NSU – kein Schlussstrich ohne vollständige Aufklärung!
Der NSU hat als neonazistische terrroristische Vereinigung zwischen 2000 und 2007 mehrere Morde quer durch Deutschland an mindestens 9 Mitbürger*innen mit Migrationshintergrund und einer Polizistin verübt. Zahllose weitere Verbrechen wie Sprengsoffanschläge und Raubüberfälle gehen auf Konto des Terrors, mit dem der NSU die Bundesrepublik überzogen hat.
Die bislang bekannten Mitglieder des NSU, Uwe Bönhard, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, konnten ungestört zwischen 1999 und 2011 ihre Strukturen ausbauen.Sie unterhielten dabei ein Netzwerk mit Funktionären rechtsextremer Organisationen wie auch V- Männern und Frauen.
Nach dem NSU-Prozess und mehreren Untersuchungsausschüssen in Bundesländern und auch auf Bundesebene bleiben Zweifel daran, dass der NSU nur als Trio handelte. Es gibt viele Hinweise darauf, das es sich beim NSU nicht um ein Trio handelt, sondern ein deutlich größeres bundesweites Netzwerk an Mittäter*innen, Unterstützer*innen und Mitwisser*innen besteht. So wurde der Mord an Mehmet Kubaşik in Dortmund nicht unweit der Wohnung des national vernetzten Neonazis Siegfried Borchardt begangen.
Schon bei der Aufklärung der Morde hat der Staat dramatisch versagt. Statt den Indizien nach zu gehen, die auf eine rechte Tat schließen ließen, wurden rechtsextreme Hintergünde weitesgehend ausgeschlossen und Täter*innen im Umfeld der Opfer gesucht. Und das, obwohl die rechtsextreme Szene seit Jahren beobachtet wurde – und schlimmer noch: möglicherweise auch deswegen, weil die Neonazi-Szene durch V-Menschen indirekt gefördert worden ist. Einige Beamt*innen vernichteten nach bekanntwerden des NSU sogar relevante Akten – so wurde das Versagen von Staat und Verfassungsschutz zu vertuscht und eigene Anteile am Staatsversagen verschleiert.
Der am 6 Mai 2013 eröffnete NSU Prozess endete am 11 Juli 2018 mit Schuldsprüchen, die von den Hinterbliebenen der Opfer kritisiert wurden. Insbesondere wird von den Opferfamilen kritisiert, dass noch immer viele Fragen ungeklärt sind – so zum Beispiel die Frage, ob es noch unerkannte Mittäter*innen gibt, ob rechtsextreme Netzwerke vollständig aufgespürt und aufgelöst sind und gegebenenfalls weitere Mitverantwortliche noch zur Verantwortung gezogen werden müssen.
Vor diesem Hintergrund fordern wir:
– Kein Schlussstrich! Auch nach Ende des Prozesses muss die Suche nach weiteren möglichen Mittäter*innen weitergehen!
– Das Vesagen des Staates muss aufgearbeitet werden, die Rolle des Verfassungsschutzes weiter untersucht werden!
– Die Aufmerksamkeit des Staatsschutzes muss mit aller Konsequenz auf die Analyse und Verfolgung rechtsradikale Strukturen gelenkt werden!
-Es gibt Indizien für ein Unterstützer*innennetzwerk des NSU im verfassungsschutz. Dieser Vorwurf muss lückenlos aufgearbeitet werden! Die NSU-Untersuchungsausschüsse im Bundestag und den Landtagen müssen weiter tagen. Der Verfassungsschutz muss langfristig durch einen neuen, rechtstaatlichen, demokratischen Geheiemdienst ersetzt werden!
Beschluss der Landesmitgliederversammlung vom 15. Juli 2018 in Mönchengladbach.
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