wie betriebliche Auszubildende. So wird allen Menschen, unabhängig von finanziellen Voraussetzungen, die Wahlfreiheit in der Berufswahl gegeben, die ihnen zusteht.
Mobilität und Kultur ermöglichen! Azubis verdienen Vergünstigungen
Junge Menschen besitzen oftmals keine finanzielle Möglichkeit, Abonnements für Nahverkehrstickets abzuschließen. Oft sind nur große oder mittelständische Unternehmen in der Lage, Jobtickets für ihre Mitarbeiter*innen zu finanzieren. Ebenso haben Auszubildende über die Schulen kein Anrecht auf Schüler*innentickets. Auszubildende ohne Nahverkehrstickets bleibt oft keine andere Möglichkeit, als von ihrem Ausbildungsgehalt ein Auto zu unterhalten.
Die GRÜNE JUGEND NRW fordert, dass Azubis zu ähnlichen Konditionen wie Studierende oder Schüler*innen ein Ticket für den Nahverkehr kaufen können. Somit schaffen wir bezahlbare Mobilität für Auszubildende und kommen unserem Ziel eines umlagefinanzierten ÖPNV einen Schritt näher. Außerdem verweisen wir an dieser Stelle auf unsere Beschlüsse zu einem ticketlosen ÖPNV, der einen kostenlosen Transport nicht nur für Auszubildende gewährleistet. Des Weiteren fordern wir, dass jegliche Rabatte und Vergünstigungen im Bereich der kulturellen und politischen Bildung (Museen, Seminare, Sprachkurse, Zeitungen. . . ), Auszubildende genauso wie Studierende und Schüler*innen erhalten.
Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 08./09. März 2014 in Oer-Erkenschwick
Glossar:
- IHK Industrie- und Handelskammer
- HWK Handwerkskammer
- Kammern – Formal eine Berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts, landesrechtlich organisiert. Sie übernehmen Aufgaben der berufsständischen Selbstverwaltung. Auch Standesvertretungen genannt, fungieren als Interessensvertreter der jeweiligen Mitglieder, bei der es sich um Unternehmen eines bestimmten Geschäftsbereiches handelt. Es besteht eine Zwangsmitgliedschaft für die Unternehmer*innen. Aufsicht über die Kammern soll der Staat haben. Beispiele für Kammern: Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, Ärztekammer.
- JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung – Vertretungsgremium für Auszubildende, Praktikant*innen, Werkstudent*innen unter 25 Jahren und Jugendlichen unter 18 Jahren. Eine JAV kann rechtlich nur dann gegründet werden, wenn ein Betriebsrat besteht. Gewählt werden dürfen Arbeitnehmer*innen unter 25 Jahre, die kein Mitglied des Betriebsrates sind. Wählen dürfen die jeweils vertreteten Personen, in der Regel in einem Abstand von 2 Jahren. Sie sollen die Belange der Auszubildenden vertreten, Beantragungen von Maßnahmen zur Übernahme oder Gleichstellung an den Betriebsrat durchführen, die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Tarifverträgen prüfen und Probleme der Auszubildenden lösen. Sie besitzen allerdings nur das Recht der Teilnahme an den Sitzungen des Betriebsrates oder die Dürchführung von Sitzungen oder Versammlungen.
- Betriebsrat – offizielle Arbeitnehmer*innenvertretung in Unternehmen. Mitbestimmungsorgan und Vertretung der Arbeitnehmer*inneninteressen mit Recht an der Mitwirkung an betrieblichen Entscheidungen. Rechte ergeben sich auf dem Kündigungsschutz- und Arbeitsgerichtgesetz. Hauptaugenmerk ist die Kontrolle des Unternehmens zur Einhaltung der Vereinbarungen und Gesetzen.
- MAV – Mitarbeitervertretung. ”Vorstufe” des Betriebsrates, in der Regel ohne jegliche Rechte.
- Überstundenausgleich – Ausgleich von geleisteten Überstunden, möglich durch Freizeitausgleich oder der Bezahlung der Überstunden.
- Prüfungskommission – Hierbei handelt es sich um eine Versammlung von Personen, die im Rahmen der Ausbildung wichtige Funktionen übernehmen. Hierbei kann es sich um Ausbildungsleiter*innen, Personalleiter*innen, Berufsschullehrer*innen oderMitarbeiter*innen der Kammern halten. Sie bewerten die praktische Prüfung des*der Auszubildenden und können auch mündliche Prüfungen durchführen.
- Pilotprojekte – Projekte, die als erstes in ihrer Art durchgeführt worden sind. Bei Pilotprojekten soll der Projektverlauf beobachtet und die Erfahrung analysiert werden. Hierbei soll sich herausstellen, ob das Projekt die Erwartungen trifft.
- Existenzminimum – Notbedarf, die Mittel, die zur Befriedigung der materiellen Bedürfnisse notwendig sind, um zu überleben. Dazu zählen Nahrung, Kleidung, Wohnung und medizinische Versorgung.
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